Warum es vernünftig ist, den Garten zu sichern

  • Themenstarter kattepukkel's
  • Beginndatum
  • #41
OT: Wenn Du diese, mit einem Smiley versehene Aussage gleich als Züchterbashing bezeichnest, dann frag ich mich aber...

nochmal OT: abgesehen davon - ich bin nunmal gegen das Züchten von Katzen,
das ist meine Meinung, und diese als bashing zu bezeichnen, heisst für mich auch,
dass Du andere Meinungen nicht akzeptierst.

Lies doch erst nochmal nach, was bashing genau bedeutet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bashing

Einen Film von Kobayashi Masahiro??

Danke, deine unglaublich entfaffnende Schlichtheit rettet diesen grauen, verhagelten Novembertag Mitte März :grin:
 
A

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  • #42
Uff, habe jetzt erst alles andere hier an Beiträgen gelesen. Wie nett doch manche sind :rolleyes:

Aber hab ich mir ja schon gedacht: Nun wird hier wieder rumgestritten und sich angemacht. Einfach nur blöd :rolleyes:

Ja echt blöd - dabei, wie gesagt, extra ins richtige Unterforum getan und extra noch darauf hingewiesen, warum dieses Thema...

Gibt es eigentlich hier im Forum die Funktion, dass man gewisse Themenbereiche ausgeblendet bekommt als Nutzer?
In dem amderen Forum, in dem ich bin, geht das.
 
  • #43
JaGibt es eigentlich hier im Forum die Funktion, dass man gewisse Themenbereiche ausgeblendet bekommt als Nutzer?
In dem amderen Forum, in dem ich bin, geht das.

Das wäre aber auch blöd, dann kann man sich ja nicht streiten oder seinen Frust ablassen ;):D
 
  • #45
Nicht ganz, denn wer in einer Mietwohnung lebt, kann wohl selten den Garten katzensicher machen ;)

Wer sich dagegen wie du den Luxus eines Eigenheims leisten kann, für den stellt das sicherlich kein Problem dar.

Leider nein, als wir unser Häuschen gekauft hatten haben wir auch geplant den Garten für die Mädels einzuzäunen. Leider haben wir die Pläne ohne das sch.... Bauamt gemacht. Wir dürfen nur Zäune/Netze bis 1,20 m verwenden:mad:
Selbst Schuld, wir hätten uns besser informieren sollen. Leider haben wir gedacht dass es ok wäre, denn die Nachbarn (Nebenstraße) dürfen bis 2,20m:reallysad:
 
  • #46
Leider nein, als wir unser Häuschen gekauft hatten haben wir auch geplant den Garten für die Mädels einzuzäunen. Leider haben wir die Pläne ohne das sch.... Bauamt gemacht. Wir dürfen nur Zäune/Netze bis 1,20 m verwenden:mad:
Selbst Schuld, wir hätten uns besser informieren sollen. Leider haben wir gedacht dass es ok wäre, denn die Nachbarn (Nebenstraße) dürfen bis 2,20m:reallysad:

Das ist ja komisch. Haben die einen Grund dafür angegeben, warum die Nachbarn dürfen und ihr nicht?
 
  • #47
Ja, der Grund war: "das ist eine andere Straße.......":reallysad::reallysad:
Wenn wir irgendwann mal wieder zu ein paar Euros kommen sollten, setzen wir einen Anwalt darauf an. Leider übernimmt das die Rechtsschutz nicht :rolleyes:
Typisch deutsch.....
 
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  • #48
Das wäre aber auch blöd, dann kann man sich ja nicht streiten oder seinen Frust ablassen ;):D

like it :grin:

Leider nein, als wir unser Häuschen gekauft hatten haben wir auch geplant den Garten für die Mädels einzuzäunen. Leider haben wir die Pläne ohne das sch.... Bauamt gemacht. Wir dürfen nur Zäune/Netze bis 1,20 m verwenden:mad:
Selbst Schuld, wir hätten uns besser informieren sollen. Leider haben wir gedacht dass es ok wäre, denn die Nachbarn (Nebenstraße) dürfen bis 2,20m:reallysad:

Vielleicht gibt es noch eine oder zwei Möglichkeiten für euch?

