3.Katze? Wohnungsgrösse? Hilfe!

  • Themenstarter PebblesundPaul
  • Beginndatum
  • #21
Schön, dass ihr eine dritte Fellnase einziehen lassen wollt! :)

Aber hier geht dein Gesuch unter. Magst du nicht lieber einen extra “Gesucht“-Thread aufmachen?
 
A

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  • #22
Ich gucke schon in den Notfellchen-Tröds :D
Ich schreibe heute Abend mal mein Gesuch am PC nieder, am Handy ist das so doof:p

Lg Marie
 
  • #23
Ich weiß gar nicht, woran man das mit der Wohnungsgröße festmacht... es kommt sicher auf die Katzen an, genauso wie bei den Menschen. Da sagen die einen ja auch, ich kann nur in einem Haus leben und die anderen leben auf 25 qm.
Eine Katze, die aus einer Kolonie von der Straße kommt, hat sicherlich mit "vielen" Katzen auf einem Haufen kein Problem, während es für eine Katze, die jahrelang alleine gelebt hat, wahrscheinlich ganz anders ist.

Ich lese hier immer wieder, dass eine Wohnung günstig geschnitten sein sollte. Und ich frage mich dann immer, was heißt das denn? Möglichst viele Zimmer? Oder eine möglichst lange Rennstrecke? Wann ist eine Wohnung denn für Katzen günstig geschnitten?

Viel Spaß beim Suchen der dritten Fellnase! :)
 
  • #24
Ich finde es auch sehr schwierig mit der Wohnungsgröße. Ich denke, wenn jede Katze einen Platz nur für sich zum Rückzug hat, ohne, dass jedesmal eine andere an ihr vorbei muss oder man selbst ständig um sie herum wuseln muss,.. dann ist genug Platz da. Wir haben eine 200 m² Wohnung und 40 m² Terrasse auf denen unsere 2 Coonys toben können und gern mal wie gestört durch die Gegend donnern. Waren auch mal am überlegen eine dritte aufzunehmen aber ich war skeptisch, ob der "große" (sind Brüder und beide jetzt 16 Monate alt) einen dritten akzeptiert. Er knurrt und droht gewaltig, wenn etwas anderes Pelziges in unsere Wohnung will, was nicht sein Bruder ist. Also haben wir es gar nicht erst versucht. Schade eigentlich ;) Ich drück euch die Daumen, dass das mit der 3. Katze funktioniert. Vielleicht erst im neuen Haus, wenn mehr Platz ist, und der ältere nicht von den beiden Jungspunten "überrannt" wird? Letzten Endes heißt es immer: ausprobieren.
 
  • #25
Liebe Marie!
Das sind ja tolle Neuigkeiten!
Ich dachte, ihr dürftet keine dritte Katze dazunehmen.
Das freut mich jetzt sehr für euch!
Viel Glück!
 
  • #26
Liebe Marie!
Das sind ja tolle Neuigkeiten!
Ich dachte, ihr dürftet keine dritte Katze dazunehmen.
Das freut mich jetzt sehr für euch!
Viel Glück!

Danke :pink-heart:
Bin schon total aufgeregt,
Vielleicht gibt es bald meinen ersten Hibbel-Thread :D

Liebe Grüße
 
  • #27
Ich weiß gar nicht, woran man das mit der Wohnungsgröße festmacht... es kommt sicher auf die Katzen an, genauso wie bei den Menschen. Da sagen die einen ja auch, ich kann nur in einem Haus leben und die anderen leben auf 25 qm.
Eine Katze, die aus einer Kolonie von der Straße kommt, hat sicherlich mit "vielen" Katzen auf einem Haufen kein Problem, während es für eine Katze, die jahrelang alleine gelebt hat, wahrscheinlich ganz anders ist.

Ich lese hier immer wieder, dass eine Wohnung günstig geschnitten sein sollte. Und ich frage mich dann immer, was heißt das denn? Möglichst viele Zimmer? Oder eine möglichst lange Rennstrecke? Wann ist eine Wohnung denn für Katzen günstig geschnitten?

Viel Spaß beim Suchen der dritten Fellnase! :)

Ich gehöre zu denen, die bei kleinen Wohnungen nicht so gern zuraten mögen, mehrere Katzen zu halten. Eine Grenze ziehe ich insofern besonders bei Einzimmerwohnungen ohne Balkon.

Bei einer kleinen Zweizimmerwohnung beispielsweise, die evtl. nicht viel größer ist als eine schöne Einzimmerwohnung, kann ein guter Schnitt bei gleicher qm-Zahl DEN großen Unterschied machen!

