Erste Katze, Hilfe beim durchlüften

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Wir haben Eigentum und können da anbringen was wir wollen. Darum geht es aber nicht, sondern darum das wir neben den eingebauten, auch zwei mobile Fenstersicherungen haben.
Das sind selbstgebaute Rahmen mit Fliegengitter aus Fiberglas, plus Katzenschutznetz, da es ein Fenster im Obergeschoss ist.
Den Rahmen stellen wir in den geöffneten Fensterrahmen und befestigen ihn mit Schrauben, die in den Rahmen drücken.
Allerdings haben wir Holzfenster, ob dieses System auch bei Kunststofffenster funktioniert, kann ich nicht sagen.
Ich mache gleich ein Foto davon
 
A

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Du könntest Norbert auch solange in zB so einen Hunde-kennel „sperren“.
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Mit Decke unten drauf und vllt auf dem Balkon oder einem hübschen Fleckchen neben dem Sofa, sollte an sich nichts schief gehen.
Allerdings, mal ganz ehrlich, wenn du nur durch die Balkontüre lüften würdest, wäre das sicher bei einer einraumwohnung auch nicht so wild.

Und ja, ich würde (obwohl ich sicher bin, dass der Vermieter dir keine fliegengitter verbieten kann) auch nicht mit ihm drüber diskutieren. Sonst entzieht er dir womöglich doch die Sicherung des Balkons oder sogar die Tierhaltung.

Ich hoffe ihr findet eine gute Lösung.
 
Ich finde das Thema Wohnung, Vereinbarungen, Gesetze und all das, sowie immer schwierig.

Meine Schwester zum Beispiel ist Mieterin bei einer Gesellschaft, die in jedem Mietvertrag dick markiert hat, dass man sich verpflichtet, weder Hunde noch Katzen zu halten. In dem Haus, in dem sie wohnt, haben 3/4 der Mieter trotzdem Katzen und Hunde, und allgemein in der Siedlung auch total viele. Weil sie Angst vor Ärger hatte, wollte sie eine schriftliche Bestätigung, dass sie sich auch Haustiere dieser Größe halten darf. Als Antwort bekam sie dann aber nur, dass es gegen die Hausordnung verstößt, und bei Nicht-Einhaltung, die fristlose Kündigung mit sich ziehen wird. Die Frage, warum trotzdem so viele welche halten, was auch tagtäglich Mitarbeiter der Gesellschaft mitbekommen, wurde zum Beispiel überhaupt nicht beantwortet.
Wann sind laut Mietrecht Haustiere erlaubt? Was gilt?
Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist mietrechtlich nicht zulässig.
Ich weiß, dass es besonders bei größeren Gesellschaften gerne solche Mietverträge gibt. Die enthalten meist auch andere unzulässige Punkte. Ich persönlich würde so einen Vertrag gar nicht erst unterschreiben und keine entsprechende Wohnung beziehen. Da ist ja Ärger vorprogrammiert, wenn man seine Mieterrechte durchsetzen möchte.
 
Glaubt ihr, es wäre ihm gerecht, wenn ich ihn morgens und abends im Badezimmer unterbringen, während ich durchlüfte?
Die Idee klingt gut.

Unsere Miez kriegt man kaum noch aus dem Bad – genauer. aus dem Bad mit Badewanne, in der sitzt sie nämlich gerne – heraus, seit sie spitz gekriegt hat, dass da in Dosenöffnergriffweite interessante Bürsten lagern. Und da ist sie hier schon die zweite und in der früheren Wohnung war das nicht anders.

