Kein Recht auf die Haltung von Hunden und Katzen - auch nicht in Eigentumswohnung

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coinean

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Kein Recht auf die Haltung von Hunden und Katzen - auch nicht in Eigentumswohnung

Eine Eigentümerversammlung darf die Haltung von Hunden und Katzen in Wohnungen verbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Az.: 20 W 500/08).
Nach Auffassung des Gerichts wird damit nicht unverhältnismäßig in das Recht von Wohnungseigentümern oder Mietern eingegriffen. Ein solcher Beschluss sei weder sittenwidrig noch greife er in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, fanden die Richter.

Die Versammlung hatte die Neuanschaffung von Katzen und Hunden im Jahr 2005 per Hausordnung unwidersprochen verboten. Zwei Jahre später klagte eine Eigentümerin, die ihre Wohnung an eine Familie mit Hund vermieten wollte, gegen die Regelung. Sie sah darin eine nicht zulässige Einschränkung des Eigentumsrechts. Das OLG bestätigte diese Auffassung nicht. Der unangefochtene Mehrheitsbeschluss sei bindend für alle Wohnungseigentümer. Er sei weder sittenwidrig, noch greife er in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums ein. Die Richter ließen jedoch erkennen, dass möglicherweise Bedenken gegen ein generelles Tierhalteverbot bestehen könnten. Eine Beschränkung auf bestimmte Tierarten sei jedoch vertretbar.

Quelle:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Hund-und-Katze-article4162601.html
 
A

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.. als ich DAS Gestern in den Nachrichten hörte, konnte ich nur noch den Kopf schütteln, denn ich finde das echt ein besch.. Urteil. :rolleyes:

Wozu denn dann noch Wohnung kaufen,wenn man eh in seinen eigenen 4 Wänden nicht mit Tieren leben darf, wie man möchte :confused:
 
Tja, auch wenn man Eigentümer einer Wohnung ist, ist man dennoch nicht sein eigener Herr...deshalb kommt für uns nur ein Eigentums-Haus in Frage ;)
 
Wenn ich sowas schon immer lese... :mad:

Man ist in Deutschland sowieso immer der Arsch... Wir hatten auch eine Eigentumswohnung, bevor wir uns ein Haus gekauft/gebaut haben. Man ist wirklich der Depp, hat keine Handhabe (bei uns war der ständige Streitpunkt die Heizung, an der ein Miteigentümer/Hausmeister immer rumgedreht hat :mad:).
Wir haben auch mit der Katzenanschaffung warten müssen, bis wir umgezogen sind. Bei uns war das auch verboten. Außerdem hätte ich Angst gehabt, dass der Hausmeister Rattengift unter unserer Wohnungstür durchschiebt. Dem Sack traue ich das zu, ohne Frage. :mad:

Mir kommt es so vor, dass man nur mehr Pflichten hat statt Rechte, wenn einem was gehört. Ich würde im Leben auch nie was vermieten - erst gestern hab ich wieder auf Kabel1 was gesehen, wo ne Firma ne Wohnung von nem Mietnomaden/Messie leergeräumt hat. Meine Güte, bin ich froh dass es kein Geruchsfernsehen gibt! Selbst der Entrümpler musste beinah brechen - und der war das gewohnt!

Der Witz ist ja - Kleintiere darf man immer halten. Zu den Kleintieren gehören aber auch giftiges Viehzeug, Frettchen und Ratten. Und letztere stehen ja im Verruf, ziemlich zu müfflen. :oops: Ganz ehrlich, mir wäre lieber, wenn meine Nachbarn Katzen oder (ruhige) Hunde hätten, statt irgendwelcher Vipern oder so...
 
Eigentumswohnungen sind fast problematischer als Mietwohnungen..:(

Hat mir mal ein Chef von mir gesagt, der sich ständig wegen jedem kleinen Scheiß mit der Eigentümerversammlung rumstreiten mußte..

Hat man "komische Menschen" in der Eigentümergruppe, hat man wenig zu lachen..:mad:
 
Mein Vater hat immer gesagt: eine Wohnung gehört dir zwar, aber gehört dir doch nicht. Man zahlt viel Geld dafür, daß andere bestimmen.

