Was steht in eurem Mietvertrag? (Hausordnung/Tierhaltung)

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L.u.Mi

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Auf Grund eines anderen Trades hat sich bei mir ne Frage im Schädel eingebrannt!!

Was steht eigentlich in eurem Mietvertrag drin, bez. Tierhaltung?
Wieviele Katzen, Hunde & Co. habt ihr?
In nem anderen Trade (ist schon länger her) wurde mal diskutiert, wieviele Katzen auf xx-qm zulässig sind? gibts da eigentlich mitlerweile Festgelegte/Vorgeschriebene Richtlinien?
meine Wohnung ist gut 51qm groß und hat einen (mitlerweile) Knast-Balkon




Also meine alte Hausordnung 🙁
§ 24 Tierhaltung
1. Kleintiere (z.B. Ziervögel, Zierfische u.a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im Haushaltsüblichen Umfang halten
2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für Einzelfälle erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wiederufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitmieter in ihren Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden. Die Tierhaltung muss artgerecht und unter Beachtung der einschlägigen Tierschutzgesetze erfolgen. Die haltung von Hundearten, die nach dem Landeshundegesetz als sog. "gefähreliche Hunde" gelten, ist nicht gestattet.
3. Eine erteilte Zustimmung gilt nur bis zum Tode oder der Abschaffung des Tieres, für das die Zustimmung erteilt wurde. Bei einer Neuanschaffung eines Tieres ist eine erneute Zustimmung Vermieters erforderlich.
4. Das Füttern von Tauben von der Mietwohnung oder dem Grundstück aus ist unzulässig.

Schriftliche Genehmigung für Leo+Mikey hatte ich in nicht mal ner Woche, da die beiden ja schnellstens bei den Vordosis raus sollten hab ich denen das erzählt und anscheinen haben die noch taggleich den Brief fertig gemacht 😀



Neue Hausordnung seit 20.März 2009 Gültig 😀
§ 6 Haustiere und Vogelfütterung
Zur Haltung eines Hundes ist die Genehmigung des Verwalters einzuholen. Diese kann erst nach Vorlage der Steuerbescheinugung und der Haftpflichtversicherung für den Hund erteilt werden. Die Genehmigung kann nach bei Zuwiederhandlung wiederrufen werden. Es soll pro Wohnung nicht mehr als ein Hund gehalten werden Hunde sind im Bereich der gesammten Wohnanlage an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hunde sind unverzüglich vom Halter zu entfernen. Haustiere sind von den Spielplätzen fernzuhalten. Es ist untersagt, in der Anlage oder auf Balkonen Vögel zu füttern.

Da keimte schon der erste Wunsch (naja der war eigentlich schon vorher da 😀) nach einer dritten Katze.... dann warens vier.... leider nur kurz 😳
 
A

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Tierhaltung ist hier nicht erlaubt (bis auf Kleintiere)

Hundehaltung ist verboten - Katzenhaltung wird geduldet (fast jeder Mieter hier im Haus hat mindestens eine Katze - von 8 Mietparteien 6 Katzenhalter)
 
Tierhaltung ist hier nicht erlaubt (bis auf Kleintiere)

Hundehaltung ist verboten - Katzenhaltung wird geduldet (fast jeder Mieter hier im Haus hat mindestens eine Katze - von 8 Mietparteien 6 Katzenhalter)

:aetschbaetsch2: geduldet...
 
Ich hab meinen Mietvertrag selbst erstellen dürfen und in dem ist die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt! Das war mir wichtig!
 
Bei uns steht im Mietvertrag das die Haltung von Hunden und Katzen eine Genehmigung brauchen. War aber hier kein Problem. Die Katzenhaltung ist uns schriftlich im Mietvertrag genehmigt worden.
 
:wow: Wow...

