Besitzer meldet sich nicht mehr

  • Themenstarter Themenstarter Nalina
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Mal kurz weiter gedacht . Wenn der Besitzer gefunden wird , was dann . Er muß die Katzen zurücknehmen und versucht dann auf andere Art und Weise sie wieder loszuwerden . Oje , die armen Katzen


Es geht ja darum, dass man miteinander redet. Die ganze Sache mal klärt. Wenn er die Tiere abgeben will, könnte er z. B. ein entsprechendes Schriftstück unterschreiben, damit die TE die Katzen ihrerseits weiter vermitteln oder eben ins Tierheim abgeben kann. (So wie ich es verstanden habe, scheitert es da auch an der unklaren Lage).

Es müssen doch erstmal die Eigentumsverhältnisse geklärt werden, sonst kommt die TE nicht weiter.

"Arme" Katzen sind sie in meinen Augen so oder so.

Wenn die TE die Tiere selbst nicht behalten kann/möchte, dann muss ja eine Endtstelle gefunden werden. Was ist, wenn die Katzen krank werden? Düfrte die TE überhaupt mit ihnen zum Tiearzt, wenn sie nicht Eigentümer ist?

Um überhaupt mal weiter zu kommen, muss der Typ gefunden werden. Oder sehe ich das falsch?
 
A

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Wäre Interesse an den Katzen vorhanden, hätten die sich längst gemeldet. Die Ex-Besitzer werden sich inzwischen hüten, noch in Erscheinung zu treten. Legt man übliche Pensionskosten von 11 Euro pro Katze/Tag zugrunde, kommt da jetzt schon einiges zusammen, und es wird jeden Tag mehr.

Selbst wenn sie sich noch melden und die TE kein Geld nehmen würde, wäre das Schicksal der Katzen besiegelt. In unserem TH haben solche Vögel, die ihres felligen Spielzeuges überdrüssig waren, die Katze kurzerhand mit einem Halsband eng an den Zaun angebunden. So verbrachte sie wehrlos die Nacht im Grünen, bis sie morgens verängstigt gefunden wurde. :grr:
 
Nein, die Katzen möchte und kann ich nicht behalten.

Aaaalso.. ich war heute wieder unterwegs.
Und wie fast erwartet, konnte mir wieder keiner helfen 🙁

Bei der Polizei hieß es ich kann keine Anzeige machen, die Handynummer würden sie nicht verfolgen weil die Tat zu gering ist. Der Sachschaden an meinen Möbeln ist auch mein Problem, da es die Katzen nicht mit Absicht gemacht haben. ( Der Besitzer wollte mir den Schaden ersetzen).

Der Polizist konnte mir also auch nicht weiterhelfen.
Ich hab jetzt noch eine Anfrage bei einem Tierschutzverein gestartet, ob die mir helfen können ist fraglich. Ansonsten werde ich sie Privat vermitteln.

Was soll ich sonst auch tun... ich such mir jetzt bestimmt keinen Anwalt dafür, da kommen ja noch mehr Kosten auf mich zu.
 
hallo Nalina,

blöd, dass dir keine Stelle richtig weiter hilft!

genau, dann würde ich es auch noch einmal über ein oder zwei Tierschutzvereine versuchen

und mir vorher schriflich absichern lassen (von der Polizei, denke ich), dass du die Tiere vermitteln darfst

sonderbar auch, dass die Polizei die Handynummer nicht verfolgt; der Besitzer (im Zweifel für den Angeklagten) könnte ja auch wirklich im Krankenhaus liegen oder was auch immer
 
Nalina
Hast du schon mal probiert von einem anderen Telefon anzurufen wie ich geschrieben habe? Würde nämlich wirklich vermuten er hat dich nur ignoriert.
 
Ja mein Freund hat versucht anzurufen und auch die Polizei... Mailbox.
 
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Ich schätz mal den Namen kennst du auch nicht oder?
 
Ach und eine Sache die mir noch eingefallen ist wäre es über den Handyanbieter zu versuchen!
Die werden vermutlich auch sagen das sie die Daten nicht weitergeben dürfen aber ein Versuch ist es wert!
 
und mir vorher schriflich absichern lassen (von der Polizei, denke ich), dass du die Tiere vermitteln darfst

Das wird die Polizei sicher nicht bestätigen, warum sollte sie, und auf welcher Rechtsgrundlage?

sonderbar auch, dass die Polizei die Handynummer nicht verfolgt; der Besitzer (im Zweifel für den Angeklagten) könnte ja auch wirklich im Krankenhaus liegen oder was auch immer

Nochmal: warum sollte das die Polizei tun? Mal die Nummer versuchen anzurufen, ok. Aber wenn nur die Mailbox ran geht: warum sollte die Polizei Ermittlungen anstellen, warum keiner ans Handy geht?

