Hilfe! Brief von Gemeinde wegen neuem Zaun, die lieben Nachbarn... :(

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Kaydeigh

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Wir errichten derzeit einen Zaun aus Doppelstabmatten mit Überkletterschutz (2,20m). Der Zaun ist von der Straße nicht sichtbar wegen hoher Pflanzen, nur zur Nachbarsgrenze kann man ihn sehen. Jedoch nur, wenn man um deren Haus herumläuft, der Zaun ist nicht vor deren Terrasse, oder sonstwie im Blickfeld des täglichen Lebens. Wir haben aber zur Grundstücksgrenze extra Platz gelassen (1m), größtenteils um von außen Pflanzen zu setzen, damit der Zaun nicht zu brutal aussieht von der Nachbarseite.
Zuvor haben wir natürlich beim zuständigen Bauamt der Gemeinde nachgefragt, ob der Zaun eine Baugenehmigung benötigt.
Der Leiter des Amtes hat uns informiert, dass wir sogar auf die Grundstücksgrenze bauen dürften und - solange kein Sichtschutz erbaut wird und nicht direkt an der Straße, wir keine Höheneinschränkung hätten, lt. Bebauungsplan also alles okay.
Wir verstehen uns mit diesen Nachbarn leider gar nicht, haben sie aber trotzdem über den Zaunbau im Vorfeld informiert. Jetzt haben sie sich beim Rathaus über den Zaun beschwert und wir haben heute einen Brief bekommen, in dem sich vage ausgedrückt wird, dass man hätte Kenntnis einer größeren Zaunanlage erlangt hätte und es gäbe nun "gestalterische Fragestellungen", man wäre gehalten, "die Größe der Anlage zu prüfen" etc.

Wir hatten, wie erwähnt, die Zusage der Behörde, dass wir weder eine Baugenehmigung benötigen, noch in der Höhe eingeschränkt wären, solange kein Sichtschutz errichtet wird - wir hatten auch recht genau erklärt, was wir bauen wollen.
Was kann uns da nun passieren? Was, wenn die Aussage falsch war?

Ist ja nicht gerade billig und er Zaun ist fast fertig...
Ich bin mom. ziemlich durch, weil ich natürlich bis Montag warten muss, um beim Rathaus anzurufen und Angst habe, dass unsere beiden Kleinen Hauskatzen bleiben müssen und wir über 20K in den Sand gesetzt haben, weil es den bösen Nachbarn nicht gefällt.

😥😥😥😥😥😥😥😥
 
A

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Blöde Situation. Ich kenne mich damit nicht aus, dennoch mal ein paar Gedanken dazu:

Prüfen wollen, heißt ja erst einmal nichts. Das heißt nur, dass sie es prüfen möchten.

Wurde es irgendwie schriftlich festgehalten, dass keine Genehmigung erforderlich ist?
Und wie sieht der Zaun denn aus? Sichtschutz ist ja mannigfaltig und kann alles bedeuten.
 
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Blöde Situation...
Wäre halt gut, wenn ihr euch die Aussage der Behörde vorher hättet schriftlich nachreichen lassen...
Aber jetzt ist's, wie's ist...
Wisst ihr vielleicht noch den Namen desjenigen, der euch das mit "keine Genehmigung nötig" gesagt hat ?
Ansonsten könnt ihr eine Kontrolle nur auch euch zukommen lassen.
Dafür viel Glück, das zu euren Gunsten entschieden wird...*Daumen hoch* !!
 
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Blöde Situation. Ich kenne mich damit nicht aus, dennoch mal ein paar Gedanken dazu:

Prüfen wollen, heißt ja erst einmal nichts. Das heißt nur, dass sie es prüfen möchten.

Wurde es irgendwie schriftlich festgehalten, dass keine Genehmigung erforderlich ist?
Und wie sieht der Zaun denn aus? Sichtschutz ist ja mannigfaltig und kann alles bedeuten.
Ja, die müssen der Anfrage ja nachgehen, da hast Du Recht...
Der Zaun fällt definitiv nicht unter Sichtschutz. Es sind Doppelstabmatten mit oben einem noch nicht montierten Überkletterschutz nach innen geneigt. Man kann da durchschauen.
Wir haben nichts Schriftliches, außer meinen Notizen dazu, aber das Telefonat kann bezeugt werden, ich hatte es auf laut - eigentlich eher, damit wir alles richtig verstehen.
@Ronjakatze Ja, ich hab das alles notiert und auch den Namen, das ist sogar der Leiter des Bauamtes gewesen. Der ist mit mir den Bebauungsplan und alles durchgegangen.
Danke Dir für den Zuspruch! Ich bin mom. ziemlich durch den Wind :( Die Vorstellung, die beiden Kater nicht rauslassen zu können, ist mir unerträglich :(
Bringt mir ja nichts, wenn es später heisst, ihr dürft rückbauen auf 1,30m oder so...
 
