Tierschutzvertrag

  • Themenstarter tina31065
  • Beginndatum
  • #21
Huhu,

im Grunde hat sich dann aber doch die Bekannte falsch verhalten und nicht (nur) dein Sohn.

Ich habe für meinen Hope auch einen Schutzvertrag unterschieden und da steht riesig drin, dass ich ihn keinesfalls weitervermitteln darf. Sollte ich ihn (aus welche Gründen auch immer) nicht behalten können/wollen, muss ich mich zuerst an den Verein bzw. die Pflegestelle wenden und dort Bescheid geben. DIE entscheiden dann, was gemacht wird.

Ich würde an Stelle deines Sohnes also erstmal eine Kopie des Schutzvertrages verlangen und gucken, wie genau es dort geregelt ist.

Im Zweifelsfall würde ich mich mit sowas an eine kompetente Rechtsberatung wenden und fragen, wer wem was nachweisen und erlauben muss.
 
A

Werbung

  • #22
Nummer blockieren und einfach ignorieren ;)
Ihr müsst gar nichts und wenn die so drauf ist schonmal gar nicht!
 
  • #23
Lasst doch mal das rechtliche beiseite, sondenr denkt mal menschlich.

Vielleicht macht sich die Dame (wenn sie vom Verein ist) nur Sorgen um die Katzen und möcht einmal sehen das es den Tieren gut geht. :stumm:

Ansich wäre es ja okay, aber wenn sich die Dame so aufführt:

Die Dame lässt einem nicht mal ausreden und droht nur mit dem Anwalt.
Sie hat die Telefonnummer von dieser Bekannten bekommen die in dem Fall die Kitten unerlaubt weiter vermittelt hat.
Ich denke wäre diese Frrau nicht so unverschämt und unfreundlich würde sie mein Sohn ja empfangen.

dann ganz ehrlich, nein danke. Das würde ich mir nicht zumuten wollen, wenn ich Katzen adoptiere. So kann sie sich gegenüber der Bekannten aufführen, die sich falsch verhalten hat, aber nicht gegenüber dem neuen Besitzer, der nichts verbrochen hat.
Den größten Respekt gegenüber Pflegestellen, die sich um Katzen kümmern und nur ihr bestes wollen - aber mit der Holzhammermethode kommt sie nicht weiter
 
  • #24
Falsch October, meistens ist es so das in den Verträgen der Vereine eine Weitergabe an Dritte untersagt wird, heißt also das der Sohn die Katzen nicht rechtmäßig erworben hat.


Falsch, Katzenherzchen.

Der Verein hat die Katze an den ersten Besitzer verkauft. Diese hat die Katze an den Sohn weiterverkauft. Ganz simpel.

Allerhöchstes wird der Verein von der ersten Besitzerin eine Vertragsstrafe ausbezahlt bekommen.

Wir sind doch hier nicht im wilden Westen!

October
 
  • #25
Lasst doch mal das rechtliche beiseite, sondenr denkt mal menschlich.

Vielleicht macht sich die Dame (wenn sie vom Verein ist) nur Sorgen um die Katzen und möcht einmal sehen das es den Tieren gut geht. :stumm:

Ich denke menschlich. Mir tut der arme Sohn leid, der jetzt Telefonterror und Streß mit dem Verein hat.

Wichtig ist, dass er sich nicht einschüchtern läßt.

October
 
  • #26
Ganz ehrlich Eifelkater?

Sowas find ich unmöglich.

Stell dir vor du päppelst Katzen auf, vermittelst diese und die werden ohne dein Wissen einfach weiter gegeben.

Wüsstest du nicht gerne wie es den Katzen geht und wie sie nun leben?

Wenn man nichts zu verheimlichen hat kann man sich doch (vorrausgesetzt es handelt sich um den Tierschutzverein) ruhig unterhalten oder?

Und ich finde es unmöglich das Menschen denken sie könnten sich einfach über bestehende Gesetze hinwegsetzen.

Natürlich kann man sich treffen und darüber unterhalten.....aber dazu kann ich die Leute auch einladen.
 
  • #27
Dann bist du aber falsch informiert.

Es hat schon Fälle gegeben wo der neue Besitzer die Katzen an den Verein hätte raus geben müßen wenn man sich nicht geeinigt hätte.

Das kommt im Härtefall ganz darauf an wie der Richter entscheidet.

Da Katzen immernoch als Sache behandelt werden hat man dann unbefugt eine Sache veräußert und die muss an den Besitzer (den Verein in den meisten Fällen) zurück.
 
Werbung:
  • #28
Dann bist du aber falsch informiert.

Es hat schon Fälle gegeben wo der neue Besitzer die Katzen an den Verein hätte raus geben müßen wenn man sich nicht geeinigt hätte.

