Röntgenaufnahme mein Eigentum?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Yoda

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2. September 2007
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Hallo,

wir wollen bei unserer Ex-Tä eine Röntgenaufnahme abholen, sollen aber unterschreiben, dass wir diese wiederbringen. Da wir die Praxis gewechselt haben, haben wir das nicht vor!

Wir haben doch die Aufnahme bezahlt, gehört sie dann nicht uns???
 
A

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Also ich hab schon mal gehört, daß die Tierärzte ihre Aufnahmen behalten wollen. Hab mich auch gewundert, scheint aber so üblich zu sein :confused:
 
Ja, klar wollen die das oft behalten, man könnte ja mit den Aufnahmen zu einem anderen TA gehen........ *Vermutung anstellt*

Edit:

"Rechtgrundlage: Röntgenbilder sind Eigentum des Arztes
Obwohl viele Patienten davon ausgehen, dass sie nach einer Röntgenuntersuchung Besitzer der Aufnahmen sind, sieht es die Rechtslage in Deutschland anders. Die Röntgenbilder gehören gesetzlich dem Arzt.
Eine Umfrage der R+V Versicherung war vorher zu dem Ergebnis gekommen, dass rund zwei Drittel der befragten Personen sich sicher waren, dass sie der Besitzer der Röntgenbilder seien.
Die Röntgenaufnahmen gehören zwar dem Arzt, allerdings hat der Patient jederzeit das Recht, die Unterlagen zu kopieren oder sie sich anzusehen."

Quelle

Ob das bei Röntgenaufnahmen erstellt von TÄ auch so ist, weiß ich nicht, vermute ich aber man stark nach obiger Aussage.

Und nochmal Edit:

Röntgenaufnahmen sind Eigentum des TA´s: http://www.tierarztpraxis-gliesche.de/roentgenaufnahmen.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es echt ´ne Frechheit, die haben WIR bezahlt!!!:mad:

Ich meine da gibt es irgendeine neue Bestimmung... *such*
 
Ui, dann hab ich natürlich keine Ahnung, sorry...
 
Ich finde es echt ´ne Frechheit, die haben WIR bezahlt!!!:mad:

Ich meine da gibt es irgendeine neue Bestimmung... *such*

Ja da bezahlt man ein Haufen Geld...das haben wir auch alles schon durch, leider.
 
Nen Röntgenbild ist ja auch nur ein Foto..Das gehört doch auch immer dem Fotografen..

Ich hatte aber noch nie Probleme, weder bei Tierärzten noch bei Menschenärzten..Hab immer alles brav bekommen.
 
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Die stellt sich sicher an weil wir vor über einem Jahr nach einer Auseinandersetzung die Praxis wechselten.

Ich rufe morgen bei der Tierärztekammer an und frage nach.

Wenn ich die Aufnahme zufällig verliere, kann sie mir ja auch nichts...:mad:
 
Hallochen,

beim TA ist man Privatpatient, das Foto gehört dem Katzenbesitzer. Der TA muss allerdings sämtliche Befunde 10 Jahre lang aufheben!!!!
Es gibt aber für den TA die Möglichkeit einen Vermerk mit Verbleib des Befundes zu den Akten zu legen.
Bei uns führte das zu einem RB, das keiner mehr haben will. Der behandelnde TA hat es mir samz Überweisung gegeben, und der behandelnde Chrirurg hat es mir bei der Rücküberweisung gegeben. Der überweisende TA wollte es allerdings nicht mehr haben:" Habe ich schon ausgetragen!"
Tja und nun liegt es hier, wurde bei meiner Haus-TÄ an den Schirm gepinnt und abfotografiert:
1024_3036353133326263.jpg


Nun habe ich ein RB, dass gar keiner mehr haben will, aber es gehört mir, ich habe es bezahlt!!!!

LG, Kordula
 
  • #10
Ich hab Sookis Röntgenbilder auch alle hier..aber das sie wirklich mir gehören, das wusste ich nicht..alle Ärzte haben mir die gleich immer mitgegeben..in der TK, weil ja mein TA dann weiter behandelt hat..und der TA, damit ich alles zur Hand hab wenn ich mal in die TK muss..eigentlich nur logisch..
 
  • #11
Diese Frage stellte sich mir vor ca. 6 Jahren auch einmal... und ich habe gegoogelt und bin auf einer Seite gelandet, die mir sagte, dass ich jederzeit das Recht habe, die Herausgabe des Röntgenbildes zu verlangen, da ICH es in Auftrag gegeben und auch bezahlt habe (ähnlich wie in einem Copy-Shop)...

