3 Wochen alte Kitten werden abgegeben

  • Themenstarter Mali
  • Beginndatum
  • #21
erstens hab ich damit nur fragen beantwortet und wer richtig gelesen hat, hat auch verstanden das der TA uns gesagt hat das man sie mit 8 wochen weggeben kann und 2tens, produzieren wir hier nicht munter kitten... wie ich schon gesagt habe sind !!!ALLE!!! bis auf eine eben Kastriert udn mein Kater ist auch schon ein bisschen länger Kastriert...
war irgendwie Klar dass hier gleich vol der Aufschrei kommen würde o.0
Und was hat der Altersunterschien bei meinem beiden nun damit zu tun?
Fin hat sein Brüderchen noch hier und ist somit auch nicht alleine...
 
A

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  • #22
erstens hab ich damit nur fragen beantwortet und wer richtig gelesen hat, hat auch verstanden das der TA uns gesagt hat das man sie mit 8 wochen weggeben kann und 2tens, produzieren wir hier nicht munter kitten... wie ich schon gesagt habe sind !!!ALLE!!! bis auf eine eben Kastriert udn mein Kater ist auch schon ein bisschen länger Kastriert...
war irgendwie Klar dass hier gleich vol der Aufschrei kommen würde o.0
Und was hat der Altersunterschien bei meinem beiden nun damit zu tun?
Fin hat sein Brüderchen noch hier und ist somit auch nicht alleine...

Von dem Brüderchen steht nichts in deinem Thread da ist nur von zwei Katern die Rede und einer 2 1/2 Jahre und der andere 2 Monate und auch wenn eure TÄ das sagt, ist es trotzdem falsch und ich hoffe, die kommenden Kitten dürfen dann 12 Wochen bei der Katzenmutter bleiben.

Wann wurde dein Kater denn kastriert vor einem oder vor zwei Jahren?
 
  • #23
Ich habe in meinem Thread auch nur meine Beiden aufgelistet, da diese eben meine sind und auch mit mir gehen werden wenn ich ausziehe.
diego wurde vor einem Jahr Kastriert mir ist auch klar das er bestimmt irgendwo ein paar kitten gezeugt hat, nur bei uns nicht da alle eben bis auf damals 2 Kastriert waren. damals nur seine schwester und Die katze meiner schwester. wie man vielleicht gelesen hat sorgen wir schon dafür das keine neuen Kitten kommen, nur war es eben bei einer zu spät...
 
  • #24
Dann hoffe ich mal, dass Fin noch ein paar Monate mit seinem Brüderchen hat und dass zukünftig alle eure Katzen vor dem ersten Freigang kastriert werden. Es geht ja nicht nur um die Verhinderung weiteren Nachwuchses, es ist ja auch aus gesundheitlichen Gründen und für das Wohlbefinden der Katzen besser, wenn sie frühzeitig kastriert werden.
 
  • #25
  • #26
Das wirst du auch so nicht finden.
Zu den einzelnen Paragraphen gibt es diverse Auslegungen
und Gutachten, nach denen sich die Vet.-Ämter richten
bzw. auch entscheiden. Auch wenn das eine oder andere
nicht explizit aus dem TschG zu erlesen ist, heißt es noch
lange nicht, dass es eine Lücke gibt. ;)
 
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  • #27
Huhu!

Für mich hört sich:
Ist auch vollkommen gegen das TschG.
ganz anders an als:
Das wirst du auch so nicht finden.
..gibt es diverse Auslegungen und Gutachten,

Ich hatte wirklich gehofft, dass es irgendwo fest geschrieben steht. Wie wer was auslegt, ist ja nicht übertragbar auf andere oder gar alle Fälle.
Jemandem zu sagen: "Hey, das ist gegen das TschG!" ist meiner Meinung nach was ganz anderes als zu sagen: "Die meisten Ämter entscheiden so, verboten ist es leider gesetzlich nicht!"
Schwingt leider nicht so viel Nachdruck mit. Sofern es denn von so manchem Amt überhaupt ernst genommen wird, wenn es denn nicht "in Stein gemeißelt" ist.
Es besteht auf jeden Fall Grund zur Nachbesserung.
 
  • #28
Natürlich kannst du das so sagen, denn letztendlich
kommt der Fall, je nachdem, was der daraus macht,
den es betrifft, evtl. vor Gericht.
Selbst wenn ein Vet.-Amt einen Fall bearbeitet,
Auflagen und sonstiges erteilt bzw. durchführt,
kann sich der "Betroffene" wehren. Dann hängt
es einzig und allein an der Staatsanwaltschaft
und dem Richter, ob für oder wider entschieden
wird. Dazu dienen dann Gutachten und Auslegungen,
um eine dem TschG entsprechende Entscheidung
zu untermauern und herbei zu führen.
Das TschG kann nicht alle Eventualitäten ausführen,
würde auch damit zu kompliziert und umfangreich
werden. Somit hat man den Ämtern und verantwortlichen
Personen auch einen gewissen Handlungsfreiraum
zugunsten der Tiere und dem Einzelfall eingeräumt.

