schutzverträge

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Tigerlilly94

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ich hätte da mal ne frage:

gesetzt den fall, man vermittelt eine katze und der zukünftige halter unterschreibt einen schutzvertrag, hält sich aber nicht daran. wie ist die rechtliche handhabe, besonders als privatperson?

kann man einfach zur polizei gehen und sagen: der und der punkt ist nicht erfüllt, die katze muß zurück? und wenn ja, machen die gleich was? oder geht das dann vor gericht und wenn ja, wie entscheiden dann richter?

gibt es da erfahrungen mit?
 
A

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Bleibst Du Eigentümer? Dann kannst Du etwas machen.

Geht die Katze als Eigentum an den neuen Halter über, dann hast Du keine Möglichkeit, denn laut deutschen Recht ist ein Tier eine Sache, und genauso wenig wie Du bestimmen kannst, ob jemand sein neues Radio im Bad oder Wohnzimmer aufbaut, kannst Du entscheiden was der neue Besitzer mit der Katze macht - es ei denn, er verstößt gegen der Tierschutzgesetz, dann kannst Du ihn anzeigen.

Die meisten Klauseln in den Verträgen sind aber rechtlich unwirksam, so kann man niemandem verbieten, die Katze rauszulassen, oder das Futter vorschreiben.
 
ich bezweifle einfach mal, dass jemand ne katze aus dem tierheim oder so nehmen würde unter der bedingung, dass ie ihm dann aber nicht gehört.

ich würde einfach gern wissen, wie das aussieht, wenn man z.B.: einen kontrollbesuch machen will (wenn das vorher abgesprochen ist) und derjenige einen nicht reinläßt. oder wenn man kastration vereinbahr und derjenige das dann nicht macht.

ich glaube, die tierschutzvereine haben da noch eine etwas größere lobby und verbindungen zum veterinäramt oder so. aber als privatperson?
 
Die meisten Klauseln in den Verträgen sind aber rechtlich unwirksam, so kann man niemandem verbieten, die Katze rauszulassen, oder das Futter vorschreiben.

Ich glaube nicht, das sowas Bestandteil eines Schutzvertrages ist...:eek::eek:

Und wenn der Verdacht einer tierquälerischen Haltung eines Tieres besteht - dazu brauchts keinen Schutzvertrag - dafür gibts das Vet-Amt mit und ohne Schutzvertrag.

Die Kastrationsproblematik umgeht man einfach - man gibt nur kastrierte Katzen ab..:D
 
das dürfte bei kitten nicht so einfach sein ...

Nun ja, da wirds schwieriger, wenn man sie sehr klein abgibt..

Dagegen hilft (nicht 100%tig - ganz klar) eine Kastrationskaution..

Die gibts zurück, wenn der Nachweis der Kastra erbracht wird. Wer das nicht möchte, ist eh der Falsche..:D
 
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Du kannst eine Vertragsstrafe in den SV einfügen die fällig wird, falls der Vertragspartner Vertragsbruch begeht.

Sagen wir, du schreibst in den SV dass wenn er die Katze nicht mehr möchte, muss er sie dir zurückgeben. Gibt er sie aber ohne Info an dich an eine dritte Person, wird dann die Vertragsstrafe fällig.

Nur nicht jeder Pups der in einen SV geschrieben wird, ist auch rechtsgültig. Du musst dich vorher erkundigen, was überhaupt Sinn macht in den Vertrag aufzunehmen. Ein SV darf die Persönlichkeit des "Nutzers der Sache" nicht einschränken.

Und vorsicht bei der Höhe der Schutzgebühr. Ist diese zu hoch, gilt der SV als Kaufvertrag. Und dann hast du gar keine Handhabe mehr.
 
vor so einem problm stehe ich auch grad:oops:
ich muß unerschreiben, das ich alle meine katzen jährlich impfen lasse....hmmm......das widerspricht meiner philosophie, aber bei vertragsbruch werden 500 euro vertragsstrafe fällig:confused:
 
  • #10
vor so einem problm stehe ich auch grad:oops:
ich muß unerschreiben, das ich alle meine katzen jährlich impfen lasse....hmmm......das widerspricht meiner philosophie, aber bei vertragsbruch werden 500 euro vertragsstrafe fällig:confused:

kommen die das jährich kontrollieren? ich bezweifle, das du zur auskunft (vorzeigen des impfausweises oder was auch immer) irgendwie verpflichtet bist. Und das jemenad deshalb vor gericht zieht halte ich auch für unwahrscheinlich. will dich damit aber jetzt nicht zum ungehorsam auffordern.
 
