Illegale Katzenhalten in der Wohnung

  • Themenstarter mucuk22
  • Beginndatum
  • #61
also bin ich total falsch informiert?

Ja bist du. EINIGE Gerichte haben entschieden, dass das so ist, wie du sagtest, aber jeder Richter kann völlig frei entscheiden. Einzig wenn der BGH entscheidet, dann hat es zwar keine bindende Wirkung für die anderen Richter, aber dennoch kann man sich sicher sein, dass die Richter nicht anders entscheiden werden, da das Urteil zwangsläufig aufgehoben wird und das kommt nicht sonderlich gut an ;).

Und eine derartige Entscheidung gibt es vom BGH nicht und solange das so ist, kann (und machen es auch...) jeder Richter anders entscheiden.
 
A

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  • #62
Wie ist das eigentlich, wenn der Vermieter uns bei der Wohnungsbesichtigung Katzenhaltung erlaubt, dann aber seine Meinung auf einmal ändert und uns keine schriftliche Genehmigung gibt? Wir haben uns auf sein Wort verlassen und bangen jetzt um seine Antwort. Wenn er uns keine schriftliche Erlaubnis gibt, müssen wir dann ausziehen? Oder zählt sein Wort doch irgendwie?

LG
Frau Dosi :)
 
  • #63
moinmoin,
ich würde den vermieter zu mir einladen, mit ihm das gespräch suchen und ihm freundlich aber bestimmt klar machen, das ich mich, falls er nicht bereit ist eine schriftlich festgelegte auf 2 katzen begrenzte tierhaltung zuzustimmen,
mich umgenhend nach einer wanderen wohnung umsehen werde

Tolle Idee! Erst widersetzt man sich dem Vermieter und schafft ohne Genehmigung ein Tier an und zum dank soll ihm noch nen Ultimatum stellen. Wär ich Vermieter würd ich auf die Kündigung warten, schon aus Prinzip!
 
  • #64
Ja ich auch. Also wenn der mieter jetzt nicht mal kleine Brötchen backt weiss ich auch nicht.:)
 
  • #65
Tolle Idee! Erst widersetzt man sich dem Vermieter und schafft ohne Genehmigung ein Tier an und zum dank soll ihm noch nen Ultimatum stellen. Wär ich Vermieter würd ich auf die Kündigung warten, schon aus Prinzip!

Jup, ich als Vermieter würde mir dann erst recht denken, LMAA!

Keine Ahnung was diese Strategie bringen soll? Nicht immer ist Angriff die beste Verteidigung. Ich würde dem Vermieter reinen Wein einschenken, ihn einladen und ihm das Katzentier zeigen und ihm versprechen (notfalls schriftlich) das ich für alle eventuelle Schäden an der Wohnung aufkomme....und dann hilft nur noch beten und Dackelblick!
 
  • #66
Wie ist das eigentlich, wenn der Vermieter uns bei der Wohnungsbesichtigung Katzenhaltung erlaubt, dann aber seine Meinung auf einmal ändert und uns keine schriftliche Genehmigung gibt? Wir haben uns auf sein Wort verlassen und bangen jetzt um seine Antwort. Wenn er uns keine schriftliche Erlaubnis gibt, müssen wir dann ausziehen? Oder zählt sein Wort doch irgendwie?

LG
Frau Dosi :)

Greift da dann nicht das "Gewohnheitsrecht"?

"Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit dem geschriebenen Recht der Gesetzestexte."

Bei mir wäre das so. Nach 15 Jahren kann mir keiner mehr was wg Katzenhaltung.

Also, wenn eine geraume Zeit eine Katze geduldet wurde (und sogar mündlich erlaubt - war da ein Zeuge dabei, als der Vermieter seine Zustimmung zur Katze kundgetan hat??), dann greift meiner Meinung nach das Gewohnheitsrecht.
Ab wann das allerdings greifen würde, also ab welchem Zeitraum, weiß ich ned.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #67
Es ist so: Wenn ein Vermieter von der/den Katze/n weiß, und innerhalb von 6 Monaten nichts dagegen sagt, dann gibt es ein stillschweigendes Übereinkommen zwischen Mieter und Vermieter, dass die Katzen geduldet sind... das ist unwiderruflich!
 
