Übergabevertrag, Bitte um Unterstützung

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Inai

Inai

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3.282
Hi Leute,

wir übernehmen erstmal für 3 Monate den Kater eines Bekannten.
Der Bekannte befindet sich in einer recht prekären Situation. Er fliegt gerade aus seiner Wohnung, hat keinen Job und hat Schulden bis oben hin. Da er an der Situation komplett selber Schuld ist, braucht keiner mit ihm Mitleid haben. Das Problem ist, dass er einen Kater hat.
Seine Eltern können diesen Kater nicht nehmen, weil in ihrem Mietvertrag explizit aufgenommen wurde, dass Katzenhaltung verboten ist (der Vermieter wohnt um die Ecke und hat einen Hund der Katzen nicht ausstehen kann, deswegen will er nicht, dass es da zu Reibereien kommt).
Da ich mit diesem Bekannten nicht die besten Erfahrungen gemacht hab wenn es darum geht, dass er sich an Abmachungen hält, möchte ich für die eventuell zeitlich befristete Übernahme einen Vertrag mit ihm aufsetzen.

1. Wir wollen mindestens und maximal 3 Monate auf den Kater aufpassen. Je länger er da ist, desto schwerer fällt es einem sich von ihm zu trennen. Und ich fürchte ohne Vertrag kann es sein, dass der Bekannte nach 2 Jahren wieder kommt und sagt: "Ich will mein Tier zurück!". Wir wollen aber auch damit planen können, dass er 3 Monate bleibt, allein wegen Zusammenführung und Futterumstellung. Wir wollen nicht, dass er nach 4 Wochen wieder kommt und ihn wieder haben will, weil es einfach zuviel Stress für uns und unsere Katzen ist.
2. Es ist möglich, dass der Kater einen abgebrochenen Zahn hat. Deswegen würden wir mit ihm, wenn wir ihn bekommen zum Tierarzt fahren. Falls er wirklich was an den Zähnen hat, kann es aber sein, dass kosten von >400€ auf uns zukommen und wir sind einfach nicht bereit diese Kosten für das Tier auszugeben, wenn es am Ende nicht uns gehört (davon abgesehen, sollte ihm der Zahn abgebrochen sein, dann hätte er womöglich FORL und das wäre etwas, dass ihn sein Leben lang begleiten würde!). Deswegen möchte ich dem Bekannten das Tier erst dann geben, wenn er uns mögliche Tierärztliche Kosten zurück erstattet hat. Der Bekannte selbst hatte bisher nicht das Geld um das zu machen.

Ich hab nun einen Vertrag aufgesetzt und will nur von euch wissen, ob das so OK ist und eventuell auch rechtlich bestand hätte, FALLS mein Bekannter sich nicht an die Abmachungen hält.

Name des Tieres
Tierart Katze
Rasse
Geburtstag
Farbe
Zeichnung
Geschlecht männlich
Kastration ja
Entwurmung Ja
Tätowierung nein
Reg.-Nummer
Chip
Impfung □ Seuche √ Schnupfen □ Leukose √ Tollwut □ Leukose □ sonstiges:
Bes. Kennzeichen

Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber
1. …das Tier wird ab Übergabe für 3 Monate an den Übernehmer übergeben. Vor Ablauf der drei Monate hat der Übergeber eine Woche Zeit das Tier wieder zurück zu nehmen, vorausgesetzt es wurden alle möglicherweise anfallenden Tierärztlichen Kosten beglichen und die Wohnung des Übergebers erfüllt alle Voraussetzungen eine Katze zu halten (Erlaubnis vom Vermieter ist Vorausgesetzt). Tut er dies nicht, geht das Tier in die alleinige Obhut des Übernehmers über. Der Übergeber verzichtet dann künftig auf jegliche Forderungen das Tier wieder zurück zu bekommen.
2. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden.
3. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne dies dem Übergeber vorher die Möglichkeit zu geben das Tier zuerst zurück zu nehmen.
4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig vornehmen zulassen.
5. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.
6. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

Übernehmer Adresse/Unterschrift
Übergeber Adresse/Unterschrift
Ort/Datum
 
A

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Hi, ich kann das jetzt nicht juristisch überprüfen, aber mir ist beim Lesen aufgefallen, dass in der Überschrift steht, der Übernehmer verpflichtet sich ggü denn Übergeber und dann folgt die Verpflichtung des Übergebers, das Tier nur zurück zu verlangen, wenn er die Anforderungen erfüllt.
Ich verstehe, das du das Schriftstück brauchst, um dich abzusichern, aber ich schätze, dass die Formulierungen trotzdem Ärger nicht vermeiden können. So denke ich, dass man im Ernstfall geteilter Meinung sein kann, ob eine Wohnung wirklich für die Katze geeignet ist.
Ich denke, es wäre besser, Nägel mit Köpfen zu machen und das Tier ganz zu übernehmen. Sprich eine komplette Übergabe ohne wenn und aber und dir gehört der Kater danach ( natürlich schriftlich). Du kannst ja mündlich zusichern, dass du ihm den Kater wieder zurück geben wirst, wenn es nach 3 Monaten passt. Oder sowas wie ein Vorkaufsrecht zusichern, falls du den Kater jemals abgeben willst. Dann kannst du immer bestimmen, unter welchen Vorraussetzungen du einer Rückgabe zustimmst.
Ich finde es gut, dass du das Tier nehmen willst! Viel Glück euch- Berichte doch mal.
 
