Balkonsicherung - Problem mit Nachbarn

  • Themenstarter Beverly
  • Beginndatum
  • #21
mal abgesehen davon....

man braucht für eine balkonsicherung keine zustimmung der eigentümer, dass ist quatsch.

ob man dem mit...klären wir mal....kommen kann, na ich weiß nicht
 
A

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  • #22
hallo :)

tiha, dass www ist ja schön und gut, aber auch seriös, was infos angeht? dann braucht keiner mehr ärzte oder rechtsanwälte...

ich habe mich bei einer erfahrenen notarin, fachanwältin für grundstücksrecht, mietrecht etc..und meiner rechtsanwältin informiert, beide haben mir bestätigt, dass eine balkonsicherung keine baumaßnahme darstellt (wenn es nicht aus bewusst herausstechenden farben besteht und provokativ wirkt) und somit von eigentümern nicht genehmigt werden muss, bzw. nicht verboten werden darf.

ich denke, diese quellen haben mehr gewicht als das www

da ist jeder sichtschutz mehr eingriff als eine balkonsicherung.

da gibts aber auch entsprechende gerichtsurteile. wenn ein eigentümer oder eine hausverwaltung anderes behaupten, sind die nicht richtig informiert, dass sie das gar nicht dürfen..dann sollen sie klagen und das gericht wird die balkonsicherung bejahen, solange keine neon leuchtende rote Netzfarbe mit Diskolichtern und Lasershow eingesetzt wird :)

P.S. Ich bin nämlich selbst gewillt, für meine Mietzen eine Balkonsicherung einzurichten und habe mich deshalb gründlich informiert bei der Immobilienmaklerin, meiner Anwältin und Notarin, darum :), liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #23
tija,
wenn eine balkonsicherung nicht das gesamtbild einer immobilie beeinträchtigt, darf sie nicht verboten werden. so ist es und ich habe es hier auch nicht anders behauptet.

ich kenne deine quellen nicht, aber ich kenne meine rechtsanwältin und die notarin schon länger. beide sind diesbezüglich absolut genau und präzise.

richter befrage ich nicht, denn selbst unter juristen gibt es eine hierarschie

im klartext und zur vermeidung von missverständnissen:
wenn ich eigentümer einer wohnung bin, muss ich die eigentümergemeinschaft nicht um erlaubnis bitten. wenn ich mieter bin, dann sollte ich rücksprache mit dem vermieter halten, der widerum braucht für eine postive entscheidung nicht das einverständnis der eigentümergemeinschaft, solange ich das katzennetz nicht in auffälligen und leuchtenden farbe wähle, damit es jedem ins auge sticht. was die verwaltung angeht, die kochen auch mit wasser und haben die weisheit nicht mit löffeln gefressen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #24
Ah, mein Thema wurde ja wieder hervorgeholt :)
Die Wohnung gehört inzwischen nicht mehr der Vermieterin, sondern meinem Partner und nun brauchen wir da Niemanden mehr fragen. Obwohl es da vorher auch keine Probleme gab.
Der Nachbar hat nichts gegen uns persönlich, er ist eben ehemaliger Polizist und meckert an allem herum. Bei ihm darf man nicht einmal den Müllkübel 3 Minuten vors Haus stellen um z.B. noch schnell die Post zu holen. Alle Parteien im Haus haben ein Problem mit diesem Mann und es gab schon viel Streit. Dabei haben es die Leute die direkt über und unter ihm wohnen am schlimmsten erwischt. Der steht schon vor der Tür wenn diese Nachbarn während der Mittagszeit aufn Balkon Kaffee trinken und der Löffel in der Tasse klimpert..
Wir haben unser Netz vor der Ankunft der Miezen angebracht. Man sieht von unten nur die Teleskopstangen und bisher hat noch keiner was gesagt. Vorsichtshalber hab ich aber den Link zum österreichischen Tierschutzgesetz in den Lesezeichen. Da steht ja drin dass man verpflichtet ist abzusichern wenn das Tier abstürzen könnte. Das würde ich dem Herrn dann ausdrucken und an die Stirn tackern :grin:
 
  • #25
@iha

wenn mir das zwei juristen bestätigen, dann kann ich das beruhigt als faktum hinstellen.

wenn es dir hingegen um recht haben geht, dem kann man nicht mit fakten begegnen
 
  • #26
mal abgesehen davon....

man braucht für eine balkonsicherung keine zustimmung der eigentümer, dass ist quatsch.

tija,
wenn eine balkonsicherung nicht das gesamtbild einer immobilie beeinträchtigt, darf sie nicht verboten werden. so ist es und ich habe es hier auch nicht anders behauptet.

