
L.u.Mi
Forenprofi
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Auf Grund eines anderen Trades hat sich bei mir ne Frage im Schädel eingebrannt!!
Was steht eigentlich in eurem Mietvertrag drin, bez. Tierhaltung?
Wieviele Katzen, Hunde & Co. habt ihr?
In nem anderen Trade (ist schon länger her) wurde mal diskutiert, wieviele Katzen auf xx-qm zulässig sind? gibts da eigentlich mitlerweile Festgelegte/Vorgeschriebene Richtlinien?
meine Wohnung ist gut 51qm groß und hat einen (mitlerweile) Knast-Balkon
Also meine alte Hausordnung 🙁
Schriftliche Genehmigung für Leo+Mikey hatte ich in nicht mal ner Woche, da die beiden ja schnellstens bei den Vordosis raus sollten hab ich denen das erzählt und anscheinen haben die noch taggleich den Brief fertig gemacht 😀
Neue Hausordnung seit 20.März 2009 Gültig 😀
Da keimte schon der erste Wunsch (naja der war eigentlich schon vorher da 😀) nach einer dritten Katze.... dann warens vier.... leider nur kurz 😳
Was steht eigentlich in eurem Mietvertrag drin, bez. Tierhaltung?
Wieviele Katzen, Hunde & Co. habt ihr?
In nem anderen Trade (ist schon länger her) wurde mal diskutiert, wieviele Katzen auf xx-qm zulässig sind? gibts da eigentlich mitlerweile Festgelegte/Vorgeschriebene Richtlinien?
meine Wohnung ist gut 51qm groß und hat einen (mitlerweile) Knast-Balkon
Also meine alte Hausordnung 🙁
§ 24 Tierhaltung
1. Kleintiere (z.B. Ziervögel, Zierfische u.a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im Haushaltsüblichen Umfang halten
2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für Einzelfälle erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wiederufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitmieter in ihren Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden. Die Tierhaltung muss artgerecht und unter Beachtung der einschlägigen Tierschutzgesetze erfolgen. Die haltung von Hundearten, die nach dem Landeshundegesetz als sog. "gefähreliche Hunde" gelten, ist nicht gestattet.
3. Eine erteilte Zustimmung gilt nur bis zum Tode oder der Abschaffung des Tieres, für das die Zustimmung erteilt wurde. Bei einer Neuanschaffung eines Tieres ist eine erneute Zustimmung Vermieters erforderlich.
4. Das Füttern von Tauben von der Mietwohnung oder dem Grundstück aus ist unzulässig.
Schriftliche Genehmigung für Leo+Mikey hatte ich in nicht mal ner Woche, da die beiden ja schnellstens bei den Vordosis raus sollten hab ich denen das erzählt und anscheinen haben die noch taggleich den Brief fertig gemacht 😀
Neue Hausordnung seit 20.März 2009 Gültig 😀
§ 6 Haustiere und Vogelfütterung
Zur Haltung eines Hundes ist die Genehmigung des Verwalters einzuholen. Diese kann erst nach Vorlage der Steuerbescheinugung und der Haftpflichtversicherung für den Hund erteilt werden. Die Genehmigung kann nach bei Zuwiederhandlung wiederrufen werden. Es soll pro Wohnung nicht mehr als ein Hund gehalten werden Hunde sind im Bereich der gesammten Wohnanlage an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hunde sind unverzüglich vom Halter zu entfernen. Haustiere sind von den Spielplätzen fernzuhalten. Es ist untersagt, in der Anlage oder auf Balkonen Vögel zu füttern.
Da keimte schon der erste Wunsch (naja der war eigentlich schon vorher da 😀) nach einer dritten Katze.... dann warens vier.... leider nur kurz 😳