Die Hausordnung.....

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saroba

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25. September 2014
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58
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier im Forum und hab gleich mal ne frage.... Aber erst stell ich mich mal kurz vor... Ich bin 29 Jahre jung und habe noch keine Katze. Wir haben aber vor uns zwei stubentieger anzuschaffen

So, nun zu meiner Frage... Wir wohnen in einem 12 Parteien Haus, in einer Eigentumswohnung, die meinem Opa gehört. Von ihm aus ist das mit den Katzen kein Problem, sofern wir evt entstandene Schäden selbst beseitigen. Nun steht aber in der Hausordnung, dass Tiere von der Hausverwaltung genehmigt werden müssen. Wir haben vor, die Katzen nur in der Wohnung zu halten, da im dritten Stock alles andere unpraktisch wäre. Also würden die samtpfoten die gemeinschaftsräume und Flur, etc sowieso nicht betreten. Außerdem leben hier im Haus bereits Katzen, sogar eine "dachkatze " von der sich keiner gestört fühlt. Keine Ahnung ob legal oder illegal... Wie soll ich mich den nun verhalten? Kann der Hausverwalter sich überhaupt über den Wohnungseigentümer hinwegsetzen? Raus schmeißen kann er mich ja nicht und mein Opa hat ja wie gesagt nichts dagegen...

Danke schon mal für euren Rat,

LG saroba
 
A

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In der Rechtssprechung wird das unterschiedlich gehandhabt, mal heißt es, keine Erlaubnis erforderlich, mal wieder das Gegenteil - ich bin aber in dem Bereich nicht versiert, evtl. melden sich später da noch Fachleute.


Hast du mal mit den Katzenhaltern gesprochen, wie die das gehandhabt haben?
Das würde ich unbedingt tun - die wären ja später auch die passendsten Kandidaten für gegenseitiges Catsitting 😉

Willkommen im Forum! 🙂
 
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass mir eine Hausverwaltung
in meiner (Opas) Eigentumswohnung die Katzenhaltung verbieten kann, zumal schon andere Katzen im Haus leben.
Wir hatten auch mal einen Verwalter der so tat, als wäre das sein Eigentum. Lange war der nicht unser Verwalter.
Die Hausordnung wird doch von den Eigentümern verfasst und genehmigt. Da haben die Eigentümer in der jährlichen Versammlung doch die Möglichkeit, sowas per Mehrheitsbeschluß zu ändern, oder?
Frag doch mal deinen Opa, wann die nächste Versammlung ist. Da könntest du mit seiner Vollmacht z.B. dran teilnehmen und das Thema zur Sprache bringen bzw. schon vorher auf die Tagesordnung setzen lassen.

Achso ja, willkommen im Forum 🙂
 
So wie du es beschreibst, haben die Wohnungseigentümer in der Hausordnung vereinbart, dass der Hausverwalter über die Katzenhaltung zu entscheiden hat. Das müsste auch mit Einverständnis deines Opas passiert sein, er - und somit auch ihr - wäre dann an die Entscheidung des Hausverwalters gebunden. Wenn das so ist, müsst ihr die Erlaubnis beantragen. Rausschmeissen wird man den Eigentümer zwar natürlich nicht, schlimmstenfalls aber gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Soweit ich weiß, darf der Hausverwalter jedoch seine Erlaubnis nur aus wichtigem Grund versagen. Also nicht pauschal ablehnen.

Lg
 
Hallo und herzlich willkommen,

also ich wohne in meiner Eigentumswohnung und habe damals keinen um eine Erlaubnis gefragt, auch habe ich nicht in der Hausordnung nachgelesen.

Ganz einfacher Grund warum: im Haus gibt's eine Partei, wo schon eine Katze wohnt und dies ist auch noch in einer vermieteten Wohnung so.

Kurz zur Erklärung: ich bin die einzige Eigentümerin die ihre Wohnung direkt bewohnt. Die anderen Wohnungen sind von anderen Eigentümern weiter vermietet.

Allerdings, und das ist wiederum der Nachteil, darf ich meinen Balkon nicht katzensicher machen. Der ist etwas blöd verwinkelt, das es schon am besten wäre eine Art Käfig für die Katzen zu machen. Das hab ich (noch) nicht erlaubt bekommen. Aber ich spreche es immer und immer wieder an und bleibe hartnäckig.
 
Wow, danke für die schnellen Antworten! 🙂
Einen driftigen Grund, mir die Katzen zu verbieten, wird es vermutlich nicht geben.... Ich werde auf jeden Fall mit der Halterin der "dachkatze " reden, ob ihre mietze offiziell hier lebt, nicht dass ich ihr versehentlich ans Bein pinkle.... Das will ich ja wirklich nicht. Die Hausordnung selbst stammt aus den frühen 90ern, damals noch mit anderem Verwalter. Ich denke es wird bei dem hausordnungspunkt über Hunde und Katzen hauptsächlich darum gehen, dass Hunde ja schon sehr laut sein können und sich die anderen Parteien dadurch gestört fühlen könnten. Und bei Katzen denke ich, ist es halt nicht erwünscht, dass sie im Treppenhaus herumlungern und ihr Geschäft dort verrichten. Vielleicht rufe ich dem Verwalter einfach mal an und schildere ihm die Situation. getreu dem Motto, ehrlich währt am längsten...
 
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"Ehrlich währt am Längsten" - bzw. auch: "Miteinander mal reden hilft..." wäre in dieser Angelegenheit auch mein Motto...


Angesichts des bereits bestehenden Gewohnheitsrechts dürftest du keine Probleme bekommen, die Hausordnung meint ja meist laut kläffende Hunde (obwohl manche Siamesen da durchaus mithalten können, was die Lautstärke angeht... 🙄)

Ich würde mich vorbereiten: Katzenhalter im Haus befragen, ein paar Urteile aus dem Internet kramen und bereitlegen, mich gut einstimmen, dann anrufen - sprich, du bist vorbereitet, der Verwalter nicht.... und die Frage der Balkonvernetzung würde ich direkt mit raushauen, solange er noch verdattert ist...
 
Was steht denn genau in der Hausordnung?
Wenn das ganze aus dem 90er Jahren ist, sind die Formulierungen oft heute gar nicht mehr erlaubt und somit hinfällig.

Ich persönlich finde das aber unmöglich. Da hab ich (Opa) eine Eigentumswohnung und darf die IN der Wohnung nicht so nutzen, wie ich sie gerne nutzen würde? Also ich soll mich nach anderen richten, wenn es die gar nicht belästigen kann?
Geht ja gar nicht und da würd ich schnellsten auf die Barrikaden gehen.

Ich glaub ich würde die Katzen einziehen lassen und es notfalls auf eine Klage ankommen lassen. Mittlerweile sind die Richter auch bei Haustierhaltung offener und ich kann mir gerade beim besten Willen nicht vorstellen, dass man eine Haustierhaltung IN der eigenen Wohnung verbieten kann.
 
Erstmal mit den anderen Katzenhaltern im Haus reden ist sicher gut, als Vorbereitung.

Aber ich verstehe nicht, wo jetzt schon das Problem sein sollte? Die Klausel allein besagt ja nicht, dass die Verwaltung das pauschal ablehnen wird. Könnte auch reine Formsache sein. Wir wohnen hier auch in einer ETW, und im Haus gab es schon Hunde und Katzen. Vor Einzug unserer Tierchen haben wir kurz bei der Verwaltung angerufen, ob es Probleme geben könnte - Antwort: "Äh, wer sollte Ihnen das verbieten? Machen Sie mal. Balkonvernetzung? Ja, theoretisch müsste die Eigentümerversammlung zustimmen, aber solange Sie nicht bohren, würde ich das einfach erstmal machen."

(Letzterer Punkt sicher fragwürdig, und nicht jedem zu empfehlen, hat hier aber gut geklappt.)

Also bevor man hier sämtliche Geschütze auffährt, würde ich erstmal ganz freundlich bei der Verwaltung anrufen. Vielleicht ist das Problem ja gar keins.
 
Also in der Hausordnung steht drin, dass größere Haustiere wie Katzen und Hunde von der Hausverwaltung genehmigt werden müssen und diese jederzeit widerrufen werden kann....

Ich werd jetzt auf jeden Fall die tage mal mit den anderen tierhaltern reden und mit der Hausverwaltung telefonieren... Es ist ja tatsächlich gut möglich, dass dem Verwalter das egal ist.

Eine Frage hab ich aber doch noch.... Was sind denn das für Netze für den Balkon und aus welchem Material sind die? Ich hab das noch nie gesehen... (komme aus der tiefsten schwäbischen Provinz 😉)
 
Katzenetze - die sind mit Draht verstärkt, so dass sie nicht durchgeknabbert werden können. Gibts z.B. bei Fressnapf etc. am laufenden Meter. Im Baumarkt gibt es sie in festen Größen.
 
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Hmmmm.... Muss ich mal schauen, wie ich das am geschicktesten dran bekomme. Mein Balkon ist nämlich eigentlich eine winzige Dachterrasse, die aus ner Glaube raus kommt und ist quasi im Dach drin mit schräge... Und ich möchte da ja auch noch drauf platz haben... 😀
 
Das betrifft doch eher Mieter und nicht Eigentümer. Natürlich können Eigentümer festlegen, dass lt. Hausordnung ein Mieter für Tierhaltung sich eine Genehmigung bei der Hausverwaltung einholen muss.

Da Dein Opa in dem Fall aber kein Mieter, sondern selbst Eigentümer ist, ist es meines Erachtens Unsinn, dass er (bzw. Du, Du gehörst ja zur Familie und bist kein außenstehender fremder Mieter)
sich selbst eine Erlaubnis bei der von ihm selbst eingesetzten und von ihm bezahlten Hausverwaltung einholen soll/muss.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass eine Hausvewaltung dem Eigentümer, der die HV beschäftigt/bezahlt, eine Tierhaltung untersagt bzw. untersagen kann 😀
 
Das betrifft doch eher Mieter und nicht Eigentümer. Natürlich können Eigentümer festlegen, dass lt. Hausordnung ein Mieter für Tierhaltung sich eine Genehmigung bei der Hausverwaltung einholen muss.

Da Dein Opa in dem Fall aber kein Mieter, sondern selbst Eigentümer ist, ist es meines Erachtens Unsinn, dass er (bzw. Du, Du gehörst ja zur Familie und bist kein außenstehender fremder Mieter)
sich selbst eine Erlaubnis bei der von ihm selbst eingesetzten und von ihm bezahlten Hausverwaltung einholen soll/muss.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass eine Hausvewaltung dem Eigentümer, der die HV beschäftigt/bezahlt, eine Tierhaltung untersagt bzw. untersagen kann 😀

Wie das mit der Tierhaltung ist, weiß ich nicht, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft das Anbringen eines Katzennetzes verbieten bzw durchsetzen, dass dieses wieder entfernt werden muss. Bei einem Balkon im dritten Stock würde ich das unbedingt vorher klären, denn eine "Dachkatze" ist wahrlich keine gute Lösung...
 
Vor allem haben wir ja schon ne dachkatze.... Nicht dass es da zu revierstreitigkeiten kommen würde :hmm:
Und ich muss ehrlich zugeben, ich bin richtig erschrocken, als auf einmal im dritten Stock eine Katze zu meinem Küchenfenster rein geschaut hat :oha:

Muss ich mal schauen, wie ich das anstell mit dem Netz... Weil wie gesagt... Allein technisch ist es schon schwierig. Aber vielleicht kann der mann ja so ne Art riesen Käfig bauen, den man nicht großartig festschrauben muss, also mit eigenem Rahmen....
 
Wie das mit der Tierhaltung ist, weiß ich nicht, allerdings kann die Eigentümergemeinschaft das Anbringen eines Katzennetzes verbieten bzw durchsetzen, dass dieses wieder entfernt werden muss. Bei einem Balkon im dritten Stock würde ich das unbedingt vorher klären, denn eine "Dachkatze" ist wahrlich keine gute Lösung...

Das mit der Eigentümergemeinschaft und dem Netz ist eine andere Sache, klar (deshalb würd ich meiner Lebtag nie eine Wohnung kaufen, wenn überhaupt nur ein Haus).
 
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Muss ich mal schauen, wie ich das anstell mit dem Netz... Weil wie gesagt... Allein technisch ist es schon schwierig. Aber vielleicht kann der mann ja so ne Art riesen Käfig bauen, den man nicht großartig festschrauben muss, also mit eigenem Rahmen....

Ooooch, da haben wir hier auch schon allerlei gelöst - mach da mal einen Thread im entsprechenden Bereich (Die Sicherheit) mit Fotos von der Terrasse, oder les dich dort erst mal ein...

Käfig mit eigenem Rahmen ist sehr denkbar, und Platz genug für dich wird da auch noch bleiben 😉
 
Ooooch, da haben wir hier auch schon allerlei gelöst - mach da mal einen Thread im entsprechenden Bereich (Die Sicherheit) mit Fotos von der Terrasse, oder les dich dort erst mal ein...

Käfig mit eigenem Rahmen ist sehr denkbar, und Platz genug für dich wird da auch noch bleiben 😉

Ich denke auch...
Wir mochten unseren Balkon nicht nutzen, als die Katzen nicht mit drauf konnten...
 
Das betrifft doch eher Mieter und nicht Eigentümer. Natürlich können Eigentümer festlegen, dass lt. Hausordnung ein Mieter für Tierhaltung sich eine Genehmigung bei der Hausverwaltung einholen muss.

Da Dein Opa in dem Fall aber kein Mieter, sondern selbst Eigentümer ist, ist es meines Erachtens Unsinn, dass er (bzw. Du, Du gehörst ja zur Familie und bist kein außenstehender fremder Mieter)
sich selbst eine Erlaubnis bei der von ihm selbst eingesetzten und von ihm bezahlten Hausverwaltung einholen soll/muss.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass eine Hausvewaltung dem Eigentümer, der die HV beschäftigt/bezahlt, eine Tierhaltung untersagt bzw. untersagen kann 😀

Komprimierte Unwissenheit deinerseits, Chrissie, sry!
Daher melde ich mich mal vorsorglich, um wenigstens deiner Unwissenheit abzuhelfen (und: ja, ich bin vom Fach 😉):

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach bundesdeutschem Recht (WEG) bedeutet, dass man sich ein Wohngebäude flächenmäßig abgegrenzt mit anderen Miteigentümern teilt. Das Gebäude wird aufgeteilt in Gemeinschaftseigentum (Außenhülle nebst Fenstern usw., tragende Wände, Grundstück) und Sondereigentum (Inhalt der jeweils abgeteilten Wohnung). Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Sondernutzungsrechte zu haben (beispielsweise an einem Kellerraum oder einer Garage bzw. Stellplatz für das Auto auf dem Grundstück; auch: Gartenabteil). All dies steht in der grundlegenden notariellen Urkunde, mit der die Eigentümergemeinschaft begründet wurde, der sog. Teilungserklärung, drin.

Als Anlage zur Teilungserklärung besteht regelmäßig (neben den Grundstücks- und Bauplänen) die Hausordnung, die dadurch Bestandteil der Teilungserklärung wird.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft sie mitsamt den Beschränkungen der Teilungserklärung und den Regelungen der Hausordnung.

