Katzengehege - Baurecht

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Hallo,
weil es immer noch ziemliche Unklarheiten über die gesetzlichen Grundlagen betreffs der Errichtung eines Katzengeheges innerhalb eines Grundstückes/Gartens gibt, möchte ich dieses Thema aufgreifen und hoffe für etwas mehr Klarheit beizutragen. Obwohl mehr als 40 Prozent der Einwohner dieses Landes in selbstgenutzen Wohneigentum wohnen, hält sich die Anzahl der Katzen mit gesicherten Freigang im Garten doch arg in Grenzen. Mich würde auch einmal interessieren weshalb dies so ist. Eines der grössten Missverständnisse ist das Thema Zaunhöhe bzw. Zaunbeschaffenheit. Sehr oft kann man den Satz hören "wir dürfen hier ja nicht so hoch bauen".

Man muss hierbei aber unbedingt unterscheiden zwischen der Umzäunung eines gesamten Grundstückes und einer zusätzlichen Einfriedung innerhalb eines solchen Grundstückes. Die Art und Beschaffenheit eines Grundstückzaunes ist im Allgemeinen in der örtlichen Gemeinde/Stadtbauordnung geregelt und kann meist im örtlichen Bauamt eingesehen werden. Für die Errichtung einer Einfriedung wie z.B. ein Tiergehege, gelten aber die Bauordnungen der Länder. So sehen zum Beispiel die Bauordnungen von Bayern und Niedersachsen vor, das Einfriedungen bis 1,80m Gesamthöhe eine genehmigungsfreie Baumassnahme sind, die jederzeit ohne Baugenehmigung erstellt werden dürfen. Wichtig ist nur, das der jeweilige Grundstückszaun bestehen bleibt.

Hier der Link zur[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Niedersächsische Bauordnung (NBauO)[/FONT]
([FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]§ 69 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen sowie Anhang 1)

Es wäre schön wenn hier noch mehr Wichtiges zum Thema Katzengehe und deren gesetzliche Grundlagen zusammen getragen werden könnte. 🙂

Katzenzaun
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Keine Vorschläge, Ideen oder Meinungen?
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Keine Vorschläge, Ideen oder Meinungen?
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vorschläge leider noch nein, da ich mich erst anfange mit dem thema auseinanderzusetzen.

ideen aus demselben grund auch noch nicht 😳

meinung - toller vorschlag! würde mich auch über info's freuen - und werde mich dann (nach eigener "einarbeitung") auch hoffentlich konstruktiv einbringen.

viele grüße
brigitta
 
würde mich auch über info's freuen - und werde mich dann (nach eigener "einarbeitung") auch hoffentlich konstruktiv einbringen.
zitier mich mal selber 😀

weil, vorm einbringen (bin noch nicht schlauer), würde mich auch interessieren, was ihr so wisst.
 
Hätten wir einen Garten, wäre eine Einfriedung / Umzäunung für gesicherten Freigang auch meine allererste Wahl.
Für mich eigentlich die optimale Art und Weise, Katzen ruhigen Gewissens Freigang zu gewähren...

Leider sind die Bauordnungen in den verschiedenen Bundesländern ziemlich verschieden; dazu kommt noch, dass (zumindest hier in Bayern) viele Gemeinden ihre eigene sog. "Gestaltungssatzung" haben. Diese stellt Richtlinien auf, die ein einheitliches oder optisch gewünschtes Straßenbild gewährleisten sollen.
Da ist teilweise sogar festgelegt, wo welcher Baum/Hecke anzupflanzen ist und welche Gehölze verwendet werden sollen.🙄

So als grobe Richtline: alles was keine Fundamente braucht, ist kein "Bauwerk" und somit normalerweise nicht genehmigungspflichtig nach Bauordnung.

Und was die Gestaltungssatzungen angeht:
Erstmal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter! 😉
D.h. mit etwas Fingerspitzengefühl den Nachbarn gegenüber dürfte eine katzensichere Einfriedung in den allermeisten Fällen machbar sein.

Gruß, Franziska
(die sich tagtäglich mit Baugenehmigungen rumschlägt!)
 
Leider sind die Bauordnungen in den verschiedenen Bundesländern ziemlich verschieden; dazu kommt noch, dass (zumindest hier in Bayern) viele Gemeinden ihre eigene sog. "Gestaltungssatzung" haben. Diese stellt Richtlinien auf, die ein einheitliches oder optisch gewünschtes Straßenbild gewährleisten sollen.
Da ist teilweise sogar festgelegt, wo welcher Baum/Hecke anzupflanzen ist und welche Gehölze verwendet werden sollen.🙄
Ja, prinzipiell gebe ich dir absolut recht. Sag mal, wenn du dich regelmässig mit so etwas wie der Bauordnung herumschlagen musst, vielleicht kannst du mir dann auch eine Frage beantworten. Zum Beispiel steht doch in der Bayerischen Bauordnung, im Art. 63 (1) 6 a, das Einfriedungen bis 1,80m Höhe keinerlei Genehmigung bedürfen.

