Verkäufer merkwürdiges Verhalten....

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Stu

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27. Dezember 2014
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Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen einen Kater ( Jetzt 6 Wochen alt ) bei einer Züchterin angesehen und auch gleich den Kaufvertrag unterschrieben, sowie die Anzahlung geleistet. Sie verkauft ihn mir als Liebhabertier.

Nun ist es so, dass die Züchterin mich schon öfters gefragt hat, ob ich nicht doch lieber das Geschwisterchen haben möchte. Quasi tausche.

Auf Internetportalen habe ich mitbekommen, dass das Geschwisterchen bisher noch keinen Interessenten hat, dafür "mein" Kater heiß begehrt ist unter den ganzen Züchtern.

Natürlich möchte ich nicht "tauschen"...

So... nun schreibt mir die Züchterin, sie hätte total ärger mit der Züchterin Ihres Katers ( Vater von den Kitten )... da er aus ihrer Linie kommt, hätte sie auch mitbestimmungsrecht und sie würde verlangen, dass sie von dem Kaufvertrag zurücktritt, da "mein" Kater kein Liebhabertier sondern als Zuchttier verkauft werden soll.

Ich habe ja in der Züchterwelt Keine Ahnung. Mir stellte sie ihre Katzen und Kater als ihre eigenen vor und auch auf ihrer Internetseite stehen sie als ihre Katzen/ Kater.
Geht denn sowas? Hab jetzt wirklich schiss, dass ich meinen Kater wie geplant ende Februar nicht zu mir holen kann.

Im Kaufvertrag steht übrigens nichts von Rücktritt des Käufers.
Es sei denn das Tier ist tot, schwerkrank oder es wäre rausgekommen das ich einen Vertragspunkt ( Kauf für dritte, Tierversuche etc ) gebrochen habe.

Was tun?

Lg Stu
 
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Das sind ja aus meiner Sicht Zustände wie im alten Rom. Ich habe von und mit Züchtern keine Ahnung, aber das kommt mir alles schon etwas komisch vor. Alles wozu ich dir raten kann ist, das du dir zwei Katzen zulegen solltest.

Ganz einfach aus dem Grund, weil Katzen nun mal keine Einzelgänger sind und Einzelhaltung schon lange überholt ist. Katzen brauchen Gesellschaft sonst sind Verhaltensstörungen vorprogrammiert.

Dazu findest du hier im Forum jede Menge Threads welche sich dieser Thematik widmen.
 
Sind schon zwei Schätze da ;-)
 

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Seltsam ist vor allem, dass ein Züchter seine Kitten schon mit 3-4(?) Wochen "verkauft". Erstens sollten sie in diesem Alter aus gesundheitlichen Gründen normalerweise noch gar keinen Besuch von fremden Menschen erhalten und zweitens ist es meines Wissens nach üblich, erst einmal über einige Zeit die Entwicklung der Katzen zu beobachten, bevor sie fest reserviert oder tatsächlich verkauft werden.
Ich kenne keine seriöse Zucht, in der die Vermittlung so gehandhabt werden würde.

Auf der Homepage findet hierzu diese Angabe "Ab der 8. Lebenswoche können sie nach Telefonischer Absprache uns gerne auf einen kaffee besuchen und sich ein Bild von unserer Cattery machen.
Sollte dann beiderseits alles passen , können Sie ein Kitten mit einer Anzahlung gerne reservieren."

Das würde schon eher einer seriösen Zucht entsprechen.


Darf ich aus Interesse fragen, warum du dich für ein Kitten entschieden, obwohl deine Katzen offensichtlich schon erwachsen sind?
Bekommt der Kleine denn noch einen passenden Spielkameraden in seinem Alter?
So wirklich optimal ist das ansonstenn von der Konstellation her weder für den Zwerg noch für deine beiden Erstkatzen.

Und bitte, nimm den Katzen die Halsbänder ab! :eek:
Selbst vermeintliche Sicherheitshalsbänder können für Katzen schnell zur Todesfalle werden!

http://www.tierheim-guetersloh.de/335.html (Vorsicht, keine schönen Bilder!)
 
Doch, solche Vereinbarungen gibt es durchaus.
Es gibt auch sowas wie, dass z.B. der Züchter, von dem der Deckkater ist, eines der Jungtiere zugewiesen bekommt, also quasi darauf eine Art Vorkaufsrecht hat.

