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Katzenbraut

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8. Januar 2013
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561
hallo

heute hatte ich eine Diskussion mit jemanden, weil meine Mieze grad so krank ist gestern operiert wurde.

Und ich leider bei der Uelzener 40% Eigenanteil habe, das das grad ganz schön schlaucht.
Op ich aber bei der Agila habe, diese voll übernommen wird (glaub der hat mir gar nicht richtig zugehört)

Da sagte er mir doch, ich solle doch das Tier einschläfern, wenn es zu viel geld kostet. Denn keiner ist ja gezwungen eine medizinisch notwendige Operation durchzuführen.

Ich erklärte ihm laut TSG und ist es verboten ohne Grund eine Wirbeltier zu töten und ich dieses auch nicht mache.

Nun suche nach diesem Paragraphen, kann mir jemand den Link mal hier einstellen, finde den nicht.
Würde ihn den ja mal gerne um die Ohren hauen.

(und das soll ein Vortsand von der Linken hier in HH sein , hmmmm🙄)

Danke
 
A

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Gibt es da einen Paragraphen im TSG ?
Habs gefunden Paragraph 17.
Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte, das würde in einem der ersten Paragraphen stehen, habe aber nichts gefunden. Ich hoffe, das steht da überhaupt irgendwo explizit drin.
 
Ich habe gerade mal geschaut, ich würde es zumindest aus dem Umkehrschluss aus §17 Nr. 1 TierSchG ableiten, "...ohne vernünftigen Grund..."= Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Du kannst auch die Berufsordnung der ta deines Bundeslandes durchsuchen.
 
Du kannst auch die Berufsordnung der ta deines Bundeslandes durchsuchen.

Weißt du ungefähr wo das steht, Hamburg.
 
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Natürlich ist es Auslegungssache, aber es sind m.e. allgemein gültige Grundsätze herzuleiten, z.B.:

§ 2 Grundsatz
(1) Der Tierarzt oder die Tierärztin übernimmt mit der Wahrnehmung der in der Bundes- Tierärzteordnung aufgeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit. Er oder sie dient dem Allgemeinwohl, insbesondere auch der menschlichen Gesundheit, und ist der / die berufene Schützer/in der Tiere.
(...)
(3) Jeder Tierarzt oder jede Tierärztin ist verpflichtet, den Beruf gewissenhaft auszuüben und dem im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er / sie hat die jeweils geltenden Rechts- und Berufsstandesvorschriften zu befolgen, im Interesse des Allgemeinwohles zu handeln und das Ansehen des Berufsstandes sowie die Kollegialität der Tierärzte und Tierärztinnen untereinander zu wahren.
(...)

§ 5 Aufzeichnungspflicht, tierärztliche Zeugnisse und Gutachten
(1) Der Tierarzt oder die Tierärztin hat seine oder ihre Aufzeichnungen über die in Ausübung seines oder ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Diese Frist gilt auch für technische Dokumentationen, soweit gesetzlich keine andere Frist vorgeschrieben ist.
(2) Tierärztliche Zeugnisse und Gutachten sind der Wahrheit entsprechend, sachlich, sorgfältig, unparteiisch und formgerecht auszustellen. Der Zweck des Schriftstückes, der Empfänger und das Datum sind anzugeben. Das Ausstellen von tierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen setzt voraus, dass die Tiere oder der Tierbestand unmittelbar zuvor nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft und den Erkenntnissen der tierärztlichen Praxis in angemessenem Umfang untersucht worden sind.
(...)
§ 7 Mitwirkungspflicht bei der Bekämpfung von Missständen
(1) Der Tierarzt oder die Tierärztin hat bei der Bekämpfung von Missständen im Heilwesen mitzuwirken. Verstöße gegen das Arzneimittelrecht sind der Tierärztekammer mitzuteilen.
(2) Der Tierarzt oder die Tierärztin hat Arzneimittelnebenwirkungen und Arzneimittelmängel, die ihm oder ihr bei seiner oder ihrer Tätigkeit bekannt werden, der Arzneimittelkommission der Bundestierärztekammer mitzuteilen.
(...)
§ 16 Behandeln von Patienten anderer Tierärzte oder Tierärztinnen

(3) Ein Tierarzt oder eine Tierärztin, der oder die zur vollständigen Erledigung eines übernommenen Falles selbst nicht in der Lage ist, hat diesen im Interesse der Gesundheit des Tieres oder zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden einem anderen Tierarzt oder einer anderen Tierärztin zu überweisen.

