Katze geerbt

  • Themenstarter Buffy77
  • Beginndatum
  • #101
außerdem bin ich vielleicht auch selbst schuld. Hat mich ja keiner gezwungen dort an zu rufen. Vielleicht hätte ich mir den Schrieb erst von meiner Schwester zeigen lassen sollen...aber ich dachte halt die kennen Bärbel, vielleicht haben die eine Katze die passt.
 
A

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  • #102
Ich bin mir nicht sicher ob das rechtlich haltbar ist. Informiert euch einfach.

Einerseits ist es gut, dass es diesen Passus gibt (gibt ja Leute die nicht wissen wohin mit der Katze nach dem Tod des Verwandten), so als Absicherung, dass sie das Tier wieder nehmen wenn was passiert.
Da aber hier z.B. die Kleine ja 'In der Familie' bleibt, denke ich nicht, dass sich das so einfach durchsetzen lässt.
Tier ist verkauft und gut ist.
Wenn du dir das Auto von XY holst, kann er auch nicht im Kaufvertrag schreiben: "Bei plötzlichen versterben muss das Auto an mich zurückgegeben werden".


Das hier habe ich gefunden:

Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.

Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.

Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Heraus
gabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle.

Hier
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #103
Buffy, die haben GAR NICHTS in der Hand!
Denen würde ich an Deiner Stelle den Effe zeigen und Feierabend.

Diese 'Verträge' sind das Papier nicht wert, rechtlich komplett unhaltbar.

Also keep cool, lehn Dich zurück und lass die sich aufblasen, sie haben rein GAR NICHTS in der Hand.
Im Übrigen was die Tusse da gesagt hat, könnte man ihr als Verleumdung und üble Nachrede, zumindest aber als Beleidigung ansehen und das kann zur Anzeige gebracht werden. ..... liegt im Strafbereich, auch wenns vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

Also lass Dich von den Eumeln nicht verunsichern und behalte Deine Katze und setz ihr baldigst ne Freundin dazu.

Ich habe 6 Katzen und wenn mir da einer wie diese Tusse käme, würde ich sie in der Luft zerfetzen und ihre Haut an der Hauswand zum Trocknen aufhängen, ganz ehrlich.
 
  • #104
Darf ich nochmal fragen woher du kommst und um welchen Verein es sich handelt? Vielleicht kann ich helfen...
 
  • #105
Ich würde dir auch gern helfen..

Ich würde unterstützend anbieten, eine freundliche Mail an diesen Verein zu senden und sie zu bitten, die Katze bei euch zu lassen..

1. weil du dich von anfang an bemüht hast
2. weil es in der kurzen Zeit schon verdammt gut läuft bei euch.
3. weil du ratschläge annimmst und das beste für die Katze willst..

Das Wohl der Katze sollte für JEDEN Verein über deren Verträge, die sowieso haltlos sind, stehen...

Und das würde ich, wie gesagt freundlich, in eine Mail an den Verein senden mit der Bitte, die Katze bei euch zu lassen..
 
  • #106
ihr seit lieb, danke.

Wir haben sie jetzt freundlich zu uns eingeladen.

Der Knackpukt ist glaube ich der, mit dem Besitz und dem Eigentum. Die Katze ist in den Besitz meiner Schwiegermutter übergegangen, aber der Verein ist nach wie vor Eigentümer.

