Verkäufer merkwürdiges Verhalten....

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    kauf rechtlich rücktritt
  • #41
Clevere Idee Sunflower82 :-D

Werd mal schauen.

..... hmmm jaaaa ok, ich hab hier nur zwei Kastrierte.... die sind so aaabsolut Problemlos, geruchlos, friedlich.
 
A

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  • #42
... sondern die Trulla will der Züchterin dreinreden wie und an wen die ihre Kitten zu verkaufen hat.
Ich glaub da kein Wort von, von daher...
Aber klar, wir können da nur spekulieren was wirklich dahinter steckt.
Interessant wäre was passiert wenn es tatsächlich zwei widersprüchliche Verträge gäbe. Aber wir werden's vermutlich nie erfahren.

Ich würde vermutlich auch lieber auf den Kauf dort verzichten - ich freu mich immer sehr über das prima Verhältnis das wir zu unserer Pflegestelle haben und könnte mir vorstellen dass einem das bei Zuchtkatzen mindestens genauso wichtig ist.

Im Schwäbischen gibt's da den Spruch dass etwas "in der Brut verdorben" ist, und so kommt's mir hier vor.
 
  • #43
Clevere Idee Sunflower82 :-D

Werd mal schauen.

..... hmmm jaaaa ok, ich hab hier nur zwei Kastrierte.... die sind so aaabsolut Problemlos, geruchlos, friedlich.

Kein Problem... ;)

Weil wenn du da nen potentes Tier hast, auf das sie quasi immer zurück greifen möchte wenn sie will, da sehe ich schon die nächsten Probleme...

Zumal du wie du selber sagst zwei kastrierte Kater und dann evtl. einen potenten zu Hause hast.... kann schnell zu Problemen zwischen den Katern führen...
 
  • #44
Ganz ehrlich, ich kann über solche Probleme nur lachen. Frei nach dem Motto, wer keine hat, der macht sich welche.
Bei so einem Vermehrer überhaupt noch an die Abnahme von Kitten zu denken.
Auch wenn es keiner schreibt, viele im Tierschutz aktive Leute werden das gleiche denken. Dort sind die richtigen Problem zu finden.

Dann geh und such sie und häng nicht hier im Rassekatzen
Bereich rum...
 
  • #45
Zucht- und Liebhabertiere unterscheiden sich im Preis. Die Züchterin möchte nun Gewinnmaximierung betreiben. Sie hat gemerkt, dass sie für den Kater Interessenten hat, die mehr bezahlen würden als den Liebhaberpreis.
Also wärs ihr nur allzu recht, wenn sie den Kater an die verkaufen kann und du den anderen verbliebenen nimmst. Zwei Fliegen mit einer Klappe sozusagen.

Ich würde mich darauf NICHT einlassen. Es besteht keine Notwendigkeit den Kater der Zucht zuzuführen. Ich bin mir sicher diese Rasse ist nicht am Aussterben. Sie, ihre Zucht, die Rasse werden es schon überleben, es findet sich sicher irgendwann, irgendwo ein anderer Deckkater.

Die Züchterin sollte zufrieden sein, dass sie den Kater an jemanden verkauft hat der sich in ihn "verliebt" hat. So würde ich auch argumentieren.
 
  • #46
Zucht- und Liebhabertiere unterscheiden sich im Preis. Die Züchterin möchte nun Gewinnmaximierung betreiben. Sie hat gemerkt, dass sie für den Kater Interessenten hat, die mehr bezahlen würden als den Liebhaberpreis.
Also wärs ihr nur allzu recht, wenn sie den Kater an die verkaufen kann und du den anderen verbliebenen nimmst. Zwei Fliegen mit einer Klappe sozusagen.

Ich würde mich darauf NICHT einlassen. Es besteht keine Notwendigkeit den Kater der Zucht zuzuführen. Ich bin mir sicher diese Rasse ist nicht am Aussterben. Sie, ihre Zucht, die Rasse werden es schon überleben, es findet sich sicher irgendwann, irgendwo ein anderer Deckkater.

Die Züchterin sollte zufrieden sein, dass sie den Kater an jemanden verkauft hat der sich in ihn "verliebt" hat. So würde ich auch argumentieren.

Das denke ich mir beim lesen auch die ganze Zeit :oops:.

Was sollte die Züchterin des Vaters davon haben, wenn die Züchterin der Wunschkatze das Tier als Liebhabertier und nicht als Zuchttier verkauft? Sie bekommt ja kaum Geld für jedes verkaufte Kitten. Und für wieviel Kohle die andere ihre Kitten abgibt kann ihr doch wurscht sein?