Schwieriger wird es allerdings, wenn die Katze alleine im Bad ist und sich langweilt – und das tun die Fellnasen schnell mal.
  • Der Toilettendeckel muss unbedingt zugeklappt sein! Sonst ist das halt für Miez ein Wassernapf o.ä.
  • Wenn da Flakons auf den Borten stehen – besser wegräumen!
    • Katzen müssen Newtons Gravitationsgesetz einfach immer wieder im Experiment überprüfen und wenn da ein Flakon den Newtonschen Weg zu Boden findet, ist nicht nur der Inhalt verloren, sondern es liegen ggf gefährliche Splitter am Boden.
  • Die etwaige Handbrause der Dusche sollte so gelagert sein, dass die Katze sie nicht am Schlauch oder wie-auch-immer herunterpfücken kann.
Irgendwas hab ich vergessen, aber das wird unsere Miez mir heute sicherlich ins Gedächtnis rufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwas hab ich vergessen, aber das wird unsere Miez mir heute sicherlich ins Gedächtnis rufen.
Ja, aber nicht im Bad sondern am Bücherschrank beim Abschätzen, ob sie auf den Schönfelder (i.e. eine Loseblatt-Gesetzessammlung) springen kann.

nachdem ich mit meinem Vermieter alles besprochen habe. Gegen die Katzenhaltung selbst ist er nicht, allerdings
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin nicht Jurist.

Mir ist allerdings aus Studententagen noch in Erinnerung, dass in praktisch jedem Mietvertrag die sonst auch übliche Klausel zum Schriftformerfordernis steht, sowas in der Art

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform genau wie jede Vereinbarung über die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

So oder so ähnlich halt.

Wenn du es nur mit dem Vermieter "besprochen" hast – also iSv verbal – dann könnte diese Absprache ggf mangels Schriftform insgesamt ungültig sein. Zumindest könnte er aber Details zu Deinem Nachteil drehen – so iSv "Das hab' ich so nie gesagt", "Das haben Sie falsch verstanden" etc .

Irgendwas in irgendeiner Schriftform – z.B. in E-Mails – wäre da imo schon eine sinnvolle Rückversicherung.
 
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Ich hab ein ganz einfaches 0815 Fliegengitter aus dem Baumarkt, das einfach in den Rahmen geklemmt wird. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Vermieter so was verbieten könnte. Falls er es von draußen überhaupt sehen kann.
 
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Willkommen in Forum 🙂

Es ist toll, dass dein Vermieter Tierhaltung erlaubt und dann auch noch die Vernetzung des Balkons. Also vergiss das Thema Fenstervernetzung, bevor du es mir ihm verscherzst, die beiden anderen Punkte sind so viel wichtiger und wertvoller.

Alles Liebe für deine Tante und dir und der kleinen Fellnase alles Gute und eine wunderschöne gemeinsame Zukunft 🙂
 
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Ich hab ein ganz einfaches 0815 Fliegengitter aus dem Baumarkt, das einfach in den Rahmen geklemmt wird. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Vermieter so was verbieten könnte. Falls er es von draußen überhaupt sehen kann.
Ich habe vorhin gegoogelt, weils mir auch neu war, weil ich mich diesbezüglich auch noch nie beim Vermieter informiert hatte, ob ich Mückennetz mit Alurahmen einklemmen darf. Aber tatsächlich gibt es nur bisher ein Gerichtsurteil von 2010, wo die Mieterin Recht bekam, dass es zum normalen Gebrauch der Wohnung gehört, dass die auch diese Rahmen mit Mückengitter anbringen darf.

Ansonsten gehts wohl wirklich um das Erscheinungsbild außen, welches dann stören könnte.

Aber ich schätze auch, dass es nicht wirklich bisher diesbezüglich mehrere Gerichtsprozesse gab, weils halt eigentlich Lachhaft ist sich an sowas optisch angeblich zu stören und es entsprechend wahrscheinlich noch bisher sehr selten zu Gerichtsprozessen wegen so etwas kam.

Aber wer weiß.

Wäre ich die TE wäre ich nach der Ansage des Vermieters auch vorsichtig und es gibt ja wie man sieht noch gute andere Vorschläge und Möglichkeiten zum katzensicheren lüften.