Bayerische Bauordnung / PDF

Wieweit haben Gemeinden nun das Recht diesen Artikel zu umgehen bzw. ihre eigenen Grenzen festzulegen? Wir sprechen hier wohlgemerkt über Einfriedungen und nicht um Grundstückszäune, denn das ist ja wieder eine ganz andere Sache und leider etwas, das permanent durcheinander gebracht wird. Denn die Höhe des Grundstückszaunes hat mit der Höhe einer dahinter liegenden Einfriedung zumindest nicht direkt etwas zu tun.
 
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Du meinst also, inwieweit eine Gemeinde das Recht hat, eine z.B. massive, 1,80m hohe Einfriedung trotz Festlegung gem. BayBO Art. 63 zu untersagen?
 
Ich befürchte, da wird es auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.

D.h. angenommen, Du willst eine solche Einfriedung bauen.
Es soll eine massive, 1,80m hohe Mauer werden, auch in einem von der Straße / vom öffentlichen Raum gut einzusehendem Bereich.

Lt. Bauordnung erstmal kein Problem. Abzuklären wäre eventuell noch, ob bei diesem Bauvorhaben evtl. Abstandsflächen gg. dem Nachbarn einzuhalten sind (glaube ich nicht, müßte jetzt aber genauer nachlesen).
Sollte es für das betreffende Grundstück aber nun eine Gestaltungssatzung geben, die den Bau einer Mauer ausschließt, würde ich dem Bauherrn raten, bei der zuständigen Gemeinde anzufragen bzw. dort die geplante Mauer zu beschreiben. Oft lassen die Gestaltungssatzungen einigermaße Raum für Interpretation (z.B. "regionaltypische steile Dachneigung" - was ist schon steil?! 😉 )
Meiner Erfahrung nach muss man es den zuständigen Genehmigungsbehörden nur gut (und höflich) genug verkaufen, dann geht einiges auch außerhalb der Bebauungspläne. Fühlt sich eine Behörde übergangen, können die oft recht zickig werden! 😀

Ob es allerdings einen allgemeingültigen Satz a la "Bundesrecht bricht Landesrecht" gibt, auf den man sich 100%ig berufen kann, ist mir nicht bekannt.

Wenn du einen akuten Fall hast und es ganz genau wissen willst, muss ich am Montag im Büro mal schauen, ob wir sowas schonmal hatten. Aber erfahrungsgemäß führt es im Baugenehmigungsverfahren eher zum Erfolg, wenn man sich mit der Behörde einigt als den Rechtsweg einzuschlagen.
 
Sollte es für das betreffende Grundstück aber nun eine Gestaltungssatzung geben, die den Bau einer Mauer ausschließt, würde ich dem Bauherrn raten, bei der zuständigen Gemeinde anzufragen bzw. dort die geplante Mauer zu beschreiben.
Bei uns gibt es zum Beispiel so eine Gestaltungssatzung. Ist so weit ich weiss in den einzelnen Strassensatzungen enthalten und nur in der Stadtverwaltung einsehbar. Jedenfalls steht in unserer Strasse dass alle Grundstücke mit einen Jägerzaun begrenzt sein müssen und der muss genau 50 cm hoch sein. 😱
Anfangs dachte ich deshalb auch wir könnten keinen Katzenzaun bauen. Bis ich mir mal ansah wie einige Nachbarn das so machen.
katzenzaun02rn1.jpg

Wie du hier sehen kannst, haben wir beides. 😀 Einen Jägerzaun der genau 50 cm hoch ist und dahinter unsere äh... Einfriedung für die Katzen. 😀
Aber mal ganz abgesehen von solch einen Sichtschutzzaun, ein Katzenzaun muss ja nicht unbedingt so massiv sein.

Hier ein Link zu einer Seite mit recht unterschiedlichen Lösungen:

Freigehege
 
Brrrrr... ein Jägerzaun!!!! 😛

Naja, ihr habt das ja gut gelöst und bekommt von Innen von dem Prachtstück ja nichts mit!

Ich persönlich würde zwar eine weniger blickdichte, eher transparente Konstruktion wählen (bei den Links sind einige gute Sachen dabei... habs gerade mal überflogen), aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.

