Bengalkatze

  • Themenstarter Begali
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  • #142
Habe die Diskussion gerade erst entdeckt, daher nochmal ein etwas verspäteter Kommentar zum Thema Tierarzt und Chipkontrolle:
Ehrlich gesagt braucht den Tierarzt nicht zu interessieren in welchem Eigentumsverhältnis man zu dem Tier steht.
Er behandelt und wird bezahlt und alles andere ist nicht sein Job

Irrtum!

Bei meiner muss man als Neukunde, bei der Erstaufnahme des Tieres ein Formular unterschreiben, dass man der Besitzer des Tieres und entscheidungsbefugt ist.

Bei einer anderen Praxis vor Ort, wo ich mal im Akutfall mit dem Nachbarskater war, musste die Besitzerin, obwohl ich in der Praxis mit eigenen Tieren bekannt bin, eine Vollmacht hinfaxen, dass das Tier behandelt werden darf. Laut TÄ musste sie sich absichern, da es im Falle von Auseinandersetzungen / Rechtsstreitigkeiten schlimmstenfalls soweit gehen kann, dass der TA seine Lizenz verlieren kann.

Ich fände es jedenfalls super, wenn eine Chipkontrolle bei Neukunden bzw. Kunden mit Neukatzen beim TA Standard wäre. Man würde vermutlich auf diesem Wege gar nicht so wenig Leute auffliegen lassen, die einfach mal einen fremden Freigänger einbehalten haben. Leider ein Wunschtraum...
 
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  • #143
Dann is Deine TÄ, nehme ich an, eine der wenigen, die darauf wirklich achten möchte.
Wenn in diesem Formular aber nur nach dem Besitz gefragt wird, wäre das Eigentum eh nebensächlich.

Kann auch sein, dass man das Eigentum in dem Formular bestätigen muss. Ich habe das vor mehreren Jahren ausgefüllt, an den genauen Wortlaut, ob Eigentum oder Besitz, kann ich mich nicht mehr erinnern.

Wenn ich eine Katze anfahre und die zum TA bringe, dem versichere, dass ich für die Behandlung zahle, wird er sie - auch wenn's nicht lebensnotwendig is - behandeln, OBWOHL ich nicht der EIGENTÜMER bin. Besitzer bin ich momentan sowieso.
Das is, als würde ich nen kaputten Fernseher zum Reparieren bringen. Da fragt auch keiner, ob ich Besitzer oder Eigentümer bin oder obs der von meinem Schwager ist.

Die Situation mag im Falle eines Anfahrunfalles oder generell einer potentiell lebensbedrohlichen Situation anders aussehen (ob tatsächlich lebensnotwendig ist ja nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich). Da wird mit Sicherheit behandelt, egal wer das Tier bringt.
Und rein rechtlich mag der Vergleich mit dem Fernseher stimmen (Tier und TV sind vom Gesetz her "Sachen"), aber vermutlich ist speziell ein TA bei einem Lebewesen anders sensibilisiert als bei einem TV oder Toaster.

Und selbst wenn ich dieses Formular unterschreibe: Wie will der TA denn prüfen, ob ich Eigentümer bin?
Ja, ich verpflichte mich zum bezahlen, wenn ich ein Tier bringe. Aber ob mir das Tier auch wirklich gehört, versichere ich damit nicht.

"Prüfen" kann er es natürlich nicht, dazu müsste er sich ja Kaufvertrag, Personalausweis usw. vorlegen lassen, aber wenn der Unterzeichner mit seiner Signatur den Besitz / das Eigentum bestätigt, hat der TA natürlich eine gewisse rechtliche Absicherung. Und um die geht es ja in erster Linie.

Nur weil was in nem Formular steht, muss ich mich nicht daran halten.

Das musst du theoretisch auch nicht bei anderen unterzeichneten Formularen / Dokumenten. Trotzdem wird es der Großteil der Menschen wohl eher tun, weil so a) ein offiziellerer Charakter des Vorgangs entsteht (auch im Bewusstsein des Unterzeichners) und b) den Meisten auch die (potentiellen) rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlung bewusst sind.
 
  • #144
"Prüfen" kann er es natürlich nicht, dazu müsste er sich ja Kaufvertrag, Personalausweis usw. vorlegen lassen,
Kaufvertrag habe ich z.B. bei keinem Kater...
Bei Herrn Pony habe ich aber auch dem Tierarzt schriftlich mitgeteilt, dass ich die Rechnung übernehme, wenn er den Behandlungsauftrag vom Stallbesitzer bekommt. Falls ich mal nicht erreichbar bin und er akut was hat.
 