@Stu Du der Züchterin sagen, dass du auf den Vertrag bestehtst, aber sehr gerne die andere Dame davon persönlich überzeugen möchtest, dass es der Kater bei dir super haben wird. Und wenn Sie dir den Namen nicht nennen mag, was auch immer ihre Ausrede sein mag, sag ihr doch sie soll deine Daten weitergeben, damit sich die Dame bei dir melden kann um dir das Problem zu schildern.
 
  • #47
§9 Rücktritt

- Der Käufer kann, vor Abgabe des Tieres von diesem Kaufvertrag innerhalb 3 Tage mittels Einschreiben oder telefonisch zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Im Falle des Rücktritts durch den Käufer innerhalb der Frist wird die geleistete Anzahlung zurück erstattet.

Also für mich heisst das, dass du bis 3 Tage vor du den Kater abholst zurücktreten kannst. Wenn du ihn Ende Februar bekommen würdest wäre das vom Tag, an dem du den Vertrag unterschrieben hast bis 3 Tage vor Ende Februar. ;)

Also die Züchterin des Vaters will einfach nur drein reden und den Kerl nicht selber??? Ich würd mich mal mit der Züchterin in Ruhe zusammen setzen, das klingt alles auch ein wenig nach Missverständnis für mich.

Und Zuchttier und Liebhabertier hat eigentlich nur was mit dem Besitzer der Tiere zu tun. Mein Nox zB wäre auch ein erstklassiger Zuchtkater, nur wollte die seine Züchterin einfach, dass er zu uns kommt. Jetzt liegt er entbömmelt auf der Couch und genießt sein Leben.
 
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  • #48
Jetzt bin ich aber neugierig...

Um welche Rasse geht es denn (oder habe ich das überlesen ?) ?

Und welche Zeichnung hat der Kater denn ?

Ich finde, ihr habt einen (Kauf-) Vertrag geschlossen und der ist rechtskräftig. Du hast eine Anzahlung geleistet, also ist es auch DEIN Kater...

Im Übrigen würde ich an deiner Stelle nicht anbieten, ihn zum Decken zur Verfügung zu stellen. Lass ihn bei Zeiten katrieren und einfach ein glücklicher Kater ohne "Verpflichtung" sein ;)

LG
 
  • #49
Nein, das wurde noch nicht gesagt :)

Er ist ein Maine Coon Kater in Blue White.

Ja, also so leicht lass ich mich jetzt auch nicht von ihr umstimmen.
Ansonsten ist es ja echt ne nette Züchterin, kann man nicht anders sagen...
 
  • #50
Ich finde, ihr habt einen (Kauf-) Vertrag geschlossen und der ist rechtskräftig. Du hast eine Anzahlung geleistet, also ist es auch DEIN Kater...
Von Gesetz wegen ist er das genau nicht. Er wäre nur dann Stus Kater, wenn er bereits zu 100% bezahlt wäre.
So ist der Vertrag eine - allerdings beiderseitig bindende - beiderseitige Absichtserklärung über Ver- und Ankauf des im Vertrag benannten Tieres.

Stu wie schon gesagt, wenn Du den Kater unbedingt willst, bestehe auf Vertragserfüllung und melde zusammen mit der Züchterin Deines Katers diese Trulla des Vaters beim Verband.
Was die betreibt ist rechtswidrig, mal von Erpressung bzw. Nötigung ganz abgesehen und sowas sieht kein Verband gerne.
Im schlimmsten Fall fliegt diese Madame dann nämlich aus ihrem Verband raus.

Insofern wäre der Züchterin Deines Katers anzuraten, sich anwaltliche Hilfe zu holen - leider begreifen manche Leute nur dann, dass sie zu weit gegangen sind wenn der Hammer fällt.
 
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  • #51
Ganz ehrlich, ich kann über solche Probleme nur lachen. Frei nach dem Motto, wer keine hat, der macht sich welche.
Bei so einem Vermehrer überhaupt noch an die Abnahme von Kitten zu denken.
Auch wenn es keiner schreibt, viele im Tierschutz aktive Leute werden das gleiche denken. Dort sind die richtigen Problem zu finden.


Na dann geh doch woanders die Welt retten und bleib diesem Bereich einfach fern ;)



. Die FIFé z.B. bestimmt einen Buchstaben pro Jahr. Kann also bei einem ersten Wurf gleich ein "H"-Wurf sein ;)

Die FIFé bestimmt in Deutschland keinen Buchstaben pro Jahr ;) Die FIFé bestimmt diesbezüglich nichts und ich konnte auch Mottowürfe machen. Die FIFé Landesverbände (in Deutschland der 1.DEKZV) machen das je nach Land eben unterschiedlich. In Frankreich müssen z.B. alle Züchter einen Buchstaben pro Jahr verwenden (2014 war es J) und das bestimmt aber auch nicht die FIFé, weil der einzige Verband dort, der Stammbäume ausstellen darf, der LOOF ist.
 
