Brauche rechtliche Hilfe

  • Themenstarter Harley Quinn
  • Beginndatum
  • #61
So.. Habe jetzt alles gelesen und moechte mich auch mal dazu aeussern:

Die Besitzerin koennte mich kreuzweise. Sorry, aber wer seine Katzen mal eben wegen eines Umzugs abgeben wuerde, kann mir nicht erklaeren, dass er sie dann doch so dringend wieder haben muss, weil er sie vermisst. :mad:

Mein Kater hat zwei Umzuege mit gemacht - einmal ins Ausland und dann wieder zurueck. Klar, moechte man seinem Tier das im Endeffekt nicht antun.
Mein Freund wuerde gerne einen Monat nach Indien zu seinen Eltern und hatte mir vorgeschlagen, ich solle doch die Zeit zu meinen Eltern nach D. "Und die Katzen?" Die Optionen waren
a) Die Katzen mitnehmen.
b) zuhause bleiben und mich zu Tode langweilen
c) Die Katzen solange in einer Pflegestelle unterbringen

Die Optionen der Besitzerin waren fuer ihr Praktikum aehnlich
Mitnehmen ging wohl aus gewissen Gruenden nicht. Vielleicht wollte sie es den Tieren nicht antun "umsonst" so eine lange Reise zu machen oder ihre Unterkunft war von der Firma gestellt und keine Tiere erlaubt oder oder oder..
Aufs Praktikum wollte sie auch nicht verzichten
und bei ihrer "Pflegestelle" wurden die Katzen vermittelt.
Grundsaetzlich verstehe ich da gut, dass man sich als Besitzerin aufregt und seine Katzen wieder haben will.

Aber: Haette sie den Job bekommen, haette sie irgendwo ein neues Leben starten koennen und ihre geliebten Katzen haetten sie mal, auf gut Deutsch, am Arsch lecken koennen..

ICH kann nicht verstehen, wie jemand, der vorgibt, seine Tiere sooo zu lieben, sie dann mir nichts-dir nichts abgibt, wenn er sie "nicht mehr braucht".. oder wenn sie ein Klotz am Bein sind.... Frueher oder spaeter wuerden die Tiere eh nicht mehr bei ihr leben, weil sie alt/krank/teuer/laesitg werden.....

Wenn du sie schon abgibst, wuerde ich ihr zumindest alles in Rechnung stellen. Kaufpreis wiederverlangen, TA-Kosten (Kastra wuerde ich da auch noch machen; Immerhin bist du davon ausgegangen, dass es jetzt deine Tiere sind und da du verantwortungsbewusst bist, hast du sie direkt kastrieren lassen), Futterkosten und was sonst noch alles so angefallen ist in Rechnung stellen.
 
A

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  • #62
Ich bin nur etwas stutzig, weil mir das glaube ich nicht passieren könnte.
Wenn ich mal im Urlaub bin(oder auch auf Seminaren geschäftlich), dann frage ich täglich, wie es den kleinen geht.

Mir würde es nicht !6! Wochen lang entgehen, wenn meine Mutter meine Katzen vermittelt hätte.
Nach zwei bis drei Tagen SPÄTESTENS (wenn's stressig ist) hätte ich meiner Mutter aufgetragen, die Katzen zurück zu holen, oder selbst angerufen (was ja mittlerweile kein Problem mehr ist aus dem Ausland).

Ich glaube, würde sie die Katzen lieben, wäre das nicht so passiert.
Krankheitsfall o.ä. wäre etwas anderes gewesen - da kann man nicht immer gleich reagieren.


Kurios, finde ich.

Da ist was dran. Selbst als ich nur 10 Tage in Singapur war, habe ich jeden Tag zu Hause gefragt wie es den Katzen geht und sogar hin und wieder mit den Katzen per Webcam geskyped. Ich war damals im Urlaub, viel unterwegs und es ist eine riesige Zeitverschiebung und dennoch habe ich es geschafft immer wieder anzurufen.

Harley, falls du die Katzen zurück gibst, dann mach das am besten nur gegen den Kaufpreis. Zumindest den sollte deine Mutter wieder bekommen.

Ähm noch was anderes: Hab ich das richtig verstanden, dass die Katzen 3 Jahre alt sind und unkastriert? :eek:
 
  • #63
Ja Habbie das hast du richtig verstanden.
Deshalb wollten wir das nachholen.

Ich habe mir jetzt überlegt, da die Dame nicht gewillt ist die Katzen hier abzuholen,
dass ich nächsten Freitag in meine Heimat fahre. Ich habe ab da sowieso Urlaub und würde das dann übers Wochenende persönlich klären.
Sollte alles soweit in Ordnung sein würde mein Mann dann den Montag danach mit den Katzen nachkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #64
Lasse sie kastrieren und gib sie nur zurück, wenn du die Kosten erstattet bekommst!
 