  • #145
Wozu soll denn das ganze Gedöhns mit den gechipten Katzen gut sein, wenn die Mehrzahl der Katzen ja doch nicht gechipt, geschweige denn somit registriert ist? Ist man dann mit einer gechipten Katze der gläserne Mensch und wird laufend auf seine Besitzverhältnisse gegenüber der Katze kontrolliert, und mit nicht gechipten Katzen hat man immer grünes Licht?

Meine Katzen hatte ich ja aus der Nicht-EU mitgebracht, wir haben dann beim TA einen EU-Ausweis bekommen, da wurde der Chip natürlich neu ausgelesen und mit unseren Dokumenten vom Ausland abgeglichen.
Prissy lebte fast 6 Jahre lang bei unserer damaligen TÄ, klar, daß sie dann, also Prissy bei uns lebte, nicht jedes Mal bei gefühlten elfundneunzig TA-Besuchen im Monat den Chip auslas. ;)

Bei unseren beiden Katzen aus unserem örtlichen TH wurde bei der Übergabe der Katze und der Papiere der Chip noch mal kontrolliert. Nicht, daß ich die falsche Katze in den Arm gedrückt bekomme. ;)
An sich ändert bei uns das TH bei TASSO den neuen Besitzer. Ungechipte Tiere werden gar nicht vermittelt.

Beim TA wird bei uns eigentlich immer der Chip ausgelesen, außer, wir kommen zwei- oder mehrmals kurz hintereinander. Und OK, man kennt sich, das spielt auch eine Rolle.
Bei Impfungen würde ich mich als TA z.B. auch schwer hüten, den Chip nicht vorher auszulesen und abzugleichen.

Ich fände es auch gut, wenn der TA jedes Mal den Chip kontrolliert, denn mitunter wandern oder versagen die wirklich. Der Nachteil, daß geklaute Tiere dann keinen TA mehr sehen, ist mir bewußt, denn Diebe sind nicht immer Deppen und werden sich dieser Gefahr auch bewußt sein. Zumal bei Ausstellung eines Impfpasses ja immer der Chip ausgelesen wird.
Unterm Strich denke ich, hilft ein Chip schon ein wenig vorbeugend gegen Diebstahl.
 
  • #146
Wenn ich eine neue Katze mir zulege, bzw vor 4,5 Jahren einen Welpen, muss ich einen Zettel ausfüllen mit den Daten, Geschlecht, Farbe, Chipnummer (wenn vorhanden) ausfüllen und eine Erklärung unterschreiben, ob ich der TÄ erlaube Daten und Untersuchungsberichte an zB die TK weiterzugeben.
Mit den Daten wird im PC eine Patientenakte angelegt.
Am Freitag vor einer Woche waren wir in einer Tierklinik, wir sind dort schon mit mehreren Tieren Kunde, nur nicht mit Nelly. Da wurde es genauso gehandhabt.
 
  • #147
ob Eigentum oder Besitz

Den "Besitz" müsste der TA sich ja nicht bestätigen lassen, der ist ja in dem Moment eindeutig in dem ich mit der Katze zum TA gehe, damit IST sie ja in meinem Besitz.

Es geht dabei ganz klar um die Berechtigung die "Sache" Katze "verändern" zu dürfen. Darf man das nicht wäre es streng genommen im Zweifel Sachbeschädigung.

Medizinische Notfälle fallen da allerdings nicht drunter, alles was das Leben der Katze akut gefährdet braucht kein Einverständnis des Besitzers in Bezug auf die Behandlung. Da stellt sich dann nur die Kostenfrage.

Aber jede Behandlung die nicht lebensnotwendig ist darf nur vom Eigentümer beauftragt werden.
 
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  • #148
In erster Linie wohl „nur“, um verantwortungsvollen Haltern und Findern, die Identifizierung zu erleichtern.
Es ist ja unbestritten, dass TASSO und Co. schon einige Tiere wieder nach hause gebracht haben.
Und natürlich zur Identifizierung im TH. Charles war einer von fünf schwarzen Katzen. Da is so ein Chip auch praktisch.
Neee, so meinte ich das nicht, denn da ich ja im TH bin, ist mir schon klar, wozu ein Chip gut ist. ;)
Worauf ich hinaus wollte, ist, warum jedes Mal beim TA abgeglichen werden muß (per P-Ausweis?), daß Chip-Nr., Tierausweis UND Halter UND ZWAR per TASSO-Abgleich übereinstimmen UND die Behandlung verweigert werden darf, wenn der Halter nicht identisch ist mit diesen Angaben. Wozu soll eine Behandlungsverweigerung führen, wenn auf der anderen Seite Leute mit Tieren kommen, die gar nicht gechipt sind? Und das weiß ich leider aus dem TH, daß sehr viele Tiere nicht gechipt sind. Und viele davon sehen definitiv einen TA.
Ich hoffe, das ist jetzt besser verständlich, denn gerade ich gehöre zu den Wanderpredigern, die die Leute von der Notwendigkeit eines Chips ganz gern überzeugen würden. ;)

(Obendrein mal noch, daß bei Freigängern eine TW-Impfung ohne Chip eh sinnlos ist vorm Gesetz).
 