Deshalb habe ich mir ein Haus gekauft. Damals war es sogar billiger, weil alt (aber nicht sanierungsbedürftig), kaum Keller und weder Parkplatz noch Balkon, als eine neue Wohnung.
Heute haben wir zwar immer noch keinen (eigenen) Parkplatz, der Keller ist auch nicht gewachsen, aber wir haben eine Dachterrasse.
 
@Melli: Das stimmt so nicht, giftiges Viechzeugs darf man nciht einfach so halten. Also Giftschlangen brauchen eine Genehmigung und das immer, auch wenn sämtliche Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist. Für Giftschlangen braucht man trotzdem eine Extra-Genehmigung vom Vermieter bzw. der WEG.

Ok, seh ich ein :smile:
Aber Riesenschlangen stehen schon wieder auf nem anderen Blatt, oder? Da wäre mir auch unwohl... Lieber einen Rottweiler oder Dobermann im Haus.
:pink-heart:

Warum wird das eigentlich immer untersagt? Weil die Tiere was kaputt machen oder Lärm machen?
Aber was wäre, wenn der Eigentümer über dir ein riesiges Aquarium hat und das mal kaputt geht? Da sind ja die ganzen drunterliegenden Etagen hinüber. Da stellt eine Katze viel weniger an...
 
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Bei unseren Eigentümern gibt es keine komischen Menschen. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu allen Miteigentümern. Bei uns hat fast jeder Tiere.
Allerdings ist die Vernetzung der Balkone nicht erlaubt und wir haben im Moment die pflanzliche Variante. Die Aussenbegrenzung unserer Loggia ist breit gemauert und dicht und hoch bepflanzt. Für Kater ist da kein Durchkommen.
 
Tja, auch wenn man Eigentümer einer Wohnung ist, ist man dennoch nicht sein eigener Herr...deshalb kommt für uns nur ein Eigentums-Haus in Frage ;)

Eine Eigentumswohnung stand bei uns auch nie zur Debatte, JETZT kann die Eigentumsgemeinschaft ja noch in Ordnung sein, aber was ist in 5 oder 8 Jahren, die Eigentümer wechseln auch mal irgendwann und wenn dann einer querschießt...selbst bei einem Haus war uns wichtig, nicht in einem Reihen- oder Doppelhaus zu landen, die Nachbarn können einem zwar nichts mehr verbieten, aber anderweitig gegen einen arbeiten, wenn sie mit einigem nicht einverstanden sind
 
  • #10
...
Menge Vorurteile (die stinken, machen Krach und alles kaputt) und Unwissenheit.
...

Die Beschreibung trifft auch auf Kinder zu :aetschbaetsch2:
Aber deren Geschrei ist ja seit kurzem auch keine "Lärmbelästigung" mehr (hat auch ein Gericht entschieden, weil viele gegen Kita's geklagt haben).

Aber, ganz ehrlich: Ich hätte lieber einen Rottweiler-Züchter neben mir, als eine Familie mit ungezogenen Kinder... :stumm:
 
  • #11
Eine Eigentumswohnung stand bei uns auch nie zur Debatte, JETZT kann die Eigentumsgemeinschaft ja noch in Ordnung sein, aber was ist in 5 oder 8 Jahren, die Eigentümer wechseln auch mal irgendwann und wenn dann einer querschießt...selbst bei einem Haus war uns wichtig, nicht in einem Reihen- oder Doppelhaus zu landen, die Nachbarn können einem zwar nichts mehr verbieten, aber anderweitig gegen einen arbeiten, wenn sie mit einigem nicht einverstanden sind

So ist es bei uns auch. Wenn wir irgendwann Eigentum haben wollen dann als Haus. Wahrscheinlich würden wir sogar eher eins kaufen als eins bauen, da man sowieso fast nur noch in Neubaugebieten bauen kann und die sagen mir meistens eher weniger zu. Das ein oder andere ist ok, aber meistens wohnt man da ja sehr Tür und Tür bzw. Garten an Garten mit den Nachbarn.
 
