Katze verletzt fremden Hund auf UNSEREM Grundstück - wer zahlt?

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Hallo liebe Community,

diesmal Melde ich mich im Namen von meiner Mutter die leider zu wenig Computerkenntnisse hat als das sie hier persönlich nachfragen kann.

Meine Eltern haben zwei Katzen beide Kastriert und Freigänger 10 Jahre alt.

Balou der Kater hat zugegeben teilweise einen wirklich Zwiegespaltenen Charakter. Bewegst du dich zu schnell auf ihn zu (und mit zu schnell meine ich in seinem fall Normales Tempo) rennt er weg also um es etwas abzukürzen ist er ein ziemlicher Schisser. Aber WEHE WEEEHHEE ein fremdes Tier kommt auf SEINEN Hof. Dann wird er wirklich zur Kampfmaschine er legt sich wirklich mit allem an egal ob kleiner Hund oder großer Schäferhund (alles schon vorgekommen). Der Garten des angebauten Nachbarhauses ist gut Umzäunt die Katzen kommen zwar trotzdem drauf erkennen diesen aber nicht als ihr revier und backen dort immer kleine Brötchen wenn dort andere Hunde oder Katzen sind.

Nun kam es zu dem Vorfall das am 02.05. morgens großes Geschrei auf dem Hof von meinen Eltern war. Als sie raus schaute war aber nichts mehr zu sehen. Sie ging auf dem Balkon da sagte eine Nachbarin aus ihrem Haus sofort das der Hund von nebenan irgendwie auf unseren Hof gekommen war und Balou ihm sofort saures gegeben hat. Nun ja meine Eltern haben sich nichts weiter mehr bei gedacht außer das sie sich gefragt haben wie der Hund es geschafft hat auf den Hof zu kommen.

Ein paar stunden Später hat dann die Besitzerin von dem Hund an der Tür geklingelt (Der Hund war ein Dackel). Sie kam gerade vom Tierarzt denn Balou hat ihm ein Stück vom Ohr raus gebissen und die Nase Blutig gekratzt. In der Hand hielt Sie die Tierarzt Rechnung mit der Aussage

"Hier bitte schön. Sie sollten sich mal überlegen das scheiß Vieh einzuschläfern das ist doch kein normales verhalten mehr"

Meine Mutter war ganz perplex und wusste garnicht mehr was sie sagen soll ehe die Frau schon wieder weg war.

Meine frage ist jetzt muss meine Mutter die Tierarzt Rechnung wirklich bezahlen? Ich meine was hat der Hund auch auf dem Grundstück verloren. Balou hat auch sonst wenn er auf deren Grundstück war nie etwas gemacht im Gegenteil er hat das Revier von ihm akzeptiert und hat einen bogen um ihn gemacht.

Ich kann mir nicht vorstellen das sie das bezahlen muss. Bzw es würde ja die Versicherung machen aber trotzdem alleine für die Aussage der Frau würde ich mir die mühe nicht machen das der Versicherung zu melden.

Was sagt ihr?


LG
Matthias
 
A

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Eure Katzen sind ja über die Privat-Haftpflicht deiner Mutter mit versichert.
Ich würde einfach mal bei eurer Versicherung anrufen - eigentlich sollten die den Schaden (TA Kosten) übernehmen, auch wenn es auf eurem Grundstück passiert ist.
 
Ich würde sagen selber schuld wenn der andere Hund auf EUER Grundstück rennt?
 
Rechtlich bewerte ich das so: deine Mutter muss zahlen, ganz normaler Schadensersatz, Beschädigung des Eigentums (des Hundes). Allerdings trägt die Tierhalterin des Hundes ein Mitverschulden, weil der Hund auf eurem Grundstück war.

Anmerkung: normalerweise sollte die Haftpflicht deiner Mutter zahlen.

Ich würde nochmal mit der Nachbarin reden.
 
Ich kann mich an eine Geschichte erinnern , da ist ein Einbrecher über den Zaun gestiegen und wurde von einem Hund gebissen . Der Einbrecher hat dann den Hundebesitzer auf Schmerzensgeld verklagt und recht bekommen . Die Deutsche Rechtssprechung ist manchmal sagen wir mal etwas eigenwillig . Gefühlt hat der Dackel natürlich selbst schuld . Aber Recht haben und Recht bekommen ist ja nicht das gleiche .