Dass der Züchter nun mit dir einen Vertrag geschlossen hat, den er dann im Zweifel eben nicht erfüllen kann, ist so gesehen erstmal "Pech" (für dich). Da du das Tier ja nicht einfach holen kannst/mitnehmen, könnte er es ja immer an jemand anderen weitergeben. Du hast dann natürlich juristisch gesehen Ansprüche gegen ihn, das verschafft dir dann aber noch immer nicht das konkrete Tier.

Zuchttiere werden natürlich viel teurer verkauft und durchaus möglich, dass sie dort nun ein Angebot bekommen hat.

Ich würde da nun nochmal ruhig versuchen, das Ganze zu klären.
 
Schöne Fellchen hast du da ja schon mal...

Ich finde das sehr kurios und würde mich verarscht fühlen ...
 
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Mal abgesehen davon, dass ich null Verständnis habe bei einem Züchter zu kaufen, nimm bitte bloß diese dämlichen Halsbänder ab. Ich glaube, du hast keine Ahnung was da alles passieren kann. Keine Katze benötigt ein Halsband.:)
Geh ins nächste Tierheim und hole da eine vom Alter her passende Katze zu deinen beiden.
 
Mal abgesehen davon, dass ich null Verständnis habe bei einem Züchter zu kaufen, nimm bitte bloß diese dämlichen Halsbänder ab. Ich glaube, du hast keine Ahnung was da alles passieren kann. Keine Katze benötigt ein Halsband.:)
Geh ins nächste Tierheim und hole da eine vom Alter her passende Katze zu deinen beiden.

Kannst DU ENDLICH MAL AUFHÖREN hier ständig rumzunerven mit Deinem Sermon den nun echt KEINER hier mehr hören/lesen will.

@TE:
Soweit ich das kenne heisst es pacta sunt servant, sprich die Züchterin hat mit Dir einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen über den Kater und sollte es von Deiner Seite aus keinen absolut groben Verstoss gegen den Vertrag geben (bzw. der Kater unheilbar krank werden), ist sie daran gebunden, ansonsten gibts Aua von Rechts wegen - sprich Du kannst auf Vertragserfüllung bestehen bzw. klagen.

Was die da zudem Salbert von wegen die Züchterin ihres Zuchtkaters blabla ist genau das - Blabla und nix dahinter nur um Dich zu bewegen zu 'tauschen'.
Die Züchterin ihres Zuchtkaters kann mal gepflegt die Augen zumachen und dann sieht die, was sie verlangen kann - nämlich null und gar nix.

Ganz im allgemeinen kommt mir das Verhalten der Dame sehr merkwürdig vor und wenn Du den Kater unbedingt haben willst, dann bestehe auf _buchstabengetreue_ Vertragserfüllung.

Wenn nicht, dann würde ich komplett zurücktreten, die Anzahlung zurückverlangen und dann mit der Dame nie wieder Verträge machen - vorbehalten solltest Du Dir, diese Dame beim Zuchtverband zu melden.
 
  • #10
Wenn der Vertrag unterschrieben ist und du die Anzahlung geleistet hast ist der Vertrag rechtsgültig.

Alles weitere ist das Problem der Züchterin, nicht deins.

Unsere Züchterin hat auch einmal - allerdings sehr leise- angefragt ob wir wirklich die weiße hörende Katze wollten (von der wir ursprünglich davon ausgegangen waren dass sie ein Kater war. Eine Katze war natürlich wesentlich mehr wert) Der Fehler lag aber auf ihrer Seite und die Katze lebt seit 4 Jahren nun bei uns :pink-heart:
 
  • #11
Ich glaube auch das der Vertrag rechtsgültig ist.
Er ist unterschrieben und du hast eine Anzahlung gemacht.
Das Tier ist somit ja deines bzw reserviert für dich.

Das die Züchterin nun ein Zuchttier als Liebhabertier verkauft hat ist ihr Problem und sie trägt auch die Konsequenzen.
 
  • #12
Hey ihr liebe,

danke für eure Antworten!