Zurückrudern kannste ja gut :D

Die Sache mit der "Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds" bietet leider schon genügend Möglichkeiten der Auslegung. Denn das kann wieder jeder anders sehen, inkl. Anwälte und Notare ;)
 
  • #27
en

nicht zurückrudern, sondern differenziert nochmals ausgeführt. lies dir meine anderen posts dazu durch, da steht nix anderes drin, nur nicht so ausgeführt.

nix mit zurückrudern.
lesen, bevor du dein grinse smilchen einfügst

es gibt doch genug balkonnetze, die man von unten fast gar nicht sieht...beeinträchtigung bedeutet, dass keiner ein knallbuntes balkonnetz dulden muss. aber mein interesse besteht in der sicherung, nicht in der veranstaltung einer bunten disco party

wäre es wirklich so, dann gäbe es doch ständig theater wegen jedem sichtschutz auf dem balkon, wegen jedem blumenkübel.

interessant ist, dass der einsatz von plexieglas eine bauliche veränderung darstellt im gegensatz zu einem balkonnetz.

abgesehen davon haben hausverwalter und vermieter meist gar keine ahnung, diese ganzen rechte und pflichten im mietrecht etc..ist eine wissenschaft für sich. man muss sich einfach informieren und wieder informieren und das internet als quelle heranzuziehen, ist zweifelhaft.

wenn man nicht oder falsch informiert ist, suggeriert man unsicherheit, da kann einem jede verwaltung auf der nase rumtanzen
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #28
en

nicht zurückrudern, sondern differenziert nochmals ausgeführt. lies dir meine anderen posts dazu durch, da steht nix anderes drin, nur nicht so ausgeführt.

nix mit zurückrudern.
lesen, bevor du dein grinse smilchen einfügst

Erst: Is nich, dann is nich wenn. Ist sehr wohl zurückrudern. Vielleicht solltest du erstmal überlegen BEVOR du schreibst....

es gibt doch genug balkonnetze, die man von unten fast gar nicht sieht...beeinträchtigung bedeutet, dass keiner ein knallbuntes balkonnetz dulden muss. aber mein interesse besteht in der sicherung, nicht in der veranstaltung einer bunten disco party

Das dürften die allermeisten Menschen so sehen, Ausnahmen gibt es eben dennoch, und daran sieht man eben, es ist Auslegungssache. Es gibt ja genügend Fälle in denen es Probleme gab.

abgesehen davon haben hausverwalter und vermieter meist gar keine ahnung, diese ganzen rechte und pflichten im mietrecht etc..ist eine wissenschaft für sich. man muss sich einfach informieren und wieder informieren und das internet als quelle heranzuziehen, ist zweifelhaft.

wenn man nicht oder falsch informiert ist, suggeriert man unsicherheit, da kann einem jede verwaltung auf der nase rumtanzen

Wie gut daß wir dich haben, denn du hast natürlich Ahnung, im Gegensatz zu allen anderen. Und nein, die Meinung von 2 Juristen stellt noch keinen rechtlichen Grundsatz dar.
 
  • #29
@ensign

ich habe geschrieben, dass balkonsicherungen erlaubt sind, wenn sie nicht allzu auffällig sind und das von anfang an.
mein zusatz bezog sich lediglich auf den unterschied..eigentümer-vermieter. lies du bitte erstmal bevor du solche behauptungen aufstellst!

ja ich habe ahnung, denn ich habe mich informiert, selbst die 2 immobilienmakler haben das bestätigt. Ich informiere mich, wenn etwas ansteht und das nicht nur im internet!

juristen wissen weniger als foris, die ihre infos dem internet entnehmen, wo nicht mal klar und differenziert ersichtlich ist, welche gründe für die verbote vorliegen! so so...

wenn es probleme gibt, heißt das noch lange nicht, dass die problemmacher im recht sind. auslegungssache ist es nicht ganz, wie du sagst...wenn ich unten stehe und das netz sticht mir ins auge, ohne das ich es weiß, ist es das eine. wenn ich beim anblick ein netz erst bemerke, wenn ich es weiß und genau hinschaue, das andere...
 
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