
Kaydeigh
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- Ort
- BW
Wir errichten derzeit einen Zaun aus Doppelstabmatten mit Überkletterschutz (2,20m). Der Zaun ist von der Straße nicht sichtbar wegen hoher Pflanzen, nur zur Nachbarsgrenze kann man ihn sehen. Jedoch nur, wenn man um deren Haus herumläuft, der Zaun ist nicht vor deren Terrasse, oder sonstwie im Blickfeld des täglichen Lebens. Wir haben aber zur Grundstücksgrenze extra Platz gelassen (1m), größtenteils um von außen Pflanzen zu setzen, damit der Zaun nicht zu brutal aussieht von der Nachbarseite.
Zuvor haben wir natürlich beim zuständigen Bauamt der Gemeinde nachgefragt, ob der Zaun eine Baugenehmigung benötigt.
Der Leiter des Amtes hat uns informiert, dass wir sogar auf die Grundstücksgrenze bauen dürften und - solange kein Sichtschutz erbaut wird und nicht direkt an der Straße, wir keine Höheneinschränkung hätten, lt. Bebauungsplan also alles okay.
Wir verstehen uns mit diesen Nachbarn leider gar nicht, haben sie aber trotzdem über den Zaunbau im Vorfeld informiert. Jetzt haben sie sich beim Rathaus über den Zaun beschwert und wir haben heute einen Brief bekommen, in dem sich vage ausgedrückt wird, dass man hätte Kenntnis einer größeren Zaunanlage erlangt hätte und es gäbe nun "gestalterische Fragestellungen", man wäre gehalten, "die Größe der Anlage zu prüfen" etc.
Wir hatten, wie erwähnt, die Zusage der Behörde, dass wir weder eine Baugenehmigung benötigen, noch in der Höhe eingeschränkt wären, solange kein Sichtschutz errichtet wird - wir hatten auch recht genau erklärt, was wir bauen wollen.
Was kann uns da nun passieren? Was, wenn die Aussage falsch war?
Ist ja nicht gerade billig und er Zaun ist fast fertig...
Ich bin mom. ziemlich durch, weil ich natürlich bis Montag warten muss, um beim Rathaus anzurufen und Angst habe, dass unsere beiden Kleinen Hauskatzen bleiben müssen und wir über 20K in den Sand gesetzt haben, weil es den bösen Nachbarn nicht gefällt.
😥😥😥😥😥😥😥😥
Zuvor haben wir natürlich beim zuständigen Bauamt der Gemeinde nachgefragt, ob der Zaun eine Baugenehmigung benötigt.
Der Leiter des Amtes hat uns informiert, dass wir sogar auf die Grundstücksgrenze bauen dürften und - solange kein Sichtschutz erbaut wird und nicht direkt an der Straße, wir keine Höheneinschränkung hätten, lt. Bebauungsplan also alles okay.
Wir verstehen uns mit diesen Nachbarn leider gar nicht, haben sie aber trotzdem über den Zaunbau im Vorfeld informiert. Jetzt haben sie sich beim Rathaus über den Zaun beschwert und wir haben heute einen Brief bekommen, in dem sich vage ausgedrückt wird, dass man hätte Kenntnis einer größeren Zaunanlage erlangt hätte und es gäbe nun "gestalterische Fragestellungen", man wäre gehalten, "die Größe der Anlage zu prüfen" etc.
Wir hatten, wie erwähnt, die Zusage der Behörde, dass wir weder eine Baugenehmigung benötigen, noch in der Höhe eingeschränkt wären, solange kein Sichtschutz errichtet wird - wir hatten auch recht genau erklärt, was wir bauen wollen.
Was kann uns da nun passieren? Was, wenn die Aussage falsch war?
Ist ja nicht gerade billig und er Zaun ist fast fertig...
Ich bin mom. ziemlich durch, weil ich natürlich bis Montag warten muss, um beim Rathaus anzurufen und Angst habe, dass unsere beiden Kleinen Hauskatzen bleiben müssen und wir über 20K in den Sand gesetzt haben, weil es den bösen Nachbarn nicht gefällt.
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