@TE: ich fürchte, diese Sache ist ganz dumm gelaufen für dich :verstummt: Da wollte wo wirklich einer seine Katzen möglichst bequem los werden :grr:
 
Was mir noch einfällt:
Du kannst eine Vermisstenanzeige nach dem Eigentümer stellen.
Das sollte die Polizei annehmen. Schliesslich weisst du nicht wo er abgeblieben ist und ans Handy geht ja auch keiner. Da ist der Verdacht, dass demjenigen etwas zugestossen ist nicht von der Hand zu weisen.

Das wäre eine indirekte Art, wie du vielleicht die Person wieder auftreiben kannst. Die Handynr ist ja leider dein einziges Kontaktmittel, aber eventuell darf die Polizeit bei einer Vermisstenanzeige dann so vorgehen, dass sie den Vertragsteilnehmer beim Mobilfunkunternehmen ermitteln lassen kann, um an die Personendaten zu kommen, die vermisst wird. (bzw. bie ebay kleinanzeigen anfordern die hinterlegten Personendaten rauszuzrücken)
Und pi mal Daumen kannst du ihn doch hoffentlich vom Aussehen her beschreiben?

Ansonsten hast du wirklich leider schlechte Karten. Das TH wird sie nicht annehmen ohne Gebühr, weil du ja nicht nachweisen kannst, dass es nciht deine Katzen sind. Und es kommen genug Leute da an die Tiere "gefunden" haben oder ähnliches, damit sie nichts blechen müssen...

Vielleicht kann der der Tierschutzverein wenigstens helfen, in dem er die Katzen übernimmt mit der Klausel, dass wenn sich der Besitzer meldet die Katzen gegen Pflegegeld Zahlung an ihn zurückgegeben werden müssen.
Ich weiss nur wie das ist mit dem Fundrecht. Wenn eine Fundanzeige gemacht worden ist, hat der Besitzer 6 Monate Zeit sein Eigentum wieder zurückzufordern. Aber wie macht man das bei deinen Katzen? Vermutlich muss da ein Verfahren angestrengt werden, wo das Gericht feststellt, dass der Besitzer kein Interesse mehr hat, die Tiere zurückzuerhalten und sie somit vermittelt werden dürfen...

Solltest du die Tiere woandershin geben, wäre es wohl gut, wenn du das ebenfalls der Polizeit meldest, (und die das an das Fundbüro) weitergeben. So hat der Besitzer nach wie vor die Chance seine Tiere zu finden und zurückzufordern.
 
Was mir noch einfällt:
Du kannst eine Vermisstenanzeige nach dem Eigentümer stellen.
Das sollte die Polizei annehmen. Schliesslich weisst du nicht wo er abgeblieben ist und ans Handy geht ja auch keiner. Da ist der Verdacht, dass demjenigen etwas zugestossen ist nicht von der Hand zu weisen.

[...]

Solltest du die Tiere woandershin geben, wäre es wohl gut, wenn du das ebenfalls der Polizeit meldest, (und die das an das Fundbüro) weitergeben. So hat der Besitzer nach wie vor die Chance seine Tiere zu finden und zurückzufordern.


danke, neko, so meinte ich das

Vermisstenanzeige und rechtliche Absicherung, dass die Tiere weitergegeben können
 
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Wenn man eine Meinung/Erfahrung nicht teilt, ist das ok. Es als Mist zu bezeichnen, doch etwas daneben. So what.
Es gibt tatasächlich TH, die handeln und nicht labern.

Es handelt sich um ausgesetzte Tiere, nicht um Privattiere.
Die TE hätte sie auch ganz einfach vor einem TH abstellen können.
Denn das abwehrende Verhalten von solchen TH führt genau zu solchen Taten,
die doch alle zurecht schrecklich finden.

Nein, die TE kann die Tiere nicht selbst vermitteln, das wäre ein Eigentumsdelikt.
Und reden kann sie nicht mit dem Besitzer, weil der nicht erreichbar ist.
Und nun?
Bleibt, via Amtshilfe ein TH zu zwingen, die Tiere aufzunehmen.

@ TE versuche doch mal über facebook, vermisste gefundene Katzen eine
Suchmeldung aufzugeben. Evtl. erkennt jemand die Tiere und man kann so den
Besitzer ausfindig machen.

Grüsse
Tadi
 
Dann will ich mal auf Deine immer noch katastrophalen Äußerungen mal sachlich eingehen:

Es handelt sich um ausgesetzte Tiere, nicht um Privattiere.
Die TE hätte sie auch ganz einfach vor einem TH abstellen können.
Denn das abwehrende Verhalten von solchen TH führt genau zu solchen Taten,
die doch alle zurecht schrecklich finden.