  • #12
aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass es nicht automatisch erlaubt ist, in den eigenen vier Wänden (Wohnungseigentum) Hunde/Katzen zu halten. Die Eigentümerversammlung kann das per Beschluß untersagen bzw. gleich in der Teilungserklärung bzw. Hausordnung regeln.
Meist sind aber Ausnahmegenehmigungen möglich. Um hier eine generelle Erlaubnis zu haben, müßte es einen zustimmenden Beschluß der Eigentümerversammlung geben, und immer gibt es einige, die Vorbehalte gegen Tierhaltung haben...:rolleyes:

Gänzlich ohne Zustimmungserfordernis kann man Tiere wie Hunde und Katzen tatsächlich nur in eigenem Haus mit Garten halten.:(
 
  • #13
Wie heissts so schön, es kann der Dümmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Insofern kommt für mich als Eigentum auch nur ein Haus in Frage.
 
  • #14
Es gibt auch durchaus positive Eigentümergemeinschaften, in Köln ist mir eine solche bekannt, sind alle Tierhalter u. Neukäufer müssen akzeptieren das dort Tierhaltung erlaubt ist, sonst müssen sie eben woanders kaufen!:D

Wenn ich nach Mietwohnungen gesucht habe, dann extra dort wo auch Familien mit Kindern wohnten, dort war eigentl. auch immer Tierhaltung erlaubt, denn die Familien hatten oftmals selbst Haustiere für ihre Kinder :D
Ich mochte auch den Radau durch die Kids so war das Haus nicht so friedhofsmäßig still! :D
 
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  • #15
Wir haben uns Anfang des Jahres ne ETW gekauft und
schon im Vorfeld die Frage "Haustierhaltung" geklärt.
Gott sei Dank war die 6 Parteien-Eigentümergemeinschaft
sehr kulant und aufgeschlossen. Ich habe dann bei einer
Mitgliederversammlung, zu der wir eingeladen wurden,
an Hand von Fotos und Zeichnungen genau erklärt
was ich machen möchte und bekam die Zustimmung.
Balkon und Terrasse dürfen vernetzt werden ..... :D
Balkon ist mittlerweil erledigt ....

http://www.katzen-forum.net/couchgefluester/105236-die-viererbande-hat-den-balkon-geentert.html

Die Terrasse folgt wenn der Fensterbauer fertig ist......

Erst dann haben wir den Kaufvertrag unterschrieben,
alles andere wäre sehr riskant gewesen.

Es geht also auch bei ETW's ....
 
  • #16
Bei uns damals wäre es sicher auch möglich gewesen, die Hausordnung entsprechend zu ändern. Leider war von den 6 Parteien einer dabei, der echt nicht mehr alle Latten am Zaun hatte. :mad: Ein alter Sack, der sich so aufgespielt hat, als würde das komplette Haus ihm gehören - und nicht nur ein 6tel davon. :mad:

Aber das haben wir auch erst später mitgekriegt. Am Anfang war der noch supernett und hilfsbereit. Aber dann... Ich bin froh, dass wir jetzt umgeben von relativ jungen Leuten wohnen, die alle immer noch nett zu uns sind (seit Nov '10). :)
 
  • #17
Der Witz ist ja - Kleintiere darf man immer halten. Zu den Kleintieren gehören aber auch giftiges Viehzeug, Frettchen und Ratten. Und letztere stehen ja im Verruf, ziemlich zu müfflen. :oops: Ganz ehrlich, mir wäre lieber, wenn meine Nachbarn Katzen oder (ruhige) Hunde hätten, statt irgendwelcher Vipern oder so...

Dass Ratten stinken stimmt absolut nicht! Ich hatte jahrelang Ratten und die haben absolut nicht gerochen. Mäuse riechen viel eher.
Dass, was die "Geruchsbelästigung" angeht, Katzen Ratten vorzuziehen seien ist nicht korrekt. Schonmal an nem potenten Kater geschnuppert? ;)
Ein Rattenkäfig, der ordentlich saubergehalten wird riecht nicht mehr als ein normales Katzenklo.
 