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  • #68
Keine Ahnung was diese Strategie bringen soll? Nicht immer ist Angriff die beste Verteidigung. Ich würde dem Vermieter reinen Wein einschenken, ihn einladen und ihm das Katzentier zeigen und ihm versprechen (notfalls schriftlich) das ich für alle eventuelle Schäden an der Wohnung aufkomme....und dann hilft nur noch beten und Dackelblick!
Ganz genau so würde ich es auch machen. Zeig ihm das Tierchen und vielleicht verzaubert es deinen Vermieter ja auch ;). Auf jeden Fall sagen, dass du für alle Schäden, die durch die Katze verursacht werden, aufkommst und bestätige ihm das schriftlich.

Im Übrigen hat M&L recht im Bezug auf das Gewohnheitsrecht.
 
  • #69
das problem ist, dass du nicht nur für die 1 katze die genehmigung brauchst.
denn dein kater braucht nen kumpel. also musst du direkt für 2 fragen!!!

wir vermieten selber, und fänden es auch nicht toll wenn wir erst nachher gefragt würden, wenn es so im vertrag stände.

allerdings haben wir mit katzen auch keine porblem;-)
 
  • #70
Wir wohnen erst seit etwa drei Wochen hier in der Wohnung und haben seit zwei Wochen die Kätzchen. Wegen der mündlichen Erlaubnis haben wir uns ncihts dabei gedacht und ihm das auch nicht extra noch mitgeteilt, aber als wir rumgelesen haben fiel uns auf, dass einige Vermieter da doch recht grantig sind und ihre Meinung ändern oder so etwas in der Art.
Zeugen gibt es nicht, nur mich und meinen Freund und eben den Vermieter.

Wenn er es jetzt nachträglich schriftlich erlaubt, dann dürfte ja alles ok sein, dann können wir sagen, dass wir die nach der Erlaubnis angeschafft haben oder so...
Aber gemein ist es ja schon irgendwie, wir verarschen unseren Vermieter (der ist aba auch nicht gerade freundlich zu uns gewesen -.-) und den Mieter unter uns, eigentlich würde ich ihn gerne fragen, ob das mit dem Lärm geht, aber mein Freund meint, wenn wir ihn fragen petzt er beim Vermieter und dann sind wir die Kätzchen los...
 
  • #71
Hallo Bucharin,
unbedingt Erlaubnis vom Vermieter schriftlich geben lassen. Gewohnheitsrecht hin oder her, das müßtest du vor Gericht einklagen - und damit wäre die Vertrauensbasis Vermieter/Mieter gründlich ge- wenn nicht gar zerstört und ein Umzug vorprogrammiert.
Wenn er euch die Erlaubnis vor Einzug mdl. erteilt hat, wird er dies sicherlich auch schriftlich tun, wenn ihr lieb fragt und die Katzen dann "nach der schriftl. Erlaubnis anschafft" ;).
Hatte auch mal son Vermieter der hinterher nix mehr davon wissen wollten. Ging da aber nur ums vorübergehende Anbringen eines Katzennetzes auf dem Balkon. Erst hatte er es mdl. erlaubt für ca. 2 Monate, dann sollte/mußte es nach 2 Wochen sofort weg. :mad:
 
  • #72
Kommt immer auf die Gründe an... z.B. ein blinder Mensch, der darf vll seinen Blindenhund halten, während den anderen Mietern die Haltung eines Hundes untersagt wird...

Der Blinde darf den Hund nicht nur vielleicht halten. Blindenhunde gelten in dem Sinn nicht als Haustiere. Mit einem Blindenhund darf man z. B. auch in ein Lebensmittelgeschäft um einzukaufen.

also bin ich total falsch informiert?
ich war nämlich bisher der auffassung, dass kleintiere wie katzen, nager und kleineres getier nicht genehmigungspflichtig sind vom vermieter.
[...]
unter diese rubrik fallen meines wissens nach sogar kleine hunde.

Ja, da bist du tatsächlich falsch informiert. Außerdem steht in diesem Mietvertrag, dass Hunde und Katzen der Genehmigung bedürfen. Das kann man bindend vertraglich so regeln.

Wie ist das eigentlich, wenn der Vermieter uns bei der Wohnungsbesichtigung Katzenhaltung erlaubt, dann aber seine Meinung auf einmal ändert und uns keine schriftliche Genehmigung gibt?

Für die Rücknahme der Genehmigung muss es triftige Gründe geben. Einfach so geht das nicht.

Ich würde dem Vermieter reinen Wein einschenken, ihn einladen und ihm das Katzentier zeigen und ihm versprechen (notfalls schriftlich) das ich für alle eventuelle Schäden an der Wohnung aufkomme....und dann hilft nur noch beten und Dackelblick!

Für die Schäden kommt der Mieter doch in jedem Fall auf.
 

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