Ja, die Tiere sind faktisch ausgesetzt.
Ergo: Strafanzeige bei der Polizei wegen Aussetzen eines Tieres.
Verweigert der Polizist die Aufnahme, Vorgesetzten einschalten.
Sie hätte die Tiere auch wie so viele vor dem Tor abstellen können. Das ist strafbar und dann hätte sie - wie ich hoffe - eine ordentliche Strafe bei Ermittlungserfolg aufgebrummt bekommen. Das ist nebenbei gesagt auch asozial.

Der nächste Satz ist wieder... ich spare mir lieber weiteres.
Du hast wieder mal bewiesen, daß Du vom Tierheimbetrieb keinerlei Ahnung hast. Also behaupte nicht einfach etwas in Blaue hinein.
Tiere werden vor dem Tor ausgesetzt, um die Abgabegebühr zu sparen. Es gibt definitiv keinen anderen Grund.

Nein, die TE kann die Tiere nicht selbst vermitteln, das wäre ein Eigentumsdelikt.
Und reden kann sie nicht mit dem Besitzer, weil der nicht erreichbar ist.
Und nun?
Bleibt, via Amtshilfe ein TH zu zwingen, die Tiere aufzunehmen.

Weißt Du, was Du überhaupt von Dir gibst? Ich denke nein. Erst denken, dann schreiben.
Per Amtshilfe heiißt was? Vet-Amt? Das ist Beschlagnahmung, in diesem Fall nicht möglich.
Per Gericht? Nach welchem Gesetz?


@TE😀ie einzige Möglichkeit, die ich noch sehe, die Katzen übereignen mit
Abgabegebühr und bei Ermittlungserfolg das Geld vom Besitzer wiederholen.
 
Bleibt, via Amtshilfe ein TH zu zwingen, die Tiere aufzunehmen.

Ich verstehe nicht, wie du das meinst - Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde. 😕


Rechtlich halte ich die Situation für durchaus knifflig:

Nach § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz ist es verboten, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen.

- Aussetzen liegt vor, wenn das Tier freigelassen wird, ohne dass an die Stelle der bisherigen menschlichen Obhut eine neue Obhut tritt; das Tier wird Bestandteil der Natur und ist auf seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten angewiesen. --> Das ist hier nicht der Fall, der Tierhalter hat die Katzen in Obhut eines anderen Menschen gegeben.

- Zurücklassen liegt vor, wenn das Tier allein gelassen wird, zB der Tierhalter in Urlaub fährt und seine Torte in der Wohnung sich selbst überlässt. --> Auch das ist hier nicht der Fall.

Vielleicht könnte man über eine Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) nachdenken: Der Tierhalter hat der TE vorgespiegelt, dass er seine Katzen nach einer vereinbarten Zeit wieder abholt; durch das Nicht-Abholen verschafft er sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil, weil er die Katzen nicht mehr versorgen muss und der TE die notwendige Vergütung schuldig bleibt; und dadurch wird das Vermögen der TE geschädigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das hier mal nicht so offen stehen zu lassen ein kleines Update:

Ich habe beide Katzen relativ schnell weitervermitteln können in eine nette Familie, natürlich zusammen. Der "Besitzer" hat sich bei mir immer noch nicht gemeldet, es ist jetzt schon über ein Monat her.

Hätte nicht gedacht das mir sowas mal passiert, aber hatte am Ende zumindest für die Katzen ein Happy-End.
 
Zum Glück hast du so gut reagiert und ihnen ein tolles Zuhause gefunden!!!
🙂
 
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Schön, daß du dich nochmal gemeldet hast!
Und toll, daß du ein Zuhause für die Katzen gefunden hast!
 
Ich habe beide Katzen relativ schnell weitervermitteln können in eine nette Familie, natürlich zusammen. Der "Besitzer" hat sich bei mir immer noch nicht gemeldet, es ist jetzt schon über ein Monat her.

Danke, dass du dich nochmal gemeldet hast - und wie schön, dass die Fellnasen ein neues Zuhause haben. 🙂

Hast du es für dich abgehakt? Es ist ja ziemlich unwahrscheinlich, dass der Besitzer wieder auftaucht; ich wäre aber dennoch neugierig, was dahintersteckte...
 
Um das hier mal nicht so offen stehen zu lassen ein kleines Update:

Ich habe beide Katzen relativ schnell weitervermitteln können in eine nette Familie, natürlich zusammen. Der "Besitzer" hat sich bei mir immer noch nicht gemeldet, es ist jetzt schon über ein Monat her.

Hätte nicht gedacht das mir sowas mal passiert, aber hatte am Ende zumindest für die Katzen ein Happy-End.

Wieso jetzt wieder nur 2 Katzen?
 

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