Balkon darf nicht benetzt werden

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Ragdoll1997

Ragdoll1997

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13. April 2022
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Hallo ihr Lieben

Ich hoffe ihr könnt mir helfen… mein Vermieter erlaubt es mir nicht ein Katzennetz am Balkon anzumachen weil es dann vom äusseren nicht mehr schön aussieht. Habt ihr irgendwelche Tipps für mich, um den Balkon doch etwas zu sichern? Jedoch ist das problem bei uns dass die Katzen runter fallen könnten.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Hi,

ich habe so ein Netz, was quasi "unsichtbar" ist, das sieht man schon von mehr als 3m Entfernung nicht. Ich muss mal schauen, ob ich den Link zum Anbieter finde. Ich bin nicht sicher, ob ein Vermieter so etwas verbieten darf.
 
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Kannst du vielleicht ein Bild ein stellen?
Was bedeutet durch fallen?
 
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Hi,

ich habe so ein Netz, was quasi "unsichtbar" ist, das sieht man schon von mehr als 3m Entfernung nicht. Ich muss mal schauen, ob ich den Link zum Anbieter finde. Ich bin nicht sicher, ob ein Vermieter so etwas verbieten darf.
Das wäre super.. ja so wie es aussieht können sie es verbieten😒
 
So ein schöner großer Balkon.
Da muss natürlich gesichert werden.
Schau mal im Netz mach Bildern für Balkon Sicherung, es gibt wirklich welche die kaum auffallen. Zeige sie deinem Vermieter. Ja und er kann es verbieten.
Im Forum gibt es auch einen Faden zur Balkon Sicherung.
 
...ich habe den Hersteller leider auch vergessen, aber es gibt Netze, welche mal aufklappen und wieder zusammenklappen kann, so dass es kein festinstalierter Schutz ist und nur bei Bedarf eben für z.B einige Stunden am Tag den Balkon sichert. Ist zwar umständlich, weil man jedesmal wenn man die Katzen rauslassen will, erst mal das Gedöhnse aufklappen muss...aber wenn es anders nicht geht...
Da das keine dauerhafte "Verschandlung" der Aussenansicht ist sondern je nur temporär, können dagegen VM's recht wenig machen.
 
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Wenn die Haltung einer Katze erlaubt, dann gilt

“Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung. Das gilt nach dem Amtsgericht (AG) Berlin-Tempelhof-Kreuzberg jedenfalls, wenn das Netz ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert und so die Fassade kaum optisch beeinträchtigt.“

Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? – Rechtsanwalt Herren
Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen
 
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  • #10
Wenn die Haltung einer Katze erlaubt, dann gilt

“Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung. Das gilt nach dem Amtsgericht (AG) Berlin-Tempelhof-Kreuzberg jedenfalls, wenn das Netz ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert und so die Fassade kaum optisch beeinträchtigt.“

Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? – Rechtsanwalt Herren
Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen

Das war eigentlich auch mein Kenntnisstand.

Bin aber selbst an Links für möglich unsichtbaren Netze oder klappbaren Lösungen interessiert.
 
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  • #11
Das war eigentlich auch mein Kenntnisstand.

Bin aber selbst an Links für möglich unsichtbaren Netze oder klappbaren Lösungen interessiert.
Dann vllt. einen eigenen Thread eröffnen, in dem du explizit deine Suche erläuterst? 🤔
 
  • #12
Achtung, es folgt ein nicht hilfreicher Beitrag:


.......Ich könnte mich darüber ja schon wieder aufregen. Das ist so ein schönes Reich und die Katzen sollen es nicht nutzen dürfen? Obwohl es kaum sichtbare Sicherungen gibt?
Und selbst wenn man sie sieht... Na und?? Wem schadet das denn? Dem Vermieter wegen potenzieller Nachmieter?? Wenn einer das sieht, denkt doch keiner mit gesundem Menschenverstand "Boah, wie schlimm ist die gesamte Ästhetik dieses Hauses, weil da ein Balkon für Haustiere vernetzt ist! Da würde ich niemals einziehen wollen!" 🙄
Ich könnte mich maßlos über soetwas ärgern. Es gibt so viele tolle Möglichkeiten, alles anzubingen ohne bohren zu müssen o.Ä..

Wenn man sich dort einen super grässlichen Sonnenschirm aufstellt, weil man selbst zu den 0,0001% gehört, die den aber schön finden, darf der Vermieter dann auch sagen "Nee, sorry, holen Sie sich bitte einen zur Ästhetik passenden Sonnenschirm. So ist das verboten", oder was??

Nee. Also. Sorry. Mich macht sowas einfach wütend.
 
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  • #13
Dem Vermieter wegen potenzieller Nachmieter??
Vielleicht ja, je nach Wohngegend. Und wenn ich bei Mieter A ne "Sondererlaubnis" gebe, will Mieter B morgen irgendwas anderes.
Ib richtig oder nicht sei dahingestellt, aber solche Sachen werden da reinspielen.
 
  • #14
Das Ding ist, wenn die Katzenhaltung mietvertraglich ok ist, dann ist auch unter gewissen Voraussetzungen auch die entsprechende Balkonsichsrung ok ohne, dass man sich nochmalige Genehmigung einholen muss.
 