Den vollen Text findest du, wenn du "Berufsordnung Tierärzte Hamburg" googelst. Kann ich jetzt schlecht einfügen, weil sich dann direkt ein pdf öffnet.

Für mich beinhaltet die korrekte Auslegung, dass eben nicht einfach Tiere eingeschläfert werden dürfen.
 
Ich wollte grad eben "Berufskodex/ethos" schreiben.
 
Trotz all dieser vielen Worte bleibt es doch aber dabei, dass der Codex und das TSG bewusst schwammig formuliert sind und letzendlich ist es eben nicht konkret verboten ein krankes Tier lieber einzuschläfern, als zu behandeln, wenn kein Geld da ist. Wirtschaftlichkeit zählt nun einmal. Aus dem Grund dürfen doch auch trotz TSG z.B in der Nutztierhaltung die männlichen Küken geschreddert oder vergast werden. Wurde gerichtlich abgesegnet. Es ist den Unternehmen halt einfach nicht zuzumuten sie durchzufüttern....Aber es muss jetzt wenigstens an Alternativen gearbeitet werden, dass man das Geschlecht schon im Ei erkennen kann und sie vor dem Schlupf aussortieren kann...

Der Tierarzt sieht dann halt folgende Faktoren als "vernünftige Gründe" für eine Einschläferung an:

-Die mit einer Erkrankung verbundenen Schmerzen sind dem Tier nicht dauerhaft zuzumuten. Ja, vielleicht sind sie auch so schlimm, dass man sie dem Tier nicht einmal kurzzeitig zumuten mag.

Dazu kommt dann evtl, dass

-die Kosten der Behandlung den Tierhalter wirklich in eine große soziale Notlage bringen würden. Unter Umständen müsste er sein Auto verkaufen und könnte durch die schlechte Mobilität dann evtl sogar seine Arbeitsstelle verlieren. Oder falls der Halter einen Kredit bei der Bank in Ansprüch nehmen könnte, wäre er nicht in der Lage diesen in annehmbarer Zeit zu tilgen.
-die Behandlung nicht 100%ig erfolgsversprechend ist.
-die örtlichen Tierschutzvereine finanziell auch so stark belastet sind, dass ihnen nicht zuzumuten ist einzuspringen. Die müssen ja schon all die ausgesetzten Tiere betreuen und behandeln lassen...Vielleicht haben sie sogar gerade Aufnahmestopp. Bei unserem örtlichen Tierheim werden z.B z.Z wirklich nur eindeutig ausgesetzte Katzen aufgenommen. Nur dazu ist das TH nämlich durch die Kommune verpflichtet (Kommune zahlt für jedes ausgesetzte Hund- bzw Katzentier einen gewissen Anteil) und zu mehr nicht. Sie müssen keine Streunerkolonien betreuen und auch keine Abgabetiere von Privatpersonen aufnehmen (nur wenn der Amtsvet Tiere einzieht..). . Denn dafür bekommen sie schlicht und einfach kein Geld. So stand es jedenfalls in dem Zeitungsartikel unser örtlichen Zeitung...Und natürlich ist das Aussetzen von Katzen strafbar...