Sagt mal, wir wollten den Katzen ja oben in der DG Wohnung ein kleines Katzenreich einrichten - keine Ahnung ich müsste in den Plänen nachsehen - so 45 qm - klar ist das oben, klar ist es da ruhig, klar sind wir da weniger - aber ist das wirklich wegsperren?
Ja, ich wollte sie gerne oben füttern, weil die Katzen ja den ganzen Tag Futter haben sollen und ich immer wieder nachlegen muss. Unser Senior ist deswegen schon beleidigt - den kann ich in drei Monaten rollen wenn ich ihm jedesmal wenn ich nachlege auch was gebe.
Ja, ich hätte die hauptsächlichen Toiletten gerne oben im Bad - es ist für mich grenzwertig sie jetzt im Wohnzimmer zu haben, da es ein offenes Wohn-Esszimmer ist...und Essen wenn die Katze gerade ihr großes Geschäft verrichtet...naja....da Bärbel aber auch ganz gerne mal pieselt, kommt das Büro eben nicht in Frage...Männe hat gelesen das Katzen auch ganz gerne mal auf das Lap Pipi machen....
und dann gibt es hier unten noch Toilette und Bad - da dachte ich das die Streu feucht wird durch den Wasserdampf beim duschen oder baden....Keller würde auch gehen, aber sie hat ihr Klo ja gerne im Blick.
In die Kinderzimmer kommt bestimmt keine Toilette. Katze darf rein wenn die Kidis da sind und das wollen - bei Abwesenheit hätte sie eben wieder mit mir die Räume verlassen müssen.

Wir dachten es wäre ok so, der Verein sieht es leider anders. Vielleicht sind das ja wirklich zu viele Sperrflächen....ich hoffe sie sehen es sich wenigstens an.
 
  • #107
Wenn due Katzen ihr Zimmer jederzeit betreten und verlassen können z. B. Durch eine Katzenklappe oder eine leicht geöffnete Tür durch die die Hunde nicht durchkommen fände ich es OK.

Wenn die Katzen aber quasi oben wohnen sollen und nur raus dürfen wenn ihr zuhause seit hätte ich auch Probleme.
 
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  • #108
Oh je! Eine rasante neue Entwickung...
Was die geplanten räumlichen Verhältnisse bei Euch betrifft: es gibt hier viele Leute, die bei Vereinen engagiert sind und Vorkontrollen machen. Vielleicht gibt es hier jemanden, der bereit wäre (natürlich unter der Voraussetzung, daß Ihr auch bereit wärt), mal bei Euch vorbeizugucken und eine Art Probe-Vorkontrolle zu machen? Dann hätte man schon mal eine Idee, was Bärbels Verein stören könnte und könnte sich ggfs. Alternativen überlegen.
 
  • #109
Es sollen oben ja ne Katzenklappe rein...sonst wäre es ja witzlos:):)

Ich frag mal meinen Mann, was er zu einer Vor - Vor Kontrolle sagt:omg:
 
  • #110
Buffy, ich hatte auch mal Probleme mit einem Verein. Ich habe dort eine Katze übernommen, von Anfang an habe ich klar gesagt, das ich Freigänger habe.

Dann war sie da, ich habe Fotos geschickt, wo die Katze draußen war. Daraufhin haben sie einen Rückzieher gemacht und wollten die Katze lieber nur in der Wohnung haben.
Habe ich abgelehnt. Und auch eine Rückgabe habe ich abgelehnt.

Nach einigen bösen Emails haben sie dann einen Rückzieher gemacht, und seitdem haben sie sich nie wieder gerührt.

Eben das mit dem Eigentum und Besitz ist ja das, was Gerichte als nicht zulässiv bewerten. Weil die Schutzgebühr von den Gerichten als Kaufpreis angesehen wird.
Was soll es genau betrachte auch sonst sein? Eine Mietgebühr für eine Katze, die man nach Belieben zurückgeben bzw. zurückgeholt werden kann?

Und genau _weil_ das drinsteht, hast du da beste Karten.
 
  • #111
hoffen wir es, das wir gute Karten haben .....ich halte euch auf dem Laufenden....
 
  • #112
Da ihr die Katzen nicht wegsperren wollt, sondern ihnen die Möglichkeit geben, sich jederzeit zurückzuziehen, wenn SIE das wollen und ebenso die Möglichkeit jederzeit unten bei euch zu sein, wenn SIE das wollen, halte ich das für eine sehr gute Idee. Ich würde ihnen nur vielleicht auch unten eine Fressgelegenheit bieten... Und wenn auch unten genügend "Katzenplätze" eingerichtet sind, werden sie sich gerne häufig auch unten aufhalten - und wenn der Außenbereich eingerichtet ist, dann sicher auch draußen.