  • #149
@Schlumps,
dazu habe ich mal noch eine Frage.
Unser TH-TA darf keine Fundkatze oder sonstige TH-Katze allein einschläfern, sollte dies nötig sein, sondern nur in Gegenwart des Amts-Vet. Da stellt sich das theoretische Problem (zum Glück werden in unserem Kaff nicht reihenweise Katzen von Autos umgemangelt), es ist Wochenende, der Amts-Vet nicht erreichbar, und Deine Katze hat einen so schlimmen Unfall, daß sie eingeschläfert werden muß (wobei ich inständig hoffe, daß sowas nie passiert). Nun müßte in diesem Fall dann also der TH-TA UND der Amts-Vet gemeinsam diese Entscheidung fällen, was sich im schlimmsten Fall von Freitag abend bis Montag früh hinziehen wird (der TH-TA dagegen allein ist bei uns immer erreichbar). Bleibt die Katze nicht Eigentum des TS, könnte dieser schlimme, aber notwendige Schritt ohne Verzögerung vorgenommen werden. In diesem speziellen Fall finde ich es schon wichtig, wer Eigentümer ist.
 
  • #150
@GroCha,
ja, das sind alles eine Menge Aspekte, die da zum Tragen kommen.
Danke, daß Du das noch mal in der Form beleuchtet hast. :)
 
  • #151
Die Chipperei is halt ne freiwillige Option. Ich halte es zwar für reichlich dämlich, diese nicht zu wählen, aber zwingen kann man nun mal niemanden.

Jein. Leider nicht deutschlandweit und auf alle Katzen bezogen. Zumindest partiell theoretisch in manchen Gegenden aber schon. Bei uns in der Gemeinde herrscht beispielsweise eine Kastrations- und Chippflicht für Freigänger. Es ist also jeder gezwungen seine Katze, wenn er sie nicht als reine Wohnungskatze hält, chippen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung existieren entsprechende Bußgelder.
Soweit die Theorie. Leider ist diese Verordnung das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurde. Kontrolliert wird es nämlich nicht und geahndet ebenfalls nicht. ☹️🙄
Vor allem, stellen wir uns vor, der TA behält das Tier tatsächlich ein. Und das Tier wurde wirklich gestohlen. Der Halter hat aber TASSO nicht berechtigt, seine Daten rauszugeben. Und das ganze findet an nem Freitagnachmittag statt und der Halter kann von TASSO nicht umgehend erreicht werden.
Dann muss das Tier bis Montag früh in der TA-Praxis verweilen? Oder zum nächsten TH verbracht werden, bis der Halter sich meldet, weil die TA-Praxis übers WE geschlossen hat. Und wer bezahlt das?
Der Eigentümer, dem sein Tier gestohlen wurde und der gar nichts dafür kann? Das TH/der TA bleibt auf den Kosten sitzen? Und wer bringt das Tier ins TH?
Eigentlich müsste das natürlich der Dieb bezahlen. Aber das müsste dann nachträglich erst mal eingeklagt werden…

Dieselbe Frage, wer das bezahlen soll, stellt sich auch bei der übereifrigen Freigänger Einsammelei. Das ist bei uns in regionalen FB Gruppe regelmäßig Thema, zugleich mit dem Appell, nicht jede einem unbekannte Katze sofort ins TH zu bringen. Das läuft wohl regelmäßig so: Der "Finder" sammelt die gesund und wohlgenährt aussehende Katze ein, die bei ihm durch den Garten stapft und bringt sie ins TH. Wenn das Tier gechipt ist, kann die Angelegenheit innerhalb relativ kurzer Zeit aufgeklärt werden und der Besitzer kann Miez abholen. Wenn Katz allerdings nicht gechipt ist, muss sie erst als Fundtier über Webseite und FB des TH bekannt gemacht werden. Da vergehen regelmäßig mehrere Tage zwischen Fund und öffentlicher Fundmeldung. Bis dann der Besitzer gefunden wird, oft nochmal ein paar weitere Tage. Wenn der dann sein Tier nach u. U. 7 oder 10 Tagen abholen kommt, "darf" er (der Besitzer) die Rechnung für Aufenthalt, Versorgung, ev. tierärztlicher Vorstellung etc. übernehmen. Da stellt sich doch auch die Frage, warum der Besitzer?! Warum nicht der übereifrige "Finder"? Der Besitzer hat ja nicht darum gebeten, dass jemand seinen Freigänger ohne Not einsammelt und dort hinbringt. Besitzer durften Berichten zufolge schon dreistellige Summen zahlen, um ihren Freigänger wieder im TH "auszulösen". 😳