Es mag doof klingen und viele mögen dem nicht zustimmen, aber in dem ein TA dem Tier durch den Tod die Schmerzen nimmt, kann er schon im Interesse des Tieres gehandelt haben...
Im Zweifel wird ein Richter entscheiden was er als vernüftigen Grund ansieht. Da gibt es verschiedene Urteile und Meinungen.
Bei "nur" einem Beinbruch, der mit einer Op gut behandelbar wäre oder sogar mit guter Schienung hätte heilen können, ist die Chancen besser, dass ein Richter keinen "vernünftigen Grund" sieht, als bei einem komplizierten Beckenbruch. Immerhin könnten da eher Folgeschäden auftreten, die Op wäre teurer...
Und gerade wenn es einem Tier ganz plötzlich nicht gut geht, es krampft, Fieber hat usw, ist es für einen Richter und den TA sehr schwer zu entscheiden, was das Beste gewesen wäre. Oft wird er der Einschätzung des Tierarztes einfach vertrauen. Kann man einem ängtslichen Tier denn dann in so einer kritischen Situation noch zumuten, dass man es weiter stresst, ihm Blut abnimmt, ein Ultraschall macht oder es röngt? Wo es starke Schmerzen hat und beim TA wirklich richtig unter Stress steht?
Ich habe schon Fälle erlebt, da hätte ein TA zB. einen 12 jährigen Kater mit Diabetis eingeschläfert, weil er meinte, dass man dem Kater die täglichen Spritzen nicht mehr zumuten könnte. Er wäre ja so ängtslich und ja auch schon alt... Am Ende ist er 19 Jahre alt geworden, weil er von einem anderen TA gut eingestellt wurde. Und obwohl der Kater sich die erste Zeit wirklich heftig gegen die Insulienspritzen und auch das Messen gewehrt hat, hat er nach 2-3 Wochen ganz schnell gemerkt, wie gut sie ihm taten und hat nach einer Zeit sogar seine Spritzen regelrecht gefordet und wurde super kooperativ. Ist auf den Stuhl gesprungen und hat sich ohne murren spritzen lassen....

Ich selbst habe auch schon mal hautnah miterlebt wie ein Kitten von Amtsvet eingeschläfert wurde, weil ihm beide Augen durch Katzenschnupfen ausgelaufen waren. Meiner persönlichen Meinung nach war der Körper/das Immunsystem des Kitten gerade dabei die Viruserkrankung langsam in den Griff zu bekommen und erfolgreich dagegen zu kämpfen. Das Kitten krabbelte über den Tisch, hat miaut und auch nicht mehr ständig genießt und es wirkte halt einfach so, als ob es nach tagelangem schwerem unbehandeltem Verlauf bereits langsam auf dem Weg der Besserung sei. So schlimm wie es auch aussah. Aber dafür hätte man der Süßen natürlich beide Augen rausoperiert müssen, was für Arschlochhalter und auch Amtsvet natürlich eindeutig zu teurer gewesen wäre, die Sterblichkeit bei Katzenschnupfen ist bei Kitten auch sehr hoch und selbst wenn die Maus überlebt hätte, wäre sie ja immer noch ein Leben lang blind geblieben, was einige Menschen ja schon als nicht mehr lebenswert ansehen...
Da wurde halt nicht lange gezögert und die Spritze gezückt....
Und doch gibt es Katzen die ähnliche Voraussetzungen hatten und heute trotz Blindheit ein tolles Zuhause haben, ein glückliches Leben führen und bestimmt sehr dankbar sind, dass sie als Kitten nicht aufgegeben wurden...
 
Ja, aber es ging ja um Operationen, die eben notwendig sind, aber auch erfolgsversprechend. Und nur, weil z.B. ein Tier ein gebrochenes Bein hat und der Halter dann sagt "3000 Euro sind mir aber zu teuer", darf der TA trotzdem nicht einschläfern.
Im Falle der TE ist es z.B. eine Analbeutelentfernung (habe ich keinerlei Erfahrung bei meinen Tieren, klingt für mich allerdings vergleichbar zu einem gebrochenen Bein, weil behandelbar und sehr gute Erfolgsaussichten auf vollständige Heilung).

Dass es auch immer wieder TA gibt, die die Grenzen überschreiten oder sagen wir mal biegen und beugen, steht außer Frage.
Allerdings um so "schöner", dass es wegen sowas schon Prozesse und Verurteilungen gab.
 