Ich würde also bei der Haftpflicht anrufen , einfach nur um guten Willen zu zeigen , das Problem schildern und dann mal sehen , was die sagen . Einen Kleinkrieg mit den Nachbarn lostreten ist ja nicht unbedingt sinnvoll , man will ja auch weiterhin friedlich miteinander leben .
 
Ihr wollt dort wohnen bleiben und müsst mit den Nachbarn noch länger zusammenleben. Deshalb würd ich bei der Versicherung anrufen und den Vorfall schildern.

Dann würde ich in Ruhe mit den Nachbarn reden, dass sie auch eine Aufsichtspflicht über ihren Hund haben, dass der nicht frei auf fremde Grundstücke läuft. Genauso wie ihr in gewisser Hinsicht auch eine "Aufsichtspflicht" über die Katze habt (also für Schäden haftet).
Aber dass ihr die Rechnung jetzt übernehmt (kann ja jetzt kein Vermögen kosten).

Wenn der Nachbarn von "sch.. Vieh" spricht, dann hätte ich halt auch Angst, dass er da mal selbst Hand anlegt und nachhilft, wenn man gleich alles abwehrt.
 
Ja gut das mit dem Kleinkrieg läuft schon lange. Zwar waren meine Eltern noch nie darin involviert sondern alle anderen Familien die in dem Haus Wohnen aber keiner aus dem Haus kann diese Leute leiden.

Klar die Versicherung zahlt das aber ich finde es einfach eine Frechheit erst den Fehler zu machen nicht vernünftig auf den Hund aufzupassen und dann meinen Eltern die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen. Bzw sowas freches von sich zu geben das der Kater vielleicht besser eingeschläfert werden sollte. Meine Mutter hat jetzt natürlich Angst das sich die Frau für ihren Hund an Balou rächt. Alleine deshalb wird meine Mutter das mit der Versicherung abklären.

Was die Rechtsprechung in Deutschland angeht sage ich nur "akzeptieren ist leichter als verstehen" ;)

Danke für eure Meinungen

LG
Matthias
 
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Ich würde sagen selber schuld wenn der andere Hund auf EUER Grundstück rennt?

Na ja.....wenn deine Katze auf einem fremden Grundstück
vom Haushund gebissen würde....sagst du dann auch " selbst schuld "?
 
Na ja.....wenn deine Katze auf einem fremden Grundstück
vom Haushund gebissen würde....sagst du dann auch " selbst schuld "?
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Ein Hund ist stets so zu halten, dass er jederzeit abrufbar ist bzw. das eigene Grundstück nicht verlassem kann. Insofern ist hier tatsächlich selber schuld.

Eine Katze kann man per se nicht so behandeln und damit zieht das nicht.

@TE:
Ich würde das def Versicherung geben und deutlich hinweisen, dass der Hund auf Eurem Grund nichts verloren hatte, er befand sich wiederrechtlich da drauf.
Kann gut sein, dass die Nachbarin wegen selber verschulden auf den Kosten sitzen bleibt. Und ganz ehrlich, nach der Aussage von der geschähe ihr das recht.
 
  • #10
"Hier bitte schön. Sie sollten sich mal überlegen das scheiß Vieh einzuschläfern das ist doch kein normales verhalten mehr"
Bei dem O-Ton würde ich die "Dame" gleich mal drauf aufmerksam machen dass das Hausfriedensbruch ist und man sie dafür anzeigen kann. Wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt ist sie außerdem auch selbst schuld wenn der Hund verletzt wird.

Auf ihrem Grundstück wär's was anderes gewesen...

Meine frage ist jetzt muss meine Mutter die Tierarzt Rechnung wirklich bezahlen?
Und wenn der Hund im Swimmingpool des nächsten Nachbarn ersäuft muss der dann einen neuen Hund bezahlen? Mitnichten.
Sie hat ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt. Punkt.
Und wenn sie das nicht versteht würde ich sie auf die Strafbarkeit von Hausfriedensbruch aufmerksam machen (das ist KEIN Kavaliersdelikt!).
 