Erst einmal.... Jaaaaaaaaa ich hab die Halsbänder schon länger ab... nur die beiden Bilder waren so schön :pink-heart:

Ich sehe das auch so! Bei Rücktritt steht in dem Vertrag:

§9 Rücktritt

- Der Käufer kann, vor Abgabe des Tieres von diesem Kaufvertrag innerhalb 3 Tage mittels Einschreiben oder telefonisch zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Im Falle des Rücktritts durch den Käufer innerhalb der Frist wird die geleistete Anzahlung zurück erstattet.

- Sollte der Käufer nach der Frist von dem Kaufvertrag zurück treten / müssen. geht die geleistete Anzahlung verloren. Diese wird vom Verkäufer aus Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Rückforderung der geleisteten Anzahlung wird ausgeschlossen.


... Mehr steht bei dem Punkt nicht. Steht noch was bei Vorkaufsrecht/ Rückkaufrecht des Verkäufers... aber da geht es darum, was ist, wenn ich das Tier nichtmehr behalten kann, dass sie dann das Recht hat, das Tier zurück zu kaufen.

Also ich kann NICHTS lesen, dass sie von dem Vertrag einfach zurücktreten kann. Sie sagte mir jetzt, dass die Züchterin von dem Vater ( den Sie aber gekauft hat, also ihr gehört! ) Ihr eine Vertragsstrafe von 1000€ erhängt, wenn sie den Kater an mich verkauft ( HAT SIE JA BEREITS!!! ) und es wäre üblich, dass ein Züchter jederzeit bereits verkaufte und angezahlte Kitten behalten bzw. eben nicht an den Käufer geben muss.
 
  • #13
Die Geldstrafe ist nicht dein Problem, und natürlich kann und darf sie Kitten behalten, aber diese muss sie ja vor dem verkauf auswählen.
Nur diese 3 Tage Rücktrittsrecht da steht nicht wie die begrenzt ist.
Das musst du vllt von nem Anwalt prüfen lassen.

Hab es nochmal gelesen, jetzt ist es mir klar.
Da darf es keine Probleme geben.
Ich würde auf mein Tier bestehen.
Hoffe mal nicht das sie dir dann erzählt das er verstorben ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Ganz ehrlich, ich kann über solche Probleme nur lachen. Frei nach dem Motto, wer keine hat, der macht sich welche.
Bei so einem Vermehrer überhaupt noch an die Abnahme von Kitten zu denken.
Auch wenn es keiner schreibt, viele im Tierschutz aktive Leute werden das gleiche denken. Dort sind die richtigen Problem zu finden.
 
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  • #15
Hm, also ganz ehrlich? Ich würde mir mein Geld wieder zurück holen und dann von dem Kauf ganz zurück treten und mich bei einem anderen Züchter umsehen.... wenn das nun schon so anfängt, wer weiß was sonst noch kommt.....

Ich hatte mich damals auch für ein Geschwistertier von Bella interessiert, allerdings sagte mir die Züchterin gleich, dass sie auf alle Fälle eins der Mädchen Kitten behalten möchte, aber dass erst so mit 10 Wochen entschieden kann....

Allerdings haben wir auch keine Anzahlung geleistet, sondern erst bei der Abholung von Bella bezahlt un den Vertrag unterschrieben....

Wir haben uns dann aber für Bella entschieden, weil sie beim zweiten Besuch unser Herz erobert hat..... :pink-heart: Und sie auch nicht in der engeren Auswahl der Züchterin war um sie zu behalten... :) Und es war genau die richtige Entscheidung... :pink-heart:
 
  • #16
Ganz ehrlich, ich kann über solche Probleme nur lachen. Frei nach dem Motto, wer keine hat, der macht sich welche.
Bei so einem Vermehrer überhaupt noch an die Abnahme von Kitten zu denken.
Auch wenn es keiner schreibt, viele im Tierschutz aktive Leute werden das gleiche denken. Dort sind die richtigen Problem zu finden.

Dass du wohl Probleme mit Züchtern und Leuten die Kitten von einem Züchtern nehmen hast, mußte ich eben hier mit entsetzen fest stellen, aber du solltest evtl. auch mal drüber nachdenken wie du dieses "nicht mögen" ausdrückst.....