Bei mit im Haus (11 Wohnungen) scheine ich mitlerweile die einzige "Tiersklavin" zu sein... hier war zwar mal ein kl.Hund mit drin aber den habe ich schon seit ner ewigkeit nicht mehr gesehen... und die Katze von meinem bis vor kurzem direkten Nachbarn hab ich auch nie zu Gesicht bekommen, obwohl seine Balkontür immer offen stand

Bin aber wohl nicht die Einzige im Wohnblock:
3 Freigänger und diewerse Mülltüten im Mülleimer mit Katzenstreu und Dosen lassen dies zumindest vermuten 😳
 
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Bei uns im Vertrag steht über Tiere nichts. Weder erlaubt oder nich erlaubt.
Haben dann einfach unseren Kater geholt. Hat dem Vermieter nich gepasst, aber da hat er Pech weils nich im Vertrag stand!
 
Ich habe darauf bestanden, daß man mir eine schriftliche Bestätigung gibt, daß meine vier Katzen erlaubt sind. 🙂

Voraussetzung war, daß sie in der Wohnung bleiben und sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. Auch das Einnetzen des Balkons ist erlaubt.
 
Kein Mietvertrag - BIN der Vermieter *muhaaaaahaaaa* 😀

Bei mir gilt allerdings - alles erlaubt, darf nur keine Katzen jagen oder fressen 😀 - fremde (nämlich meine) Katzen in der Wohnung müssen allerdings geduldet werden 😉
 
Ich habe darauf bestanden, daß man mir eine schriftliche Bestätigung gibt, daß meine vier Katzen erlaubt sind. 🙂

Voraussetzung war, daß sie in der Wohnung bleiben und sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. Auch das Einnetzen des Balkons ist erlaubt.

schriftliche Genehmigung habe ja jetzt auch für den Balkon bekommen...
war erst verschütt gegangen, aber nach neuem Antrag (dieses mal per Mail) gings dann ganz schnell 😀
 
Kein Mietvertrag - BIN der Vermieter *muhaaaaahaaaa* 😀

Bei mir gilt allerdings - alles erlaubt, darf nur keine Katzen jagen oder fressen 😀 - fremde (nämlich meine) Katzen in der Wohnung müssen allerdings geduldet werden 😉

Schaaaaaaaaaaaaaaaade...
D'dorf ist mir zu weit wech 😀 😛
 
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schriftliche Genehmigung habe ja jetzt auch für den Balkon bekommen...
war erst verschütt gegangen, aber nach neuem Antrag (dieses mal per Mail) gings dann ganz schnell 😀

Und es ist immer Gold wert, wenn man diese Erlaubnis schriftlich hat.
Hab jetzt auch drauf bestanden das dieser Punkt im Mietvertrag schriftlich festgehalten wird. 😀
 
ich bin bisher immer nur in Wohnungen gezogen wo die Haltung von Hunden und Katzen ausdrücklich erlaubt war.
Ich hatte auch noch nie Probleme mit der Tierhaltung in der Mietswohnung.
Aber das Suchen nach solchen Wohnungen ist uns irgendwann zu mühsam geworden. Und das man sich nicht alles so zurecht bauen darf wie man möchte......
Also haben wir tieroptimal gekauft. Viel teurer ist das nicht, wenn man nicht zu hoch fliegt 😉
 
Und es ist immer Gold wert, wenn man diese Erlaubnis schriftlich hat.
Hab jetzt auch drauf bestanden das dieser Punkt im Mietvertrag schriftlich festgehalten wird. 😀

bei mir gilt so gesehen der algemein gültige Vertrag, aber für L+M hab ichs ja damals zusätzlich gehabt und die balkonaktion ist auch zusätzlich... aber die Begründung zu Erlaubniss war einfach nur klasse! 😀
 
Für meine jetzige Wohnung habe ich keinen Mietvertrag 😀! Das kommt davon, wenn man aufs Land in ein 50er-Jahre-Haus zieht und mit dem Vermieter die wilden Teeniejahre erlebt hat...