  • #11
Ihr wollt dort wohnen bleiben und müsst mit den Nachbarn noch länger zusammenleben. Deshalb würd ich bei der Versicherung anrufen und den Vorfall schildern.

Dann würde ich in Ruhe mit den Nachbarn reden, dass sie auch eine Aufsichtspflicht über ihren Hund haben, dass der nicht frei auf fremde Grundstücke läuft. Genauso wie ihr in gewisser Hinsicht auch eine "Aufsichtspflicht" über die Katze habt (also für Schäden haftet).
Aber dass ihr die Rechnung jetzt übernehmt (kann ja jetzt kein Vermögen kosten).

Wenn der Nachbarn von "sch.. Vieh" spricht, dann hätte ich halt auch Angst, dass er da mal selbst Hand anlegt und nachhilft, wenn man gleich alles abwehrt.

Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung und Wohnen dort bereits seit 40 Jahren. Genauso wie 80% der anderen dort im Haus. Ihr könnt euch vorstellen das die Gemeinschaft in dem Haus sehr stark ist. Jetzt sind vor 5 Jahren diese Leute gekommen haben das Haus da hin gebaut und es hat kein Jahr gedauert bis der erste Streit zwischen den beiden Häusern entstanden ist.

Aber naja da haben ja die Katzen nichts mit zutun und auch der Hund kann da nichts für.

Meine Mutter hat wohl schon bei der Versicherung angerufen und das läuft wohl jetzt. Die Tierarzt Rechnung belief sich auf knapp 160€.

Narkose, Nähen, Schmerzmittel usw. Angeblich war das Stück Ohr nicht gerade klein. Meine Mutter hat den Hund jedoch seit dem nicht wieder gesehen.
 
  • #12
Wo um alles in der Welt soll das ein Hausfriedensbruch sein? Weil jemand an der Haustür klingelt, der dann unfreundlich ist? Ich kann mir vorstellen, das da der Schock und der Zorn auch noch groß waren.

Es gibt den Begriff der Tiergefahr. Und das bedeutet einfach, jeder Tierhalter muß für den Schaden eintreten, den sein Tier verursacht. Ohne das es eine "Schuld" des Tieres geben muß. Aber nur durch die Haltung eines Tieres nimmt man eben in Kauf, das dieses einen Schaden verursachen kann. Und das ist die Tiergefahr, und aus dieser ist man eigentlich immer in der Haftung.

Und schließlich kann man auch beim Hund nicht von "schuld" sprechen. Keiner weiß, wie der Hund auf das Grundstück gekommen ist. Der Garten, in dem der Hund wohnt, ist ja anscheinend gut eingezäunt.
Auch einen Hund kann man nicht ständig überwachen. Und wenn der jetzt vielleicht ein Loch in den Zaun gemacht hat, das sind Dinge, die nunmal passieren.

Aber bei so einem rabiatem Kater hätte ich ehrlich gesagt auch Angst, das der irgendwann seine Angriffe nicht nur auf das eigene Grundstück beschränkt.
 
  • #13
Bei dem O-Ton würde ich die "Dame" gleich mal drauf aufmerksam machen dass das Hausfriedensbruch ist und man sie dafür anzeigen kann. Wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt ist sie außerdem auch selbst schuld wenn der Hund verletzt wird.

Auf ihrem Grundstück wär's was anderes gewesen...


Und wenn der Hund im Swimmingpool des nächsten Nachbarn ersäuft muss der dann einen neuen Hund bezahlen? Mitnichten.
Sie hat ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt. Punkt.
Und wenn sie das nicht versteht würde ich sie auf die Strafbarkeit von Hausfriedensbruch aufmerksam machen (das ist KEIN Kavaliersdelikt!).


:wow:.....wie du das auslegst, bin ich froh im Dt. Rechtsstaat zu leben.
Deine Auslegung der Sachlage ist ja schon erschreckend.
Jetzt sind wir hier schon bei Hausfriedensbruch.....:rolleyes:
Es ist doch schön, dass Rechtsempfinden nicht gleich Recht ist.