Fazit: Lasst eure Tiere chippen und erlaubt Tasso die Herausgabe der Daten (mindestens Telefonnummer).
 
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  • #152
Mich macht das gerade richtig wütend diesen Thread zu lesen.... vielleicht sitzt irgendwo eine Familie, ein Kind oder wer auch immer zuhause und weint um seine Katze, die du jetzt einfach behalten willst, weil sie bei dir im Garten saß?!
Und die Besitzer werden so nie erfahren, dass ihre Katze noch lebt.
Wo ist das Problem beim Tierarzt einen evtl Chip auslesen zu lassen bzw sie dem Tierheim zu melden?
Sollte sie nicht vermisst werden, kannst du dich immer noch um sie kümmern und sie aufnehmen.
Grüße von Katzenliebhaberin, Altenpflegerin
 
  • #153
Das ist natürlich auch nervig bis ärgerlich, sehe ich aber doch differenzierter.
Es ist ein Unterschied, ob jemand (vorausgesetzt er meint es wirklich nur gut und will nicht den Halter ärgern) ein in seinen Augen herrenloses, hilfebedürftiges Kätzchen ins TH bringt und gleich dazu sagt, es ist nicht seins, er macht sich nur Sorgen,

In Gießen gibt es einen Kater, der inzwischen so oft von besorgten Passanten ins Tierheim gebracht wurde, dass es von der Tierheimleitung die Anweisung gibt, ihn nicht mehr anzunehmen.

https://www.giessener-allgemeine.de...ckson-tierheim-besitzer-genervt-13916578.html
 
  • #154
Das ist natürlich auch nervig bis ärgerlich, sehe ich aber doch differenzierter.
Es ist ein Unterschied, ob jemand (vorausgesetzt er meint es wirklich nur gut und will nicht den Halter ärgern) ein in seinen Augen herrenloses, hilfebedürftiges Kätzchen ins TH bringt und gleich dazu sagt, es ist nicht seins, er macht sich nur Sorgen, oder ob jemand eine Katze wissentlich dem Halter entzieht.
Ich persönlich würde lieber einmal zu viel Geld für das Ausläsen meines Freigängers im TH bezahlen, als dass er im Straßengraben verreckt, weil sich niemand kümmert.

Absolute Zustimmung, wenn es sich um ein hilfebedürftiges, krank, ungepflegt oder verstört aussehendes Tier oder Jungtier handelt, gehört das eingesammelt und ins TH gebracht. Ohne Wenn und Aber!
Wenn aber Leute gesund, wohlgenährt und gepflegt aussehende Tiere einsammeln, im besten Fall noch vorher angefüttert (und dann heißt es, die Katze war ja ständig bei uns im Garten, die hat bestimmt kein Zuhause... Kunststück, wenn man die anfüttert, ist die ständig da 🙄), dann hört der Spaß auf und dann ist es unfair, dass der Besitzer alleine die Kosten tragen soll.

Wenn man als ehrlicher Finder gleich damit rechnen müsste, die Kosten aufgedrückt zu bekommen, würden es sich die ehrlichen Leute wohl überlegen, ein Fundtier abzugeben.

Tierheime täten m. M. nach nicht schlecht daran, Tierfreunde mehr zu sensibilisieren, wann ein Tier eingesammelt und ins TH gebracht werden sollte und wann nicht. Wann ist eine Katze hilfebedürftig und wann nicht? Wann sollte man eingreifen und wann erstmal beobachten? Viele Leute können nicht zwischen Freigänger und herrenlosem Streuner unterscheiden. Das kann manchmal sicher nicht ganz einfach sein, aber es gibt schon recht eindeutige Merkmale. Wie gesagt, wenn bei einem ein wohlgenährtes Tier mit glänzendem Fell durch den Garten spaziert und nach Fütterung öfter vorbeikommt, ist das mit 99%iger Wahrscheinlichkeit kein herrenloser Streuner, sondern ein cleverer Freigänger, der sich eine neue Futterquelle aufgetan hat.