  • #11
Das mit den Schutzverträgen ist wirklich ein Problem. Zum Glück halten sich die meisten Leute an solch einen Schutzvertrag. Was ich noch viel wichtiger finde, ist eine gute Aufklärung vor dem Kauf. Z.B. warum man kastrieren sollte. Da hilft häufig schon das Bild mit der Pyramide, die zeigt, wie schnell sich eine Population Katzen vermehrt, wenn man nichts dagegen tut.

Ansonsten - sich genau die Leute anschauen, mit den Kindern, falls vorhanden reden, sich also ein komplettes Bild des Menschen machen und viel Menschenkenntnis.

Aber eine Garantie kann keiner einem geben.

Was mir sonst noch durch den Kopf geht, ist, aber ich bin kein Jurist, eine Pfandgebühr. Solange nicht Kastriert wurde, bleibt die Gebühr beim Verkäufer. Bei erfolgter Kastration erhält der Käufer die Gebühr zurück. Aber wie gesagt ich bin kein Jurist und das ist keine juristische Beratung. Man müsste sich mal erkundigen, ob das überhaupt rechtlich ok ist.
 
  • #12
Im Prinzip ist all das kritisch bis nicht haltbar, was nach dem Eigentumsübergang gefordert wird (zum Beispiel: Kastration, Regelungen zu Freigang/Wohnungshaltung, usw.).

Enthält ein Vertrag keine Salvatorische Klausel, wird durch einen ungültigen Vertragspunkt auch schnell der Rest ungültig.

Zu sagen, dass der Verkäufer das Eigentum behält und der Erwerber nur den Besitz ist auch nicht ganz ohne. Der Eigentümer trägt dann die Verantwortung und sämtliche anfallenden Kosten. Schließt man letzteres aus, könnte der Vertrag sittenwidrig sein.

Sofern es Verstöße (gegen rechtmäßige Klauseln) gibt, muss man diese gerichtlich durchsetzen. Die Polizei interessiert sich nicht für zivilrechtliche Ansprüche.

An Wurm: Ich wüsste nicht, dass es ein Mindestbetrag für einen Kaufvertrag braucht. Und auch nicht, dass es gesetzlich definierte Schutzverträge gibt. Hast du dafür eine Quelle?

Meiner Meinung nach kann man, selbst wenn kein Geld fließt (Schenkungsvertrag!), keine Forderungen mehr stellen, wenn das Eigentum an einen anderen übergegangen ist.

Viele Grüße,
Sonja
 
  • #13
An Wurm: Ich wüsste nicht, dass es ein Mindestbetrag für einen Kaufvertrag braucht. Und auch nicht, dass es gesetzlich definierte Schutzverträge gibt. Hast du dafür eine Quelle?

Meiner Meinung nach kann man, selbst wenn kein Geld fließt (Schenkungsvertrag!), keine Forderungen mehr stellen, wenn das Eigentum an einen anderen übergegangen ist.

Viele Grüße,
Sonja

Nun ich hab das Thema schon ellenlang durchgekaut beim Pferdekauf/-verkauf. Und ich denke es ist egal, ob ich eine Katze, einen Hund oder ein Pferd mit SV verkaufe/kaufe. Rechtlich sind es alles Sachen.

Das Problem ist, dass es den SV in dem Sinne gar nicht gibt. Denn ist der Preis zu hoch, fällt der SV automatisch in den Kaufvertrag. Und beim Kaufvertrag gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über.

Bei einem Schenkungs- oder Schutzvertrag kanns du Auflagen machen. Das ist dann halt der Grund, warum man einen verminderten/keinen Kaufpreis nimmt (beim Pferd z.B. den Schlachtpreis, sprich unter Wert). Aber man kann halt nicht jeden Pups reinschreiben, bzw. ist das dann nicht rechtsgültig.

Ich habe mir das so von einem Anwalt erklären lassen. Eine andere (Internet)Quelle habe ich nicht.

Man braucht auch keinen Mindestpreis für einen Kaufvertrag. Das habe ich so auch nicht geschrieben/gemeint.

Aber wie gesagt, der SV ist ne heikle Angelegenheit und man bewegt sich damit in der grauen Zone...
Wenn man sich als "Käufer" nicht sicher ist ob man die Auflagen einhalten kann/will, dann sollte man auch keinen SV unterschreiben. Und schon gar nicht in der Absicht diesen eh zu brechen.

Aber gut, ich bin generell kein Fan von Schutzverträgen. Wenn ich mir ein Tier "kaufe" dann möchte ich alleinige Entscheidungsgewalt haben. Und wenn ich ein Tier abgebe, dann mit allen Konsequenzen. Dann kann ich mich nicht nur von den Pflichten lossagen, sonder muss auch alle Rechte abgeben.
 
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