Ich hoffe, dass diese Leute einsehen, dass sie von Glück sagen können, dass Bärbel eine so nette Familie gefunden hat, die von Anfang an bemüht war das Allerbeste für die Katze zu tun und ihr nicht ewig herumstreiten müsst. Am Ende, da bin ich mir sicher, würdet ihr aber einen Rechtsstreit gewinnen. Bzw. könnten die die Katze ja nicht einfach mitnehmen, da müsste doch auch jemand vom Veterinäramt (o.Ä.) kommen - und die/der würde die Situation vermutlich auch nicht so negativ sehen, wie die "Gegenpartei" zur Zeit.

Es wäre doch echt ein Witz, wenn Leute wie ihr solche Probleme bekommt, während es in anderen Fällen, wo Tiere klar nicht artgerecht gehalten werden, so schwierig ist, ihnen zu helfen. Ich warte noch immer darauf, dass der Amtsarzt wie versprochen bei den Nachbarn vorbeischaut, die ihren Schäferhund! den größten Teil des Tages auf den (winzigen!) Balkon sperren. Und selbst wenn er denn mal kommt, wird er ihnen den Hund mit Sicherheit nicht gleich wegnehmen, sondern sie nur verwarnen, da der Hund weder unterernährt noch ungepflegt aussieht....

Wir halten euch alle Daumen und Pfoten gedrückt, dass sich diese Situation rasch und doch noch möglichst problemlos auflöst!!!
 
  • #113
Eben das mit dem Eigentum und Besitz ist ja das, was Gerichte als nicht zulässiv bewerten. Weil die Schutzgebühr von den Gerichten als Kaufpreis angesehen wird.
Was soll es genau betrachte auch sonst sein? Eine Mietgebühr für eine Katze, die man nach Belieben zurückgeben bzw. zurückgeholt werden kann?

Und genau _weil_ das drinsteht, hast du da beste Karten.

Hallo,

in Deutschland unterliegen Tiere dem Sachenrecht. D.h., sie gehen im Todesfall mit dem Eigentum an die Erben über, wenn es einen Kaufvertrag gab. In dem Fall könnte das Tierheim die Katze nicht zurückfordern.

Handelt es sich aber um einen "Überlassungs-/Abgabe-/Übergabevertrag" bleibt das Tierheim Eigentümer und kann sich vorbehalten, das Tier zurückzuholen. Solche Verträge fallen unter die Rubrik "atypische Verwahrungsverträge". Ganz genau definiert sind sie aber nicht, deshalb gibt es wie Starfairy sagt Rechtsprechungen, die die Zahlung der Schutz-bzw. Vermittlungsgebühr als Erwerbspreis/Kaufpreis werten und manche Klauseln solcher TH-Verträge demnach als ungültig.

Also hier müsste man genauer hinschauen, denn nur weil Überlassungsvertrag drauf steht, muss er es formal nicht sein. Ihr könntet das von einem Anwalt prüfen lassen, ob man ihn anfechten kann oder du lädst ihn mal hier hoch (mit nicht erkennbaren Namen natürlich). :)

Rechtliche Streitigkeiten liegen aber nicht jedem, am ehesten hilft wohl wirklich erstmal ein netter Brief an die Geschäftsleitung, in der du dich und deine Familie vorstellst, sie einlädst auf einen Kaffee zum Vorstellen. Oder jemand aus dem Forum kann vermitteln. Und sei nicht nicht traurig, besser, es ist jetzt passiert - das TH hätte früher oder später eh mitbekommen, dass die ursprüngliche Halterin verstorben ist. Sich dann eventuell von Bärbel zu trennen, wäre sicher wesentlich schlimmer...
 
  • #114
Ich tendiere zu der Meinung, dass es sich hier um ein Kommunikationsproblem handelt. Sowas kann man in der Regel lösen, deshalb würde ich von Anwalt etc. erstmal absehen.

Tierheime wollen, dass ihre Tiere in gute Hände kommen. Kann ja sein, dass es Probleme zwischen Vorbesitzerin und Tierheim gab, aber das hat mit Dir nichts zu tun. Du hast die Katze in einer kritischen Situation aufgenommen, kümmerst Dich um sie, fragst nach Hilfe und nimmst auch Ratschläge an. Die Katze ist in die Familie aufgenommen, soll Gesellschaft bekommen und beide einen Rückzugsbereich.