Das kommt im Härtefall ganz darauf an wie der Richter entscheidet.

Da Katzen immernoch als Sache behandelt werden hat man dann unbefugt eine Sache veräußert und die muss an den Besitzer (den Verein in den meisten Fällen) zurück.

Dann kannst du sicher dazu einen Beleg liefern. z.B. ein Aktenzeichen.

October
 
  • #29
Da Katzen immernoch als Sache behandelt werden hat man dann unbefugt eine Sache veräußert und die muss an den Besitzer (den Verein in den meisten Fällen) zurück.

Da Katzen immernoch als Sache behandelt werden hat man dann unbefugt eine Sache veräußert und die muss an den Besitzer (den Verein in den meisten Fällen) zurück.

Voraussetzungen des Gutglaubenserwerb in Österreich (wird in D ja wohl ähnlich sein)
- bewegliche Sache = Katze
- entgeltlicher Titel = Kaufvertrag (Ware gegen Geld -> Katze gegen 150€)
- guter Glaube = Sohn muss im Zeitpunkt der Übergabe an die dingliche Berechtigung der Bekannten geglaubt haben
sowie eine von den 3 Voraussetzungen:
- Erwerb vom Vertrauensmann = trifft auf die Bekannte mMn zu
- Erwerb im Rahmen einer Versteigerung oder
- Erwerb vom Unternehmer im Rahmen seines typischen Geschäftsbetriebes

Da die ersten 3 Voraussetzungen zutreffen und die Bekannte als Vertrauensmann gilt, hätte der Sohn originär gutgläubig Eigentum erworben. Somit muss er sein Eigentum niemanden mehr aushändigen. Natürlich nur sofern er tatsächlich nicht gewusst hat, dass die Bekannte keine Eigentümerin ist (falls das überhaupt vertraglich so festgelegt war).

So siehts in Österreich aus. Man möge mich korrigieren, wenn es nicht auf deutsches Recht zutrifft.
 
  • #30
danke an euch alle.
den kitten geht es gut und eigentlich ist es schon so mein sohn hätte nichts zu befürchten, aber so unverschömt.
kompromiss wäre vielleicht einfach beschenigung von der tierärztin und da wir ja soviele bider haben vorher und jetzige bilder beilegen und als brief
 
  • #31
Nochmal für dich.

Das ist nicht stille Post unter Tierschützern, ich war die Pflegestelle die vermittelt hat, ich war direkt dabei, also halt dich zurück mit Spekulationen von wegen stille Post.

Und der Neue Besitzer wurde lediglich besucht und hat dann mit dem Verein einen Vertrag unterzeichnet.

Dein Post ist eine üble Unterstellung.
 
  • #32
Also die Katze die bei mit lebt ist meine Katze, sie ist mein Eigentum.
Ich bezahle ja schließlich alles.

Also entscheide ich was mit meinen Katzen passiert. ...da pfeife ich auf irgendwelche Schutzverträge. ..es ist meines Erachtens überhaupt fraglich ob diese Schutzverträge rechtlich unanfechtbar sind...

Das einzige was man evtl gelten lassen kann ist das ethisch-moralische. ...das man den Verein informiert wie es der Katze geht. ..aber auch nur wenn ich mag...
 
  • #33
@ Katzenherzchen

.. und deine Beiträge der Versuch, Tina zu verunsichern und zu implizieren, ihrem Sohn könnten die Katzen weggenommen werden :rolleyes:

October
 
  • #34
Da hätten wir mal wieder den Grund, warum bei mir keine Katzen aus dem Tierschutz wohnen
Verein Nr. 1 wollte mir den Vertrag vor Unterzeichnung gar nicht zeigen, geschweige denn mit nach Hause geben um den vor Unterzeichnung in Ruhe durch zu lesen.
Verein Nr. 2 hatte wirklich drin stehen, dass ich die Katzen gegen gebühr X mit nehmen darf, ich damit aber nicht das Eigentum an den Katzen erwerbe. Ich hab aber gefälligst alle Kosten zu tragen und wenn es ihnen passt kommen sie unangemeldet vorbei und können die beiden auch ohne Grund wieder mit nehmen :grr:
Sorry, aber durch solche Sachen kann man den Tieren auch ein schönes Leben versauen :rolleyes:

Das soll jetzt nicht heißen, dass das immer so läuft, aber in den beiden Fällen, die ich persönlich mit erlebt habe war das so.
Und dann sind halt 2 von privat bei mir eingezogen, die schon mit 4 Monaten die Tendenz zum Wanderpokal hatten.
 
Werbung:
  • #35
Wenn der Verein solchen druck macht würde ich es auch ignorieren. Dein Sohn muss gar nichts.
Natürlich kommt es auch den Richter drauf an aber ich habe auch wie schon gesagt von Fällen gehört wo der Richter die Schutzgebühr als Kaufsumme angesehen hat.