Danke für deine Antwort.

Bei der Wohnung gehts halt darum, dass ich ihm nicht den Kater wieder geben kann, wenn in seinem Mietvertrag steht, dass er keine Tiere halten darf. Das Problem ist, so wie ich ihn kenne, würde er es dennoch machen und einen Rauswurf riskieren.
Ich habe ihm sogar angeboten eine 'Schutzgebühr' zu zahlen und den Kater abzukaufen, dann braucht er sich den Katers wegen keinen Kopf zu machen und kann erst mal sein Leben in Griff bekommen, ob er es annimmt, weiß ich nicht.

Ich würde den Kater nicht nehmen, wenn ich nicht wüsste wie sehr er und seine Eltern an ihm hängen. So haben sie die Möglichkeit den Kleinen zu besuchen und wissen, dass es ihm gut gehen wird. Mein Mann ist eigentlich total gegen die Nummer 4. Dazu ist der Kater vokal SEHR laut.... mein Felilou ist für mich schon laut aber es ist nichts im Vergleich zu dem.
 
Hallo =)

Bin auch kein Jurist, tut mir Leid. Aber ich würde 3. rausnehmen.
 
Hallo =)

Bin auch kein Jurist, tut mir Leid. Aber ich würde 3. rausnehmen.

Danke, aber um Nummer 3 hat er explizit gebeten. Zumindest das er als erster die Möglichkeit bekommt ihn wieder zurück zu nehmen.
 
Ich denke, dass so ein Vertrag generell auf sehr wackeligen Beinen steht.

Außerdem handelt es sich in jedem Fall um Privatrecht. Das heißt, dass du im Falle einer Vertragsverletzung nur mit einer Privatklage dagegen vorgehen könntest - sprich Anwalt, Gericht usw.
Willst du das?
 
Nein, aber ich will ihm den Kater auch nicht wieder geben, wenn er mir nicht eventuelle Tierarztkosten erstattet.
Er könnte mir ja nicht ohne meine Erlaubnis den Kater aus der Wohnung mitnehmen, oder?
 
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Nein, aber ich will ihm den Kater auch nicht wieder geben, wenn er mir nicht eventuelle Tierarztkosten erstattet.
Er könnte mir ja nicht ohne meine Erlaubnis den Kater aus der Wohnung mitnehmen, oder?

Da wäre ich skeptisch. Solange der Kater sein Eigentum ist, hat er Anspruch auf ihn. Inwiefern dieser sich per Privatvertrag einschränken lässt, halte ich für fraglich.

Was er nicht dürfte, wäre, sich Zutritt zu deiner Whg zu verschaffen. Kann aber die Herausgabe fordern, nötigenfalls mit polizeilicher Unterstützung.

Wie gesagt. Inwiefern man das Eigentum an Kater privatrechtlich beschränken kann, halte ich für fraglich, wissen tue ich es aber natürlich nicht.

Ich bin Mal hart:
Ich würde das komplett lassen. Das sage ich aus der Erfahrung mit... schwierigen Menschen heraus. Wenn er aus der Whg fliegt, weil er sich in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat und das, wie es klingt, eher Standard als Ausnahme bei ihm ist, bezweifle ich ehrlich gesagt, dass du die TA-Kosten je wiedersehen würdest. Für wahrscheinlicher halte ich folgendes Szenario:
Der Kater bleibt rechtlich sein Eigentum, du musst ihn herausgeben, entstandene TA-Kosten werden Teil der Privatinsolvenzmasse (dass er eine solche beantragen muss, klingt ja nicht unwahrscheinlich) und damit siehst du sie nie wieder. Oder nur zu einem geringen Teil.

Kater ins TH. Sorry. Aber die sind rechtlich abgesichert.
 
Eine Katze ist rechtlich gesehen eine Sache.

Wird der Kater also an euch verschenkt oder verkauft, gehört er rechtlich gesehen euch. Und niemand kann ihn euch mehr wegnehmen.
Wird er nur an euch übergeben (quasi geborgt), geht er zwar in euren Besitz über, bleibt aber im Eigentum des Übergebers. Dann hat dieser Übergeber auch das Recht, den Kater zurückzufordern. Entstandene Kosten werden (zu deinem Nachteil) im Nachgang geklärt.
Ist im Prinzip wie bei einem Toaster oder Auto auch ... ;)

Ihr habt also 3 Möglichkeiten:

1. Ihr übernehmt den Kater durch Schenkung oder Ankauf komplett. Inklusive aller durch ihn entstehenden Kosten und Verantwortlichkeiten!