Wenn dich die Thematik ausführlicher interessiert,
solltest du dich entweder mit dem Vet.-Amt austauschen,
auch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Verbraucherschutz gibt gerne Auskunft und weiterhin
sind Gutachten und Auslegungen vom TVT dazu maßgebend.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #29
Natürlich kannst du das so sagen, ....
Wenn dich die Thematik ausführlicher interessiert,

Ich hab gefragt, obs gesetzlich festgelegt ist, weil mich das interessierte.
Es ist nicht gesetzlich festgelegt, also hab ich nichts verpasst ;)
Darum gings mir. Natürlich wärs toll, wenn dem so wäre, aber..
 
  • #30
Das ließe sich schnell ändern, wenn alleine nur
die Katzenhalter mal Initiative zeigen würden. ;)
Da aber das öffentliche Interesse zu gering ist,
wird es so schnell keine Katzen(schutz)verordnung
geben. Eigentlich beschämend, wenn man bedenkt,
dass statistisch gesehen ca. 12 Mio. Katzen in
Deutschland gehalten werden, soweit mir noch
bekannt.
 
  • #31
Natürlich kannst du das so sagen, denn letztendlich
kommt der Fall, je nachdem, was der daraus macht,
den es betrifft, evtl. vor Gericht.
Selbst wenn ein Vet.-Amt einen Fall bearbeitet,
Auflagen und sonstiges erteilt bzw. durchführt,
kann sich der "Betroffene" wehren. Dann hängt
es einzig und allein an der Staatsanwaltschaft
und dem Richter, ob für oder wider entschieden
wird. Dazu dienen dann Gutachten und Auslegungen,
um eine dem TschG entsprechende Entscheidung
zu untermauern und herbei zu führen.
Das TschG kann nicht alle Eventualitäten ausführen,
würde auch damit zu kompliziert und umfangreich
werden. Somit hat man den Ämtern und verantwortlichen
Personen auch einen gewissen Handlungsfreiraum
zugunsten der Tiere und dem Einzelfall eingeräumt.

Wenn dich die Thematik ausführlicher interessiert,
solltest du dich entweder mit dem Vet.-Amt austauschen,
auch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Verbraucherschutz gibt gerne Auskunft und weiterhin
sind Gutachten und Auslegungen vom TVT dazu maßgebend.

Da Du Dich mit der Ausurteilung des TSG bezüglich des Abgabealters von Katzen ja schon beschäftigt zu haben scheinst, solltest Du ja auch auf ein Urteil zurück greifen können.

Ganz ehrlich: Das Ministerium für Landwirtschaft? Ernährung und Verbraucherschutz?

Sorry. Es gibt KEIN Mindestalter von Katzen bei Abgabe. Das gibt es bei Hunden.

Wenn Du anderer Meinung bist, bitte ein Urteil.
 
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  • #32
Das ließe sich schnell ändern, wenn alleine nur
die Katzenhalter mal Initiative zeigen würden. ;)
Da aber das öffentliche Interesse zu gering ist,
wird es so schnell keine Katzen(schutz)verordnung
geben. Eigentlich beschämend, wenn man bedenkt,
dass statistisch gesehen ca. 12 Mio. Katzen in
Deutschland gehalten werden, soweit mir noch
bekannt.

Welche Initiative sollten Katzenhalter denn zeigen?
Wenn Katzenhalter die Kitten unbedarft in Kauf nehmen und sie dann den Leuten hinterher werfen, wenn sie zu anstrengend oder teuer werden?

Dann zeig doch bitte auch einen Weg wie Katzenhalter "schnell Änderungen" herbei führen können.

Denn es sind auch Katzenhalter die völlig gleichgültig ob der Katzenhaltung sind.

Da bedarf es dann aber doch deutliche Differenzierung. Ich bin auch Katzenhalter. Hier wird weder eine Katze trächtig, noch kommt sie unkastriert raus. Entsprechend wird/ muss auch keine "frühzeitig" oder auch später abgegeben werde.
Also: Was kann ich tun?
 
  • #34
Angela, ich kann mich nicht entsinnen, dass ich irgendwo behauptet habe,
ich habe ein Gerichtsurteil dazu. :confused:

Anstatt zu jammern und zu klagen über die Unverantwortlichkeit mancher Tierhalter,
sollte man lieber mal Eigeninitiative zeigen.

Kurzum solche Leute anzeigen, wenn es einem bekannt wird und dann wird
das Vet.-Amt schon dementsprechend reagieren. Ein Vet.-Amtsarzt hat
Amtsgewalt und wenn er seinen Job gut macht, dann passiert was.
Gott sei Dank haben wir einen solchen und der reagiert promt.

Dann kann jeder, auch nicht Katzenhalter, den Bundestag - Petitionsausschuss -
anschreiben und sich stark machen für eine bundesweite Katzen(schutz)verordnung.
Er kann Unterschriften sammeln zu Petitonen usw., usw. oder sich einfach
nur für eine städtische Katzenschutzverordnung einsetzen.

Es gibt viele Möglichkeiten Paragraphen oder Gesetze zu verändern,
aber nicht durch Jammern oder darauf zu warten, dass andere was machen.
 

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