  • #18
Ich habe 17 Jahre in den Niederlanden in einem eigenen Haus gelebt, zeitweise mit 4 Hunden und 6 Katzen, die Freigang hatten, dann noch meine Volieren mit Papageien, viele Jahre ging es gut, dann verlangten die Nachbarn auf einmal einen höheren Zaun, weil sie auf einmal Angst vor meinen Hunden hatten ( alles Oldies) gut wurde ein Zaun für 1000 € angeschafft und gegen den alten Zaun ausgetauscht, dann standen Herren vom Ordnungsamt bei mir vor der Tür, angeblich würden meine Papageien schreien, nachdem sie schon 4 Monate in der Außenvoliere waren, die Herren selber schauten sich das ganze an, fanden auch, da das ganze schon 4 Monate in Betrieb war und ich in 4 Wochen die Vögel eh wieder ins Haus geholt hätte,das sie keinen Handlungsbedarf hatten.......so gab es eine Beschwerde nach der anderen..........Ich bin dann 2008 ausgezogen und wir haben das Haus verkauft, auch wenn andere nachbarn meinten, das die ekeligen Nachbarn ja aus Altersgründen bald versterben würden.........und dann wieder ruhe herrschen würde.

Ich wohne nun in einer Eigentumswohnung, die der Besitzer an mich vermietet hat, er hat mir meine 2 Hunde und die Graupapageien erlaubt, zum Einzug bekamen alle Tiere Leckerchen von ihm. Das ich auch Katzen habe interessiert ihn nicht, habe den Balkon sehr ordentlich vernetzt, man sieht es kaum und kein Nachbar hat sich bisher beschwerd. Nun ist Ostern im Erdgeschoss eine Eigentumswohnung verkauft worden und dort zieht ein Paar mit 2 Hunden ein, nachdem sie alle Wände rausgerissen haben und neue Leitungen gelegt haben, steht nun schon ein Teil der Möbel in der Wohnung. Die beiden Hunde bellen ständig, ohne Unterbrechung, egal, ob man durchs Treppenhaus geht oder sie draußen etwas hören, es gab schon die ersten Beschwerden deswegen und die Leute sind nur nachmittags wenige Stunden in der Wohnung.......

Ich selber würde mir nie eine Eigentumswohnung kaufen, da man nie sein eigener Herr ist, hier stehen in den beiden nebeneinander stehenden 6 Familienhäusern eine Balkonsanierung an, 12 Eigentümer sollen sich die kosten von 24.000€ teilen, egal ob sie eine Dachwohnung ohne Balkon haben oder im Erdgeschoss wohnen und eine Terasse haben.......
 
  • #19
Wir haben uns Anfang des Jahres ne ETW gekauft und
schon im Vorfeld die Frage "Haustierhaltung" geklärt.
Gott sei Dank war die 6 Parteien-Eigentümergemeinschaft
sehr kulant und aufgeschlossen. Ich habe dann bei einer
Mitgliederversammlung, zu der wir eingeladen wurden,
an Hand von Fotos und Zeichnungen genau erklärt
was ich machen möchte und bekam die Zustimmung.
Balkon und Terrasse dürfen vernetzt werden ..... :D
Balkon ist mittlerweil erledigt ....

http://www.katzen-forum.net/couchgefluester/105236-die-viererbande-hat-den-balkon-geentert.html

Die Terrasse folgt wenn der Fensterbauer fertig ist......

Erst dann haben wir den Kaufvertrag unterschrieben,
alles andere wäre sehr riskant gewesen.

Es geht also auch bei ETW's ....

Ich wußte, warum ich nie eine Eigentumswohnung wollte.
Wenn ich das lese bekomm ich ja schon Pickel. Ich kauf mir eine teure Wohnung und muss dann noch Unmengen von Menschen fragen, was ich machen darf und was nicht.:confused:

Ich hab mal ein einer Eigentumswohnung zur Miete gewohnt. Da haben sich die Mitbewohner schon gestört gefühlt, wenn abends der Trockner lief. Aber einen Hund durfte ich halten.:)
 
  • #20
Wie gut, dass OLG -Entscheidungen Ländersache und nicht bindend sind....
 

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