Ich selbst habe auch schon mal hautnah miterlebt wie ein Kitten von Amtsvet eingeschläfert wurde, weil ihm beide Augen durch Katzenschnupfen ausgelaufen waren. Meiner persönlichen Meinung nach war der Körper/das Immunsystem des Kitten gerade dabei die Viruserkrankung langsam in den Griff zu bekommen und erfolgreich dagegen zu kämpfen. Das Kitten krabbelte über den Tisch, hat miaut und auch nicht mehr ständig genießt und es wirkte halt einfach so, als ob es nach tagelangem schwerem unbehandeltem Verlauf bereits langsam auf dem Weg der Besserung sei. So schlimm wie es auch aussah. Aber dafür hätte man der Süßen natürlich beide Augen rausoperiert müssen, was für Arschlochhalter und auch Amtsvet natürlich eindeutig zu teurer gewesen wäre, die Sterblichkeit bei Katzenschnupfen ist bei Kitten auch sehr hoch und selbst wenn die Maus überlebt hätte, wäre sie ja immer noch ein Leben lang blind geblieben, was einige Menschen ja schon als nicht mehr lebenswert ansehen...
Da wurde halt nicht lange gezögert und die Spritze gezückt....
Und doch gibt es Katzen die ähnliche Voraussetzungen hatten und heute trotz Blindheit ein tolles Zuhause haben, ein glückliches Leben führen und bestimmt sehr dankbar sind, dass sie als Kitten nicht aufgegeben wurden...

Das kommt gar nicht so selten vor, blinde Kitten werden oft eingeschläfert. Das habe ich gerade im vergangenen Jahr erlebt, da sind auch viele Tierärzte der Meinung, die haben keine Lebensqualität mehr. Bobo ist da der beste Gegenbeweis. Woher maßen sich diese Menschen nur an zu beurteilen ob ein Leben lebenswert ist oder nicht?

Kritisch wird es bei verwilderten Katzen, für die ist eine Krankheit oft das Todesurteil, weil man sie so gut wie nicht über eine längere Zeit behandeln kann.
 
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@doppelpack

§ 17: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


Ich zitiere jetzt auch mal aus einem Blogeintrag des Tierarztes Ralph Rückert

die Erstellung einer abschließenden Liste vernünftiger Gründe zur Tötung eines Tieres ist eine absolut unlösbare Aufgabe. Deshalb kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden, was einen vernünftigen Grund darstellt.
...die über die Jahre bis in die höchsten Instanzen gefällte Gerichtsurteile tragen jedoch dazu bei, diese Formulierung mit Leben zu erfüllen....Gründe sind unheilbare, mit schwerem Leiden oder Schmerzen verbundene Krankheiten, altersbedingte Veränderungen, die ebenfalls mit dauerhaften Schmerzen einhergehen oder eine weitere Haltung des Tieres unmöglich machen, aber auch von einem aggressiven Tier ausgehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen.
Ich ganz allein muss entscheiden, was einen vernünftigen Grund zur Euthanasie Ihres Tieres darstellt, und ich ganz allein werde mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, wenn ein Gericht im Einzelfall meine Einschätzung für falsch hält. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern schon mehrfach passiert. Sie als Tierbesitzer können also die Einschläferung Ihres Tieres zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Situation für gerechtfertigt und richtig halten, die letztendliche Entscheidung aber habe ich zu treffen und zu verantworten.
Die Gerichte haben sich in den letzten Jahren immer mehr auf den Standpunkt eingeschossen, dass finanzielle Gründe prinzipiell niemals ausreichen, um die Tötung eines Tieres zu rechtfertigen.


Wir spekulieren jetzt also mal wild drauf los:

