Frage zum Schutzvertrag

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Rena

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16. August 2009
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Hallo ihr Lieben!

Ich brauche mal Hilfe um mir einen Schutzvertrag auszudrucken, bzw überhaupt erstmal einen zu erstellen =)

Im Wesentlichen weis ich was ich rein schreiben möchte, würde mich aber über weitere Anregungen sehr freuen =)

Und wie ich das ganze Formulieren soll, wäre auch noch gut zu wissen =))

Also meine Punkte ;

1. Ich möchte, dass die Kitten im Falle eines wiederverkaufes der käufer, zuerst mir angeboten werden, sprich, dass ich ein Rückkaufsrecht habe.
(Wie sieht das eigentlich aus?!Muss ich dann den Kaufpreis den mit die Käufer damals gezahlt haben zurück geben, oder können diese einen neuen Preis machen)

2. Ich möchte innerhalb des ersten Jahres 3 mal zu den neuen Besitzern gehen dürfen und mich davon überzeugen, dass es den Kitten dort gut geht. (1x nach 1 Monat, 1x nach 4 Monaten, 1 letztes mal nach 6 Monaten)

3. Schutzgebühr habe ich angepeilt auf 150€ ca. (Perser Mixe)

4. Es wird festgehalten, dass die Kitten geimpft und entwurmt wurden-

5. Es wird festgehalten, dass der Impfpass ausgehändigt wurde.

6. Es wird festgehalten, dass die Kitten in einem Gesunden Zustand abgegeben wurden.

7. Ob das Kitten Sterilisiert werden soll, wobei ich mir hier nicht sicher bin, ob ich das mit in den Vertrag nehmen soll, denn ich bin eigentlich der Meinung, dass man das nicht vorschreiben sollte... Aber wie Formuliere ich dann sowas?!


~~~~~~~~~
Das sind jetzt so die Punkte, die mir eingefallen sind, wie schreibe ich das jetzt als Vertrag, wie schreibe ich es vorallem und was noch viel wichtiger ist, was habe ich vergessen?? =)

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
 
A

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Das Tier sollte kastriert und nicht sterilisiert werden und Dir sollte darüber ein Nachweis geliefert werden.
Und ja, dass sollte man vorschreiben, oder willst Du ehrlich, dass Dein Kitten groß wird und eventuell jedes Jahr zwei bis drei Würfe hat und das über Jahre lang???

Du solltest noch mit aufnehmen, dass das Tier nur mit einem triftigen Grund eingeschläfert werden darf.

Du solltest noch mit aufnehmen, das das Kitten gechipt werden muss und bei Tasso registriert werden sollte.

Mehr fällt mir gerad nicht ein.

Guck mal im Internet, dort gibt es auch schon fertige Schutzverträge, die Du dann entsprechend anpassen kannst.
 
1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege im Wohnbereich zu halten. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu dulden. Im Krankheitsfall ist für eine tierärztliche Betreuung zu sorgen.

2. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsschluss auf den/die Übernehmer/in übergeht. Der/die Übergeber/in ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentumsübergang zu kündigen, wenn der/die Übernehmer/in seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt.

3. Der/die Übergeber/in übernehmen keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Defizite oder Schwangerschaft.

4. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchlabore und/oder Futtertieren ist noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe des übernommenen Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.
5. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung von dem/der Übergeber/in nicht gestattet. Sollte der/die Überneh¬mer/in das Tier nicht mehr halten können, so verpflichtet er/sie sich das Tier an den/die Übergeber/in bzw. an eine Beauftragte/einen Beauftragten zurück zu geben, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte einzuholen. Das Tier darf nicht verschenkt oder verkauft werden.
6. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren ist der/die Übergeber/in zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit einem Schutzvertrag der Übergeberin an Dritte abge¬geben werden.
7. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder ver¬schwiegen wurden.
8. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift dem/der Übergeber/in unaufgefordert mitzuteilen.
