Ärger!!!!!

  • Themenstarter Cats23
  • Beginndatum
  • #21
Ein Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht gibt es laut § 1684 BGB nur für Kinder. Es gibt keine analoge Anwendung für Haustiere.

Viele Tierschutzvereine behalten sich in ihren Schutzverträgen Besuchs-/ Kontrollrechte vor. Kann man die dann auch getrost ignorieren? Und ist keine Schenkung unter Auflage möglich?
 
A

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  • #22
Evtl. Auflagen muss man aber im Vertrag festlegen und dann ist immer noch die frage ob dies dann Rechtlich gültig ist.

Haben sie ja vorher anscheinend vereinbart. Fotos und Besuche... Zwar nicht förmlich, aber es wurde doch bewirkt oder nicht?
 
  • #23
So leid mir deine Sache tut, du hast kein Recht auf die 3.

Aber weißt du, wenn man seine Katzen wirklich so gerne hat, diese unter solch fiesen Umständen abgeben muss, dann sichert man sich doppelt und dreifach ab.
Mit Vertrag, Ausweiskontrolle bzw. Nummer dessen , Unterschrift Beider.
Ich an deiner Stelle würde nicht mehr nachbohren, ich weiß, es tut weh, aber du kannst wirklich wegen Stalking angezeigt werden.
 
  • #24
Schutzverträge sind nochmal etwas ganz anderes, weil dort sogar schon die Einordnung als solche schwierig ist.

Klar geht grundsätzlich eine Schenkung unter Auflage. Ich hab mir zwar eingebildet, ich hätte hier etwas von Kauf gelesen, aber vielleicht habe ich mich verguckt. Dann stimme ich dir zu, dass es nicht so klar ist, wie es beim Kaufvertrag wäre. Fraglich, ob eine Auflage beinhalten darf, was sonst vom Gesetz nicht angedacht ist und von der Rechtsprechung nicht angenommen wird. Dazu kenne ich allerdings jetzt auf Anhieb keine Fälle, weswegen eine Prognose schwierig wird.
Dann würde am Ende aber auch nur Herausgabe der Tiere stehen und keine Einforderung des Besuchsrechts.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #25
Es gibt auch private Tierschutzvertträge.

Solche privaten Tierschutzverträge gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Google mal "Tierschutzvertrag für Katzen", es gibt verschiedene Vordrucke, die die wichtigsten Punkte abfragen.

Man kann jederzeit "einfach so" einen "privaten Tierschutzvertrag" erstellen. Man kann ganz individuelle Abmachungen schriftlich festlegen. ZB dass A die Tiere nur mit Absprache mit B weitervermitteln darf. Oder dass ihm das freisteht. Oder dass B die Tiere jederzeit sehen kann oder was auch immer man meint vereinbaren zu wolen.
Am Ende zählt die Unterschrift. Dann bleibt eben nur die Frage, welche individuellen Abmachungenn auch rechtlich wirksam sind.


*

Man muss es sich aber gar nicht so kompliziert machen.
Man kann einen Muster-Vertrag aus dem Netz kopieren und die wichtigsten Punkte ausfüllen lassen, zB Alter der Katze, kastriert ja oder nein, geimpft/ärztlich untersucht ja oder nein etc etc ist alles extra für Katzen vorgedruckt, man muss es nur ausdrucken, nimmt es zu dieser Privatperson mit und lässt sich das unterschreiben.

Die Realität sieht dann meist ernüchternd aus. Plötzlich ist das Kitten doch viel jünger als zB in der ebay-Anzeige angegeben, oder es hat eben doch nie einen TA gesehen - dann sollte man auf dem Absatz kehrt machen und sich woanders ein Kitten holen. So macht ein privater Vertrag Sinn, er schützt die Tiere davor, zu früh und womöglich krank verschachert zu werden oder eben munter weitervermittelt zu werden.

Möchte damit sagen, Katzen können auch privat verantwortungsvoll und unbürokratisch vermittelt werden. 1x ins Netz schauen, nen Vertrag ausdrucken und schon ist das privater Tierschutz und eben nicht ein verhökern, das meist die Tiere ausbaden müssen.

Klar, wenn die Verträge dann nicht eingehalten werden ist das natürlich keine schöne Sache, aber man könnte dann zumindest rechtlich gesehen etwas machen.
Aber selbst wenn man im Nachhinein bestimmte Abmachungen nicht rechtlich einfordern kann, der Sinn erfüllt sich meist im Vorfeld - also dass unseriöse Verhökerer ganz schnell nen Rückzieher machen.

Solche Tierschutzverträge gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Google mal "Tierschutzvertrag für Katzen", oder noch spezieller "privater Tierschutzvertrag Katzen". Es gibt verschiedene Vordrucke, die die wichtigsten Punkte abfragen.

22350201pv.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Sie sagt verschenken ist verschenken und ich sie nie mehr sehen darf.:hmm:

@ Doppelpack
Die drei Katzen wurden verschenkt.Also nix Kaufvertrag.
Kann man auch in der Eingangspost nachlesen.
@Catma
In unseren Vertrag steht gegen einen Verstoß eine Geldstrafe von 500 Euro.
Das ist wahrscheinlich von den Vereinen her verschieden.
 