Vergleich:

Eine schöne helle Einzimmerwohnung mit 45 qm Wohnfläche, Küche und Bad, kleiner Flur, aber ohne Balkon. Vorteil: es gibt mehr reine Wohnfläche (drinnen). Nachteil: kein Balkon. Ganz großer Nachteil: zwei oder mehr Katzen können sich im Grunde nicht aus dem Weg gehen und auch nicht sinnvoll separiert werden außer in der Küche (weil meist zwar die Küche, nicht aber das Bad ein Fenster und Tageslicht hat). Weiterer Nachteil: auf wenn man das Wohn-/Schlafzimmer mit Raumteilern in mehrere Bereiche Wohnen, Essen und getrennt Bett/Schlafnische trennt, ist das für die Katzen nicht wirklich spannend. Sie sitzen dann einfach trotzdem auf einem Haufen, halt getrennt durch die Möbel. Sichtschutz ja, aber nicht "Gehör-/Riechschutz". D. h. es fehlt einfach auch eine Tür zum Zumachen.

Gleich große Zweizimmerwohnung mit Balkon: die innerhalb der Wohnung befindliche Wohnfläche liegt etwas unter der der Einzimmerwohnung, weil der Balkon auf die mietvertragliche Wohnfläche angerechnet wird, aber schon mal ein Unterschied wie Tag und Nacht! Balkon ist für Katzen einfach Wohnqualität, die letztlich auch ein vernetztes Fenster nicht wirklich ersetzen kann.
Ein guter Schnitt bei so beschränktem Raum ist ein Wohnungszuschnitt, wo Katz längere Strecken rennen kann und wo dreidimensional geturnt werden kann, es also auch entsprechend Wände für Catwalk usw. gibt.
Ich beschreibe immer gern eine Berliner Plattenbauwohnung, wo eine Userin des Forums mit drei Katzen übergangsweise gewohnt hat und die wirklich perfekt für Katzen hergerichtet war:
Die Wohnung ging über die Breite des Wohnhauses, also Schlafzimmer nach vorn raus, Wohnzimmer und Balkon in den Gartenhof und dazwischen Flur, Bad und (ans Wohnzimmer angeschlossene halboffene) Küche. Eine Rennstrecke von bald 10 m (eine Hausaußenwand zur anderen), bei den Zimmern unterschiedliche Aussichten (einmal Straße, einmal Garten), Türen zum Zumachen und Separieren bzw. so dass sich die Katzen auch mal getrennt hinlegen und ihre Ruhe vor den Artgenossen haben konnten, auch nicht so sehr dicht auf einander sein mussten wie eben in einer Einzimmerwohnung.
Bad und Küche bei der Zweizimmerwohnung hatten zusammen keine acht qm, der Flur vielleicht fünf und das Schlafzimmer ca. 10, das Wohnzimmer knapp 20 qm. Der Balkon war riesig lang, aber schmal, trotzdem für die Katzen sehr abwechslungsreich gestaltet.

Soviel zum Thema Wohnungszuschnitt.

Gerade auch bei mehr Katzen und bei größeren Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern spielt es auch eine Rolle, wie der Grundriss gestaltet ist!
Ein kleines eineinhalbgeschossiges Siedlungshäuschen mit knapp 90 qm und vier Zimmern, Küche, Gäste WC und Bad kann beim Mehrkatzenhaushalt für die Tiere viel besser geeignet sein als eine loftartige gleichgroße Wohnung mit zwei Zimmern und einer riesigen Dachterrasse!

Ich würde - jedenfalls dann, wenn die Katzen auch Zugang zur (nötigenfalls eingenetzten) Terrasse haben - bei einer Zahl von beispielsweise fünf oder sechs Wohnungskatzen das Haus trotz der beschränkten qm-Zahl (Keller lassen wir mal weg bzw. betrachten ihn als für die Katzen nicht zugänglich) viel besser geeignet und auch abwechslungsreicher sein als so eine Loftwohnung mit wohlmöglich offener Küche, einem riesigen Wohnraum, einem Bad und einem vergleichsweise kleinen Schlafraum. Insofern fände ich die Loftwohnung trotz gleicher qm-Zahl schon für zwei Katzen iwie ungünstig, für mehr Katzen gar nicht gut. (Auch hier: reine Wohnungskatzen.)

Ein guter Grundriss kann vieles wettmachen an fehlenden qm, aber insgesamt teile ich schon die Ansicht, dass eine gewisse Grundfläche vorhanden sein sollte. 75 qm und 3ZKBB sind für drei Wohnungskatzen aus meiner Sicht absolut ok, wenn die Katzen alle Räume nutzen dürfen (24/7) und nicht dauerhaft auf bestimmte Räume begrenzt werden. Ein aus menschlicher Sicht total verkorkster Grundriss (beispielsweise eine Reihe von Durchgangszimmern) kann für Katzen eine supertolle Rennstrecke sein, genauso ein gefangenes Zimmer, das aber von zwei benachbarten Wohnräumen zugänglich ist (= bei offenen Türen können sich die Katzen unter Einschluss des Flures im Kreis jagen ^^).
Das sind Gedanken und Blickwinkel, die jedenfalls für mich eine Rolle spielen für die Frage, wie katzengerecht ein Wohnungs-/Hausgrundriss ist bzw. wie eine Wohnung/ein Haus katzengerecht eingerichtet werden kann.