D.h., dass mir jegliche Tierhaltung erlaubt ist. Auch sonst gelten die gesetzlichen Regelungen, die bei einem derart alten Haus i.d.R. zugunsten des Mieters ausfallen. Ich bestehe also nicht wirklich auf einen Mietvertrag! Trotzdem habe ich vor Einzug um Erlaubnis für meine beiden Dicken gefragt und ob ich evtl. den Balkon vernetzen und Katzenklappen einbauen dürfte. Ich fand das nur fair!

In den beiden vorherigen Whg. (HH) war die Tierhaltung bis auf Kleintiere (Fische, Hamster, Meeris usw.) grundsätzlich verboten. Demnach hätte ich dort keine Katzen halten dürfen!

Gruß
Jubo
 
In meiner Hausordnung steht geschrieben:

Das Einbringen und Halten von größeren Haustieren, Katzen, Hunden usw. bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die Tiere lästig werden. Der Vermieter kann auch verlangen, dass der Gesundheitszustand der Tiere nachgewiesen wird.
Hunde sind innerhalb der Wohnanlage anzuleinen und von den Grünanlagen fernzuhalten.


Ich habe damals beim Vermieter nachgefragt, wegen Maxi, bevor ich sie hergeholt habe und das volle Einverständnis bekommen, auch schriftlich.
Ich kann nur leider gerade auf die Schnelle das Schreiben net finden, ist wahrscheinlich in nem anderen Ordner gelandet.
Ausserdem hätte er laut seiner Aussage, eh nicht nein sagen dürfen, da hier im Haus mehrere Mieter Katzen halten!
 
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Ich bin letztes Jahr mit zwei Katern umgezogen und hab direkt in den Mietvertrag aufnehmen lassen, dass vier KaterKatzen und ein katersicherer Garten genehmigt sind.
Öhm, die vier Fellies sorgten für kurz Erstaunen, weil ich damals ja nur zwei hatte, war aber kein Problem und ich hätte wahrscheinlich auch eine Genehmigung ohne Begrenzung bekommen, wollte das aber zur Stärkung meiner Selbstdisziplin so haben *hüstel*.

Im Mietvertrag (so einer vom Mieterverein) steht:

'Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Die einmalig erteilte Zustimmung kann bei Eintritt von Unzuträglichkeiten widerrufen werden, sie erlischt beim Tod oder Weggabe des Tieres.' (es kommt dann noch was zu Kleintieren, die ohne Vermietergenehmigung angeschafft werden dürfen).

Danach hätte ich also ohne die Zusatzabsprachen für jeden Neuzugang eine neue Genehmigung einholen müssen. Da habe ich ernsthafte Zweifel, dass dieser Passus geltendem Recht entspricht. Hatte ich nicht drauf geachtet, weil es mich & meine Bande nicht betrifft.
 
Soweit ich weiß ist bei uns Katzenhaltung und Kleintierhaltung erlaubt.
Hunde glaub ich nur bis zu einer bestimmten Größe.
So kleine gehen.
Aber meine Nachbarin hatte auch nen Schäferhund :O
Hat ja niemand gestört.
Die haben halt ab und zu gebellt, aber sonst wars nicht spannend =)
Ich hab da jedenfalls nichts dagegen und die haben auch immer den Flur gewischt und so, war garkein Ding 🙂
Die anderen Leute hier hat es auch nicht gestört.

Also, man braucht da eine Zustimmung der Hausverwaltung ^^
 
Meine Zwei sind Bestandteil des Mietvertrages.

Wieso ist bei euch die Vogelfütterung nicht erlaubt? Was soll der Unfug denn?
 
Wieso ist bei euch die Vogelfütterung nicht erlaubt? Was soll der Unfug denn?

Wahrscheinlich wegen des Vogelkots... *denk*

Bei mir steht in den allgermeinen Vertragsbestimmungen, die Bestandteil des Mietvertrages sind, folgendes:

"Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse eine ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorigen Zustimmung des Wohnungsunternehmens, wen er...

...

d) Tiere hält

..."
 

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