  • #52
Und wenn Sie dir den Namen nicht nennen mag, was auch immer ihre Ausrede sein mag, sag ihr doch sie soll deine Daten weitergeben, damit sich die Dame bei dir melden kann um dir das Problem zu schildern.



:eek: Zu einer anständigen Zucht gehört auch Transparenz und wenn man weiß, wie der Papa heißt (das sieht man ja im Stammbaum), dann weiß man auch wo der wohnt, denn man findet ihn im Internet. Man weiß es auch schon deshalb, weil man hat sich ja vor dem Kauf informiert und weiß deshalb, dass man sich alle Gesundheitsdokumente der Eltern VOR dem Kauf zeigen lässt und da dazu auch die des Papas gehören und auf HCM Schall Protokollen immer auch die Adresse der Besitzer der Katzen stehen, kennt man die Adresse und den Namen.

Bei fehlender Transparenz und fehlenden, zwingend nötigen Untersuchungen der Elterntiere, rsp. nicht freiwilligem zeigen der Ergebnisse dieser Untersuchungen, und nach diesen hin und her, würde ich mal ganz garantiert die Finger von dieser Züchterin lassen, denn das stinkt zum Himmel!
 
  • #53
:eek: Zu einer anständigen Zucht gehört auch Transparenz und wenn man weiß, wie der Papa heißt (das sieht man ja im Stammbaum), dann weiß man auch wo der wohnt, denn man findet ihn im Internet. Man weiß es auch schon deshalb, weil man hat sich ja vor dem Kauf informiert und weiß deshalb, dass man sich alle Gesundheitsdokumente der Eltern VOR dem Kauf zeigen lässt und da dazu auch die des Papas gehören und auf HCM Schall Protokollen immer auch die Adresse der Besitzer der Katzen stehen, kennt man die Adresse und den Namen.

Bei fehlender Transparenz und fehlenden, zwingend nötigen Untersuchungen der Elterntiere, rsp. nicht freiwilligem zeigen der Ergebnisse dieser Untersuchungen, und nach diesen hin und her, würde ich mal ganz garantiert die Finger von dieser Züchterin lassen, denn das stinkt zum Himmel!

Stimmt, da hast du absolut Recht. Ich muss gestehen, dass mir dieses Hin und Her eh zu blöde wäre und ich schon längst vom Kaufvertrag zurück getreten wäre. So "verliebt" könnte ich gar nicht in dieses Tier sein.
 
  • #54
Die FIFé bestimmt in Deutschland keinen Buchstaben pro Jahr ;) Die FIFé bestimmt diesbezüglich nichts und ich konnte auch Mottowürfe machen. Die FIFé Landesverbände (in Deutschland der 1.DEKZV) machen das je nach Land eben unterschiedlich. In Frankreich müssen z.B. alle Züchter einen Buchstaben pro Jahr verwenden (2014 war es J) und das bestimmt aber auch nicht die FIFé, weil der einzige Verband dort, der Stammbäume ausstellen darf, der LOOF ist.


Oopps, FIFé habe ich in der Eile verwechselt :oops: Ich meinte den FFH, welcher als einziger Verband der Schweiz von der FIFé anerkannt ist. So mussten z.B. im Jahr 2014 die Namen mit "A" beginnen.

Ansonsten zum reellen Thema: Ich finde das ganze Getue der Züchterinnen um den Kater auch sehr seltsam und undurchsichtig - und würde, wie Calabrone schreibt, auch nur Katzen aus einer Zucht holen, wo von Anfang an Transparenz vorhanden ist.

@Stu: Verstehe schon, dass du dich in den Kater verliebt hast. Aber gesunde MCs aus einer seriösen Zucht sollten zu finden sein - z.B. aus Tipps vom Forum.
 
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  • #55
Oopps, FIFé habe ich in der Eile verwechselt :oops: Ich meinte den FFH, welcher als einziger Verband der Schweiz von der FIFé anerkannt ist. So mussten z.B. im Jahr 2014 die Namen mit "A" beginnen.

Genau ja, bei den Schweizern ist das auch so mit den Buchstaben :)
 
  • #56
Laut HP ist dein Kater ja *sold*.

Die Züchterin gibt Anzeigen in Ebay auf....für mich persönlich wär das nicht gerade das optimale Portal. HCM scheint sie aber zu schallen.

Warum sie ausgerechnet deinen Kater nicht hergeben will ist mir ein Rätsel- ich find die Zeichnung seines Bruders viel hübscher. Aber ich züchte nicht und hab auch keine Coons.