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Boah, Google gibt zu einer Sache auch einfach 39249383 verschiedene Antworten mit unterschiedlichen Zahlen.

Erst einmal abwarten. Viel mehr kann man ja ohnehin nicht tun 😅 Höchstens zur eigenen Beruhigung nochmal das Gespräch mit dem Bauamt suchen und ihn an das Telefonat erinnern, dann mal ganz blöde nachhaken, ob er sich sicher ist, jetzt da ihr dieses Schreiben bekommen habt.
 
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Ach du 💩, aber bleibt ruhig. Ich glaube nicht, dass Ihr den rückbauen müsst. Kannst Du mal Bilde machen? Mich interessiert das Thema an sich gerade sehr.
 
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Hast du schon geschaut ob du den Bebauungsplan im Internet findest und was genau dort steht?
 
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Ach du 💩, aber bleibt ruhig. Ich glaube nicht, dass Ihr den rückbauen müsst. Kannst Du mal Bilde machen? Mich interessiert das Thema an sich gerade sehr.
Ich guck morgen mal, dass ich es fotografiere...ist natürlich jetzt, wo alles so kahl ist, doppelt "hässlich"

Boah, Google gibt zu einer Sache auch einfach 39249383 verschiedene Antworten mit unterschiedlichen Zahlen.
Ja, richtig blöd...man wird echt irre.
Scheint aber fast so, als ob die Gemeinden das selbst bestimmen könnten, ansonsten greift das Länderrecht.

@Kimi&Milli Ja, leider findet man nichts über unsere Stadt.
 
Doofe Situation.
Aber für solche Dinge gibt es in Deutschland ja glücklicherweise Gesetze, die das regeln.
Für Einfriedungen von Grundstücken (Hecke, Zaun, Mauer) gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Meist belaufen sich die maximal zulässigen Höhen auf irgendwas zwischen 1,80 - 2 Meter.

Durch die neu geregelten Bauordnungen können durch Abstandsflächen zum Nachbargrundstück Höhen in größerem Umfang genehmigungsfrei werden.

Kann also gut sein, dass ihr euch durch die zusätzliche Abstandsfläche von 1m zum Nachbargrunstück auf absolut legitimer Höhe mit eurem Zaun befindet.

Mach dich erst mal nicht verrückt. Das Rathaus ist nicht das Bauamt und die müssen sich auch gar nicht mit aktuell geltenden Fassungen des Baurechts auskennen. Erst mal gehen sie nur jedem Hinweis/ Anliegen nach und letztendlich kann sich jeder Hans und Franz erst mal über alles beschweren.

Ich würde mich in der kommenden Woche nochmal bei eurem zuständigen Bauamt rückversichern und dann ggf. den/die Sachbearbeiter(in) des Rathauses zu einer Ortsbegehung einladen. Vielleicht sogar in Kombination mit jmd. Von Bauamt.

Aber erst mal tief durchatmen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird 😉
 
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  • #10
Das Rathaus ist nicht das Bauamt
Doch, in dem Fall leider schon - ich wohne in einer Kleinstadt :D - es hat sich tatsächlich jmd vom Bauamt gemeldet. Ich hab mich blöd ausgedrückt.

Aber Du hast vollkommen Recht hiermit:
Aber erst mal tief durchatmen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird
...und ich hoff, mit dem Rest auch :D Ich hatte keine Ahnung, dass es neu geregelte Bauordnungen gibt.
 
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  • #11
Manche Menschen wollen einem halt das Leben schwer machen - um jeden Preis.

Und es ist ja ohnehin die Frage, wie dramatisch eure "größere Zaunanlage" dort vorgetragen wurde.
Da kann man sich ja sonst was drunter vorstellen.
Ihr habt ja schließlich keinen 15 Meter Hohen Zaun mit Stacheldraht oben drauf errichtet 🙄
 
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  • #12
Ich würd auch erstmal sagen, Ruhe bewahren und prüfen lassen. Keine Ahnung, wie euer Nachbar das Ganze beim Rathaus beschrieben hat, es gibt ja immer Leute die maßlos übertreiben... "5 Meter Zaun mit Stacheldraht, Sichtschutz und Elektro!" oder so 🥴
Natürlich ist das doof, dass das Amt euch keine schriftliche Bestätigung mitgegeben hat diesbezüglich, aber ich denke nicht, dass die sich das irgendwo aus dem Hintern ziehen, nur damit es am Ende nicht stimmt.
 