Ist ja deine Sache, dass du dass wohl nicht verstehst oder magst oder was auch immer.... aber es gibt eben auch Leute, die dass anders sehen und dann muss man dass einem doch nicht ständig rein würgen, oder? ;)
 
  • #17
Stu das mit der Geldstrafe ist reiner Schwachsinn. Da kann diese Trulla gar nicht. Dafuer gibt es null!! rechtliche Handhabe. Denke die Züchterin Deines Katers stellt das bloss in den Raum um Dich unter Druck zu setzen.

Wie schon gesagt, Du hast 2 Möglichkeiten, bestehen auf Vertragserfüllung wenn Du den Kater unbedingt haben willst oder aber in eine Rückabwicklung einwilligen. In dem Fall würde ich aber die Anfahrtskosten und Kosten für die Anfahrt zum neuen Züchter zusätzlich als Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.

Margitsina ES REICHT!!!!!! Bist Du echt dermassen vernagelt dass Du nicht mal merkst wie Du hier allen auf den Senkel gehst! Geh Bügeln oder wäsche waschen aber nerv hier nicht weiter rum herrgottnochmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Naja doch, die Rücktrittsfrist beginnt ab dem Tag, an dem man den Kaufvertrag unterzeichnet hat... also ist diese Frist bereits abgelaufen.

Ansich ist es eine nette Züchterin, auch die Verhältnisse wie sie die Tiere aufzieht und ihre eigenen hält, sind völligst in Ordnung! Ansonsten würde ich dort auch kein Tier holen.

Das Problem ist einfach, dass dieses kleine Tierchen schon mein Herz erobert hat :pink-heart:

Naja, ich muss mal schauen wie das nun weitergeht... bis ende Februar ist ja noch eine laaaange Zeit.

Ich hoffe einfach mal auf ein gutes Ende.

P.S.: Ich akzeptiere die Meinung derer, die ein Tier nur aus dem Tierheim holen würden. Eine gute Sache! unbestritten!
Aber auch die Tiere von Züchtern, die ihre Tiere als Haustiere und nicht nur als Vermehrer halten und merklich lieben, haben ein Zuhause verdient. Ich habe mich nun leider in das kleine Kerlchen verguckt. Könnte ich jetzt einfach sagen :" ach, dann nehm ich eben irgendein anderes Tier" würde ich es mir sehr einfach machen und mir aber auch nicht treu bleiben, weil die Ankunft des kleinen schon herbeigesehnt wird und obwohl er noch nicht da ist, gehört er schon dazu!
 
  • #19
Und! muss ich ja ehrlich gestehen!...

Es ist ein WUNDERSCHÖNER Kater, mit einer super schönen Zeichnung und Optik. Aus ihm wird optisch ( Charakter kann ich ja noch nicht wissen, aber beim Besuch war er schon sehr aufgeschlossen und frech :grin: ) mal ein absoluter Traum.... MEIN Traum!

Wie soll ich da jetzt sagen : Nagut dann eben nicht????
 
  • #20
Stu das mit der Geldstrafe ist reiner Schwachsinn. Da kann diese Trulla gar nicht. Dafuer gibt es null!! rechtliche Handhabe.
Doch, die kann's schon geben - da geht's ja drum dass die Züchterin des Vatertiers Anspruch auf das Kitten erhebt. Sowas kann durchaus vertraglich festgelegt sein und ist dann auch rechtmässig.
Ich denke dass das der Grund für das ganze Theater ist - die Züchterin hat einfach vergessen dass sie vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Vatertier-Züchterin hat als sie den Vor-Vertrag mit Stu abgeschlossen hat und kommt jetzt in Schwierigkeiten.
Das läuft aber alles irgendwie komisch, die 3 Tage Frist sind lächerlich und so sicherlich auch nicht rechtmässig (dass ein Einschreiben z.B. innerhalb dieser Frist überhaupt möglich wäre ist ja schon fraglich).
Kann das sein dass das der erste Wurf dieser "Züchterin" ist?
Klingt für mich alles ein bisschen so...

Denke die Züchterin Deines Katers stellt das bloss in den Raum um Dich unter Druck zu setzen.
Was soll das für ein Druck sein? Die Züchterin hat einen Fehler gemacht weil das Kitten schon der Vatertier-Züchterin versprochen war, dafür muss sie jetzt büßen. Viel interessanter finde ich dass der jüngere Vertrag da jetzt über den älteren gestellt wird und die Vertragsstrafe bzw. das Geld interessanter zu sein scheint als das Kitten.
 

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