  • #27
Nur mal am Rande: Gerade die Nummer 5 in dem Vertrag (über das Besuchsrecht -jederzeit und unangekündigt!)... versuch das mal, durchzubringen. Das ist schlichtweg eine Frechheit und nicht einklagbar. Im Gegenteil, wenn das ein Verein versuchen würde und einmal die Woche (überspitzt) vor der Tür stehen würde, würde ich die Polizei rufen.

Man kann eine VK und eine NK machen. Man kann um weiteren Kontakt und/oder Fotos bitten. Das war's dann aber auch schon. Papier ist da leider sehr geduldig.
 
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  • #28
@Catma
In unseren Vertrag steht gegen einen Verstoß eine Geldstrafe von 500 Euro.
Das ist wahrscheinlich von den Vereinen her verschieden.
@ Jessica und @ Kiu

ja, Tierschutzverträge gibt es in vielen unterschiedlichen Ausführungen und ist von Verein zu Verein unterschiedlich.

Der, den ich eingestellt habe ist ein privater Tierschutzvertag.
Habe nur als Beispiel einen herausgefischt. Gibt es auch in verschiedenen Ausführungen und man kann in Punkt 11 vereinbaren, welche Punkte gestrichen und was für Bedingungen zusätzlich gelten sollen.

Wollte nur damit sagen, man kann auch bei privater Vermittlung, wenn man denn bestimmte Bedingungen mit der Vermttlung verknüpft, diese vertraglich absichern.
Gut, was dann auch tatsächlich rechtens ist, kann in vereinzelten Punken dann auch fragwürdg sein. zB lebenslanges Besuchsrecht, da würde meiner Auffassung nach ohnehin niemand einwilligen...

Aber auch wenn man keine Bedingungen an die Vermittlung knüpft, sondern "nur" Alter, Impfung, TA-Besuche etc vertraglich bestätigen lässt, kann man dafür sorgen, dass ein Tier geschützt vermittelt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #29
1: Katharina, sie hat mir versprochen dass ich sie besuchen darf bzw. sie mir Fotos schicken kann und sagt wie es drei katzrn geht. nach paar monatet hat sie sich aufeinmal nicht mehr gemeldet?!?!?! WIESO DAS?!?!?

2: Ich werde versuchen Katzenverein noch mal per mail höfllich schreiben und bitten dass ich auch ohne namen wissen darf wie es drei katzen geht. ich denke jeden Tag an sie.

3: Ich lasse nicht in ruhe. ich kämpfe bis ich es endlich finde...

4. ich werde auch Fotos im Facebook als GESUCHT einfügen- weil ich viele gesehen habe dass viele leute immer wieder katzen oder Hund eingefügt haben und später wieder gefunden haben. da tue ich vielleicht auch!!!

5: ALLE SAGEN IMMER GLEICH DASS ICH NICHT MACHEN SOLL UND ICH NICHT WEITER KÄMPFEN SOLL. KATZEN GEHÖRT MIR NICHT MEHR..

STELL EUCH VOR; wenn euere Kinder im Kinderheim schickten und später woanderen zu Pflegeeltern schicken die ihr nicht mehr sehen dürfet.. Wie fühlt ihr euch? lasst euere Kinder auch so in ruhe?!?!
Katzen sind wie meine kinder!!!
 
  • #30
Sorry, aber ich würde dich vermutlich auch irgendwann anzeigen...es sind nicht mehr deine Katzen.

Du hast weder ein Recht auf Fotos, noch auf Besuche.

Lass es gut sein. Was du jetzt machst ist wirklich stalking.
 
  • #31
1: Katharina, sie hat mir versprochen dass ich sie besuchen darf bzw. sie mir Fotos schicken kann und sagt wie es drei katzrn geht. nach paar monatet hat sie sich aufeinmal nicht mehr gemeldet?!?!?! WIESO DAS

Das ist ziemlich mies von ihr und ich denke, dass jeder an deiner Stelle auch zu Recht wütend und traurig wäre.

Aber wie gesagt, dafür können die neuen Besitzer nichts.
 
  • #32
Sorry, aber mal deutlich gesagt: du wirkst mir auch etwas sehr penetrant. Und dann schreibst du ziemlich wirr und in sehr schlechtem Deutsch - ich kann mir durchaus vorstellen, dass das auf die Neu-Eigentümerin seltsam wirkt, wenn du sie genau so angeschrieben hast.
Entweder du nimmst dir nun einen Anwalt und lässt das über den laufen und wirst dir selbst mal klar, was du eigentlich willst oder lass die Frau in Ruhe. Irgendwelche Internet-Aktionen, permanente Anrufe oder sogar ein Auftauchen vor der Wohnungstür, da fänd ich eine Anzeige wegen Nachstellung wirklich langsam berechtigt.

Katzen sind KEINE Kinder. Katzen sind keine Menschen. Tiere sind keinesfalls rechtlich mit Kindern gleichzustellen!
 

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