Was mir aufgefallen ist- sie gibt nicht frühkastriert ab- oder hab ich da was überlesen?

Auf ihrer HP nimmt sie sich allerdings das Recht heraus von sich aus vom Vertrag zurückzutreten.

Fazit: Wie Calabrone- lass es wohl besser.
 
  • #57
Wo findest du die HP der Züchterin, Sidala?
 
  • #58
Von Gesetz wegen ist er das genau nicht. Er wäre nur dann Stus Kater, wenn er bereits zu 100% bezahlt wäre.

Falsch. Durch Bezahlung kann man kein Eigentum erwerben. Also hilft auch das einfach mal nicht.

Richtig ist allerdings, dass Stu durch den Vertrag einen Anspruch auf Übereignung genau dieses Katers hat. Die Züchterin wäre dann nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn ihr dies unmöglich wäre. Dann müsste sie Schadenersatz leisten. Und das sowohl bei rechtlicher als auch tatsächlicher Unmöglichkeit. Aber das führt ein wenig weit, das hier auszuführen ;)

Was die betreibt ist rechtswidrig, mal von Erpressung bzw. Nötigung ganz abgesehen und sowas sieht kein Verband gerne.

Und wo hat sie erpresst oder genötigt? Weißt du überhaupt, was das genau heißt?

@Stu: Du solltest dir gut überlegen, ob du da kaufen möchtest. Wenn ja, dann solltest du der Dame erklären, dass du an dem Vertrag festhalten möchtest und auf Erfüllung bestehst. Dann solltest du dir nochmal genau erklären lassen, welche Ansprüche die Züchterin des Vater-Katers hat, worauf diese beruhen und welche Konsequenzen das für wen haben soll.
Außerdem wäre für mich interessant, wieso "deine" Züchterin jetzt glaubt, vom Vertrag zurücktreten zu können, wo sie kein Rücktrittsrecht hat laut Vertrag.

@YunaNox: In der von dir zitierten Klausel steht drin, dass Stu innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnen des Vertrages von diesem ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann. Da steht nichts davon, dass dieses Recht bis 3 Tage vor Übergabe des Tieres bestehen bleiben soll. Also: Unterzeichnung, 3 Tage, dann kein Rücktrittsrecht mehr.
 
  • #59
Der Kauf eines Tieres ist keine nüchterne Sache (außer bei Nutztieren) sondern eine emotionale.
Stu ist da hingefahren, hat sich mit der Zucht und dem Wurf beschäftigt, hat auf ihr Gefühl gehört und einen Kater ausgesucht. Sie hat der Züchterin eine Anzahlung geleistet was ein enormer Vertrauensvorschuß ist. Vertrauen darauf dass die Züchterin den Kater vernünftig aufzieht.

Nun kommt die Züchterin daher und meint, dass alles nicht respektieren zu müssen. Es mag sein, dass sie einen Fehler gemacht hat und dass der Kater aus welchen Gründen auch immer woanders hin sollte. Aber letztendlich ist das passiert was eigentlich beim Züchten höchstes Ziel ist: jedes Tier soll ein liebevolles Zuhause finden. Und das hätte der Kater.
Ich würde der Züchterin nicht mit rechtlichen Details kommen.

Die Züchterin sollte den Kater Stu geben, weil das zu einem sozialen Umgang gehört. Weil sie ihre Käufer respektiert, genauso wie sie als Züchterin ja auch für ihre Arbeit respektiert und entlohnt werden möchte. Weil sie möchte, dass ihre Tiere geliebt werden und was kann einem besseres passieren als "Liebe auf den ersten Blick" zw. Tier und zukünftigem Besitzer?

Wenn man sich in jemanden verliebt möchte man auch genau diesen einen Menschen haben und lässt sich nicht den Bruder aufschwatzen bloß weil der auch blaue Augen hat.
 
  • #60
Und wo hat sie erpresst oder genötigt? Weißt du überhaupt, was das genau heißt?
Die Züchterin gar nicht, sondern die Züchterin des Vaters. Die meint ja laut Stu in etwa zu der Züchterin von Stu's Kater: Wenn Du den ihr verkaufst, dann baller ich Dir 1000 Teuro aufs Auge (sinngemäß).
Das ist in meinen Augen zumindest Nötigung da hier durch Androhung Stu's Züchterin dazu genötigt werden soll, den Kater eben nicht an Stu zu verkaufen.

Fakt ist, Stu's Kater ist erst einmal alleiniges Eigentum von seiner Züchterin und die kann damit machen was sie will, auch verkaufen an wen sie will und zum Preis den sie will. Da hat ihr niemand dreinzureden und schonmal 3x nicht unter Androhung von irgendwelchen 'Maßnahmen'.
 
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