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  • #13
Manche Menschen wollen einem halt das Leben schwer machen - um jeden Preis.

Und es ist ja ohnehin die Frage, wie dramatisch eure "größere Zaunanlage" dort vorgetragen wurde.
Da kann man sich ja sonst was drunter vorstellen.
Ihr habt ja schließlich keinen 15 Meter Hohen Zaun mit Stacheldraht oben drauf errichtet 🙄
Es ist sowieso schlimm mit denen. Ein älteres Ehepaar, die sich eingeigelt haben und den Weg Bösartigkeit gewählt haben. Bisher konnten wir das immer ganz gut ignorieren, weil es einfach immer nur Blödsinn und Unfreundlichkeit war, aber hier hängt so viel davon ab...
Wenn wir den Zaun nicht nutzbar bekommen können bzgl. der Kater, können wir quasi den Garten auch nicht mehr nutzen, oder nur sehr umständlich. Wir sitzen seit der Planung im Sommer letzten Jahres drinnen. Ganz dumm, das ganze.

Ich habe mich übrigens vertan in der Aufregung: Der Zaun ist "nur" 2m + der nach innen geneigte Überkletterschutz.
Schön ist anders, aber natürlich ist das Ding nicht wirklich schlimm.
@Krähe Das stimmt natürlich, hoffen wir, dass der Sachbearbeiter nicht der Kumpel ist vom Nachbarn. Aber bei dem, was da alles dran hängt, müssten wir zur Not sowieso den Rechtsweg beschreiten, so sehr ich keine Lust habe auf sowas.
 
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  • #14
Klingt dumm und wie eine Floskel, aber: gut Ding will Weile haben.

Wenn ich mich nicht irre, steht der Bebauungsplan vor dem Gesetz vor Nachbarschaftsrecht. Und dann gibt es da ja auch noch die Landesbauverordnung der jeweiligen Bundesländer.

Schau mal, was

§ 11​

(Tote Einfriedungen -> Zaun)
bei euch sagt.
 
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  • #16
Nur als kleiner Gedankenanstoss. Ich hatte irgendwo mal in einem anderen Katzenforum gelesen das jemand ein Problem mit der Höhe des Gehegezaunes hatte. Es hiess auch der wäre zu hoch.

Die Lösung war dann vor dem Gehege ein kleineren Zaun auf der Grundstücksgrenze zu bauen - der den "gesetzlichen Vorgaben für Grunstückseinfriedungen" ensprach (ich glaube die hatten da einen 1 Meter hohen Jägerzaun hingesetzt), und dann dahinter das Gehege. Da es sich bei dem Gehegezaun nicht mehr um einen Einfriedung des Grundstückes handelte, war es hinfällig mit dem "es ist zu hoch für einen Zaun".

Vielleicht auch ein kreativer Weg für euch, wenn es rechtliche Probleme gibt. Es ist dann kein Zaun, sondern eine Gehegegrenze mit integrierten Rankgittern. Manchmal reicht es schon, dem Kind einen anderen Namen zu geben, um eine Klippe kreativ-rechtlich umschiffen zu können.
 
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  • #17
Guten Morgen,Einfriedung zum öffentlichem Verkehrsraum auf der Grenze dürfen nur 1m hoch sein,sonst lösen sie Abstandsflächen von 3m aus😊Bei Zäunen auf Nachbargrenzen gilt gerne die Ortssatzung und wenn es die nicht gibt, gerne auch "ortsüblich".D.h. schaut mal in der Nachbarschaft, ob Ihr Zäune oder Hecken findet die 2,00m hoch sind und macht Fotos davon um dies belegen zu können. Doof ist dass die Nachbarn Euch bei der Stadt gemeldet haben sonst könnte man mit einer nachbarschaftlichen Zustimmung arbeiten.Ist das Grundstück der Nachbarn eventuell höher als Euers?Ich an Eurer Stelle würde mich am Montag sofern bei Euch kein Karneval gefeiert wird beim Amt melden und denen mitteilen,dass Ihr Post bekommen habt wegen Eures Zaunes und Du verunsichert wärst,da Du im Vorfeld ja extra beim Bauamt vorstellig geworden wärst mit Eurem Vorhaben und man Dir gesagt hätte eine Baugenehmigung würde nicht benötigt.Du musst Dir auch keine Gedanke machen dass Du es Dir bricht schriftlich hast geben lassen ,dass hätte das Amt eh nicht gemacht.Es wird sich bestimmt eine Lösung finden lassen.Lass Dir nicht den Tag verderben❤
 