Ein Richter wird sich zuerst mit dem Krankheitsfall der Katze auseinandersetzen und vermutlich zu dem Schluss kommen, dass die meisten Tierärzte die Katze bei einer Analdrüsenerkrankung nicht eingeschläfert hätten. Die beste Behandlungsmöglichkeit wäre wohl die Entfernung der Analdrüsen gewesen! Dann wird der Richter entweder einen Behandlungsfehler oder das Töten eines Wirbeltieres aus einem finanziellen Grund vermuten. Die Frage ist nur, ob man dem TA das Nachweisen kann! Existieren belastende Unterlagen? Zeugenaussagen des Tierbesitzer, des/der Tierarzthelferin oder von anderen "Kunden"? Wie glaubhaft sind diese? Hier harpert es doch meistens schon und vielen TÄ wird dann höchstens ein sehr grober Behandlungsfehler vorgeworfen. Vermutung reicht in Deutschland nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung und nicht wie in Amerika, dass man seine Unschuld beweisen muss. Ohne Beweise steht man dumm da. Kein Tierbesitzer gibt vor Gericht zu, dass der nette TA die “geliebte” Katze über den Jordan geschickt hat weil die Op 3.000 Euro gekostet hätte und die Einschläferung nur 60 gekostet hat. Aber gehen wir mal davon aus es gelingt wirklich nachzuweisen, dass die Katze des Geldes wegen eingeschläfert wurde.
Oben wurde ja bereits erwähnt, dass viele Richter mitlerweile der Meinung sind, dass Geld kein vernünftiger Grund ist.
Und nun. Ist der Tierarzt jetzt zu bestrafen?
So einige Richter werden dem TA jetzt sicher eine kleine Strafe aufbrummen. Die Frage ist jedoch wie hoch diese ausfallen würde. Wir wissen doch alle welche lächerliche Strafe jemand bekommt, der z.B eine Katze mutwillig überfährt. Der Tierarzt würde jedenfalls ganz sicher nicht seine Zulassung verlieren und auch nicht die maximalen 3 Jahre ins Gefängnis gehen. Immerhin geht es nur um ein einzelnes Tier und das wurde ja noch nicht einmal grob gequält...Da ist also allerhöchstens eine Geldstrafe angemessen. Wahrscheinlich viel weniger als 500 Euro.
Wenn der TA auch noch glaubhaft machen kann, dass es weitere Gründe für das Einschläfern gab, die Katze z.B die Schmerzen nach der Operation psychisch oder physisch wahrscheinlich nicht gut verkraftet hätte, dann hat der Tierarzt noch mehr Glück. Wenn die Katze z.B alt war und er vielleicht mit einer langsamen Wundheilung gerechnet hat...Oder die Katze hätte seiner Meinung nach die Trichterzeit psychisch nicht verkraftet... Oder er hatte Befürchtungen, dass es zum Streit mit der anderen katze im Haushalt kommt.. denn mit diesen Drüsen wird ja auch der Kot markiert und auch sonst sind sie ein Kommunikationsmittel. Bei manchen Katzen riecht es doch auch leicht unangenehm aus den Analdrüsen, wenn man die katze ordentlich krault und die Katze mit erhobenem Schwanz am Schnurren ist. Katzen schnuppern sich ja auch oft gegenseitig am Po....
Nicht wenige Richter haben am Ende so großes Verständnis, dass sie völlig auf eine Bestrafung verzichten. Gerade auch wenn der Tierhalter, wie in meinem ersten Beitrag, wirklich kein Geld gehabt hat. TA und Halter wollten halt nicht dass das Tier leidet....
Hauptsache der TA hat nicht einfach nur gar nichts unternommen.... Nur dann kann man wirklich sicher sein, dass ein Richter in jedem Fall dem Tierarzt eine Strafe aufbrummen würde....

Und wie gesagt. So ein Fall wird kaum vor Gericht landen. Wenn ein Tierhalter eine Einschläferung wünscht, dann wird ein TA meistens diesem Wunsch nachkommen. Beide sind zufrieden. Kein Gerichtsverfahren. Oder der TA wird sagen, dass er das Tier einschläfert und es wird dann "heimlich" auf eigene Kosten behandeln und vermitteln. Warum? Weil der TA keinen Streit mit dem Besitzer möchte. Er will ihn ja als Kunden behalten. Und weil man vor Gericht eben nie sicher sein kann wie es am Ende aus geht. Egal wie sehr man sich auch im Recht sieht. Es gab schon so viele skandalöse Urteile... Also lieber immer mit dem Tierbesitzer beim Thema Einschläferung einer Meinung sein. Und weil die Chancen, dass der Tierhalter in dem Fall wegen Tierquälerie verurteilt wird, sowieso mehr als lächerlich ist. Solange er das Tier überhaupt behandeln lassen wollte. (Ja, einschläfern ist eine Behandlung. Da wird wie oben erklärt schon eher der TA verurteilt-

Ach, und es gibt wie gesagt nicht einmal eine saftige Strafe, wenn du deinen Hund oder deine Katze überhaupt nicht behandeln lässt und das Tier elendig verreckt. Der Typ, der das Kitten mit dem Katzenschnupfen nicht behandelt lassen hat, der wurde nur verwarnt und das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Er hat die Einschläferung übers Vetamt bezahlen müssen, eine Verwarnung bekommen und gut wars...