9. Die Tötung des Tieres bedarf der Zustimmung des Übergebers. Sie hat schmerzlos durch einen Tierarzt zu erfolgen. Muss das Tier sofort getötet werden, so ist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen.
10. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist der/die Übergeber/in berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der/die Übernehmer/in ist auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückübereignung des Tieres an den/die Übergeber/in verpflichtet. Darüber hinaus ist der/die Übernehmer/in bei Verstoß gegen die Vorschriften des Schutzvertrages zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250 € verpflichtet.
11. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnort des/der Übergeber/in. Der Schutzvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Über¬nehmer/in und an den/die Übergeber/in auszuhändigen.
12. Die gezahlte Schutzgebühr wird bei Rückgabe nicht erstattet.
 
2. Ich möchte innerhalb des ersten Jahres 3 mal zu den neuen Besitzern gehen dürfen und mich davon überzeugen, dass es den Kitten dort gut geht. (1x nach 1 Monat, 1x nach 4 Monaten, 1 letztes mal nach 6 Monaten)
Das wird leider rechtlich kaum durchsetzbar sein. Aber du kannst es trotzdem in den Vertrag aufnehmen. Wichtig ist gerade wegen dieses Punktes die salvatorische Klausel, sonst wird der ganze Vertrag ungültig!
 
Wichtig ist gerade wegen dieses Punktes die salvatorische Klausel, sonst wird der ganze Vertrag ungültig!

Hä?? :confused:

In dem Vertrag von alles-und-umsonst.de steht ;

7. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder ver¬schwiegen wurden.



Ist das dann so besser?
 
1. z.B:
Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen das verkaufte Tier nicht beim Käufer bleiben kann, so wird ein Vorkaufsrecht für den Züchter vereinbart. Der Züchter hat im Faööe der Anzeige der Weiterveräußerung/Weiterschenkung durch den Käufer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Macht er davon Gebrauch, erstattet der Züchter dem Käufer bis zum einschließlich 6. Lebensmonat des Tieres die Hälfte und ab dem 7. Lebensmonat ein Viertel des Kaufpreises.

2. z.B
Der Züchter ist berechtigt die Katze besuchen. Besuchstermine erfolgen nach vorheriger Absprache und dienen dazu, sich über eine ordnungsgemäße Unterbringung, Versorgung und die vertragsgemäße Verwendung zu vergewissern.

3. z.B
Schutzgebühr, Rücktritt und Übergabe
Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr an den Züchter. Die Schutzgebühr beträgt _____________€ und ist nicht verhandelbar. Die Schutzgebühr wird bei Übergabe der Katze in bar entrichtet.

Der Züchter ist berechtigt von diesem Vertrag zurück zu treten, wenn der Übernehmer vorsätzlich, oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat oder durch den Verbleib der Katze beim Übernehmer die Gesundheit, das Leben oder das Wohl des Tieres gefährdet ist.

Übergabeort ist der Wohnort der Übernehmer.

4. - 6. z.B.
Gewährleistung
Der Züchter versichert, dass die Katze zum Zeitpunkt der Übergabe frei von FIV und Leukose ist, regelmäßig entwurmt und geimpft (RCP), sowie kastriert und mit einem Chip zur zweifelsfreien Identifizierung versehen ist. Weitere Krankheiten, insbesondere solche, die jederzeit erworben werden können, sind dem Eigentümer nicht bekannt. Abgesehen von den versicherten Eigenschaften wird ein kompletter Haftungsausschluss vereinbart.

Das Tier ist stubenrein und frei von Ungeziefer. Vor der Übergabe ist die Katze noch einmal von einem Tierarzt untersucht worden.

Vor ihrem Umzug wird die Katze abschließend von einem Tierarzt untersucht. Ein entsprechender Nachweis ist im Impfpass enthalten.

7. GANZ WICHTIG!!!!!!
Mit den Kitten soll doch nicht vermehrt werden, oder????

Die o.a. Katze muss bis spätestens zum _________ kastriert und die Kastrationsbescheinigung vom TA dem Züchter zugeschickt werden.

Oder aber

Der Käufer verpflichtet sich das Tier frühzeitig kastrieren zu lassen.
Der Käufer verpflichtet sich nicht mit dem Tier ist zu züchten.
....


Ganz wichtig ist auch, dass du Vertragsstrafe, Gerichtsstand und die Salvatoresche Klausel im Vertrag hast!