  • #65
Sie will die Katzen unbedingt wieder haben aber hat nicht mal Bock sie selber abzuholen? Wenn das keine Liebe ist...

Wuerde meine Katzen ueberall abholen und wuerde jedem, der sie hat, bloss nett gegenueber sein - schon aus purer Angst sie andernfalls nicht wieder zu bekommen.
Der Frau verhaelt sich nicht unbedingt, als wuerde es um Lebewesen gehen, die sie liebt.. Eher als haette sie ne CD verliehen...
 
  • #66
Wer seine Katzen, die drei Jahre sind, nicht kastrieren lässt, ist in meinen Augen total verantwortungslos. So jemand würde von mir, keine Katze zurückbekommen. Und die große Liebe kann es ja wohl auch nicht sein.

Vielleicht hat sie ein besseres Angebot von einem Vermehrer bekommen?:eek:

Leider ist eine Katze immer noch eine Sache.
 
  • #67
Sie will die Katzen unbedingt wieder haben aber hat nicht mal Bock sie selber abzuholen? Wenn das keine Liebe ist...

Wuerde meine Katzen ueberall abholen und wuerde jedem, der sie hat, bloss nett gegenueber sein - schon aus purer Angst sie andernfalls nicht wieder zu bekommen.
Der Frau verhaelt sich nicht unbedingt, als wuerde es um Lebewesen gehen, die sie liebt.. Eher als haette sie ne CD verliehen...

Wer seine Katzen, die drei Jahre sind, nicht kastrieren lässt, ist in meinen Augen total verantwortungslos. So jemand würde von mir, keine Katze zurückbekommen. Und die große Liebe kann es ja wohl auch nicht sein.

Vielleicht hat sie ein besseres Angebot von einem Vermehrer bekommen?:eek:

Leider ist eine Katze immer noch eine Sache.


Das sehe ich genauso. Und ich würde ihr die Katzen nicht bringen. Soll sie sie abholen und die Euch, Deiner Oma und Dir, entstandenen Kosten bezahlen.

Aber ich glaube eh, ich würde es drauf ankommen lassen :oops: Und sie nicht wieder einfach so rausgeben. Nicht bei dem Benehmen. Denn auch ich bezweifle, dass das aus Liebe zu den Katzen geschieht.
 
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  • #68
Wer seine Katzen, die drei Jahre sind, nicht kastrieren lässt, ist in meinen Augen total verantwortungslos. So jemand würde von mir, keine Katze zurückbekommen. Und die große Liebe kann es ja wohl auch nicht sein.

Vielleicht hat sie ein besseres Angebot von einem Vermehrer bekommen?:eek:

Leider ist eine Katze immer noch eine Sache.

Das hast doch aber DU nicht zu entscheiden ob jemand seine Tiere wiederbekommt oder nicht, wo kommt man denn da hin? :confused:
Es ist für die Tatsache dass es ihre Tiere sind die warum auch immer von ihr wohl so nicht gewollt unbefugt vermittelt wurden egal was die Frau in den Augen Anderer Personen ( und selbst der aktuellen Besitzerin ) ist und sie hat das Recht auf ihre Tiere, ob sie sie nun "über alles liebt", "mag" "nett findet" oder die Tiere nur nebenher mitlaufen.
Sicherlich ist es nicht schön wenn sie die Tiere ( und das wissen wir nicht) "abgeschoben" hat zur Mutter bzw sie dort geparkt hat sofern die Gründe Desinteresse am Tier waren, aber es gibt einem nicht das Recht, ihr die Tiere vorenthalten zu wollen weil man der Meinung ist sie habe sier nicht "verdient".

Wenn sie die Eigentümerin ist, dann ist es ihr Recht die Katzen wiederzubekommen. Ganz einfach. Auch wenn es nicht gefallen mag.


Edit: Dass die TE ihr die Tiere nicht hinterhertragen muss versteht sich ja von selbst, da bin ich auch der Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #69
Das hast doch aber DU nicht zu entscheiden ob jemand seine Tiere wiederbekommt oder nicht, wo kommt man denn da hin? :confused:

Das weiß ich auch, dass ich das nicht zu entscheiden habe, aber ich darf doch wohl meine Meinung äußern. :confused: Musst mich nicht gleich anschreien.;)
 
  • #70
Wenn sie die Eigentümerin ist, dann ist es ihr Recht die Katzen wiederzubekommen. Ganz einfach. Auch wenn es nicht gefallen mag.

Ist sie denn noch die Eigentümerin? Die Tiere wurde verkauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Also ist die TE nun die Eigentümerin.

