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coinean
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Kein Recht auf die Haltung von Hunden und Katzen - auch nicht in Eigentumswohnung
Quelle:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Hund-und-Katze-article4162601.html
Eine Eigentümerversammlung darf die Haltung von Hunden und Katzen in Wohnungen verbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Az.: 20 W 500/08).
Nach Auffassung des Gerichts wird damit nicht unverhältnismäßig in das Recht von Wohnungseigentümern oder Mietern eingegriffen. Ein solcher Beschluss sei weder sittenwidrig noch greife er in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, fanden die Richter.
Die Versammlung hatte die Neuanschaffung von Katzen und Hunden im Jahr 2005 per Hausordnung unwidersprochen verboten. Zwei Jahre später klagte eine Eigentümerin, die ihre Wohnung an eine Familie mit Hund vermieten wollte, gegen die Regelung. Sie sah darin eine nicht zulässige Einschränkung des Eigentumsrechts. Das OLG bestätigte diese Auffassung nicht. Der unangefochtene Mehrheitsbeschluss sei bindend für alle Wohnungseigentümer. Er sei weder sittenwidrig, noch greife er in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums ein. Die Richter ließen jedoch erkennen, dass möglicherweise Bedenken gegen ein generelles Tierhalteverbot bestehen könnten. Eine Beschränkung auf bestimmte Tierarten sei jedoch vertretbar.
Quelle:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Hund-und-Katze-article4162601.html