Ebenso dass du schreibst, dass die Katze nicht in TH, Labore usw gegeben wird...
Ich habe ja gerade meine Katze vermitteln müssen und in dem Schutzvertrag auch noch einen 6monatigen Eigentumsvorbehalt drin.
 
Schaut mal etwas weiter oben, da habe ich den SV von alles und umsonst.de geschrieben, der sagt ja alles was Ihr sagt, nur ausführlicher, den finde ich nämlich echt gut =)

Kann ich den so nehmen?
Denn da sind ja alle Punkte die mir auch wichtig sind drinnen.

Aber was ist diese komische Klausel?!
 
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Du musst Dir klarmachen, dass Tiere nach deutschem Recht eine Sache sind, und nach Verkauf/Abgabe gehört diese "Sache" dem neuen Besitzer, Dich geht weder eine neue Adresse etwas an, noch kannst Du verhindern, dass das Tier nicht kastriert wird und Du hast keinerlei Recht auf einen Besuch!

Nur mit dem Eigentumsvorbehalt kannst Du Dich dagegen absichern, dass das Tier vom neuen Besitzer einfach wegegeben wird.

Die meisten Klauseln, auch in den Kaufverträgen der Züchter, sind rechtlich unwirksam.
 
Also könnte ich mir das ganze Sparen oder wie?!

Hmm, finde ich ziemlich doof, warum gibt es das dann?!

Will meine Mäuse doch schützen.... :grummel:
 
  • #10
Ich würde in Punkt 6 jegliche Art von Vermehrung verbieten.

Es steht nirgendwo wann, wie und wo die Schutzgebühr fällig wird.

Vertragsstrafen werden idR an Gemeinnützige Organisationen gezahlt. Das müsste rein.

Gerichtsstand fehlt.

Das Tier sollte gechippt werden und bei Tasso gemeldet sein.

Entweder bin ich blind oder da steht nicht, wie oft und gegen was das Tier geimpft wurde und ob es entwurmt ist...


Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
 
  • #11
Hat Alannah doch erklärt. Sollte ein Vertragspunkt rechtlich ungültig sein, wird nicht gleich der ganze Vertrag ungültig.

Den Eigentumsvorbehalt solltest Du unbedingt mit reinnehmen. Das berechtigt dann auch zur Durchführung der NK sowie zur Durchführung der im SV vorgeschriebenen Kastration.

Bei Abgabe sollten die Kitten MINDESTENS 12 Wochen jung sein, besser 14 oder 16. Dann wären sie bei Abgabe schon geimpft und somit besser geschützt. Innerhalb der Eigentumsvorbehaltsfrist müßte die Kastration erfolgen, dieses schriftlich festlegen. Nur so kannst Du sichergehen, daß aus den Kitten keine geplagten Gebärmaschinen gemacht werden.


Bei Rückgabe der Katzen, weil eine Haltung nicht mehr möglich oder gewollt ist, fällt kein Rückkaufspreis an ;)
 
  • #12
Die meisten Klauseln, auch in den Kaufverträgen der Züchter, sind rechtlich unwirksam.

Stimmt...aber ich würd dennoch nie ohne Schutzvertrag ne Katze hergeben!

Es ist ja doch ein Schutz und wenn es nur der psychische Hintergrund ist, oder nicht?
 
  • #13
@Sveni

11. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnort des/der Übergeber/in. Der Schutzvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Über¬nehmer/in und an den/die Übergeber/in


Das ist die Klausel die Du meinst und das mit dem Gerichtsstand oder?

Die Baby´s Chipen wollte ich nicht machen, dass übersteigt meine kosten die ich durch die Schutzgebür nicht wieder reinbekomme.

Die Impfungen sind auf Seite eins, wo die allgemeinen Sachen sind, das hatte ich nicht kopiert, es ging mir nur um die Nummern =)
 
  • #14
Sooo...
Das wäre jetzt mein fertiger Vertrag, schaut bitte mal drauf ;


1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege im Wohnbereich zu halten. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu dulden. Im Krankheitsfall ist für eine tierärztliche Betreuung zu sorgen.

2. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von 8 Monaten nach Vertragsschluss auf den/die Übernehmer/in übergeht. Die Übergeberin ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentumsübergang zu kündigen, wenn der/die Übernehmer/in seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt.

3. Die Übergeberin übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Defizite oder Schwangerschaft.

4. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchlabore und/oder Futtertieren ist noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe des übernommenen Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.

5. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung Der Übergeberin nicht gestattet. Sollte der/die Überneh¬mer/in das Tier nicht mehr halten können, so verpflichtet er/sie sich das Tier an Die Übergeberin bzw. an eine Beauftragte/einen Beauftragten zurück zu geben, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte einzuholen. Das Tier darf nicht verschenkt oder verkauft werden.

6. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren ist Die Übergeberin zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit einem Schutzvertrag der Übergeberin an Dritte abge¬geben werden.

7. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder ver¬schwiegen wurden.

8. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift dem/der Übergeber/in unaufgefordert mitzuteilen.

9. Die Tötung des Tieres bedarf der Zustimmung des Übergebers. Sie hat schmerzlos durch einen Tierarzt zu erfolgen. Muss das Tier sofort getötet werden, so ist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen.

10. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist Die Übergeberin berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der/die Übernehmer/in ist auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückübereignung des Tieres an Die Übergeberin verpflichtet. Darüber hinaus ist der/die Übernehmer/in bei Verstoß gegen die Vorschriften des Schutzvertrages zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 550 € verpflichtet.

11. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnort des/der Übergeber/in. Der Schutzvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Über¬nehmer/in und an den/die Übergeber/in auszuhändigen.

12. Die gezahlte Schutzgebühr in Höhe von ¬¬¬______€ wird bei Rückgabe nicht erstattet.

Der/die Übernehmer/in zahlt an die Übergeberin bei Abgabe des Tieres eine Schutzgebühr in Höhe von _____ €.

Den Vertragstext habe ich gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
 
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  • #15
Ich würde in Punkt 6 jegliche Art von Vermehrung verbieten.

Es steht nirgendwo wann, wie und wo die Schutzgebühr fällig wird.

Vertragsstrafen werden idR an Gemeinnützige Organisationen gezahlt. Das müsste rein.

Das Tier sollte gechippt werden (bei Kastra) und bei Tasso gemeldet sein.

Salvatoresche Klausel...

Du solltest auch nach Eigentumsübergabe die Chance haben den Vertrag bei Nichteinhaltung auflösen zu können.

Steht irgendwo dass die Katze soweit bekannt gesund übergeben wird?

Tier soll auch nicht ins TH gegeben werden, oder?

Unangemeldet darf nichtmal ein Vermieter in SEINE Wohnung...ich würd "nach Terminabsprache" mit reinnehmen...

Bei 7. würd ich reinschreiben, dass all das auch nach den 8 Monaten gilt!

Als letzten Satz würd ich folgendes nehmen:
Den Schutzvertrag (.. Seiten) habe ich gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

Hast du ein Deckblatt?
 
  • #16
Okay, auf ein neues =)


1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege im Wohnbereich zu halten. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu dulden. Im Krankheitsfall ist für eine tierärztliche Betreuung zu sorgen.

2. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von 8 Monaten nach Vertragsschluss auf den/die Übernehmer/in übergeht. Die Übergeberin ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentumsübergang zu kündigen, wenn der/die Übernehmer/in seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt.

3. Die Übergeberin übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Defizite oder Schwangerschaft.

4. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchlabore und/oder Futtertieren ist noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe des übernommenen Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen, Tierheime oder als Futtertier ist nicht gestattet.

5. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung Der Übergeberin nicht gestattet. Sollte der/die Überneh¬mer/in das Tier nicht mehr halten können, so verpflichtet er/sie sich das Tier an Die Übergeberin bzw. an eine Beauftragte/einen Beauftragten zurück zu geben, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte einzuholen. Das Tier darf nicht verschenkt oder verkauft werden.

6. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren ist Die Übergeberin zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit einem Schutzvertrag der Übergeberin an Dritte abge¬geben werden.

7. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt, auch dann, wenn das Eigentum nicht mehr bei dem Übergeber liegt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder ver¬schwiegen wurden.

8. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift dem/der Übergeber/in unaufgefordert mitzuteilen.

9. Die Tötung des Tieres bedarf der Zustimmung des Übergebers. Sie hat schmerzlos durch einen Tierarzt zu erfolgen. Muss das Tier sofort getötet werden, so ist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen.

10. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist Die Übergeberin berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der/die Übernehmer/in ist auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückübereignung des Tieres an Die Übergeberin verpflichtet. Darüber hinaus ist der/die Übernehmer/in bei Verstoß gegen die Vorschriften des Schutzvertrages zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 550 € verpflichtet.

11. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnort der Übergeberin. Der Schutzvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Über¬nehmer/in und an die Übergeberin auszuhändigen.

12. Die gezahlte Schutzgebühr in Höhe von ¬¬¬______€ wird bei Rückgabe nicht erstattet.

Der/die Übernehmer/in zahlt an die Übergeberin bei Abgabe des Tieres eine Schutzgebühr in Höhe von _____ €.

Den Schutzvertrag habe ich gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

ERSTE SEITE ;

Das hier genannte Tier:
Name des Tieres
Tierart Rasse
Alter
Farbe Zeichnung
Geschlecht 0 weiblich
0 männlich
Kastration 0 ja
0 nein
Entwurmung 0 ja
0 nein

Tätowierung 0 ja
0 nein
Reg.-Nummer Chip
Geimpft gg.


bes. Kennzeichen




Besondere Absprachen/Vereinbarungen:
 
  • #17
Rena;938095Die Baby´s Chipen wollte ich nicht machen hat gesagt.:
kosten die ich durch die Schutzgebür nicht wieder reinbekomme.[/B]


Durch die Schutzgebühr sollen ja auch nicht die Kosten zu 100% abgedeckt werden :rolleyes: die Schutzgebühr hat einen anderen Zweck!

Wer uuups-Würfe hat, muß nunmal mit Kosten rechnen.
Wer eine TS-Katze aufnimmt, bleibt sowieso auf den meisten Kosten sitzen.


Was machst Du eigentlich mit dem einen Kitten, das Du behalten willst? Wird das geimpft, gechipt, tätowiert und kastriert?
Und die Mamakatze? dto.?


Wenn Du dann drei Kitten abgibst - in welcher Konstellation und wohin?
 
  • #18
Also soviel ich von Züchtern (Verein) selbst erfahren habe, ist die Aufforderung zur Kastration nicht durchzusetzen = Aufforderung zur Sachbeschädigung :(. Die Züchter schreiben es nur (noch) rein, um Nichtwissende etwas abzuschrecken und gehen jetzt schon immer öfter zur Frühkastration über um ihre Kitten zu schützen (keine Gebärmaschinen). Und die Vertragsstrafe (der anderen KLauseln) darf wohl ein Drittel des Verkaufpreises nicht überschreiten ( KP z.B. 600 Euro / Vertr.strafe = 200 Euro), ist sonst ungültig - hab ich mal in einem anderen Forum gelesen, übernehme aber dafür nicht die Garantie der Richtigkeit. Vielleicht weiß hier jemand dazu mehr.
 
  • #19
  • #20
Wer uuups-Würfe hat, muß nunmal mit Kosten rechnen.

Super, so sehe ich das aber nicht.. Klar hatten wir nen Uppps wurf, aber nicht weil wir nicht aufgepasst haben, sondern die vorbesitzer... :mad:

Was machst Du eigentlich mit dem einen Kitten, das Du behalten willst? Wird das geimpft, gechipt, tätowiert und kastriert?
Und die Mamakatze? dto.?


Wenn Du dann drei Kitten abgibst - in welcher Konstellation und wohin?

Ich habe vor das Kitten das bei uns bleibt (evtl), dann auch kastrieren zu lassen ja, aber chip und Tatoo wird Sie nicht bekommen, denn es sind reine Hauskatzen und da finde ich es doch etwas übertrieben.

Die Mama Katze werde ich vorerst noch nicht Sterilisieren/Kastrieren wie auch immer lassen =)
Erst wenn alle Kitten weg sind.
 

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