Thema: Schutzvertrag und -gebühr

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Lenchen85

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2. Mai 2009
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21
Hallo!

Da ich ja noch etwa 2-3 Wochen Zeit habe bis unsere Katze ihre Junge bekommt habe ich schon angefangen nach Interessenten zu suchen und habe auch schon einige Anfragen.
Ich will, dass die Kitten ein tolles Zuhause finden und natürlich auch voll-ausgestattet (mit Impfung und evtl. Kastration) zu ihren neuen Besitzern ziehen. Ich bin am überlegen, ob ich für die Leute, die noch keine Katzen hatten ein Starter-Pack zusammenstelle.

Und ich stelle mir die Frage, wie ich einen Schutzvertrag formulieren möchte. Hat da jemand einen simplen - ist ja "nur" eine Hauskatze. Und wie viel Schutzgebühr sollte man verlangen? Ich will nicht, dass jemand die Katze nur nimmt, weil sie umsonst ist, sondern weil er sie wirklich haben möchte - ich denke nicht, dass jemand, der sich einen geringen Betrag für eine Katze nicht leisten kann, auch in Zukunft gut für sie sorgen kann.
Aber wie viel ist in Ordnung?? Habe da überhaupt keine Erfahrungen. Vielleicht kann mir von euch Erfahrenen jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße Lena
 
A

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Hallo Lena,

zu der Höhe der Schutzgebühr kann ich Dir nichts raten, aber ich würde mich beim Vertrag durchaus an den einer Rassekatze anlehnen.

Ich denke mit den Interessenten für Deine Katzen wird es nicht anders sein, als mit denen für meine Katzen. Viele erzählen Dir im Vorfeld, dass sie etwas aus dieser Verpaarung wollen, können dann aber nicht warten und kaufen woanders – wenn es nicht zufällig auch Züchter sind für die diese Verpaarung wichtig ist. Mein Casanova geht an eine junge Frau die schon vorher angefragt hat, aber das ist nicht die Regel. Lange Rede kurzer Sinn, verlass Dich nicht auf diese Interessenten und reserviere gar ein Kätzchen für sie das sie am Ende vielleicht nicht mehr wollen.

Wenn Du willst, dann schicke ich Dir meinen Kaufvertrag für kastrierte Katzen per Email. Sicher muss er ziemlich umformuliert werden, aber Du kannst Dich in Sachen Anzahlung bei Reservierung, Rückkaufsrecht bzw. Rückgabe, etc . etc. anlehnen. Schick mir einfach Deine Email Adresse wenn Du den Vertrag brauchst.
 
Dieser ist von einem Tierschutzverein, aber ich denke viele Punkte kann man so übernehmen.

Musste halt nur ein bisschen umschreiben...


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Bedingungen für die Aufnahme der Katzen

§ 2) Der Erwerber erstattet dem Tierheim Tierarztkosten in Höhe von € .....................

§ 3) Der Erwerber verpflichtet sich:
3.1 Das Tier in ordnungsmäßiger Pflege und Unterkunft zu halten, jede Quälerei und Misshandlung zu unterlassen und solche durch andere nicht zu dulden.
3.2 Die Katzen gemäß § 1 zu halten und Sie bei vereinbarter Wohnungshaltung auch nur in der Wohnung zu halten und während des Lüftens in einen anderen Raum zu bringen bzw. bei ihrer Anwesenheit keine Fenster auf Kipp zu
3.3 Einer auch für draußen vermittelten Katze jederzeit Wohnungszugang zu ermöglichen.
3.4 Eine noch nicht kastrierte Katze bei Erreichen der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen und den beigefügten Kastrationsnachweis nach Ausfüllen durch den Tierarzt an uns zurück zu senden.
3.5 Jederzeit ohne vorherige Anmeldung eine Nachkontrolle durch vom Vorstand eingesetzte Tierinspektoren (Vereins-Ausweis genügt zur Legitimation) zuzulassen und bei massiven Beanstandungen das Tier ohne Forderung von Kostenerstattung an Vorstandsmitglieder herauszugeben.
3.6 Die Katze, wenn er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder will, ohne finanzielle Forderungen an den TSV zurückzugeben, d.h., das Tier auch nicht ohne schriftliche Genehmigung des TSV an Dritte weiterzuvermitteln.
3.7 Ein Abhandenkommen des Tieres sofort dem Tierschutzverein zu melden,
3.8 Eine sich als nicht sofort notwendig ergebende Tötung des Tieres nur nach Rücksprache mit dem TSV durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen, bei sofort notwendiger Einschläferung durch den Tierarzt den TSV sofort schriftlich Mitteilung zu machen, sowie von jedem anderen Ableben bzw. Krankheit der Katze den TSV kurzfristig in Kenntnis zu setzten.

§ 4) Im Falle eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen des §3 ist der TSV berechtigt, von dem Erwerber die Zahlung einer Vertragsstrafe von € 360,00 zu verlangen. Außerdem kann die Herausgabe des Tieres ohne Anspruch auf Erstattung gefordert werden.

§ 5) Bei Fundtieren verpflichtet sich der Erwerber, das Tier nur dem Tierheim gegen Rückzahlung des Erstattungsbetrages und Vergütung der Aufwendungen im gesetzlichen Rahmen (§970 BGBS) herauszugeben, wenn der Eigentümer sich innerhalb eines Jahres meldet und die Herausgabe verlangt.

§ 6) Der TSV übernimmt keine Gewähr für die Eigenarten oder Mängel der Katze.

§ 7) Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
 

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