Ich selbst würde bei dem Vermieter am Rad drehen, weil ich so ein extremer Mückenmagnet bin, dass bei mir der Hauptgrund vor allem immer ich selbst bin, für die Mückengitter mit Alurahmen. Schon bevor ich Katzen hatte, hatte ich so Mückengitter angebracht.🙈
 
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Ich habe vorhin gegoogelt, weils mir auch neu war, weil ich mich diesbezüglich auch noch nie beim Vermieter informiert hatte, ob ich Mückennetz mit Alurahmen einklemmen darf. Aber tatsächlich gibt es nur bisher ein Gerichtsurteil von 2010, wo die Mieterin Recht bekam, dass es zum normalen Gebrauch der Wohnung gehört, dass die auch diese Rahmen mit Mückengitter anbringen darf.

Ansonsten gehts wohl wirklich um das Erscheinungsbild außen, welches dann stören könnte.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin nicht Jurist.

Die Fälle halte ich – wie gesagt als juristischer Laie – für nicht vergleichbar.

Sicherung gegen Stechmücken mag normaler Gebrauch nach Vertrag sein (ich will hoffen, dass das auch in anderen OLG-Bezirken resp vom BGHZ so gesehen wird), es ist aber nach dem Vorlauf klar, dass es eben nicht um Stechmücken, sondern um eine Maßnahme im Zuge einer Erweiterung/Änderung des Mietvertrages um eine Haustierhaltungserlaubnis geht.

Dass es letztlich baulich die gleiche Maßnahme ist, hilft da imo bei anderer Gemengelage nicht per se weiter.
 
🙄
 
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hab ich nen denkfehler? wenn du eine 1-zimmer-wohnung hast, der balkon gesichert werden darf... dann kannste doch über die balkontür lüften.

küche und bad halt nur "gekippt" lüften. kippfensterschutz dran - feddisch

gerade im sommer wäre es ja schon gut, wenn du auch mal "offen" lassen kannst, ohne norbert (ich mag den namen, chrchr) wegzusperren
 
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Ich lebe auf dem Dorf. Hier gibt es noch die klassischen Ställe, Misthaufen und Kuhweiden. Dem entsprechend sind im Sommer auch die grossen, schillernden "Viermotorigen" unterwegs. Unser Vermieter hat, freundlicher Weise, alle Fenster mit Fliegengittern ausgestattet. In Absprache habe ich lediglich das feine Netz gegen eine krallensichere Variante ausgetauscht. So ist das Lüften absolut kein Problem.

In meiner alten Wohnung habe ich, anstatt des Fliegengitters, ein schwarzes Katzennetz in den ursprünglichen Rahmen eingespannt. Hält bombenfest und war von Aussen kaum sichtbar.
 
Ich finde das Thema Wohnung, Vereinbarungen, Gesetze und all das, sowie immer schwierig.

Meine Schwester zum Beispiel ist Mieterin bei einer Gesellschaft, die in jedem Mietvertrag dick markiert hat, dass man sich verpflichtet, weder Hunde noch Katzen zu halten. In dem Haus, in dem sie wohnt, haben 3/4 der Mieter trotzdem Katzen und Hunde, und allgemein in der Siedlung auch total viele. Weil sie Angst vor Ärger hatte, wollte sie eine schriftliche Bestätigung, dass sie sich auch Haustiere dieser Größe halten darf. Als Antwort bekam sie dann aber nur, dass es gegen die Hausordnung verstößt, und bei Nicht-Einhaltung, die fristlose Kündigung mit sich ziehen wird. Die Frage, warum trotzdem so viele welche halten, was auch tagtäglich Mitarbeiter der Gesellschaft mitbekommen, wurde zum Beispiel überhaupt nicht beantwortet.

Meine Mutter hat Kontakt zu einer, die einer Wohnbaugesellschaft arbeitet.. die hat ihr gesagt, dass sie keine Katzen und kleine Hunde verbieten, weil sich das eh nicht durchsetzen lässt, am Ende idR auch nicht vor Gericht und der ganze Ärger es nicht wert ist.