Liebe TE:
Lass es doch einfach die Haftpflicht-Versicherung deiner Mutter bezahlen - das schont Nerven & Nachbarschaftskriege.
Dafür hat man ja Versicherungen.
Und eure Nachbarin hat (hoffentlich) auch eine Tierhalterhaftpflicht:
Dann machen das die Versicherungen unter einander aus und finden einen Ausgleich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Bei dem O-Ton würde ich die "Dame" gleich mal drauf aufmerksam machen dass das Hausfriedensbruch ist und man sie dafür anzeigen kann. Wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt ist sie außerdem auch selbst schuld wenn der Hund verletzt wird.

Auf ihrem Grundstück wär's was anderes gewesen...


Und wenn der Hund im Swimmingpool des nächsten Nachbarn ersäuft muss der dann einen neuen Hund bezahlen? Mitnichten.
Sie hat ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt. Punkt.
Und wenn sie das nicht versteht würde ich sie auf die Strafbarkeit von Hausfriedensbruch aufmerksam machen (das ist KEIN Kavaliersdelikt!).

Und wo ist das bitte Hausfriedensbruch?
Wer soll sich denn strafbar gemacht haben, der Hund, der als Sache gilt?:omg:
Also sorry, aber bevor man rechtlich falsche Dinge weitergibt, sollte man lieber zu nichts raten.


Im Übrigen würde ich dem Schaden auch ,edlen, allerdings eben mit dem genauem Tathergang. Wenn die Versicherung dann die zu erstattende Summe kürzt, umso besser. ;)
 
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  • #15
Was hat der Hund auf dem Grundstück verloren?

Mit Hausfriendensbruch hat das nichts zu tun - kennt ein Hund nicht.

Allerdings sind Halter für ihre Tiere verantwortlich und damit m.E. selber Schuld wenn sie nicht auf ihr Tier entsprechend aufpassen.
 
  • #16
Gestern konnte meine Mutter beobachten wie Balou wieder auf dem Grundstück des Hundes ging. Meine Mutter hat versucht ihn zurück zu rufen was natürlich super funktioniert bei Katzen :aetschbaetsch1:

Plötzlich ging die Terrassentür der Nachbarn auf und der Hund wurde raus geschickt. Meine Mutter weiß nicht ob es Zufall war aber Fakt ist Sie konnte nicht übersehen das der Kater auf dem Grundstück ist. Denn er stand direkt gerade aus 5 Meter vor der Terrassentür und war am schnuppern. Als Balou den Hund gesehen hat ist er sofort weg gerannt auf seinen Hof. Stand mit dem Rücken zum Zaun also vom Hund abgewandt und hat sich geputzt. Als wäre nie was gewesen. Und der Hund war auch total ruhig also er wollte nicht auf Balou los gehen oder so.

Ich weiß nicht ob die Besitzerin sich erhofft hat das der Hund sich rächt auf jedenfall stand die Frau hinter der scheibe und hat beobachtet. Ist schon merkwürdig aber hab meiner Mutter auch gesagt das sie das jetzt nicht zu doll hochziehen soll.

Sie hat es wie gesagt der Versicherung gemeldet die kümmern sich drum und die Besitzerin kann sich beruhigen.

Die Nachbarn aus dem Haus meiner Eltern haben auf jedenfall gesagt das sie alle ein Auge auf die Nachbarin werfen sollte sie doch auf die Idee kommen Balou was anzutun.

LG
Matthias
 
  • #17
Es gibt in Deutschland die sog. Verkehrsicherungspflicht. Kurz gesagt ist damit gemeint:

"Selbst wenn jemand unbefugt das Grundstück betritt, hat der Eigentümer die Pflicht, dass dies ohne Gefahren möglich ist."

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes dazu ( allerdings mit zu Schaden gekommenen Kind)

"Als Beispiel nennt der Verband Wohneigentum ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Ein Kind betrat unbefugt ein einzäuntes Grundstück mit geschlossenem, aber nicht abgeschlossenem Tor und fiel in das nicht abgedeckte Außenschwimmbecken. Dabei verletzte es sich schwer und starb schließlich. Das Gericht befand, dass der Grundstücksinhaber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Er hätte das Tor abschließen müssen (Az.: 13u 18/93)."