Die Tochter müsste zunächst rechtlich gegen ihre eigene Mutter vorgehen, da diese die Tiere weiter verkauft hat, oder? Und ehrlich, so wie ich es lese, würde ich das aussitzen. Ich würde jedem lieben Menschen, der um seine Tiere weint, weil ein Missverständnis stattgefunden hat, seine Tiere wiedergeben. Aber einem Menschen mit solch einem Benehmen? Nö, eher nicht. Nicht freiwillig. Und ich glaube nicht, dass mir viel passieren könnte, wenn ich sie rechtmäßig und in gutem Glauben erworben habe.
 
  • #71
@Mikesch:
Die Fragen wurden ja schonmal beantwortet.

Ein Kaufvertrag hat rechtlich nichts mit dem Eigentumserwerb zu tun! Trennungs-und Abstraktionsprinzip.
 
  • #72
Eben - ob die Tochter noch Eigentümerin ist, sollte erst noch geklärt werden.

Ich bin kein Jurist, aber ich hab noch im Hinterkopf, dass man Eigentümer wird, wenn man eine Sache erwirbt, von dem der Besitzer zwar nicht Eigentümer ist, aber rechtmäßiger Besitzer.

Also die Tochter hat die Sache freiwillig der Mutter übergeben. Mutter ist rechtmäßige Besitzerin.
Die Mutter verkauft die Sache -> der Käufer wird Besitzer und das Eigentum geht auch über, weil er guten Glaubens ist, dass die Mutter Besitzerin und Eigentümerin ist.

Die Tochter hat somit Ansprüche gegenüber der Mutter, aber nicht gegenüber dem Käufer - also der Omma bzw. Harley.

Hier ein Link dazu:
http://www.juraforum.de/lexikon/guter-glaube

Auszug:
"Sachenrecht
Von besonderer rechtlicher Bedeutung ist der gutgläubige Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen gemäß § 932 BGB. Ein Erwerber kann von einem Veräußerer, der nicht Eigentümer, aber Besitzer ist, Eigentum an der Sache erwerben. Die Voraussetzung ist, dass der Erwerber gutgläubig in Bezug auf das Eigentumsrecht des Veräußerers ist. Er darf also weder wissen, noch aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht wissen, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist, so § 932 Absatz 2 BGB. Damit trifft das Gesetz eine Definition des "Guten Glaubens". Die Sache darf dem richtigen Eigentümer aber nicht abhanden gekommen – also etwa gestohlen – sein, bestimmt § 935 BGB. Hier bildet der Besitz des Veräußerers an der Sache den Rechtsschein, auf den der Erwerber vertrauen darf."

Es gibt doch bei Gemeinden auch eine Rechtshilfe - vielleicht könntest du da mal anrufen.
 
  • #73
Edit: Dass die TE ihr die Tiere nicht hinterhertragen muss versteht sich ja von selbst, da bin ich auch der Meinung.

Prinzipell sehe ich das zwar eigentlich genauso aber das ganze ist nicht einfach nebenan.
Sie hat kein Auto und durch die Sache mit dem Praktikum gehe ich mal davon aus, derzeit auch keine Arbeit. (Da kann ich mich natürlich täuschen)
Mit dem Zug wären es 6-9 Stunden fahrt, je nachdem womit sie fährt.
Wir haben ein Auto. Damit sind wir in 2 1/2 Stunden da.
Mir geht es dabei nicht um die Besitzerin aber den Katzen würde ich die Zugfahrt doch gern ersparen.
 
  • #74
Das weiß ich auch, dass ich das nicht zu entscheiden habe, aber ich darf doch wohl meine Meinung äußern. :confused: Musst mich nicht gleich anschreien.;)

1. Ich habe nicht geschrien ich habe lediglich ein einziges Wort Groß geschrieben ;)

2. Aus deinem Post geht hervor dass du in der selben Situation aber so handeln würdest und in dem Falle wärst du die Person, die Dinge entscheidet, die sie nicht entscheiden darf. So war das gemeint.
Dass du das der TE nicht vorschreibst, weiss ich ja.

Mikesch wenn das Tier von jemandem ohne Auftrag verkauft wurde der nicht der Eigentümer ist, dann ist das kein rechtskräftiger Kaufvertrag ergo haben sich die Eigentumsverhältnisse nicht verändert.
Die Mutter konnte das Tier gar nicht rechtswirksam verkaufen weil sie nicht den Auftrag dazu hatte und das Tier nicht in ihr Eigentum übergegangen ist als sie sie vorläufig aufgenommen hat.
 