Und warum das alles?
Wir haben hier vier sehr bewegungsfreudige und lebhafte orientalische Katzen (zwei Siamesen, eine Orientalisch Kurzhaar und eine Peterbald) in reiner Wohnungshaltung, und ich sehe bei jeder Erweiterung an Klettermöglichkeiten, dass auch gut geschnittene knapp 100 qm nebst Balkon immer weiter getoppt werden können. :)

LG
 
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  • #28
Ich stimme nicker zu. Toll, dass sich jemand so gut Gedanken über geeignete Wohnungen gemacht hat. Bei uns hat jeder Kater sein "eigenes" Zimmer (das auch gern mal wechselt^^) In einem Loft würde ich auch nur max. Freigänger halten, sonst bekommt noch der "Lagerkoller" eine Chance. Bei uns ist nur das Wohnzimmer riesen groß und der Rest hat normale Raumgrößen. Ich bin gespannt, was die zwei Katzen des Threaderöffners (wie war doch gleich der Nickname? *schäm*) zur dritten Fellnase sagen werden.:)
 
  • #29
Danke nicker :)

Jetzt sehe ich das irgendwie anders.
Das sich Katzen auf großer, freier Grundfläche mit wenig Zimmern nicht aus dem Weg gehen können, daran habe ich bis jetzt garnicht gedacht!

Zum separieren ist unsere Wohnung, meiner Meinung nach, gut geschnitten.

Option 1 wäre Gittertür im Wozi (mit viel Publikumsverkehr, laufe da ja dauerhaft vorbei)
Option 2 wäre das kleine Schlafzimmer (wenig Durchgangsverkehr und die Katze würde nicht ganz so viel von uns mitkriegen)
Option 3 wäre die Gittertür im Knick in Flur, dann wäre die Wohnung 60/40 geteilt, das wäre evtl eine Möglichkeit wenn ich Pebbles (Die Kleine) relativ zeitig mit dem Neuankömmling vergesellschaften würde. Sie zählt mit fast 5Monaten ja noch als Kitten?

LG Marie :)
 
  • #31
  • #32
Hallo

Ich möchte mich zum Satz ganz am Anfang äussern, dass der Vermieter nicht viel sagen kann, weil die Katze ein Kleintier ist. Aber für die Haltung von Katzen und Hunden braucht man das Einverständnis vom Vermieter. Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, dürfen ohne Einverständnis gehalten werden, ausgenommen giftige und laute wie Papageien, ect.
 
  • #33
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Nicker!! :zufrieden:
 
  • #34
Hallo Marie,

Option 2 wäre das kleine Schlafzimmer (wenig Durchgangsverkehr und die Katze würde nicht ganz so viel von uns mitkriegen)
Option 3 wäre die Gittertür im Knick in Flur, dann wäre die Wohnung 60/40 geteilt, das wäre evtl eine Möglichkeit wenn ich Pebbles (Die Kleine) relativ zeitig mit dem Neuankömmling vergesellschaften würde. Sie zählt mit fast 5Monaten ja noch als Kitten?

Variante 2 und 3 hören sich ganz gut an.

5 Monate sind für mich bereits Jungkatzen. Die Vorgehensweise würde ich davon abhängig machen, wie sich die Katzen am Gitter verhalten.

Wie hat Paul auf Pebbles reagiert?
 
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  • #35
Hallo

Ich möchte mich zum Satz ganz am Anfang äussern, dass der Vermieter nicht viel sagen kann, weil die Katze ein Kleintier ist. Aber für die Haltung von Katzen und Hunden braucht man das Einverständnis vom Vermieter. Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, dürfen ohne Einverständnis gehalten werden, ausgenommen giftige und laute wie Papageien, ect.


Ich glaube das sich dahingehend die Gesetzeslage "etwas" geändert hat, man braucht natürlich das Einverständnis des Vermieters aber er darf sie eben nicht mehr grundsätzlich verbieten. Dafür braucht auch er Gründe wenn ich ihn richtig verstanden habe (Also zum Bsp. Starke Geruchsbelästigung, starke Allergien eines Mieters etc.), die Aussage "weil ichs halt nicht will" geht so nicht mehr.

In unserem Haus leben mehrere Katzen, alles Einzeltiere, habe ihm erklärt das ich eher dort die Gefahr von "Zerstörungswut" sehe.


