Was steht in eurem Mietvertrag? (Hausordnung/Tierhaltung)

  • Themenstarter L.u.Mi
  • Beginndatum
  • #41
A

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  • #42
bei uns im Mietvertrag steht ein ausddrückliches verbot von halten von hunden und exotischen tieren. Dabei hat eine neue Nachbarin jetzt einen Hund???:confused:
Von Katzen ist nicht die Rede.Weshalb ich auch den Vermieter gefragt hab und natürlich nix dagegen.:)
 
  • #43
Bei mir im Mietvertrag wird Tierhaltung überhaupt nicht erwähnt.
Aber als ich auf Wohnungssuche war habe ich immer gefragt ob Tierhaltung erlaubt ist und hier halt jetzt eine mündliche Zustimmung für meine Katze.
 
  • #44
In unsere HAusordnung steht drin, dass die Tierhaltung in den Wohnungen vom jeweiligen Eigentümer bestimmt werden kann. Außen auf dem Grunstück gilt, dass Hunde angeleint sein müssen und die Häufchen entfernt werden müssen.

Ach so, da ich Eigentümer bin, darf ich alle Tiere halten, die ich will.:aetschbaetsch2: Daher hab ich auch 3 KAtzen, ein Hund und eine Barti, einen Gartenteich auf dem Balkon und ein Aqua im Wohnzimmer
 
  • #45
  • #46
In meinem Mietvertrag steht folgendes:

§11 Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, Hühner, Kaninchen usw., auch in Pension gegebene Tiere, dürfen nicht gehalten werden.
Eine etwaige Erlaubnis kann jederzeit unter Angaben von Gründen widerrufen werden.
Eine einem oder mehreren anderen Mietern erteilte Erlaubnis verpflichtet den Vermieter nicht zur Erteilung der Erlaubnis gegenüber dem Mieter.

Ist dieser § nun nichtig, da dort steht Tiere dürfen nicht gehalten werden ?


Ach, hätte man doch nur sein eigenes Häuschen :sad::sad:
 
  • #47
Hört sich für mich schon fragwürdig an.

Im Grunde genommen heißt das ja: Tiere darfst du nicht halten und wenn du eine Erlaubnis hast, kann die dir auch jeder Zeit wieder genommen werden und nur weil es einem anderen Mieter erlaubt ist, eine deutsche Dogge zu halten, heißt das noch nicht, dass du ein Miezchen haben darfst. :confused:

Klingt für mich seeeeeehr willkürlich. Aber ich kenne mich nicht aus, vielleicht kann dir noch jemand eine qualifiziertere Antwort geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #48
  • #49
bei uns wurde die klausel des haltungsverbots für haustiere gestrichen
und haustierhaltung erlaubt zugefügt.
 
  • #50
@ sunny2009

Ich würde sagen, die Klausel ist Null und Nichtig, weil ...Tiere, insbesondere blablabla, dürfen nicht gehalten werden...

Ein grundsätzliches Tierhaltungsverbot ist unzulässig!

http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html

Gruß
Jubo


Das heißt dann ja, das man Katzen nicht verbieten kann, wenn die nachbarn damit kein problem haben oder. Ich habe mal nachgesehen, im Mitevertrag selbst steht bei mir nichts, nur in der Hausordnung, da steht, das tiere mit dem vermiter abzusprechen sind usw...



LG
 
  • #51
Ich will auch mal meinen Senf dazugeben :aetschbaetsch2:
Mein alter Chef (Rechtsanwalt) erklärte mir neulich, das der § Tierhaltung in einem Mietvertrag gar nicht mehr zulässig ist. Tiere sind in jeder wohnung er´laubt. Augenommen Ziegen und so :yeah::yeah::yeah:

http://www.tagesschau.de/inland/tierhaltung2.html

Könnt ihr ja ma gucken. Vielleicht hats auch schon jemand geschrieben...
 
  • #52
Hallo,

auch bei uns steht noch drin, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss. Weiter steht aber auch noch drin, dass man für sämtliche Großgeräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner etc.) eine Erlaubnis einholen muss. Noch weiter ist aber der Vorstand unserer Wohnungsgenossenschaft der Arbeitskollege meines Mannes und der meinte: Ist bloß noch nicht aktualisiert, solange kein Kleintierstreichelzoo oder ähnliches aufgemacht wird, interessiert das kein Schwein....;) Eben weil diese Klausel nicht mehr wirklich zeitgemäß ist....
 