Die eine wäre, hinter dem Gartenzaun mit der geforderten Maximalhöhe von 1,20 m mit entsprechendem Abstand (in Baden-Württemberg so viel Abstand, wie der Zaun/Sichtschutz/Baum die maximale Höhe an der Grenze übersteigt, also bei 1,80 - 1,80-1,20=0,60) einen zweiten Zaun in angebrachter Höhe setzen.
Dadurch verliert man zwar einen Streifen Garten ringsum, aber den kann man evtl. noch für eine Hecke nutzen, die sowieso hin sollte?

Zweite Möglichkeit wäre, mit Strom zu arbeiten.
Gerade gestern habe ich gesehen, bei Weidezaun.info gibt es nicht nur spezielle Katzen-Sets mit engmaschigem, 1,10 m hohem Netz, sondern auch spezielle Isolatoren, die einfach in die Maschen eines Maschendrahtzauns geklipst werden können.

Damit könnte man ohne recht großen Aufwand eine Sicherung realisieren.

Nun bin ich gewiss kein Freund von Stromsicherungen auf Katzennasenhöhe, aber besser das, als plattgefahren oder schlimmeres... :stumm:

Dritte Möglichkeit: einfach machen und hoffen, dass es fünf Jahre lang keiner merkt. Dann hat man Bestandsschutz, obwohl die Anlage nicht zulässig ist.
Eher die Alternative für Pokerspieler - aber die sollen ja recht erfolgreich sein (siehe wer wird Millionär) :grin:
 
  • #49
ich selbst bin auch für , wenn die Möglichkeit vorhanden ist, eine gesicherter Freigang zu ermöglichen. Es ist nicht nur der Verkehr. Gestern war einen Frau bei uns ( ich arbeite in eienr Katzenauffangstation ehrenamtlich ) sie hatte vor einen Jahr eine Katze von uns und war ganz verzweifelt. Die Katze hatte auch Freigang, die Gegend eigentlich sehr solide . Die Katze konnte sich hinten nicht mehr hoch bekomemn, wir sidn dann zu unseren TA gefahren, er festgestellt hat, das sie auf den Rücken einen rießigen Blutauguss hat. Alles total geschwollen. Wie das Röntgenbild zeigte mußte jemand ihr ein starken Schlag auf die Wirbelsäule gegebn haben. Ich weiß nicht wie ihr das seht, doch ich würde gern, wenn ich solche Dinge vermeiden kann, das auch tun. Bei einen gesichter Freigang können zumindestens solche Dinge nicht passieren.Ich denke Autos, Jäger und verrückte werden niemals aussterben und die Gefahren in dieser Richtung nehmen zu. Wer Freigang gibt soll es tun, kein Problem für mich, doch ich erwarten im Gegenzug, das man meine Ansicht und die der anderen auch akzeptieren sollte, wenn man seine Meinung akzepiert haben will. Für uns ist ein gesichter Freigang ein wenig Sicherheit, ganz beschützen könen wir unsere Fellnasen nicht, wie wir auch usnere Kinder niemals rund um die Uhr beschützen könne. Doch wie wir versuchen bei unseren Kindern die größt mögliche Sicherheit zu gewährleisten, so sollte man es auch bei seinen Tieren tun!! :D
 
  • #50
Ich muss dazu sagen, dass ich auch nicht groß gefragt habe :p Ich habe die Nachbarn informiert und dann mein Netz gezogen - 2,30 m hoch. Allerdings liegen bei uns die Gärten alle in der Mitte und drumherum die Häuser. Man sieht es also gar nicht von der Strasse.

Und ich habe nicht gefragt, weil es doch in dem Sinne kein Zaun ist. Es ist ein wackeliges Netz. Und die Hecke auf meiner rechten Gartenhälfte ist sogar noch höher als 2,30 m.
 
  • #51
like it :grin:



Vielleicht gibt es noch eine oder zwei Möglichkeiten für euch?

Die eine wäre, hinter dem Gartenzaun mit der geforderten Maximalhöhe von 1,20 m mit entsprechendem Abstand (in Baden-Württemberg so viel Abstand, wie der Zaun/Sichtschutz/Baum die maximale Höhe an der Grenze übersteigt, also bei 1,80 - 1,80-1,20=0,60) einen zweiten Zaun in angebrachter Höhe setzen.
Dadurch verliert man zwar einen Streifen Garten ringsum, aber den kann man evtl. noch für eine Hecke nutzen, die sowieso hin sollte?

