Katzengehege - Baurecht

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  • #21
wie schon geschrieben, deutschland und die regeln und gesetze...

@frank - du hast schon recht, man muss nur wissen, wie man damit umzugehen hat. ;)

wir werden erstmal die winkel an die trennwände tackern. vielleicht interessiert es ja keinen :D schließlich haben wir keinerlei berührungspunkte mit öffentlichem land. hat auch seine vorteile :D

viele grüße
brigitta
 
A

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  • #22
Weiß eventuell auch jemand von euch, wie das NRW-Baurecht für Freigehege ist?
 
  • #23
Weiß eventuell auch jemand von euch, wie das NRW-Baurecht für Freigehege ist?
Hier schau mal:

Bauordnung des Landes NRW -Landesbauordnung-
§ 65
Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und
Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Einfriedungen, Stützmauern, Brücken
13. Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur bei Grundstücken, die bebaut sind oder deren Bebauung genehmigt ist,...
Bliebe eigentlich nur noch zu klären was man unter "an öffentlichen Verkehrsflächen" versteht.
 
  • #24
Supi, danke :)

Dann nerve ich für Details morgen einfach die Stadt. Die werden das ja ganz genau wissen müssen :)
 

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