Diese Gestaltungssatzungen finde ich immer sehr zwiespältig; einerseits ist es schon zu begrüßen, dass sich jemand (der sich idealerweise damit auskennt) über das Gesamtbild einer Siedlung Gedanken macht. Gerade z.b. bei historischen Ortskernen oder Dorfsanierungen gibts wirklich gelungene Beispiele.
Andererseits bin ich persönlich immer gegen zu viele Reglementierungen...
Und euren Jägerzaun z.B. haben sich die Ersteller der Gestaltungssatzung bestimmt auch anders gedacht! 😉

(sorry, das war jetzt OT!)
 
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Naja, ihr habt das ja gut gelöst und bekommt von Innen von dem Prachtstück ja nichts mit!
Jepp... allerdings. 😀 Und wie der Zaun von aussen aussieht ist mir doch so was von egal. 😎

Ich persönlich würde zwar eine weniger blickdichte, eher transparente Konstruktion wählen (bei den Links sind einige gute Sachen dabei... habs gerade mal überflogen), aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.
Na ja, ich muss zu unseren Katzenzaun auch sagen das er in erster Linie Sichtschutz ist, weil man ansonsten bis ins Wohnzimmer schauen kann. Das mag ich irgendwie überhaupt nicht. Jedenfalls haben wir den Sichtschutz einfach mit dem Katzenschutz verbunden. Natürlich kann man es auch anders machen, ganz davon abgesehen das es auch eine Kostenfrage ist, denn so ein Sichtschutzelement ist nach wie vor recht preiswert.

Diese Gestaltungssatzungen finde ich immer sehr zwiespältig; einerseits ist es schon zu begrüßen, dass sich jemand (der sich idealerweise damit auskennt) über das Gesamtbild einer Siedlung Gedanken macht. Gerade z.b. bei historischen Ortskernen oder Dorfsanierungen gibts wirklich gelungene Beispiele.
Andererseits bin ich persönlich immer gegen zu viele Reglementierungen...
Und euren Jägerzaun z.B. haben sich die Ersteller der Gestaltungssatzung bestimmt auch anders gedacht! 😉
Wir haben die Erfahrung gemacht, das sich nach zwanzig oder gar vierzig Jahren niemand mehr Gedanken um solche Satzungen macht. Zum Beispiel hiess es in unserer Strassensatzung in den sechziger Jahren auch mal das auf jeden Grundstück mindestens ein Dutzend einheimische Nadelgehölze gepflanzt werden müssen. 😱 Äh... wir haben vor zwei Jahren fünf der vermutlich letzen 8 Fichten der gesamten Ortschaft aus dieser Zeit gefällt. 😀

Übrigens gibt es hier in Peine ein völlig neues Baugebiet für das es keinerlei Satzung gibt. Da gibt es keinerlei Vorschriften über die Grösse des Hauses, Dachform- oder Schräge, Farbe, Massiv- oder Fertighaus. Ob Jägerzaun oder gar nichts spielt da keine Rolle. Da findet man Häuser in Villenform gleich neben Ökohäusern in Blockhütttenbauweise. Wir gehen da oft spazieren weil es riesigen Spass macht sich das alles anzuschauen. 😀
 
hi,

unsere planung eines (zugegebenermassen nicht so großen und nicht so abenteuer-spielplatz-saugeil-mäßigen) kleinen gesicherten ausganges nimmt langsam konkrete züge an.

daher weiß ich jetzt, dass man in hamburg sein grundstück in 1.80 meter hoch einpacken kann, wie man will. da kann keiner etwas dagegen haben 😀

wie es in noch anderen bundesländern aussieht, weiß ich jetzt allerdings nicht.

viele grüße
brigitta
 
In fast allen Bundesländern ist das Baurecht ähnlich gelagert. Einfriedungen innerhalb eines Grundstücks sind bis zu einer Gesamthöhe von 1,80m völlig genehmigungsfrei. Das heisst, weder das Bauamt noch die Nachbarn haben die Möglichkeit dagen Einspruch zu erheben.

Das ist übrigens der einzige Grund weshalb alle Sichtschutzelemente in den Baumärkten allesamt eine Höhe von 1,80 m haben. 😀
 
weiß jemand (du vielleicht, frank? 😉 ) ob es ok ist, wenn man die trennwände die genehmigten 1,80 m hoch hat und dann nochmal 50 oder so zentimeter netz - an winkeln etwas nach innen geneigt?

da bin ich nämlich jetzt dran .....