Ist im Endeffekt auch so, aber die paar, die sich brav dran halten, kommt den Gesellschaften natürlich recht, wenn sie eigentlich lieber keine hätten 😅

Fliegengitter oder Katzengitter ohne Bohren kann dir aber keiner verbieten, auch nicht mit dem Schimmelargument - das behindert die Luftzirkulation nicht. Aber wie gesagt, ich würde mich in der Hinsicht erstmal nicht mit dem Vermieter anlegen, wenn er beim Balkon sogar direkt was erlaubt - DAS ist meist schon schwieriger durchzukriegen.
 
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Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin nicht Jurist.

Die Fälle halte ich – wie gesagt als juristischer Laie – für nicht vergleichbar.

Sicherung gegen Stechmücken mag normaler Gebrauch nach Vertrag sein (ich will hoffen, dass das auch in anderen OLG-Bezirken resp vom BGHZ so gesehen wird), es ist aber nach dem Vorlauf klar, dass es eben nicht um Stechmücken, sondern um eine Maßnahme im Zuge einer Erweiterung/Änderung des Mietvertrages um eine Haustierhaltungserlaubnis geht.

Dass es letztlich baulich die gleiche Maßnahme ist, hilft da imo bei anderer Gemengelage nicht per se weiter.

Sicherungen für Haustiere zählen auch zum normalen Gebrauch einer Wohnung und wenn sie keine baulichen Veränderungen vornehmen (Bohren in Rahmen) geht das Vermieter schlicht einen 💩 an. Genauso wie die hässlichsten Vorhänge oder fragwürdige Fensterfarbenkunst der Kinder.

Man merkt anhand der Aussagen schon, dass du juristischer Laie bist, keine Sorge.
Das sind nämlich beides keine baulichen Maßnahmen.
 
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Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin nicht Jurist.

Die Fälle halte ich – wie gesagt als juristischer Laie – für nicht vergleichbar.

Sicherung gegen Stechmücken mag normaler Gebrauch nach Vertrag sein (ich will hoffen, dass das auch in anderen OLG-Bezirken resp vom BGHZ so gesehen wird), es ist aber nach dem Vorlauf klar, dass es eben nicht um Stechmücken, sondern um eine Maßnahme im Zuge einer Erweiterung/Änderung des Mietvertrages um eine Haustierhaltungserlaubnis geht.

Dass es letztlich baulich die gleiche Maßnahme ist, hilft da imo bei anderer Gemengelage nicht per se weiter.

Ich weiß, hab ich ja auch nicht anders behauptet.
 
Sicherungen für Haustiere zählen auch zum normalen Gebrauch einer Wohnung und wenn sie keine baulichen Veränderungen vornehmen (Bohren in Rahmen) geht das Vermieter schlicht einen 💩 an. Genauso wie die hässlichsten Vorhänge oder fragwürdige Fensterfarbenkunst der Kinder.

Man merkt anhand der Aussagen schon, dass du juristischer Laie bist, keine Sorge.
Das sind nämlich beides keine baulichen Maßnahmen.
Google das ernsthaft mal. Ich habe das heute Vormittag wirklich gegoogelt. Wie oben von mir schon geschrieben, geht es dabei um die Aussenansicht und kann zum aktuellen Stand tatsächlich verboten werden und es gibt dazu bisher lediglich 1 Präzedenzfall wo die Mieterin auch Recht bekam und die Mückengitter wieder anbringen konnte.

Ich würde mich ohnehin nicht mehr mit dem Vermieter diesbezüglich anlegen wollen, da er ja jetzt sozusagen schon vorgewarnt ist und klar ausgesprochen hat, dass er es nicht will. Unter anderem ja wegen der Außenansicht des Gebäudes. Aber was das Rechtliche betrifft kann es für die TE halt evtl nach hinten los gehen, wenn der Vermieter weiterhin mit der Außenansicht argumentiert. Unabhängig davon, dass es halt unnötiger Stress ist, wenn es ja auch andere gute Möglichkeiten gibt das Lüften katzensicher zu lösen.