Mir is vor ein paar Jahren mal eine süße, kleine Hundedame zugelaufen. Keiner meiner Nachbarn hat sich um sie gekümmert, obwohl die sie schon am Vortag entdeckt hatten. Der arme Kribbel war total ausgehungert und hat nicht gewusst wohin mit sich.
Selbstverständlich hab ich mir die Kurze dann geschnappt und sie ins TH gebracht. Später stellte sich raus, dass sie tatsächlich aufm Weg in den Urlaub ihren Besitzern weggelaufen ist.
Also, wenn da das TH oder die Besitzer zu mir gekommen wären und mich um Kohle für Unterbringung gebeten hätte, hätte ich denen aber auch was erzählt.

Der Hund war nach deiner Beschreibung aber auch hilfebedürftig, da war das Einsammeln natürlich völlig richtig und in Sinne des Tieres. Da würde vermutlich jeder Besitzer dankbar sein und die TH-Kosten übernehmen.
 
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  • #155
dann hört der Spaß auf und dann ist es unfair, dass der Besitzer alleine die Kosten tragen soll.
Ganz ehrlich - dann sollen die Leute ihre Katze chippen lassen und registrieren wenn sie sie in den Freigang lassen; dann gibt es auch keinen Aufenthalt im TH zu bezahlen, weil sie am Tage des Fundes noch benachrichtigt werden.
 
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  • #156
Ganz ehrlich - dann sollen die Leute ihre Katze chippen lassen und registrieren wenn sie sie in den Freigang lassen; dann gibt es auch keinen Aufenthalt im TH zu bezahlen, weil sie am Tage des Fundes noch benachrichtigt werden.

Auch hier volle Zustimmung! Ich bin total für chippen, nicht nur von Freigängern. Noch dazu da das hier bei uns in der Gemeinde Pflicht ist (ebenso wie die Kastration für Freigänger). Auf dem Papier. In der Praxis interessiert es keinen.
Ich habe mich schon oft gefragt, sollte nicht auch bei sowas das Tierheim (bei uns gleichzeitig der Tierschutzverein) irgendwie aktiv werden? Zum Beispiel entweder das Tier gleich selbst chippen (und/oder kastrieren lassen) und die Kosten vom Besitzer erstatten lassen oder aber mit der Auflage, der Chip- und/oder Kastrationspflicht nachzukommen, wieder zurückgeben. Wenn das nicht innerhalb einer bestimmten Zeit erfüllt ist (Nachweis per TA Rechnung), geht eine Meldung ans Ordnungsamt, das dann ein entsprechendes Bußgeld eintreiben kann. Oder würde sowas die Befugnisse eines TH übersteigen?
 
  • #157
Bei uns hier ist leider weder Kastra noch Registrierung/Kennzeichnung einer Freigang-Katze Pflicht. (Bayern halt) :rolleyes:

Was unser Tierheim macht, wenn es Tiere vermittelt:
Sie registrieren den Chip, direkt nachdem die Tinte unterm Schutzvertrag trocken ist, auf den neuen Halter.
(weil viele neue Halter das eben vergessen)

Schade, dass Tierärzte das nicht auch anbieten (mir ist schon klar, dass das zu viel Verwaltungsaufwand in einer Praxis ist) - aber daran scheitert die Rückführung oft.
Ich weiss nicht wieviele Fundkatzen damals im Tierheim ankamen, und erst freute man sich "juhu ein Chip" und dann "Mist, nirgends registriert".
(von den unkastrierten, ungechippten Katzen ganz zu schweigen ...) :-(
 
  • #158
Bei uns ist das auch gang und gäbe, daß ein Tier sofort bei der Vermittlung auf den neuen Halter bei TASSO überschrieben wird.
Was ich nicht verstehe, ist, wieso ein Tier wieder und wieder im TH landen kann. Ich meine, man kennt doch seine Pappenheimer und sagt dann dem lieben Finder, daß er das Tier mal stehenden Fußes zum Halter XY zurückbringen soll und ruft den mal auch gleich noch an.
Es wäre auch nicht schlecht, wenn das TH, wird ein "Fundtier" zum 2. Mal abgegeben, das gleich mal chipt und die Daten einbehält.
Mist ist eben, daß sich viele BL so schwer mit Chippflicht tun, unserer eingeschlossen, befindet sich aber eeeendlich im Wandel.
 
  • #159
Ach so, was mir noch einfällt, mal Danke an diejenigen, die die entscheidenden, einschl. Eingangsbeitrag, gesichert haben. :)
So kann man wenigstens nachvollziehen, worum es hier geht. ;)
 
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