Ich fand es übrigens auch interessant, dass ein TA im entgegengesetztem Fall auch handeln muss um einer Strafe zu entgehen. Das heißt, dass ich als Tierhalter im schlimmsten Fall zulassen muss, dass der TA mein Tier einfach einschläfert. Ob ich das will oder nicht. Würde der TA natürlich nur machen, wenn er ganz sicher ist dass das Gericht es genau so sieht. Und dann sollte man als Tierhalter ja meistens eigentlich wirklich loslassen...

@Mascha04 Kann dir nur völlig zustimmen. Der Mensch maßt sich eine Menge an...Schön dass Bodo ein Gegenbeweis ist. :zufrieden: Das mit den Streunern ist auch klar...
 
Zuletzt bearbeitet:
Analabeutelentfernung ist eine erfolgreiche Operation, womit der Gesundheitszustand wieder hergestellt ist.

Es war in der Vergangenheit nur bsichen kompliziert, da sich die 2 mal massiv entzündet haben udn das erst mal behandelt werden musste.
Wo das ganze gewebe drum herum mit betroffen war, deswegen war diese behandlungen so aufwändig.

Mit der Operation, die jetzt durch geführt wurde wird sowas nicht merh auftreten.

Allerdings trat beim Routine röntgen ein Zufalls befund auf was mit Ultraschall und Biopsie abgeklärt wurde.
Es ist eine grosse Zyste direkt im Brustkorb neben dem herzen, doppelt so gross. Die ihr aber keine Beschwerden bereitet. Sie muss nur regelmässig kontrolliert werden und ggf punktiert werden.
da zu operieren wäre zu riskant.

Aber auch das stellt m.E kein Grund zur Einschläferung da, weil es keien unheilbare Krankheit ist. Im Gegensatz z.b zu Krebs, wenn es Krebs gewesen wäre , ok dann müsste man sich irgendwann dazu entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tigerjungdosine: Mir ist schon bewusst, dass es in der Praxis schwierig wird. Sicherlich sind es auch deshalb noch Einzelfälle, wo es eben zu Verurteilungen kam. Ich finde es aber dennoch gut, dass wenigstens in Einzelfällen entschieden wird. Dass die Strafen emotional betrachtet viel zu niedrig sind, auch das streite ich nicht ab.
Aber man kann auch volltrunken Auto fahren und dabei jemanden zB anfahren, als Ersttäter und eben bei so einem Fahrkässigkeitsdelikt wird deine Strafe auch nicht sehr hoch sein. Ebenso gibt es viele, viele andere Delikte, die nur einen geringen Strafrahmen haben. Oder du wirst erst gar nicht erwischt, ebenfalls möglich.

Das ändert aber doch alles nichts daran, dass eine Einschläferung rein aus finanziellen Gründen oder "ich hab keinen Bock mehr auf das Tier" nicht im Einklang mit dem herkömmlichen Verständnisses eines (unseres) Tierschutzgesetztes stehen kann.

Ich könnte aber auch nicht stumm danebe stehen, wenn ein Amtsvet aus meiner Sicht zu Unrecht gerade ein Kitten einschläfert.
 
@doppelback

Da stimme ich dir natürlich in allem zu. Es ist eigentlich nicht im Einklang...finde es definitiv auch gut, dass es diese Positivurteile gibt... Das ist schon der richtige Standpunkt was du da schreibst...

Ich wollte es halt nur anmerken, dass leider trotzdem nicht immer alles so einfach und eindeutig ist wie es auf den ersten Blick scheint und wie man es gerne hätte...