Zweite Möglichkeit wäre, mit Strom zu arbeiten.
Gerade gestern habe ich gesehen, bei Weidezaun.info gibt es nicht nur spezielle Katzen-Sets mit engmaschigem, 1,10 m hohem Netz, sondern auch spezielle Isolatoren, die einfach in die Maschen eines Maschendrahtzauns geklipst werden können.

Damit könnte man ohne recht großen Aufwand eine Sicherung realisieren.

Nun bin ich gewiss kein Freund von Stromsicherungen auf Katzennasenhöhe, aber besser das, als plattgefahren oder schlimmeres... :stumm:

Dritte Möglichkeit: einfach machen und hoffen, dass es fünf Jahre lang keiner merkt. Dann hat man Bestandsschutz, obwohl die Anlage nicht zulässig ist.
Eher die Alternative für Pokerspieler - aber die sollen ja recht erfolgreich sein (siehe wer wird Millionär) :grin:

Leider verstehe ich Deine erste Möglichkeit nicht:confused: ich darf keinen Zaun/Sichtschutz stellen der höher als 1,20 m ist. Ganz egal was davor steht.

Die Strommöglichkeit kommt für mich überhaupt nicht! in Frage.

Zur dritten: der andere Nachbar,zur linken Seite (unsere Strasse) "durfte" seinen Zaun schon wieder einreißen. Dafür fehlt mir Geld und Nerven.

Pokern kann ich nicht, Jauch wollte mich bis jetzt auch nicht.... Bleibt nur Lotto:D das ich einmal monatlich versuche, bis jetzt waren es aber nie mehr wie 30€:rolleyes:
 
  • #52
@ sahneschnitte

Ich hab ja auf meiner Seiten einenLink, wonach 3/1000 der Wohnbevölkerung Tierquäler sind, und als ich in der Studie las, dass Freigänger mit reflektierenden Halsbändern sogar noch öfter angefahren werden als ohne, musste ich auch daran denken.

Mit dem Auto auf eine Katze zuzuhalten ist für mein Dafürhalten schon grenzwertig tierquälerisch...

@ Penny

Habt ihr einen Gemeinderat oder sonstigen Großkopferten am Ort, der bei den Kleintierzüchtern ist?

Wenn ja, versuch doch mal über den das Bauamt zu einer Aussage zu bewegen, wie es denn mit dem Genehmigungsbedarf bei so etwas stünde http://www.vogelbedarf.com/index.php?cat=WG000137&product=VO1000

Dass dann hinterher da gar keine Vögle reinsollen (sondern eher umgekehrt) und dass es dann ein bisschen größer wird... Stört dann auch keinen großen Geist...

Oder denk noch mal über die Stromlösung nach.

Das ist kein Weidezaun, wie du ihn von der Pferde-, Schaf- odergar Jungviehweide kennst, wo du meinst, dir hebt's den Fingernagel runter.

Sondern viel, viel weniger.

Wir haben ja seit Frühsommer 2009 e-Litze auf der Außenseite des Gartens und seither nur eine einzige Katze, die dran kam. Die anderen drehten alle schon um, als sie so 15-20 cm weit weg waren.

Katzen sollen das ja schon mit Abstand spüren.

Wenn du die Lösung 1,20 m hoher Machendrahtzaun und Maschendrahtklemmen nimmst, sollte es reichen, die stromführenden und geerdeten Litzen in den ioberen 10-15 cm unterzubringen, das heißt, keine deiner Katzen kommt versehentlich an den Strom.
 
  • #53
Ich hab so einen Zaun getestet, an mir. Für meine Katzen kommt das nicht in frage, hier wird niemand unter Strom gesetzt. Mein Mann plant eine Art Mini-Balkon zu bauen. Das muss leider als Übergangslösung reichen.
 
  • #54
ich darf keinen Zaun/Sichtschutz stellen der höher als 1,20 m ist. Ganz egal was davor steht.

Sowas gilt meist für den Grundstückszaun.

Ich weiß jetzt nicht, wie groß euer Garten ist, aben wenn groß genug, dann könnte man den Katzenzaun (nicht den Grundstückszaun) schon höher aber mehr auf eurem Grundstück errichten. So ca. 2-3 Meter rein von der Grundstücksgrenze entfernt.

Ich hoffe, es ist verständlich. :rolleyes:
 
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  • #55
Sowas gilt meist für den Grundstückszaun.

