Bengalkatze

  • Themenstarter Begali
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  • #122
In NRW müssen laut dem Landeshundegesetz alle Hunde ab einer Größe von 40 cm und 20 kg einen Micro-Chip tragen und registriert sein. Auch Hunde die keine Listenhunde sind. Ich musste die Hunde an der Stadt für die Steuer anmelden, und am Ordnungsamt registrieren lassen.
Ach und eine Hundehalterhaftpflicht ist auch verpflichtend.
 
  • #123
War im Juli mit beiden Fellnasen (aus dem Tierschutz) das erste Mal bei TÄ. Sie hat dann kontrolliert, ob die ausgelesene Chipnr. mit der Nr. im Impfausweis übereinstimmt (zudem man anfangs die Löwis schlecht auseinander halten kann). Sechs Wochen später wegen Giardien in Tierklinik, da wurde nichts ausgelesen (hatte Impfausweise dabei), aber Vertrag unterschrieben (wegen notwendigen Behandlungen und so). Jetzt zur Kastra TA gewechselt, auch da wieder Vertrag unterschrieben. Ob hier Chips ausgelesen wurden, kann ich nicht sagen, da ich sie mit Impfausweisen für vier Stunden dort abgegeben hatte (ich vermute aber mal schon, da die Kastra-Bestätigung für Tierschutz ausgestellt wurde). Standorte: Berlin und Brandenburg. Kann mir auch nicht vorstellen, dass TA aus Chip mehr Daten als die Nr. auslesen kann (dürfte datenschutzrechtlich fragwürdig sein - personenbezogene Daten). Aus den Impfausweisen ist klar erkennbar, dass die zwei Rabauken dem Tierschutz gehören, ich stehe da nicht drinnen.
 
  • #124
Bei uns in Österreich müssen alle Hunde gechipt und registriert sein.

Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht​

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.

Chippflicht in Österreich

Quelle: Sozialministerium.at
 
  • #125
Das ist zwar sicherlich alles sehr wichtig, aber was hat das eigendlich mit dem Thema zu tun, ob es sich bei besagter Katze um einen Bengalen handelt?
 
  • #126
Vermutlich fing alles damit an, weil die Katze ein Tattoo hat 😂
 
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  • #127
Ich tippe ja auf Serval ;)
 
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  • #128
Das ist zwar sicherlich alles sehr wichtig, aber was hat das eigendlich mit dem Thema zu tun, ob es sich bei besagter Katze um einen Bengalen handelt?
Nichts.

Aber ich vermute, dass das nicht mal die TE stören wird. Also was soll's? OT ist manchmal interessant.
 
  • #129
Das ist zwar sicherlich alles sehr wichtig, aber was hat das eigendlich mit dem Thema zu tun, ob es sich bei besagter Katze um einen Bengalen handelt?
Es ist kein Bengale. Das ist doch hinreichend geklärt.
 
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  • #130
  • #131
Kann mir auch nicht vorstellen, dass TA aus Chip mehr Daten als die Nr. auslesen kann (dürfte datenschutzrechtlich fragwürdig sein - personenbezogene Daten).
Der TA kann da nicht mehr Daten als die Nummer auslesen, weil der Chip nicht mehr als nur diese Nummer an Daten trägt.
(Die Chips kommen ab Werk zum Tierarzt, er kann da keine weiteren Daten wie z.B. die des Halters implementieren.)
Der Chip ist also ohne entsprechende Dokumente rein garnichts wert, grob gesprochen ist das nicht mehr als eine Seriennummer (die könnte man aber immerhin dem Tierarzt zuordnen der den Chip gesetzt hat - aber ohne entsprechende Dokumente eben nicht einem Halter).
Aus den Impfausweisen ist klar erkennbar, dass die zwei Rabauken dem Tierschutz gehören, ich stehe da nicht drinnen.
Wieso das denn? Das würde ich schnellstmöglich ändern!
 
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  • #132
Hmmm…hat doch eine Besitzübertragung und keine Eigentumsübertragung stattgefunden 🤔 Steht auch großer Stempel im Impfausweis: „Eigentum von […]. Weitervermittlung verboten!“. Hatte vor vielen Jahren eine Hündin aus dem bayerischen Tierschutz, da war das auch so.
 
  • #133
Hmmm…hat doch eine Besitzübertragung und keine Eigentumsübertragung stattgefunden 🤔 Steht auch großer Stempel im Impfausweis: „Eigentum von […]. Weitervermittlung verboten!“. Hatte vor vielen Jahren eine Hündin aus dem bayerischen Tierschutz, da war das auch so.
Na prima, dann zahlen die bestimmt auch Futter, Streu und Tierarzt?
Außerdem dürftest Du die Katze dann auch nicht behandeln lassen ohne jedesmal mit dem Eigentümer vorher zu diskutieren.
 