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  • #15
Wenn die Haltung einer Katze erlaubt, dann gilt

“Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung. Das gilt nach dem Amtsgericht (AG) Berlin-Tempelhof-Kreuzberg jedenfalls, wenn das Netz ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert und so die Fassade kaum optisch beeinträchtigt.“

Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? – Rechtsanwalt Herren
Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen
Gilt dies auch für die Schweiz?😅
 
  • #16
Achtung, es folgt ein nicht hilfreicher Beitrag:


.......Ich könnte mich darüber ja schon wieder aufregen. Das ist so ein schönes Reich und die Katzen sollen es nicht nutzen dürfen? Obwohl es kaum sichtbare Sicherungen gibt?
Und selbst wenn man sie sieht... Na und?? Wem schadet das denn? Dem Vermieter wegen potenzieller Nachmieter?? Wenn einer das sieht, denkt doch keiner mit gesundem Menschenverstand "Boah, wie schlimm ist die gesamte Ästhetik dieses Hauses, weil da ein Balkon für Haustiere vernetzt ist! Da würde ich niemals einziehen wollen!" 🙄
Ich könnte mich maßlos über soetwas ärgern. Es gibt so viele tolle Möglichkeiten, alles anzubingen ohne bohren zu müssen o.Ä..

Wenn man sich dort einen super grässlichen Sonnenschirm aufstellt, weil man selbst zu den 0,0001% gehört, die den aber schön finden, darf der Vermieter dann auch sagen "Nee, sorry, holen Sie sich bitte einen zur Ästhetik passenden Sonnenschirm. So ist das verboten", oder was??

Nee. Also. Sorry. Mich macht sowas einfach wütend.
Du sprichst mir aus der Seele. Unsere Verwaltung ist sowiso für den Müll. Ich musste mir für die Katzen sogar auch noch eine Genehmigung für die Katzen geben lassen und es durften NUR Hauskatzen sein. Naja bin kurz davor trotzdem ein Netz anzubringen….
 
  • #17
Ich musste mir für die Katzen sogar auch noch eine Genehmigung für die Katzen geben lassen
Ja gut, das ist ziemlich normal. Katzen fallen halt genau wie Hunde nicht unter die "Kleintierklausel"

Was das mit dem Netz soll, ist mir allerdings auch schleierhaft. Zumal EH niemand von unten den Hals verrenkt und in den x-ten Stock hochschielt.

Wir wohnen im 2. Stock. Haben ein grünes Netz vor gelber Hauswand. Nichtmal das fällt sonderlich auf, wenn man bewusst hinschaut und DAS tut man eh nicht. Ich muss da schon bewusst hoch schielen, um es überhaupt wahrzunehmen.
 
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  • #18
Ja gut, das ist ziemlich normal. Katzen fallen halt genau wie Hunde nicht unter die "Kleintierklausel"

Was das mit dem Netz soll, ist mir allerdings auch schleierhaft. Zumal EH niemand von unten den Hals verrenkt und in den x-ten Stock hochschielt.

Wir wohnen im 2. Stock. Haben ein grünes Netz vor gelber Hauswand. Nichtmal das fällt sonderlich auf, wenn man bewusst hinschaut und DAS tut man eh nicht. Ich muss da schon bewusst hoch schielen, um es überhaupt wahrzunehmen.
Ich habe jetzt bei der Vermieterin nochmals nachgefragt ob wenigstens ein weisses Netz erlaubt ist und mir nicht klar ist warum dies nicht gestattet ist
 
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  • #19
Ich habe jetzt bei der Vermieterin nochmals nachgefragt ob wenigstens ein weisses Netz erlaubt ist und mir nicht klar ist warum dies nicht gestattet ist
Es gäbe auch noch Nylon. Also transparent. Das reflektiert zwar ganz ordentlich in der Sonne, ist also nicht so unauffällig, wie man im ersten Moment meinen möchte... Aber das muss man ja der Vermietung nicht auf die Nase binden ;)
 
  • #20
Wenn die Haltung einer Katze erlaubt, dann gilt

“Das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon der Mietwohnung zählt zum vertragsgemäßen, genehmigungsfreien Gebrauch der Wohnung. Das gilt nach dem Amtsgericht (AG) Berlin-Tempelhof-Kreuzberg jedenfalls, wenn das Netz ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert und so die Fassade kaum optisch beeinträchtigt.“

Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? – Rechtsanwalt Herren
Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen
Genau so ist es, allerdings ist das (noch) ein Streitthema. Ausschlaggebend ist abgesehen von dem Eingriff in die Bausubstanz meistens 1. Wie sehr die Fassadengestaltung durch das Netz verändert wird und 2. Ob die Fassadengestaltung vorher gleichmäßig war.

Hier mal ein paar ältere Urteile, wo das Netz auch ohne Eingriff in die Bausubstanz als genehmigungspflichtig beurteilt wurde, wegen der Fassadengestaltung:
Anbringen eines auffälligen Katzennetzes an Balkon einer Eigentumswohnung stellt zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar
Mieter darf kein Katzennetz auf dem Balkon anbringen
AG Augsburg: Kein Katzennetz an Außenfassade
Katzennetz am Balkon erlaubt? Es kommt darauf an...

Sprich: Wenn du eine Konstruktion findest, bei der weder in die Bausubstanz eingegriffen wird, noch das äußere Erscheinungsbild der Fassade maßgeblich gestört wird (wenn die überhaupt einheitlich ist), könntest du (in Deutschland) eventuell recht gute Chancen haben, die Zustimmung des Vermieters einzuklagen. Zumindest wenn ich mir die neuesten Urteile und die Urteilsbegründungen der anders lautenden Urteile ansehe. Ob man das will und vor allem, ob das auch für die Schweiz gilt, ist dann die andere Frage.
 
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