2. Ihr übernehmt ihn vorübergehend (quasi geborgt, wie ihr es vorhabt). Dann wird euch im Zweifelsfall aber auch der ausgefuchsteste Übernahmevertrag nichts helfen, wenn ihr nicht gleichzeitig bereit seid, auch Anwälte und Gerichte zu bemühen.

3. Ihr lasst es ganz.

Ich würde zu 1. oder 3. raten. Von 2. würd ich die Finger lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
Hey,

ich hab mal den ersten Teil überarbeitet:

1. …das Tier wird ab Übergabe für genau 3 Monate an den Übernehmer übergeben. Vor Ablauf der drei Monate hat der Übergeber eine Woche Zeit das Tier wieder zurück zu nehmen, vorausgesetzt es wurden alle möglicherweise anfallenden Tierärztlichen Kosten beglichen und der Übergeber hat von seinem künftigen Vermieter die Erlaubnis das Tier zu halten. Tut er dies nicht, wird die Übergabe eine Schenkung und der alleinige Besitz des Tieres geht auf den Übernehmer über.

Wenn ich diesen Pasus da einarbeite, dann ist der Kater ja dann nicht mehr sein Eigentum, oder? Also nach 3 Monaten.
Ich habe ja schon, mit seiner mündlichen Erlaubnis den Kater bei Tasso auf mich registriert. Er hat ihn zwar chippen, aber nie registrieren lassen.
Er hat ihn ja schließlich auch privat ohne Vertrag gekauft.

Ich hab versucht ihn zu überreden mir den Kleinen einfach komplett zu verkaufen. Dann hätte er auch etwas Geld für den Neustart. Zudem bekommt er aktuell sein eigenes Leben nicht auf die Reihe, sich da um das Tier zu kümmern ist zuviel. Er hat vor einem Jahr schon bewiesen, dass er das nicht kann. Ich hab erst davon erfahren, als das Veterinäramt von seinen Nachbarn wegen ihm gerufen wurde.... Er hatte, damals waren es noch zwei, die Kitten (3+6 Monate) über mehrere Tage ohne Futter allein gelassen. Aktuell wird der eine Kater auch nur deswegen nicht vernachlässigt, weil sich seine Eltern um ihn kümmern. Das ist ein weiterer Punkt, wieso ich möchte, dass der Kater zu uns oder wem anders kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Hallo Inai,

super, dass Ihr Euch um den Kater kümmert. Am schönsten wäre es wirklich, wenn Du ihn gleich für immer übernehmen könntest!

Bevor ich den Vertrag abschließen würde, würde ich mir überlegen, was ich mit dem Vertrag erreichen möchte.

Soll der Vertrag nur dazu dienen, dass Ihr Euch beide klar macht, was Ihr genau vereinbaren wollt? In dem Fall würde ich einfach nur versuchen, alles möglichst genau aufzuschreiben, was ich mir wünsche.

Oder soll der Vertrag womöglich vor Gericht Bestand haben. Dann würde ich ihn von einem Juristen prüfen lassen. Vielleicht gibt es da ja jemanden im Bekanntenkreis? Idealerweise jemand, der sich mit Vertragsrecht auskennt. Aber das hat meiner Meinung nach nur Sinn, wenn Du im Zweifelsfall bereit bist, den Vertrag vor Gericht durchzusetzen. Das ist ja manchmal nicht so einfach, wenn man denjenigen kennt, gegen den man klagt.

Was mir bei dem letzten Passus auffält: das steht " der alleinige Besitz", aber Du willst doch "das alleinige Eigentum".

Liebe Grüße und viel Erfolg!
 
  • #12
Der Thread ist ja schon etwas älter, habt ihr schon eine Lösung gefunden?

Hey,

ich hab mal den ersten Teil überarbeitet:



Wenn ich diesen Pasus da einarbeite, dann ist der Kater ja dann nicht mehr sein Eigentum, oder? Also nach 3 Monaten.

Als Laie würde ich sagen doch. Ihr seid in Besitz des Katzers mit Zeitpunkt der Übergabe, auch wenn er da noch Eigentum des anderen Menschens ist.
Besitz und Eigentum sind nicht zwingend das Gleiche.
 
  • #13
Ich hoffe mal, dass er in 3 Monaten unser Eigentum wird.

Ich brauche ihn wirklich nicht, also den Kater, aber er würde es dort sehr schlecht haben, nach aktueller Lage.

Wir haben nun den Vertrag so formuliert wie oben angegeben mit leichten Anpassungen. Ich hoffe das das bestand hat. Der Kleine ist ja über Tasso schon auf meinen Namen registriert und auch sein Impfausweis läuft auf mich (er war vorher nicht geimpft, das hole ich nun nach)
 
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