  • #53
Unsere Vermieterin ist meine Mama und unter "sonstiges" habe ich geschrieben:"Jegliche Tierhaltung in jeglichem Umfang ist genehmigt" :aetschbaetsch1:

Den Vetrag brauchten wir nur für die Bank (Renovierungskredit), damit die sehen, dass wer drin wohnt, der die Raten tilgt. Aber den Spaß wollt ich mir nicht nehmen lassen *g*
 
  • #54
Unsere Vermieterin ist meine Mama und unter "sonstiges" habe ich geschrieben:"Jegliche Tierhaltung in jeglichem Umfang ist genehmigt" :aetschbaetsch1:

Den Vetrag brauchten wir nur für die Bank (Renovierungskredit), damit die sehen, dass wer drin wohnt, der die Raten tilgt. Aber den Spaß wollt ich mir nicht nehmen lassen *g*

Oha, aber.....also, das ist jetzt nur für Dich, oder? Weil, nicht dass mal einer ankommen würde mit nem Löwen oder so? :aetschbaetsch2:
 
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  • #55
Das heißt dann ja, das man Katzen nicht verbieten kann, wenn die nachbarn damit kein problem haben oder. Ich habe mal nachgesehen, im Mitevertrag selbst steht bei mir nichts, nur in der Hausordnung, da steht, das tiere mit dem vermiter abzusprechen sind usw...

Eine Hausordnung ist fester Bestandteil eines Mietvertrages und somit gültig. Wenn dort die Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung genannt wird, kannst du nicht einfach ohne diese Katzen halten. Katzen sind nicht automatisch Kleintiere, die man ohne Genehmigung halten darf.

Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen!

Viel Erfolg
Jubo
 
  • #56
Wenn ich bedenke, was sich heutzutage manche Leute als "Haustiere" halten, werde ich im nächsten Mietvertrag auch reinschreiben "Haustiere nach Absprache mit Vermieter".

Ich will schließlich kein Krokodilbecken oder Giftschlangen-Terrarium im Haus haben. Jagdhunde aus nachvollziehbaren Gründen nur, wenn sie Katzen mögen :D :D
 
  • #57
Eine Hausordnung ist fester Bestandteil eines Mietvertrages und somit gültig. Wenn dort die Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung genannt wird, kannst du nicht einfach ohne diese Katzen halten. Katzen sind nicht automatisch Kleintiere, die man ohne Genehmigung halten darf.

Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen!

Viel Erfolg
Jubo


Das wird sie nicht erlauben, ich sage ihr nichts, wie soll sie es erfahren? und ansonsten packe ich kater und kegel und gehe ;)
 
  • #58
Mal grundsätzlich, weil bei einigen Usern offensichtlich die Vorstellung herrscht, Katzen seien Kleintiere:

Dass das Halten von Kleintieren gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch. Diese Tiere kann der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Kleintiere sind Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen. Hunde - auch wenn sie klein sind - oder Katzen gehören nicht zu den Kleintieren.

Es gibt drei Ansichten zu diesem Thema:
1. Die Haltung von Katzen und Hunden gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch und kann nur ausgeschlossen werden, wenn durch die Tierhaltung der Hausfrieden gestört wird.
2. Die Haltung größere Tiere ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
3. Es kommt auf eine Interessenabwägung an, wobei folgende Umstände zu berücksichtigen sind:

Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters.

Bei der letzten Ansicht handelt es sich um die des Bundesgerichtshofs, die wohl für alle künftigen Entscheidungen der Untergericht von Bedeutung sein dürfte. Diese Entscheidung ist natürlich recht schwammig, aber aus meiner Sicht ein Hoffnungsschimmer für Katzenhalter, da ich mir schlecht vorstellen kann, dass das Interesse des Vermieters gegen die Katzenhaltung mehr wiegt als das des katzenhaltenden Mieters. Das Problem in der Praxis ist natürlich, dass man es sich mit seinem Vermieter nicht unbedingt verderben will.
 

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