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LiScAtS
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Ja, aber Google widerspricht dem ja nicht, Google gibt dem Recht. Es gibt sogar eine Rechtsprechung zum Katzennetz innen am Fenster ohne Bohren. AG Charlottenburg, Az. 203 C 158/13, ist aber nicht öffentlich einsehbar.
Das gibt auch schon die Definition und die Gesetzgebung. Rechtsprechungen geben einem nur gefühlt mehr Sicherheit..
Eine Anbringung eines Katzennetzes gehört aber zum sachgemäßen Gebrauch der Mietsache, solange keine Bausubstanz beschädigt wird, hat der Vermieter hier nichts zu melden, erstrecht nicht wegen der Optik. DAS ist lediglich eine Problematik für die Balkonsicherungen, bzw außen angebrachte Sicherungen.
Da stimmt ich dir aber trotzdem zu, würd ich auch nicht, vor allem weil er mit dem Balkon kein Problem hat - das ist nicht selbstverständlich und da ist die Gesetzeslage wesentlich komplexer
Ich hätte nur Bedenken, da es diesbezüglich wohl noch nicht häufig Gerichtsurteile gab, dass die Chance 50/50 wäre, je nach Richter, dass pro Vermieter entschieden werden könnte.
So meinte ich es im Endeffekt.
Aber stimmt schon. Ich kann die Entscheidung auf jeden Fall null nachvollziehen sich am Netz am Balkon nicht zu stören, aber an Katzensicherem Insektenschutz. Der in der Regel doch optisch weniger doof aussieht als ein eingenetzter Balkon, meines Erachtens nach