  • #134
Na prima, dann zahlen die bestimmt auch Futter, Streu und Tierarzt?
Außerdem dürftest Du die Katze dann auch nicht behandeln lassen ohne jedesmal mit dem Eigentümer vorher zu diskutieren.
Das ist alles im Übernahmevertrag geregelt. Auch, dass ich zB eine Aufwandsentschädigung erhalten könnte, wenn ich aus welchen Gründen auch immer die Löwis nicht mehr länger halten könnte. An der Kastra hätten sie sich ebenfalls beteiligt, habe ich aber gespendet.
 
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  • #135
Da ich aber inzwischen zu denen einen sehr lieben ständigen Kontakt weiterhin habe, wussten sie zB auch vom Giardienbefall und habe mir viele liebe aufmunternde Worte geschickt. Auch haben weder TA noch Tierklinik die Eintragung im Impfausweis bemängelt oder eine Zustimmung von dritter Seite verlangt.
 
  • #136
Das ist alles im Übernahmevertrag geregelt. Auch, dass ich zB eine Aufwandsentschädigung erhalten könnte, wenn ich aus welchen Gründen auch immer die Löwis nicht mehr länger halten könnte. An der Kastra hätten sie sich ebenfalls beteiligt, habe ich aber gespendet.
Ganz ehrlich, ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Die könnten ja jederzeit kommen und die Katzen dann wieder einziehen.

Ich weiss dass es da diverse seltsame Verträge gibt - aber soweit ich weiss sind die längst alle als juristisch nicht durchsetzungsfähig erkannt worden.
 
  • #137
Hmmm… ich finde es aber nicht so verkehrt, wenn die nach der Vermittlung zB merken, dass das hinten und vorne nicht stimmt, was angegeben wurde (zB eine Alibiperson vorgeschoben wurde), die Fellnase aus den unglücklichen Umständen wieder rausholen zu können. Ich mein, sie vermitteln ja auch Rassekatzen, die zB in Spanien aus den unmöglichsten Gründen in den Tötungsstationen landen. Ich denke, jede Medaille hat zwei Seiten. Wie gesagt, ich habe einen sehr guten Kontakt dorthin und sie sind sehr interessiert, wie es „ihren“ Schützlingen weiter geht. Ich weiß nicht, inwieweit das Usus ist. Wie gesagt, kenne das auch aus einem TH in Niederbayern. Hatte aber deswegen nie Probleme, auch nicht, als ich mit Kindern, Hund und 3 Katzen nach Berlin zog.
 
  • #138
Hmmm… ich finde es aber nicht so verkehrt, wenn die nach der Vermittlung zB merken, dass das hinten und vorne nicht stimmt, was angegeben wurde (zB eine Alibiperson vorgeschoben wurde), die Fellnase aus den unglücklichen Umständen wieder rausholen zu können. Ich mein, sie vermitteln ja auch Rassekatzen, die zB in Spanien aus den unmöglichsten Gründen in den Tötungsstationen landen. Ich denke, jede Medaille hat zwei Seiten. Wie gesagt, ich habe einen sehr guten Kontakt dorthin und sie sind sehr interessiert, wie es „ihren“ Schützlingen weiter geht. Ich weiß nicht, inwieweit das Usus ist. Wie gesagt, kenne das auch aus einem TH in Niederbayern. Hatte aber deswegen nie Probleme, auch nicht, als ich mit Kindern, Hund und 3 Katzen nach Berlin zog.
Wann das für Dich so OK ist, ist ja alles gut.
Für mich wär's das nicht.
 
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  • #139
Für mich auch nicht. Und ich finde ein Vorkaufsrecht sinnvoller, auch juristisch. Dann hat man auch die Tierarztproblematik nicht. Ich würde mich nämlich auch im Zweifelsfall fragen; was wäre denn, wenn ich das Tier einschläfern lassen müsste? Das könnte ich doch ohne Erlaubnis des Eigentümers juristisch kaum machen. Und wenn so eine Situation auftreten würde, möchte ich das ja wirklich nicht noch mit dem Tierheim diskutieren.
 
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  • #140
Manchmal ist die schnelle Erlösung umungänglich. Mein Katerchen kam vor vielen Jahren auf dem Hof in Bayern unter das Mähwerk des Nachbarbauerns. Hat sich im Schock in meine Scheune geflüchtet. Er miaute ganz kläglich als ich ihn rief, hinten war vom armen Würmchen nichts mehr da. Da war die Fahrt zum nächsten Tierarzt (30kn entfernt) keine Option. Hatte zu viel Sorge, dass der Schock nachlässt. Und ich sah gleich, da war einfach nichts mehr zu retten. Mir brach es das Herz. Ich werde die Entscheidung einer schnellen Erlösung immer vertreten, wenn ich sie für unumgänglich halte. Ich habe da aber auch keine Sorge wegen möglicher Diskussionen: Wie bereits gesagt, habe ich einen sehr guten Kontakt zur Vermittlungsstelle und die Dame, die unsere Lebenssituation hier in Brandenburg kontrolliert hat, wohnt nur ein Dorf weiter. Zudem finde ich es gut, dass sie Anteil am weiteren Werdegang ihrer Schützlinge nehmen. Ich habe auch nicht den Einduck, dass die den Vertrag abschließen, um Ärger zu bereiten, sondern eher aus einen Schutzgedanken heraus.
 
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