Ich weiß jetzt nicht, wie groß euer Garten ist, aben wenn groß genug, dann könnte man den Katzenzaun (nicht den Grundstückszaun) schon höher aber mehr auf eurem Grundstück errichten. So ca. 2-3 Meter rein von der Grundstücksgrenze entfernt.

Ich hoffe, es ist verständlich. :rolleyes:

Genau das meinte ich mit Alternative eins. Es ist halt unterschiedlich, wieviel Abstand man halten muss von der Grenze je nach Bundesland.

Oder vielleicht einen Pavillon aufstellen und den einnetzen?

Ich weiß nicht wo du wohnst aber schau mal hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Doppelte-Einfriedung-NRW-DHH-Sichtschutzwand-__f126404.html
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #56
Sowas gilt meist für den Grundstückszaun.

Ich weiß jetzt nicht, wie groß euer Garten ist, aben wenn groß genug, dann könnte man den Katzenzaun (nicht den Grundstückszaun) schon höher aber mehr auf eurem Grundstück errichten. So ca. 2-3 Meter rein von der Grundstücksgrenze entfernt.

Ich hoffe, es ist verständlich. :rolleyes:

Ja das ist verständlich:rolleyes:es ist nur ein Mini Gärtchen. Und es gilt nicht nur für die Grundstückseinfassung. Wegen der Sichtverhältnisse darf nur ein Gartenhäuschen die angegebenen 1,20 m überragen, sonst nichts. Nicht mal ein Baum/Busch. Ich befass mich damit schon knapp ein Jahr..... Wie gesagt, bald darf es ein Anwalt tun:rolleyes:
 
  • #57
Das ist natürlich blöd. :(

Aber sage mal, gibt es bei euch dann gar keine Bäume? :confused:
1,20 m ist nichts, da kann man nicht mal Büsche pflanzen, sogar einfacher Schilf wird höher.
 
  • #58
Doch die gibt's, allerdings keine über 1 ,20 m. Noch nicht:Dist ein ganz frisches Neubaugebiet
 
  • #59
Ja das ist verständlich:rolleyes:es ist nur ein Mini Gärtchen. Und es gilt nicht nur für die Grundstückseinfassung. Wegen der Sichtverhältnisse darf nur ein Gartenhäuschen die angegebenen 1,20 m überragen, sonst nichts. Nicht mal ein Baum/Busch. Ich befass mich damit schon knapp ein Jahr..... Wie gesagt, bald darf es ein Anwalt tun:rolleyes:

Das ist gelinde gesagt zum Kotzen und ich wette, dass es nicht gerichtsfest ist.

Wir hatten auch Wohngebiete zur Auswahl, da wolllten die dir bis hin zum Klingelschild jeden Pups vorschreiben. Ich weiß von Leuten, die haben dort gebaut und dann angefangen zu klagen...

Wir haben lieber weiter gesucht bis es gepasst hat.

Naja, die Birken wurden uns vom Pflanzplan gestrichen, weil zu großwüchsig, aber ich habe eine Sorte gefunden, die wird nur 5-6 m hoch - und siehe da, 15 Jahre später, sie halten sich brav dran :grin:

Echt käse. Dürft ihr wenigstens ein Terrassendach aufstellen (das könnte man einnetzen).
 
  • #60
Wie lange ist die Zeit, in der ihr dort wohnt?

Wir leben nun seit 15 1/2 Jahren hier und wir haben zwar nicht das Problem mit weiteren Neuerschließungen, aber damit, dass mittlerweile jeder Haushalt mindestens 2-4 Autos hat. Dass das ganze Wohngebiet Tempo-30-Zone ist, scheint mittlerweile so interpretiert zu werden, dass man die Multiplikation mit Faktor 2 am Tacho üben soll. Selbst in die Sackgassen wird mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit reingeschossen...

Wie habt ihr die Sicherung gelöst? 150 m2 hört sich gut an.

Wenn es irgendwann doch noch Frühling wird, soll es bei uns eine Erweiterung geben...


Wir wohnen jetzt 18 Jahre hier und haben die Entwicklung beobachtet und auch einen jungen Kater an dieser Strasse verloren ...

Wir haben Sichtschutzelemente mit Estrichgittern kombiniert und in zwei Bäume Netz gespannt, die Miezen können bis zum Netz und der Baum wächst jeweils einfach durch´s Netz durch oben weiter





 

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