Du gehst wahrscheinlich davon aus, dass man Bauernhof- oder Straßenkatzen grundsätzlich nicht nur in der Wohnung halten kann, weil sie sonst die Wände hochgehen, oder?
In diesem Fall auf jeden Fall, denn genau das tut er ja bereits: nämlich die Wände hochgehen.
Wenn das Wohnumfeld stimmt (sicher genug ist für Katzenfreigang) halte ich es für absolut unnötig, ein Bauernhofkätzchen in die Wohnungshaltung zu verknasten. Hat man dies lebenslang vor, sollte man sich besser zwei andere Kitten holen.
Ein Bauernhofkitten (wie alle anderen 2mal geimpften Kitten ebenfalls) darf selbstverständlich vor dem 1. Geburtstag raus.
Da habe ich genau gegenteilige Erfahrungen gemacht. Und bin da ja auch nicht die einzige.
Deine Erfahrungen in allen Ehren, aber die Regel ist es nunmal nicht.
Man frage sich einfach mal, was die Katze lieber hätte. Dann kommt man ganz von allein drauf bei Bauernhofkitten, die schon über Generationen dieses freie Leben und kein anderes kennen.
Und auch ein Bauernhofkitten hat ein Recht auf guten Impfschutz, oder nicht?
Hat auch niemand behauptet oder angedeutet, daß es anders wäre. Brauchst Dich also nicht so zu echauffieren. Denn GERADE die Freigänger benötigen m. M. n. einen ordentlichen Impfschutz.
Selbstverständlich sollten alle Katzen rechtzeitig geimpft werden, in diesem Fall wirds ja wohl offensichtlich zeitnah nachgeholt.
Daß Bauernhofkitten, die jedes Jahr "zuhauf anfallen" und dann verschenkt oder für kleines Geld abgegeben werden, noch nicht geimpft sind, ist übrigens auch eher die Regel. Egal ob Dir das gefällt oder nicht, ist halt so.
Da kann man der TE keinen Vorwurf machen.
Und der Abschluss der Grundimmunisierung dauert in diesem Fall ja sogar noch länger, da der Zwerg bisher offenbar noch gar nicht geimpft ist.
s. o.