Schon aus diesem Grund ist der Eigentümer einer Eigentumswohnung in seinen Rechten stärker beschränkt als der Eigentümer eines freistehenden Einfamilienhauses oder auch der selbstnutzende Eigentümer eines Mietwohnhauses, der eine Wohnung in dem Haus selbst bewohnt und die anderen Wohnungen vermietet.

Vertraglich kann der Eigentümer der ETW seinem Mieter (egal, ob dies ein Fremder oder ein Verwandter ist) nicht mehr Rechte betreffend die Nutzung der Wohnung übertragen, als er selbst inne hat.

Wenn also in der Hausordnung festgelegt ist, dass die Heimtierhaltung der Genehmigung des Hausverwalters (oder auch eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft) bedarf, ist da kein Unterschied, ob der Wohnungseigentümer selbst in seiner Wohnung lebt und Haustiere halten will, oder ob er die Wohnung an Fremde bzw. Verwandte vermietet hat!

Der selbst nutzende Wohnungseigentümer muss insofern genauso um die Genehmigung der Hausverwaltung (die in diesem Punkt ja die Eigentümergemeinschaft insgesamt vertritt!) nachsuchen, wie dies der Mieter der ETW müsste. (Ähnliche Regelungen, die übrigens auch rechtswirksam sind, betreffen beispielsweise die gewerbliche Nutzung der Eigentumswohnung, die genehmigungspflichtig sein kann.)

Zwischen der bekannten mietvertraglichen Regelung, die als Allgemeine Geschäftsbedingung rechtsunwirksam sein kann, wenn pauschal die Tierhaltung verboten wird, und der grundlegenden Urkunde beim Wohneigentum, der Teilungserklärung nebst Hausordnung, besteht insofern ein gravierender Unterschied: die Teilungserklärung und die Hausordnung sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie es bei regelmäßig verwendeten Mietverträgen der Fall ist/sein kann! Die AGBen werden hinsichtlich ihrer Vertragsklauseln insofern strenger bewertet als individuell vereinbarte vertragliche Regeln.

Die Rechtsprechung zu mietvertraglichen Tierhaltungsklauseln ist daher auf die WEG-Hausordnung nicht ohne weiteres übertragbar, so dass auch ein pauschales Tierhaltungsverbot in der ETW rechtswirksam sein kann --- selbst wenn die zugrunde liegende Regelung aus den 1950er oder 1960er Jahren stammt. Die rechtlichen Hürden, um solche Klauseln zu überwinden, sind daher weitaus höher, als es bei formularmäßigen Mietverträgen der Fall ist.

Dies dazu.

Alles andere geht in den Bereich der professionellen Rechtsberatung und sprengt insofern den Rahmen dieses Forums!

@TE: bitte lass dich anwaltlich beraten; die hier aufgeworfenen Fragen zum WEG-Recht können nicht sinnvoll und professionell beantwortet werden, ohne dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz im Raum steht.
 
Nochmals danke für die vielen schnellen Ratschläge 🙂
Ich habe mich gestern nochmal mit meinem freund über das Thema Katzen unterhalten... Es wird auf jeden Fall noch mindestens ein Jahr ins Land ziehen, vor wir uns welche holen, da wir nächstes Jahr im herbst heiraten und somit zeitlich und auch finanziell oft am Limit sein werden. Ich liebe Katzen, wir werden auch ganz bestimmt irgendwann Katzen holen, nur jetzt halt noch nicht. Wir wollen gut vorbereitet sein und uns in nichts blind hinein stürzen.... Es fällt mir zwar schwer zu warten, aber ist für die Tiere sicherlich das beste. Und wer weiß, vielleicht finden wir bis dahin ein passendes Eigenheim, dann könnten die Katzen auch raus und irgendwelche Hausordnungen können mich dann mal kreuzweise 😀
 

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