Schick den Tierheimleuten den Link auf diesen Thread, wenn sie den gelesen haben, dann wissen sie, dass sie für Bärbel nichts besseres erreichen werden als das, was sie bei Euch hat. Wenn sie clever sind nutzen sie die Gelegenheit und geben Euch eine passende Zweitkatze, dann wissen sie nämlich, dass sie zwei ihrer Schützlinge gut untergebracht haben. Davon könnte man dann auch eine richtig nette Geschichte für die lokale Zeitung machen, sowas hat eine tolle Werbewirkung fürs Tierheim.
 
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  • #115
Ich habe auch zwei Katzen, die ich damals von der Tierhilfe zusammen mit meinem Ex Freund geholt habe. Wir wohnten damals schon in 2 verschiedenen Wohnungen und Er hat den Vertrag bei der Tierhilfe unterschrieben - wir wollten die Kater bei Ihm einquatieren, da es dort ruhiger vom Verkehr ist und ich Freigänger aus den Beiden machen wollte (wurden aber als Wohnungskatzen vermittelt).

Da sich mein Ex aber völlig unkooperativ der Katzen gegenüber verhalten hat, habe ich die 2 dann doch zu mir geholt (wir waren damals noch zusammen). Ich habe das der Tierhilfe nicht mitgeteilt, in unserem Vertrag stand genau so eine Klausel das die Tiere nicht weitergegeben werden dürfen.

Was ich nicht verstehe ist das die Tierheime voll sind, sich aber an solchen Sachen wie drei Hunde sind zu viel für die Miez und irgend welchen Klauseln aufgezogen wird, ehe man die Situation überhaupt mal angeschaut hat. Da bekommt man doch den Eindruck die Tierheime würden eher Animalhording betreiben als du. Da soll dann die Miez lieber ins Tierheim zurück :confused: wo ihr Alles dafür tut dies zu verhindern...:reallysad:

Ich verstehe, das die Heime auch das beste für die Tiere wollen, aber wenn ich die Bilder von Bärbel sehe, wie sie sich schon mit eueren Hunden vertraut gemacht hat, blutet mir das Herz solltet ihr sie wirklich diesem Tierheim überlassen müssen. Es gibt die unmöglichsten Freundschaften zwischen unterschiedlichsten Tierarten und ich glaube Bärbel ist so eine richtige Hundekatze - so sehe ich das jedenfalls auf eueren Bildern.
 
  • #116
Ich finde, dass das Katzengeschoß mit Katzenklappe eine Superidee ist. Füttern würde ich ausschließlich oben. Klar, gehört dann auch ein Katzenklo nach oben. Was will ein TH mehr. Wenn Katze ungestört futtern oder einen Rückzugsort will, dann geht sie nach oben ansonsten kann sie sich andere Plätze suchen.

Aber ich würde zumindest ein kleines Zweitklo im Wohnzimmergeschoß anbieten, da sind zwei Stockwerke schon weit. Wenn Bärbel aber Freigängerin werden sollte, dann würde ich das vielleicht wieder abschaffen. Obwohl ... ich habe auch Freigänger mit Katzenklappe, aber wenn es sehr kalt ist oder massiv regnet, dann gehen die lieber innen auf ein Katzenklo. Es gibt aber durchaus ansehbare Lösungen, z B. in einer Flurkommode mit seitlichem Einstieg. Da sieht man nicht, dass das ein Katzenklo ist. Du kannst mal hier im Forum nach Lösungen suchen, da gibt es bestimmt was.
 
  • #117
Schade, zum zweiten Mal keine Antwort? Wenn es bei mir in der Nähe wäre, könnte ich evt helfen, aber dazu bräuchte ich halt ne Antwort :confused::(
 
  • #118
Ihre Postleitzahl ist 73...
 
  • #119
Die angabe Postleitzahl 73 wurde bereits einmal gemacht...hilft dir das weiter?
 
  • #120
Haha, zwei Menschen ein Gedanke zur fast selben Zeit.
 

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