😕 😕 😕

deutschland, deine regeln.....

gruß
brigitta
 
Hallo Brigitta,
du meinst ob der Zaun nicht durch die geneigten Winkel zu hoch ist?
Naaaa jaaaaa... prinzipiell wahrscheinlich schon. Aber ich denke das kommt darauf an wieviel höher der Zaun dadurch wird. Aber rein theoretisch ist unser Zaun auch um 5 Zentimeter zu hoch da wir die Zaunpfosten alle mit Einschlaghülsen befestigt haben und die schauen alle ein klein wenig aus dem Boden heraus. Macht aber auch nix... wenn jemand daran Anstoss nimmt würde ich ganz einfach einige Schubkarren Erde an den Zaun kippen und dann stimmt die Höhe wieder. 😀 So weit ich weiss steht nämlich nirgendwo genau geschrieben das die Zaunhöhe an Hand von irgendeinen bestimmten Punkt des Gartenbodens aus, gemessen werden muss.

schnurr hat gesagt.:
deutschland, deine regeln.....
Tja, in Deutschland ist es wichtig das man die Regeln kennt... damit man genau weiss wie man sie umgehen kann. 😀
 
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Meine Freundin in BaWü, Kreis Ludwigsburg, ist gerade dabei, ihr neu erstandenes Grundstück katzensicher einzuzäunen. Eine Anfrage beim örtlichen Bauamt ergab, dass ein "nicht massiver Zaun" als Abgrenzung zu Straßenland oder Nachbargrundstück keinerlei Beschränkung unterliegt. Darunter versteht man z.B. einen Maschendrahtzaun. Würde sie eine Mauer oder sonst einen massiven "toten" Sichtschutz bauen wollen (im Gegensatz zur "lebenden" Hecke), dann dürfte sie 1,50 m Höhe an der Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Für jede 10 cm, die sie ihre "Mauer" aber ins Grundstück hinein setzen würde, könnte sie dann auch weitere 10 cm in die Höhe gehen. D.h., ein Zaun einen Meter innerhalb der Grundstücksgrenze könnte 2,50 m hoch sein, oder man geht entsprechend schräg hoch.

Die Zahlen können aber von Landkreis zu Landkreis oder gar Gemeinde variieren und sollten unbedingt angefragt werden.

Meine Freundin wird jetzt einen Maschendraht von 200 oder 210 cm Höhe plus 45 Grad-Winkel ca. 30-50 cm nach innen bauen lassen. Sicher ist sicher, da eine ihrer Katzen ein Sprungtalent ist ...

Grüßle
 
Die Zahlen können aber von Landkreis zu Landkreis oder gar Gemeinde variieren und sollten unbedingt angefragt werden.
Stimmt... aber nur wenn nichts anderes in den Bauordnungen der Länder geregelt ist. Also in Niedersachsen gilt zum Beispiel in erster Linie die Niedersächsische Bauordnung (NBauO/§69 Genehmigungsfreie Baumassnahmen sowie Anhang 1) Und gaaaaaanz wichtig, man kann es gar nicht oft genug erwähnen... wenn man beim Landkreis oder der Gemeinde nachfragt daran denken das es sich um eine Einfriedung innerhalb eines Grundstückes handelt. Es sei denn, man hat vor den Katzenschutzzaun auch gleich als Grundstückszaun zu benutzen. Dann ist das natürlich etwas anderes.
 
Das, was ich eben geschrieben habe, gilt für einen Grundstückszaun, in dem Fall gleichzusetzen mit Katzenzaun. Die nette Dame vom Bauamt hat meiner Freundin die entsprechenden Gesetzespassagen gleich kopiert und mitgegeben.

Ich kann mir das bei Bedarf gern mal faxen lassen, oder meine Freundin meldet sich hier auch mal an 😉
 
Das, was ich eben geschrieben habe, gilt für einen Grundstückszaun, in dem Fall gleichzusetzen mit Katzenzaun.
Ja klar, ich meine ja nur das sich viele Katzenhalter von solchen Gesetzen abschrecken lassen ein Gehege für ihre Miezen zu bauen weil sie glauben das ein Grundstückszaun gleichbedeutend mit einer Einfriedung ist und das ist nunmal nicht der Fall. Ich höre immer wieder den Satz "wir dürfen hier ja leider keinen so hohen Zaun bauen" und das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Wie ich schon sagte, 1,80m darf jeder in Deutschland genehmigungsfrei bauen, einzig die Ausführung und das Material (Sichtschutzwand oder Netz) ist teilweise vorgegeben.

Wenn es nach der Stadt Peine und unserer Strassensatzung ginge dürfte unser Grundstückszaun lediglich 50 cm hoch sein und muss unbedingt aus einen Jägerzaun bestehen. 😱 Macht aber rein gar nichts, dann lässt man halt den Grundstückszaun so stehen wie er ist und baut den inneren Gehegezaun direkt davor. Und ob man nun lediglich einen Sichtschutz baut, einen Kaninchengehege oder einen Gehegezaun für einen katzensicheren Garten, ist dabei völlig einerlei.
 

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