Wenn die Pflegestelle sich nicht mit Tierarztdokumenten zufrieden gibt sondern solchen Terror macht dann würde ich sie nicht in meine Wohnung lassen.

Und es gibt den gutgläubigen erwerb. Du kannst auch theoretisch sachen kaufen die geklaut wurden wenn du davon ausgeangen bist das der Verkäufer auch Besitzer der Sache war.

Natürlich mag es ausnahmefälle geben aber wenn die Pflegestelle nur die Telefonnummer deines Sohnes hat dann würde ich sie einfach ignorieren.
Und ja wenn man Kitten aufgezogen hat will man wissen wie es ihnen geht aber ein solches verhalten finde ich geht einfach nicht da würde ich mich auch belästigt fühlen.

Hat diese Tierschutzdame auch die Adresse deines Sohnes oder nur die Telefonnummer? Wenn nur Telefonnummer dann einfach auf die Sperrliste setzen lassen.
 
  • #36
Das liest du daraus.

Ich appeliere nur an die Menshclichkeit dem Verein die Möglichkeit zu geben sich davon zu überzeugen das es den Tieren gut geht.

Und auf dich reagiere ich nun nicht mehr.
 
  • #37
Und es gibt den gutgläubigen erwerb. Du kannst auch theoretisch sachen kaufen die geklaut wurden wenn du davon ausgeangen bist das der Verkäufer auch Besitzer der Sache war.

Falsch, gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen ist nicht möglich. 935 BGB!
 
  • #38
Aber, wir reden hier schon noch von Katzen, oder? Meine Güte... Tierschutz legitimiert nicht alles und wenn das, was die TE hier schreibt, annähernd stimmt, dann geht es wohl auch nicht mehr um die Kitten, sondern eher darum, einen vermeintlichen Rechtsanspruch durchzusetzen. *kopfschüttel* Es ist absurd.

Wenn es mich beträfe, würde ich mich weder telefonisch noch persönlich mit ihr auseinandersetzen. Sie darf das gern schriftlich per Post tun. Auf dieser Ebene ist die Chance der Sachlichkeit noch am größten. Ja, wenn sie denn unbedingt das große Rad drehen will, bitte. Soll sie doch Klage einreichen, so kann man Spendengelder immerhin auch verbrennen.
 
  • #39
Und was hat es mit Menschlichkeit zu tun das die Dame vom Verein gleich mit Anwalt droht und hier sogar angeführt wird das dem Sohn die Katzen wieder weggenommen werden könnten wenn er nicht kuscht und sich mit dem Verein einigt?
Den Katzen geht es gut, es kann belegt werden. Will der Verein die Katzen jetzt etwa aus ihrem Zuhause rausholen nur um seinen Willen durchzusetzen.
Solch einer Person würde ich den Zutritt zu meiner Wohung auch verwehren, Verein hin oder her.
 
  • #40
Eigentumsvorbehalt geht nicht bei Schutzverträgen. das wäre dann ein PS-Vertrag und der Verein müßte auch sämtliche Kosten tragen.

Gutgläubigen Erwerb gibt es in D, zieht nur nicht bei geklauten Sachen. Die Kitten sind ja nicht geklaut.

Dein Sohn muß die Frau nicht rein lassen und er muß auch nicht die katzen wieder abgeben. Die TÄ scheint da ganz gut informiert zu sein!

Katzenherzchen, wenn die Vereinstante ein bißchen normaler agieren würde, würde ich da auch kein Problem sehen, ihr die Katzen zu zeigen, aber wie die TE schreibt, ist die ja offenbar ein wenig - hm - unkooperativ.

Der Verein hat nur gegenüber der Frau, die die Katzen weiter gegeben hat, eine Handhabe. Da kann, falls es so vertraglich geregelt ist, eine Vertragsstrafe eingeklagt werden. Mehr nicht.

Dem Sohn kann keiner was, außer er würde irgendwie gegen das TS-Gesetz verstoßén, dann kann man einen AmtsVet hinzuziehen.

Ich würde dem Verein per Mail oder Post Bilder schicken und einen Beleg, daß die Kleinen kastriert sind.

Schade, daß es leider immer mal wieder so schräge Gestalten im Tierschutz gibt. Die versauen es einfach für alle anderen:(
 

Ähnliche Themen

Flauschi1
2 3
Antworten
48
Aufrufe
13K
Flauschi1
Flauschi1
Suse21
Antworten
11
Aufrufe
5K
Katzenneuling28
Katzenneuling28
P
Antworten
76
Aufrufe
16K
mrs.filch
M
R
Antworten
13
Aufrufe
4K
Rickie
Rickie
W
Antworten
15
Aufrufe
898
Dove
Dove

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben