Eine taube Katze anschaffen..

  • Themenstarter Yogie28
  • Beginndatum
  • #21
Ich denke, der Karthäuser hat bessere Vermittlungschancen als die taube Katze. Leider suchen die Leute immer noch das Perfekte.

An einer behinderten Katze wächst man. Bei Kieran ist das mit dem Vestibular Syndrom ja erst bei mir passiert. Vorher hätte ich mich bewußt nicht für ein behindertes Tier entschieden. Inzwischen würde mir das absolut nichts mehr ausmachen.
 
A

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  • #22
Ich finde da hast Du absolut Recht. Ich würde mich zwischen 100 angebotenen Katzen auch für die Taube entscheiden, rein vom Herzen her! Aber ich habe einfach Angst das genau so ein Tier viel mehr Zuwendung braucht als ich Ihr geben könnte durch den Beruf. Es kommt sicher auf den Charakter der Katze an und das will ich am Samstag versuchen heraus zu finden im Gespräch mit der Pflegestelle. Sicher denke ich auch- bei mir ging es ihr sicher besser als dort. Denn sie leidet ja offensichtlich sehr unter der Situation vor Ort! Dennoch sollte das neue Heim gut überlegt sein, denn die Katze wieder zurück zu geben weil sie bei mir nicht glücklich ist fände ich ebenso schlimm :sad: Ich bin ziemlich hin und hergerissen ob ich ihr gerecht werden könnte. Ansonsten wäre es vielleicht ein Angebot sie so lange bei mir aufzunehmen bis sich jemand gefunden hat der nicht berufstätig ist. Aber wie man erfahrungsgemäß weiß ist das eher selten und dazu kommt eben ihre Behinderung wie Du sagst. Ich glaube viele schreckt das alleine schon ab. Schwierige Situation..
Der Karthäuser Kater kommt aus Spanien, lebt seit Anfang des Jahres dort in einem total kleinem und überfüllten Tierheim. Abgesehen davon das er vielleicht gesund ist, denke ich aber das dass Tier genauso Not leidet wie die andere Katze. Finde sowas ist ganz schwer zu entscheiden. Im Endeffekt muß es wohl danach gehen welche Katze besser zu mir passt bzw. in ihr neues Heim, oder was meint ihr?
 
  • #23
Geh hin und schau dir die taube Katze an bitte.

Rede mit ihr obwohl sie taub ist, streichel sie und schau ihr mal lieb in die Augen. Wenn SIE die Richtige für dich ist wirst du das merken und wenn DU die Richtige für sie bist wird sie dir das zeigen.
Hör auf dein Herz.

Den Rest kriegt ihr dann sicher gemeinsam hin. Ganz sicher! :)
 
  • #24
Das war süß gesagt :verschmitzt: Ja, das werde ich tun, ganz sicher! Und das wir das hinkriegen würden glaube ich auch. Ich bin ja flexibel mit meiner Planung und mein Freund hat grade nochmal gesagt wenn ich mal einen Termin habe Abends dann kann er auch nach der Arbeit für eine Stunde hier vorbei kommen bis ich zu Haus bin. Oder auch am Wochenende, sollte ich mal länger in der Stadt sein oder ähnliches. Er ist ja dann oft bei mir und ruht sich hier aus. Ich denke das würden wir schon hinbekommen..
 
  • #25
Leute..... :-( Ich habe eine ganz schlechte Nachricht..
Also erstmal ich war eben bei der Katze und sie ist total süß.. hätte sie am liebsten sofort mitgenommen. Das unheimliche war: erstmal hatte ich den Eindruck als würde sie mir nicht ganz trauen weil ich fremd war, dann hat sie mir aufeinmal ganz lange in die Augen geguckt, das hab ich noch nie zuvor erlebt bei einer Katze. Dann hat sie gemauzt und ist direkt zu mir gelaufen. Ich hätte heulen können als wollte sie sagen nimm mich doch bitte mit. Hört sich vielleicht übertrieben an aber sie hat nur mir in die Augen geschaut obwohl 3 andere Leute im Raum waren. Das war die schöne Geschichte... jetzt kommt die schlechte Nachricht. Ich hatte ja die Vermieterin nicht erreichen können die Tage. Bin dann eben persönlich hin und habe ihre Schwester angetroffen sie meinte ich könnte sie auch fragen was ich will, sie wüßte ebenfalls über alles Bescheid. War schon total unfreundlich. Naja ich hab dann gefragt ob es wohl möglich wäre sich eine Katze zu halten. Da sagte sie direkt: Nein. Das sei verboten. Deswegen wären schon viele ausgezogen.. Ich hab gesagt so steht das aber nicht im Mietvertrag, sondern nach Absprache! Da sagte sie die Nachbarn würden sich beschweren wenn die Katzen da überall rumlungern. Da hab ich gesagt das es eine reine Wohnungkatze sei und niemand Ärger damit haben würde. Sie meinte dann nur ich soll mit ihrer Schwester persönlich reden, aber sie würde mir wenig Hoffnung machen!
Das war die absolute Oberhexe! Kam schon raus wie so ne Furie als ich geklingelt habe... Tja, damit ist der Traum Katze wahrscheinlich gestorben.. und Flocke wird sich ein anderes Heim suchen müßen :sad:
 
  • #26
Gib die Hoffnung nicht auf. Die Schwester, ist die denn auch Mit-Vermieterin oder "nur" die Schwester?
Denn dann bleibt immer noch die Hoffnung das Du die Katze halten kannst. Vielleicht könnt Ihr Euch in Ruhe zusammen setzen und Du ihr alles erklären.

Gruß

Tanja
 
  • #27
Ich würde bei so einer Vermieterin von einer tauben Katze abraten.
Taube Katzen brauchen viel Aufmerksamkeit und eine Alleinhaltung in einer kleinen Wohnung finde ich nicht optimal.
Die Katze sollte ein gesichertes Freigehege haben, damit sie Ablenkung hat oder einen gesicherten Balkon.
Es kann sehr gut sein dass die Katze sehr laut schreit....
Deine Vermieterin sich dann beschwert- was machst du dann?
 
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  • #28
Ich würde noch mal nachkaken und der Vermieterin einen freundlichen Brief schicken. So nach dem Motto, ich wohne so gerne hier, sie wird auch nur eine Wohnungskatze und für evtl. Schäden von denen man aber nicht ausgehen kann würdest du die volle Verantwortung tragen.
Und nochmal freundlich bitten, und betonen es sei eine reine Wohnungskatze.

So schnell würde ich nicht aufgeben.

Gerade und weil sie anscheinend dein Herz erreicht hat und dir ja auch deutlich gezeigt hat daß sie DICH mag und gerne bei dir sein würde!!

Ich wünsche dir Glück dabei. :)
 
  • #29
Habe alles versucht aber ich bekam gestern noch das Nein der Vermieterin selbst! Damit ist die Sache gestorben. Ihre Erklärung: Sie kann bei mir keine Ausnahme machen weil sie hundert anderen vorher schon untersagt hat und ich wäre ja grade erst hier eingezogen.. das ginge nicht.
Tja, was soll ich jetzt den Aufstand proben... im Prinzip ist das nicht rechtmäßig was sie macht das habe ich mittlerweile heraus gefunden. Aber ich kann nicht wegen einer Katze vor Gericht ziehen und klagen u.s.w. selbst wenn ich Recht bekommen würde, würde die mich im Anschluss hier rausekeln. Sie ist ja ganz dicke mit meiner Nachbarin, dem alten Hausdrachen.. Mir bleibt nicht anders übrig den Wunsch auf Eis zu legen wobei es mir bzgl. Flocke das Herz bricht.
Und Nein, Flocke schreit nicht Nachts und Flocke schreit auch nicht sonst grundlos herum, das hat mir die Pflegestelle nochmal bestätigt. Ich fand sie auch absolut nicht lauter als andere Katzen als ich dort war. Sie hat ja die ganze Zeit geschnurrt als sie bei mir lag. Ich habe keinen Unterschied bemerkt. Ganz besonders fand ich ihre Auge. Das Eine war Grün, das andere Auge war zweigeteilt in blau und grün. So etwas Schönes hab ich noch nie gesehen :pink-heart:
Was solls.. ich hoffe sie findet ein neues gutes zu Hause. Die Pflegis wären sicher gewesen das sie bei mir glücklich gewesen wäre. Sie ist eine sehr genügsame Katze und verbringt den halben Tag mit schlafen und putzen. Sie fühlt sich gestresst von anderen Katzen oder sonstigem Trubel. Sie ist es jetzt auch gewöhnt gewesen bis zu 10 Std. alleine zu sein und hatte damit keinerlei Probleme. Eher andersrum, mehr Stress - wund lecken.
Es scheint eben solche und solche Katzen zu geben.
Ich werde mich nach einer anderen Wohnung umschauen in der Zukunft wo Tierhaltung erlaubt ist. Mich ärgert sowas einfach maßlos. Und dann kommen auch direkt zwei Stubentigis :zufrieden:
Liebe Grüße an euch alle und danke nochmals!

P.S. ich hoffe bis bald ;-)
 
  • #30
es kann sein dass das Tier bei der Pflegestelle nicht laut schreit,
kann sich jedoch nach einem Umzug zum Gegenteil ändern.
Die Erfahrung hatte eine Bekante von mir gemacht und konnte das taube Tier wegen Anzeigen wegen Ruhestörung der Nachbarn nicht behalten.
 
  • #31
Mag sein das Deine Bekannte da Pech hatte, aber es sicher nicht die Regel. Zumal das Schreien in neuer Umgebung sicher nicht nur bei tauben Katzen vorkommt.
Was solls, dadurch das es für mich nicht mehr zur Debatte steht brauche ich mir darüber auch keine Gedanken mehr zu machen was gewesen wäre wenn..
Ich ärgere mich einfach das ich so ehrlich sein wollte und überhaupt gefragt habe. Lt. Mietvertrag sind Haustiere nicht verboten sondern bedürfen einer Absprache. Dadurch das Wohnungskatzen als Kleintiere zählen hätte ich es einfach machen können. Vielleicht wärs gut gegangen und es hätte nie jemand gemerkt.. vielleicht aber auch nicht. Nur jetzt habe ich schlafende Hunde geweckt und die werden mich im Auge haben. Von daher kann ich es knicken wenn ich mich nicht grade Nachts mit den Säcken voll Katzenstreu ins Haus schleichen will :mad: Ich bin so wütend darüber. Dieser ganze bescheuerte Verein hier. Ich werde jedenfalls keine Rücksicht mehr auf andere im Haus nehmen und besonders leise sein wenn ich nach Hause komme :aetschbaetsch2: Tut ja auch keiner für mich. Und wenn se meckern hab ich noch einen Grund mehr auszuziehen :grr:
 
  • #32
Also ganz ehrlich? Wenn es dir eh egal ist wenn die dich da rausmobben, dann würde ich mir die Süße zulegen und gucken ob es klappt. Sollte es irgendwann ärger geben, dann erstmal zum Mieterschutzverein. Die vertreten dich zur Not auch vor Gericht (falls du wegen den Kosten angst hast). Und wenn es alles zuviel ist ziehst du eben aus. Ich hab hier auch 2 Katzen und hab nicht gefragt, auch wenn es notwendig war. Aber ich lass es drauf ankommen und hau ihnen zur Not das Urteil vor die Nase. :aetschbaetsch2:
 
  • #33
Ich ärgere mich einfach das ich so ehrlich sein wollte und überhaupt gefragt habe. Lt. Mietvertrag sind Haustiere nicht verboten sondern bedürfen einer Absprache.
ja, das ist der Knackpunkt, daran scheiden sich die Geister - und die Gerichtsurteile, leider ! Ich ziehe auch demnächst um und habe bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass ich die Genehmigung für zwei Katzen brauche und den Balkon vernetzen will. Ich habs jetzt schriftlich, sicher ist sicher :verschmitzt: will - ehrlich gesagt - nicht wegen einer fehlenden Genehmigung wieder umziehen oder meine Lieblinge weggeben. Sehr schade, dass Du das zu spät mitbekommen hast, dass es in Deinem Haus so ist. Hier in Berlin gibts so viele leerstehende Wohnungen, da können es sich Vermieter gar nicht leisten, wegen einem Tierwunsch einen Auszug aus einer Wohnung zu riskieren.
 
  • #34
Also ganz ehrlich? Wenn es dir eh egal ist wenn die dich da rausmobben, dann würde ich mir die Süße zulegen und gucken ob es klappt. Sollte es irgendwann ärger geben, dann erstmal zum Mieterschutzverein. Die vertreten dich zur Not auch vor Gericht (falls du wegen den Kosten angst hast). Und wenn es alles zuviel ist ziehst du eben aus. Ich hab hier auch 2 Katzen und hab nicht gefragt, auch wenn es notwendig war. Aber ich lass es drauf ankommen und hau ihnen zur Not das Urteil vor die Nase. :aetschbaetsch2:

also falls so, dann erstmal zum Mieterschutzbund ! es gibt ja von verschiedenen Amtsgerichten verschiedene Urteile zur Katzenhaltung. Wenn in dem Wohnbereich der TE die Katze als "Kleintier" gilt, es also ein entsprechendes Urleitl gibt, dann brauchts keine Genehmigung. Meines Wissens sind die verschiedenen Amtsgerichte in D halt nicht alle einer Meinung ...
 
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  • #35
Meines Wissens sind die verschiedenen Amtsgerichte in D halt nicht alle einer Meinung ...

stimmt, leider! Nach wie vor gibt es zur Katzenhaltung keine verlässlichen Aussagen, aber jede Menge unterschiedlicher Gerichtsurteile.

Damit nicht die Katzen die leidtragenden werden, muss noch immer der Einzelfall geklärt werden. Am besten beim örtlichen Mieterschutzbund nachfragen, die wissen am ehesten ob in ihrem Zuständigkeitsbereich Katzen als nicht genehmigungspflichtige Kleintiere gelten oder nicht. Denn auch dass ist bundesweit nicht einheitlich.
 
  • #36
Natürlich hat jeder Richter und damit jedes Amtsgericht seine eigenen Urteile. Aber die Gerichte müssen sich an den Urteilen des Bundesgerichtshofes halten und der hat da eindeutig entschieden. Ich such das Urteil mal... :aetschbaetsch2:
 
  • #37
Natürlich hat jeder Richter und damit jedes Amtsgericht seine eigenen Urteile. Aber die Gerichte müssen sich an den Urteilen des Bundesgerichtshofes halten und der hat da eindeutig entschieden. Ich such das Urteil mal... :aetschbaetsch2:

ja bitte ! ich höre immer von so einem Urteil, habs aber nie gefunden !!
 
  • #38
Na gut, um das richtige Urteil zu finden bräuchte ich jetzt mal den exakten Wortlaut deines Mietvertrages :smile:
 
  • #40
das Urteil wurde aber aufgehoben und an die Vorinstanz zurück verwiesen

Zitat: "umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und Mieters, die nur im Einzelfall vorgenommen werden kann"

allein dieser Satz öffnet Tür und Tor für alle widersprüchlichen Gerichtsurteile die es derzeit gibt
 

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