Womit wir bei dem hier wären:

Ich könnte aber auch nicht stumm danebe stehen, wenn ein Amtsvet aus meiner Sicht zu Unrecht gerade ein Kitten einschläfert.

Die Aussage hat mich etwas geärgert.
Unrecht ist ein starkes Wort und in so einem Fall, meiner Meinung nach, fehl am Platz. So habe ich es nicht gesehen. Denn niemand weiß was am Ende das Beste für dieses Kitten gewesen ist/ wäre. Das Kitten war nun einmal sehr sehr schwer krank. Das ist Fakt....Wir reden hier von einem schwer an Katzenschnupfen erkrankten Kitten was zwei zerstörte Augen hatte...

Klar, da stolpert es so hilflos auf dem Tisch rum und miaut, während Beweisfotos gemacht werden...der Halter kontaktiert wird...es plumst dir sogar in die Hände, du setzt es zurück und es kommt wieder zu dir über die Tischkante angekrabbelt....
Natürlich zerreist es einem (also zumindest mir) da das Herz und man denkt sofort, dass man ihm doch einfach jede Chance geben muss.
Es gibt glückliche blinde Katzen..es gibt Kitten die einen schweren Katzenschnupfen überlebt haben..

Und dann hat bei mir aber doch wieder der Verstand eingesetzt. Der gesagt hat: Packt es das aber nicht, dann hat man die Kleine vielleicht sogar tagelang unnötig leiden lassen. So eine hohe Wahrscheinlichkeit dass sie doch stirbt...Das hat das Kitten auch nicht verdient....
Und wer trägt bei so einer geringen Überlebenswahrscheinlichkeit die Kosten? Den Halter wird man nicht dazu verdonnern können, weil ja keine sehr gute Aussichten auf Heilung besteht..Eine völlige Gesundung ausgeschlossen ist...Das Kitten braucht jetzt sofort Hilfe und kann nicht noch 1-2 Stunden weiter unbehandelt in diesem Zustand belassen werden... Wen findet man jetzt so schnell, der bereit wäre diese enorm hohen TA-Kosten und die aufwendige Nachbetreuung zu übernehmen? Das TH wird seine begrenzten Mittel auch lieber für Tiere verwenden die eine größere Chance haben wieder ganz oder zumindest halbwegs gesund und auch vermittelbar zu werden. Wenn das Kitten wirklich durchkommt: Wer nimmt schon eine blinde Katze? Vielleicht sogar mit weiteren möglichen Folgechäden durch den Schnupfen.. Irgendwie war mir klar, dass es höchstens eine Miniminichance für die Kleine gegeben hätte wenn einer sich jetzt sofort spontan anbieten würde Kosten und Betreuung zu übernehmen. Und selbst da wäre höchstwahrscheinlich der Amtsvet trotzdem nicht von einer Einschläferung abgergerückt...
Ja ich habe überlegt ob ich den Mund aufmachen..Und dann habe ich daran gedacht, dass ich meine bescheidene Rücklage (von knapp 1000 Euro zu dem Zeitpunkt) für meine eigenen Katzen brauche, falls die krank werden. Dass ich, wenn ich das Kleinchen nehmen wurde, es wohl nicht wieder loswerden würde. Weil es einfach wirklich schwer vermittelbar wäre und ich es auch emotional wohl nicht könnte, sollte die Kämpferin durchkommen. Aber ich will keine 3. Katze. Die Arbeit und die unüberschaubaren TA Kosten sind einfach bei mir nicht für drei Katzen drin....meine Wohnung auch nicht optimal für einen Quarantäneraum..
Am Ende ist es wie es ist. An einem anderen Tag... wären die Vorraussetzungen bei mir anders gewesen oder jemand anderes hätte da gestanden... dann wäre die Sache evtl. anders ausgegangen.

Und doch war es vermutlich am Ende nicht das Falsche. Der Amtsvet hat den Zwerg mit Sicherheit nicht nur aus Spaß und nur aus Geldgründen eingeschläfert..

Es gibt da kein richtig oder falsch...Bei solchen schwierigen ethischen Fragen handelt einfach jeder wie er es am Ende vor sich selbst verantworten kann.
 

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