Hallo Marie,



Variante 2 und 3 hören sich ganz gut an.

5 Monate sind für mich bereits Jungkatzen. Die Vorgehensweise würde ich davon abhängig machen, wie sich die Katzen am Gitter verhalten.

Wie hat Paul auf Pebbles reagiert?

Hey :)
Also..
Paul hat bei dem ersten Zusammentreffen einmal,zweimal gefaucht. Dann nicht mehr. An der Gittertür war sie sehr, sehr neugierig mit relativ großen Pupillen (da gabs kein Gefauche)

Allerdings war es Paul am Anfang doch unangenehm, wenn Pebbles auf sie zu kam oder mit ihr köpfeln wollte, da ist Paul dann zurück gewichen. Trotzdem sind beide ganz normal hier rumspaziert.
Nach 5 Tage gabs dann den ersten zögerlichen Spielansatz von Paul. Seitdem gibts die nur noch zu zweit :pink-heart:

Ich bin wie gesagt etwas unsicher, würde das auch spontan vom Alter der dritten Mitbewohnerin abhängig machen. Ein Scheuchen würde ich anfangs eh komplett separieren.
Also mit 5Monaten keine "Kittenzusammenführung" mehr?

Lese gerade "Katzenzusammenführung mit Herz und Verstand" allerdings ist da so ein individueller Fall nicht beschrieben :hmm:

Lg Marie :)
 
  • #36
Also mit 5Monaten keine "Kittenzusammenführung" mehr?

Wenn die Gittertür ohnehin vorhanden ist, dann würde ich persönlich immer auf Nummer sicher gehen.
Also Gittertür, zwei Tage schauen, wie sich alle Katzen verhalten und dann situationsbedingt entscheiden.
 
  • #37
Danke Moment-a :)

Gut, jetzt habe ich wenigstens nen groben Plan:p
 
  • #38
Das ist immer gut :D
 
  • #39
Hallo

Ich möchte mich zum Satz ganz am Anfang äussern, dass der Vermieter nicht viel sagen kann, weil die Katze ein Kleintier ist. Aber für die Haltung von Katzen und Hunden braucht man das Einverständnis vom Vermieter. Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, dürfen ohne Einverständnis gehalten werden, ausgenommen giftige und laute wie Papageien, ect.

Das pauschale Verbot der Kleintierhaltung ist rechtlich unzulässig.

Mietverträge enthalten meist sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBen); das ist genau das, was als "Kleingedrucktes" beispielsweise vom Versandhandel oder von der Bank bekannt ist.
Weil der Kunde (vom Versandhaus, von der Bank) bzw. eben auch der Mieter an diesen Vereinbarungen, die (das Versandhaus/die Bank) der Vermieter stets verwendet, nicht wirklich etwas ändern können, gibt es dafür spezielle Vorschriften im BGB, wonach diese Vertragsklauseln strenger geprüft werden (zugunsten des Verbrauchers/Mieters) als andere Vertragsvereinbarungen.
Im Rahmen eines solchen Gerichtsprozesses ist das pauschale Verbot der Tierhaltung in Mietwohnungen als rechtlich unwirksam erachtet worden. Was aber auf jeden Fall eine gültige (und sehr weit verbreitete) Vertragsklausel/AGB ist, ist die Regelung, wonach die Tierhaltung der Erlaubnis durch den Vermieter bedarf.

D. h. der Vermieter muss gefragt werden, bevor man ein Tier zu sich nimmt oder mit schon vorhandenen Tieren einzieht, und der Vermieter kann auch nein sagen. V. a. dann, wenn es gute Gründe gegen die Tierhaltung gibt: eine Katzen- oder Hundeallergie bei den anderen Mietern, ein sog. Kampfhund, eine giftige Schlange, Geruchs- oder Lärmbelästigung durch die Tiere bzw. zu viele Tiere in der Wohnung.

Ziervögel, Meerschweinchen etc. sind von diesen Regeln meist ausgenommen, sofern es sich um ein oder zwei Tiere handelt und keine Belästigung stattfindet (Beispiel: ständig kreischende Amazonen oder ein Hasenstall, der nie sauber gemacht wird).

Katzen und Hunde zählen aber nicht in diesem Sinne zu den kleinen Tieren, sondern sind schon erlaubnisbedürftig.

Und: das ist kein Gesetz, sondern es handelt sich um Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs, also des obersten Zivilgerichts in Deutschland.

Die TE hat es insofern genau richtig gemacht, dass sie vom Vermieter die Erlaubnis, bis zu drei Katzen in der Wohnung zu halten, vor der Anschaffung einer dritten Katze eingeholt hat und dass diese Regelung auch als Bestandteil des Mietvertrages schriftlich fixiert worden ist.

Dies mal grob vereinfacht zur Rechtslage.

LG
 

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