@doppelpack
§ 17: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Ich zitiere jetzt auch mal aus einem Blogeintrag des Tierarztes Ralph Rückert
die Erstellung einer abschließenden Liste vernünftiger Gründe zur Tötung eines Tieres ist eine absolut unlösbare Aufgabe. Deshalb kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden, was einen vernünftigen Grund darstellt.
...die über die Jahre bis in die höchsten Instanzen gefällte Gerichtsurteile tragen jedoch dazu bei, diese Formulierung mit Leben zu erfüllen....Gründe sind unheilbare, mit schwerem Leiden oder Schmerzen verbundene Krankheiten, altersbedingte Veränderungen, die ebenfalls mit dauerhaften Schmerzen einhergehen oder eine weitere Haltung des Tieres unmöglich machen, aber auch von einem aggressiven Tier ausgehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen.
Ich ganz allein muss entscheiden, was einen vernünftigen Grund zur Euthanasie Ihres Tieres darstellt, und ich ganz allein werde mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, wenn ein Gericht im Einzelfall meine Einschätzung für falsch hält. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern schon mehrfach passiert. Sie als Tierbesitzer können also die Einschläferung Ihres Tieres zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Situation für gerechtfertigt und richtig halten, die letztendliche Entscheidung aber habe ich zu treffen und zu verantworten.
Die Gerichte haben sich in den letzten Jahren immer mehr auf den Standpunkt eingeschossen, dass finanzielle Gründe prinzipiell niemals ausreichen, um die Tötung eines Tieres zu rechtfertigen.
Wir spekulieren jetzt also mal wild drauf los:
Ein Richter wird sich zuerst mit dem Krankheitsfall der Katze auseinandersetzen und vermutlich zu dem Schluss kommen, dass die meisten Tierärzte die Katze bei einer Analdrüsenerkrankung nicht eingeschläfert hätten. Die beste Behandlungsmöglichkeit wäre wohl die Entfernung der Analdrüsen gewesen! Dann wird der Richter entweder einen Behandlungsfehler oder das Töten eines Wirbeltieres aus einem finanziellen Grund vermuten. Die Frage ist nur, ob man dem TA das Nachweisen kann! Existieren belastende Unterlagen? Zeugenaussagen des Tierbesitzer, des/der Tierarzthelferin oder von anderen "Kunden"? Wie glaubhaft sind diese? Hier harpert es doch meistens schon und vielen TÄ wird dann höchstens ein sehr grober Behandlungsfehler vorgeworfen. Vermutung reicht in Deutschland nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung und nicht wie in Amerika, dass man seine Unschuld beweisen muss. Ohne Beweise steht man dumm da. Kein Tierbesitzer gibt vor Gericht zu, dass der nette TA die “geliebte” Katze über den Jordan geschickt hat weil die Op 3.000 Euro gekostet hätte und die Einschläferung nur 60 gekostet hat. Aber gehen wir mal davon aus es gelingt wirklich nachzuweisen, dass die Katze des Geldes wegen eingeschläfert wurde.
Oben wurde ja bereits erwähnt, dass viele Richter mitlerweile der Meinung sind, dass Geld kein vernünftiger Grund ist.
Und nun. Ist der Tierarzt jetzt zu bestrafen?
So einige Richter werden dem TA jetzt sicher eine kleine Strafe aufbrummen. Die Frage ist jedoch wie hoch diese ausfallen würde. Wir wissen doch alle welche lächerliche Strafe jemand bekommt, der z.B eine Katze mutwillig überfährt. Der Tierarzt würde jedenfalls ganz sicher
nicht seine Zulassung verlieren und auch nicht die maximalen 3 Jahre ins Gefängnis gehen. Immerhin geht es nur um ein einzelnes Tier und das wurde ja noch nicht einmal grob gequält...Da ist also allerhöchstens eine Geldstrafe angemessen. Wahrscheinlich viel weniger als 500 Euro.
Wenn der TA auch noch glaubhaft machen kann, dass es weitere Gründe für das Einschläfern gab, die Katze z.B die Schmerzen nach der Operation psychisch oder physisch wahrscheinlich nicht gut verkraftet hätte, dann hat der Tierarzt noch mehr Glück. Wenn die Katze z.B alt war und er vielleicht mit einer langsamen Wundheilung gerechnet hat...Oder die Katze hätte seiner Meinung nach die Trichterzeit psychisch nicht verkraftet... Oder er hatte Befürchtungen, dass es zum Streit mit der anderen katze im Haushalt kommt.. denn mit diesen Drüsen wird ja auch der Kot markiert und auch sonst sind sie ein Kommunikationsmittel. Bei manchen Katzen riecht es doch auch leicht unangenehm aus den Analdrüsen, wenn man die katze ordentlich krault und die Katze mit erhobenem Schwanz am Schnurren ist. Katzen schnuppern sich ja auch oft gegenseitig am Po....
Nicht wenige Richter haben am Ende so großes Verständnis, dass sie völlig auf eine Bestrafung verzichten. Gerade auch wenn der Tierhalter, wie in meinem ersten Beitrag, wirklich kein Geld gehabt hat. TA und Halter wollten halt nicht dass das Tier leidet....
Hauptsache der TA hat nicht einfach nur gar nichts unternommen.... Nur dann kann man wirklich sicher sein, dass ein Richter in jedem Fall dem Tierarzt eine Strafe aufbrummen würde....
Und wie gesagt. So ein Fall wird kaum vor Gericht landen. Wenn ein Tierhalter eine Einschläferung wünscht, dann wird ein TA meistens diesem Wunsch nachkommen. Beide sind zufrieden. Kein Gerichtsverfahren. Oder der TA wird sagen, dass er das Tier einschläfert und es wird dann "heimlich" auf eigene Kosten behandeln und vermitteln. Warum? Weil der TA keinen Streit mit dem Besitzer möchte. Er will ihn ja als Kunden behalten. Und weil man vor Gericht eben nie sicher sein kann wie es am Ende aus geht. Egal wie sehr man sich auch im Recht sieht. Es gab schon so viele skandalöse Urteile... Also lieber immer mit dem Tierbesitzer beim Thema Einschläferung einer Meinung sein. Und weil die Chancen, dass der Tierhalter in dem Fall wegen Tierquälerie verurteilt wird, sowieso mehr als lächerlich ist. Solange er das Tier überhaupt behandeln lassen wollte. (Ja, einschläfern ist eine Behandlung. Da wird wie oben erklärt schon eher der TA verurteilt-
Ach, und es gibt wie gesagt nicht einmal eine saftige Strafe, wenn du deinen Hund oder deine Katze überhaupt nicht behandeln lässt und das Tier elendig verreckt. Der Typ, der das Kitten mit dem Katzenschnupfen nicht behandelt lassen hat, der wurde nur verwarnt und das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Er hat die Einschläferung übers Vetamt bezahlen müssen, eine Verwarnung bekommen und gut wars...
Ich fand es übrigens auch interessant, dass ein TA im entgegengesetztem Fall auch handeln muss um einer Strafe zu entgehen. Das heißt, dass ich als Tierhalter im schlimmsten Fall zulassen muss, dass der TA mein Tier einfach einschläfert. Ob ich das will oder nicht. Würde der TA natürlich nur machen, wenn er ganz sicher ist dass das Gericht es genau so sieht. Und dann sollte man als Tierhalter ja meistens eigentlich wirklich loslassen...
@Mascha04 Kann dir nur völlig zustimmen. Der Mensch maßt sich eine Menge an...Schön dass Bodo ein Gegenbeweis ist.

Das mit den Streunern ist auch klar...