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Chilliflocke
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Ja aber in die Wohnung dürfen sie ja hoffentlich schon vor einem Jahr. Meine Frage ist welche zusätzliche Gefahr im gesicherten Freigang besteht.Wie oft soll man denn noch schreiben, dass es sich bei 2 Impfungen um eine Grundimmunisierung handelt und erst mit der 3. Impfung abgeschlossen ist?
Davon abgesehen dass es falsch ist dass der Impfschutz nach 2 Impfungen noch nicht bestehen würde. Nur die Grundimmunisierung ist dann noch nicht abgeschlossen. Impfschutz besteht ja trotzdem schon. Wie gesagt der wird sogar noch belastbarer wenn zwischendurch Kontakt zum Virus besteht.