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  • #18
Lieben Dank euch für die liebe Unterstützung und den Zuspruch :)

@LakritzNase: Danke Dir! Leider ist dazu erstmal nichts zu finden, was unsere Stadt da "will". BW hat halt das hier:
§ 11 Tote Einfriedigungen
(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.
(3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.
Es heisst aber auch "irgendwo" dass alles, was nach innen ragt (der Überkletterschutz) nicht gezählt wird. Alles ziemlich verwirrend und nicht konkret, was man im www findet. Ich hätte nicht gedacht, dass es zu Zäunen so viele verschiedene Informationen gibt - und unterm Strich dann doch keine.

@Poldi @Misspiggy90 Danke Euch! <3 Wir sind halt gar nicht auf der Grundstücksgrenze nach vorn zur Straße. Man sieht den Zaun von dort gar nicht mal. Das ist aber halt überall auch noch anders von den Ländern geregelt (wir sind in BW) und dazu kommt, dass es den jeweiligen Bebauungsplan gibt, der wieder abweichen kann - soweit bin ich zumindest mal.
Hecken hat es schon in der Höhe, Zäune natürlich weniger.

Das Wort des Leiters des Bauamtes muss ja aber auch was gelten, der wird ja nicht einfach Blödsinn erzählen und muss ja grundsätzlich korrekte Aussagen machen - das Telefonat lässt sich ja zudem bezeugen.
Hab natürlich trotzdem kaum geschlafen 😔
 
  • #19
Du schreibst, dass der Leiter des Ordnungsamtes mit Euch den B-Plan durchgegangen ist und der hat dann für Euch oberste Priorität bezüglich Gültigkeit. Besorgt Euch den B-Plan und wenn er nicht im Netzt zu finden ist (eigentlich sollte der auf der Gemeindeseite zu finden sein), dann bekommt ihr Einsicht im Rathaus, das steht Euch zu. Steht dort nichts konkretes zu Grundstückseinfriedungen, kommt in nächster Instanz die allgemeinen Bestimmungen des Bau- und Ordnungsrechts der Gemeinde, ebenfalls im Netz oder Rathaus für Euch einsehbar.
Erst danach, wenn in diesen beiden Instanzen nichts festgelegt ist, kommen landesweite Regelungen zum Tragen.

Die Idee mit dem äußeren Zaun ist garnicht so schlecht, man müsste nur bedenken, dass viele Anlagen die Baugdnehmigungsfrei sind trotzdem Abstände zur Grenze einhalten müssen und ab wann bei einem zuammenhängenden Bauwerk die maximal zulässige größe des umbauten Raums geht.

Du kommst erstmal nicht drumrum mit dem Bauamt zu sprechen, bestimmt wird sich da ein Weg finden lassen.

Viel Erfolg
 
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  • #20
Du kommst erstmal nicht drumrum mit dem Bauamt zu sprechen
Das tun wir natürlich! Danke Dir! Ich hatte auch gehofft, dass das die Reihenfolge ist.

Hier mal ein paar Bilder von der Baustelle, von außen sieht man den Zaun nur von den Nachbarn aus. Es sind wegen der Hanglage leider genau da viele Pfosten nötig. Im Sommer ist das alles ziemlich bewachsen und wir hatten vor, den Streifen zwischen der Mauer und dem Zaun auch wieder zu bepflanzen. Weiter oben, dort haben sie auch Ihre Terrasse, sehen sie wegen ihrer eigenen Pflanzen den Zaun nicht mal. @tigerlili

Die Straße verläuft parallel zum Haus, wenn man die Treppen heruntergeht.
1a - Kopie.jpg



1b - Kopie.jpg

Man sieht hier, wie weit wir von der Straße weg sind.
1e - Kopie.jpg


Nach hinten geht es weiter mit (unserer) Böschung und dem Weg ums Haus nach dem Zaun.

1c - Kopie.jpg


Hier die Abgrenzung zu den Nachbarn - die kleine Mauer rechts am Boden entlang ist die Grenze.


1d - Kopie.jpg

Im Sommer sieht das so aus - die Büsche der Nachbarn sind höher, als unser Zaun (die dicke Thuja im Bild haben wir entfernt, das Bild ist von unserer Planung)
12.jpg


ah - Kopie.jpg


Von der Straße aus:

1h - Kopie.jpg



1g - Kopie.jpg
 
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