Was machen solche TÄ eigentlich, wenn es eine Katzenschutzverordnung gibt, die besagt, dass Freigängerkatzen mit 5 Monaten kastriert und gekennzeichnet werden müssen?
Das ist hier nämlich so. Kann man dann seinen TA verklagen, wenn die 6 Monate alten Freigängerkatze unkastriert und nicht gekennzeichnet von einer TS-Orga aufgeschnappt werden?
Kann man seinen TA auf Unterhalt verklagen, wenn die unter 6 Monate alte Katze trächtig nach Hause kommt und dann möglicherweise einen Kaiserschnitt benötigt?
Das sind viele Fragen auf ein Mal, aber die Antworten interessieren mich brennend, da ich auch schon 10 Wochen alte Kitten kastrieren lassen habe.
Mein damaliger TA hatte das bei so jungen Katzen noch nie gemacht, hat er dann aber, weil ich es bezahlt habe. Ich bin Kunde, ich bin die Königin.
Und das war völlig problemlos, mein TA war begeistert wie schnell sich die Minis erholt haben 😉