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  • #75
Ich würde ihr die Tiere auf keinen Fall bringen. Möglicherweise regelt sich die Sache schon über den entstehenden Aufwand, der mit einer Abholung verbunden wäre. Vermutlich waren in den letzten 3 Jahren die Kosten für zwei Kastrationen auch nicht drin.
Ja, sie kann rechtlich wahrscheinlich auf Herausgabe bestehen, aber man muss sie nicht noch persönlich hinbringen. Das würde ich auf keinen Fall tun!

edit: Bitte, bring die Katzen nicht hin. Wer alt und erwachsen genug ist, ein Praktikum im Ausland zu machen mit der Option auf dauerhaften Job und Leben im Ausland, der wird wohl schlau genug sein und einen Bekannten um diesen Fahrdienst bitten oder eben ein Auto mieten. Die Kosten dafür sollten ihr Problem bleiben, ebenso wie die Kosten, die du ihr für Futter etc. noch in Rechnung stellen kannst. Zu einfach sollte man es der jungen Dame nicht machen. Schon gar nicht bei deren Auftreten dir gegenüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #76
Prinzipell sehe ich das zwar eigentlich genauso aber das ganze ist nicht einfach nebenan.
Sie hat kein Auto und durch die Sache mit dem Praktikum gehe ich mal davon aus, derzeit auch keine Arbeit. (Da kann ich mich natürlich täuschen)
Mit dem Zug wären es 6-9 Stunden fahrt, je nachdem womit sie fährt.
Wir haben ein Auto. Damit sind wir in 2 1/2 Stunden da.
Mir geht es dabei nicht um die Besitzerin aber den Katzen würde ich die Zugfahrt doch gern ersparen.

Ok auch plausibel.
Ich will mich eigentlich gar nicht groß zu dem Verhalten der Frau äussern, das ist kaum beurteilbar, das weisst du am Besten.
Ich hoffe jedenfalls dass sie trotz ihrer Wut doch noch halbwegs normal mit dir sprechen kann wenn sie das erstmal verdaut hat.
Das wäre für alle Beteiligten doch wirklich wünschenswert.
 
  • #77
Mikesch wenn das Tier von jemandem ohne Auftrag verkauft wurde der nicht der Eigentümer ist, dann ist das kein rechtskräftiger Kaufvertrag ergo haben sich die Eigentumsverhältnisse nicht verändert.
Die Mutter konnte das Tier gar nicht rechtswirksam verkaufen weil sie nicht den Auftrag dazu hatte und das Tier nicht in ihr Eigentum übergegangen ist als sie sie vorläufig aufgenommen hat.

Irrtum - siehe meinen Post oben.

Eigentumerwerb aufgrund guten Glaubens.
 
  • #78
Mikesch wenn das Tier von jemandem ohne Auftrag verkauft wurde der nicht der Eigentümer ist, dann ist das kein rechtskräftiger Kaufvertrag ergo haben sich die Eigentumsverhältnisse nicht verändert.
Die Mutter konnte das Tier gar nicht rechtswirksam verkaufen weil sie nicht den Auftrag dazu hatte und das Tier nicht in ihr Eigentum übergegangen ist als sie sie vorläufig aufgenommen hat.

Ja, genau das ist das Problem.
(Habe jetzt mal bei einer Beratung hier angerufen und gefragt wie das rechtlich so aussieht.)
Der Kauf ist sozusagen unwirksam. Ich bzw meine Oma habe aber das Recht die Gebühr zurückzuverlangen.
 
  • #79
Ich würde ihr die Tiere auf keinen Fall bringen. Möglicherweise regelt sich die Sache schon über den entstehenden Aufwand, der mit einer Abholung verbunden wäre. Vermutlich waren in den letzten 3 Jahren die Kosten für zwei Kastrationen auch nicht drin.
Ja, sie kann rechtlich wahrscheinlich auf Herausgabe bestehen, aber man muss sie nicht noch persönlich hinbringen. Das würde ich auf keinen Fall tun!

In dem Fall aber nicht vergessen, DANN die Verhältnisse ein für alle mal zu klären und zusehen, dass alles unter Dach und Fach ist was den Eigentümerwechsel angeht. :)
 
  • #80
Mikesch wenn das Tier von jemandem ohne Auftrag verkauft wurde der nicht der Eigentümer ist, dann ist das kein rechtskräftiger Kaufvertrag ergo haben sich die Eigentumsverhältnisse nicht verändert.
Die Mutter konnte das Tier gar nicht rechtswirksam verkaufen weil sie nicht den Auftrag dazu hatte und das Tier nicht in ihr Eigentum übergegangen ist als sie sie vorläufig aufgenommen hat.

AUA!!!!!

;)

Falsch.
Wenn ich das mal so sagen darf. :D
 

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