Ich finde ja auch, dass es irgendwie lachhaft ist, da es hier im Grunde um Insektenschutz geht und diese ohne bauliche Veränderungen angebracht werden können.
 
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Google das ernsthaft mal. Ich habe das heute Vormittag wirklich gegoogelt.

Ja, aber Google widerspricht dem ja nicht, Google gibt dem Recht. Es gibt sogar eine Rechtsprechung zum Katzennetz innen am Fenster ohne Bohren. AG Charlottenburg, Az. 203 C 158/13, ist aber nicht öffentlich einsehbar.

Das gibt auch schon die Definition und die Gesetzgebung. Rechtsprechungen geben einem nur gefühlt mehr Sicherheit..

Eine Anbringung eines Katzennetzes gehört aber zum sachgemäßen Gebrauch der Mietsache, solange keine Bausubstanz beschädigt wird, hat der Vermieter hier nichts zu melden, erstrecht nicht wegen der Optik. DAS ist lediglich eine Problematik für die Balkonsicherungen, bzw außen angebrachte Sicherungen.

Ich würde mich ohnehin nicht mehr mit dem Vermieter diesbezüglich anlegen wollen, da er ja jetzt sozusagen schon vorgewarnt ist und klar ausgesprochen hat, dass er es nicht will.

Da stimmt ich dir aber trotzdem zu, würd ich auch nicht, vor allem weil er mit dem Balkon kein Problem hat - das ist nicht selbstverständlich und da ist die Gesetzeslage wesentlich komplexer
 
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Sicherungen für Haustiere zählen auch zum normalen Gebrauch einer Wohnung
Für Haustiere, deren Haltung in der Wohnung nach ursprünglichem Mietvertrag gar nicht erlaubt ist?
Meine Mutter hat Kontakt zu einer, die einer Wohnbaugesellschaft arbeitet.. die hat ihr gesagt, dass sie keine Katzen und kleine Hunde verbieten, weil sich das eh nicht durchsetzen lässt, am Ende idR auch nicht vor Gericht und der ganze Ärger es nicht wert ist.
Ist im Endeffekt auch so, aber die paar, die sich brav dran halten, kommt den Gesellschaften natürlich recht, wenn sie eigentlich lieber keine hätten
L kennt M, die kennt MA, die bei W arbeitet, und MA sagt, dass sie (und MX, MY … von W) Klagen nicht anstreben, weil das "idR" vor Gerichten in [uns unbekannten] OLG-Bezirken [mit spezifischerer Gesetzeslage zum Mietrecht] scheitern würde …

Das ist ein wenig sehr dünn.

AG Charlottenburg, Az. 203 C 158/13, ist aber nicht öffentlich einsehbar.
Amtsgerichte sind qua def nicht gerade höchstrichterlich.

Das gibt auch schon die Definition und die Gesetzgebung.
Wo bitte?
 
Wenn vernetzte Fenster die Außenansicht stören, was macht denn dann ein vernetzter Balkon? Der gehört doch auch zur Außenansicht. Oder dem Vermieter ist nicht klar, was eine Balkonsicherung ist.
 
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Rechtlich, kenne ich mich im Bezug auf die Fenster nicht aus, er hat aber deutlich gesagt, dass direkt an den Fenstern nichts das lüften behindern soll, denn sonst würden wir ein Problem bekommen, wenn in den Rahmen oder seiner Wohnung Schimmel entsteht.
Das ist doch völliger Quatsch von Deinem Vermieter. Ein Fliegengitter mit einem verstärkten Gewebe lässt sich ohne Bohren anbringen und das Lüften ist damit viel effektiver als mit gekippten Fenstern.
 
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