Wenn sich jemand also auf deinem Grundstück verletzt, egal durch was, haftest du (bzw. der Grundstückseigentümer) für den Schaden.

http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...sicherung-eigentum-verpflichtet/10148796.html
 
  • #18
Ich würde es auf die nette Tour versuchen, vielleicht war die Frau auch so unfreundlich, weil es immer einfacher ist, das eigene schlechte Gewissen zu entlasten, indem "der andere" schuld ist und man dem deutlich Ausdruck verleiht.
Wenn nun die Versicherung zahlt, würde ich die Dame aber auch mal in einem Gespräch freundlich drüber informieren und gleich klar stellen, daß wenn ihr Hund dem Kater Schaden zufügt, ihre Versicherung dran wäre, sie habe doch hoffentlich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Für Katzen reicht die normale Haftpflichtversicherung, für Hunde aber nicht und sie soll ruhig wissen, daß "Retourkutschen" finanziell unangenehm werden - der Punkt war ihr ja im umgekehrten Fall so wichtig.

Den meisten Hundebesitzern wäre wohl nicht eingefallen im vorliegenden Fall die Kosten erstattet haben zu wollen. Der Normalhalter sieht es doch eher als sein eigenes Problem, wenn der Hund entwischt und dabei zu Schaden kommt.

Liebe Grüße
Karen
 
  • #19
Es gibt in Deutschland die sog. Verkehrsicherungspflicht. Kurz gesagt ist damit gemeint:

"Selbst wenn jemand unbefugt das Grundstück betritt, hat der Eigentümer die Pflicht, dass dies ohne Gefahren möglich ist."

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes dazu ( allerdings mit zu Schaden gekommenen Kind)

"Als Beispiel nennt der Verband Wohneigentum ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Ein Kind betrat unbefugt ein einzäuntes Grundstück mit geschlossenem, aber nicht abgeschlossenem Tor und fiel in das nicht abgedeckte Außenschwimmbecken. Dabei verletzte es sich schwer und starb schließlich. Das Gericht befand, dass der Grundstücksinhaber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Er hätte das Tor abschließen müssen (Az.: 13u 18/93)."


Wenn sich jemand also auf deinem Grundstück verletzt, egal durch was, haftest du (bzw. der Grundstückseigentümer) für den Schaden.

http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...sicherung-eigentum-verpflichtet/10148796.html

Also ich kann mir kaum vorstellen das dieses Urteil auch für Tiere gilt.
Was ist denn wenn ein fremder Kater auf unser Grundstück gekommen wäre und den Hund angegriffen hätte? Hätten wir dann auch zahlen müssen? Zumal das Grundstück so gesehen 18 Familien gehört. Ist also ein lang gezogenes Haus mit 3 Hausnummern und der Hof gehört dementsprechend allen.

TRENNUNG

Unsere Nachbarn konnten beobachten wie der Hund am Buddeln war sie dachten erst er hätte dort hin gemacht aber danach hat er versucht sich unter dem Zaun durch zu quetschen. Die Halterin hat aber diesmal aufgepasst und den Hund zurück gepfiffen. Wir gehen davon aus das er es so auch beim letzten mal gemacht hat.

Meine Mutter hat bei der Halterin angeklingelt und ihr gesagt das der Vorfall der Versicherung gemeldet hat und alles seine Wege geht. Daraufhin hat sie sich noch bei meiner Mutter für ihr verhalten und den Spruch von wegen Einschläfern entschuldigt.

Ich hoffe die Sache ist damit erledigt.:)

LG
Matthias
 
  • #20
Vielleicht habe ich es überlesen aber war es ein großer Hund?

Ich denke nicht, dass sie zahlen muss.
1. Der Hund war auf ihrem Grundstück. Bei Hunden gilt wie schon weiter oben erläutert die Verkehrssicherungspflicht.
2. Bei dem Kräfteverhältnis zwischen Hund und Katze muss man in der Regel, wenn es jetzt nicht gerade ein Chihuahua oder ähnliches war davon ausgehen, dass der Kater sich verteidigt hat, dass der Hund dabei verletzt wurde ist dann eben dumm gelaufen.

Es über die Versicherung laufen zu lassen ist sicherlich sinnvoll, die können sich dann mit ihr auseinandersetzen..
 

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