Ich habe daraufhin bei dem TA vorgesprochen und um die Herausgabe des Röntgenbildes gebeten. Er hat auch gemeint, es wäre seines, aber ich habe dann gesagt, dass ich es zur Abklärung weiterer Krankheitssyptome an anderer Stelle brauche und dann habe ich es bekommen... Er sagte auch, dass er es wiederhaben wollte...

Da ich den TA sowieso nie wieder mit den Problemen meiner Katze konfrontieren wollte, war es mir relativ egal, was er wollte. Ich habe es natürlich nicht zurückgebracht, sondern habe es immer noch hier zu Hause...
Aber in den ganzen letzten 6 Jahren hat er auch nie wieder danach gefragt... ;)

Ich denke, du musst es nur clever anstellen, wenn die Rechtslage gewisse "Lücken" lässt...

Anders wäre es sicher, wenn du gleich mit dem Auftrag beim TA ins Haus fällst, dass er für dich von deiner Katze Röntgenbilder fertigen soll, die du dann mit nach Hause nehmen willst. Dann ist es von vornherein ein klarer Auftrag, den der TA dann evtl. ablehnen kann, aber nicht muss... ;)
Die ein oder andere Erklärung dazu könnte zur Entscheidungsbereitschaft des Arztes sicherlich beitragen... ;)
 
  • #12
Habe mit der Tierärztekammer Niedersachsen telefoniert, es ist so:

Die Bilder sind Eigentum des Tierarztes. Er ist noch nicht mal verpflichtet diese dem Tierbesitzer auszuhändigen, der weiterbehandelnde/ neue Ta müsste die Bilder anfordern um sie einzusehen.

Was ich persönlich nicht richtig finde!!!

In unsererm Fall ärgert es mich, weil es pure Schikane ist. Als wir noch mit unseren Fellgurken in dieser besagten Praxis waren, bekamen wir eine Röntgenaufnahme für den Kardiologen ohne Unterschrift mit, wurde nie zurück verlangt, die liegt fast 4 Jahre später noch in unserem Keller! Entweder ganz oder gar nicht!
Außerdem hätte ich ja nicht nur unterschreiben sollen, dass ich die Bilder zurückbringe, sondern auch, sie leihe um in einer TierKLINIK vorzulegen. Die kann sich die Aufnahme in die Haare schmieren, machen wir halt eine neue!
 
  • #13
Also ich hab schon mal gehört, daß die Tierärzte ihre Aufnahmen behalten wollen. Hab mich auch gewundert, scheint aber so üblich zu sein :confused:

theoretisch ist jeder radiologe gesetzlich dazu verpflichtet, rö-Aufnahmen 10 jahre bereit zu halten...
 
  • #14
Huiui, das sind ja Praktiken *verwundertguck*. Ich habe vor X-Jahren in einer TK eine Ultraschalluntersuchung einer Niere machen lassen. Es wurden einige Fotos ausgedruckt und diese habe ich selbstverständlich direkt mitbekommen. Die TK bei der ich jetzt bin, verfügt über digitales Röntgen und man bekommt die Aufnahmen auf CD gebrannt zum mitnehmen, ganz ohne Nachfrage. Kann man sich dann zu Hause angucken, also auch da unproblematisch.

Liebe Grüße,
Tina
 
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  • #15
. Die kann sich die Aufnahme in die Haare schmieren, machen wir halt eine neue!
ich würde das Tier keine unnötigen Strahlenbeklastung aussetzen, sondern lieber die Aufnahme "verlieren" ;)
 
  • #16
Ich kann jetzt nur sagen, wie das bei Zahnärzten oder allgemeinen Ärzten ist!
Arbeite ja selbet beim Arzt!

Der Arzt, der das Rö gemacht hat, ist Eigentümer des Bildes!
Der Arzt hat 10 Jahre Dokumentenpflicht und darf Rös nur mir eigentlich schriftlicher Anforderung an einen anderen Arzt weitergeben- muss sie aber zurückbekommen.
Sonst gibts Ärger mit der Kammer, wenn die mal rausbekommen, dass die Rös nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Ich darf bei uns in der Praxis RÖs nichtmal persönlich an die entspr. Patienten rausgeben. Wird grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt!

Wie das beim TA ist, weiß ich nicht!
Aber eigentlich ist das Bild auch Eigentum des Tierarztes!!!
 
  • #18
Was stimmt den jetzt? *grübel*

Dass das Bild dem TA gehört, allerdings muss er es für weitere Diagnostik herausrücken, wie in der Humanmedizin;)
Wenn du geröngt wirst und wünscht die Überweisung zu einem anderen Arzt, bekommst du den ganzen Krempel mit.
Und manche TAs haben überhaupt kein Problem mit Bildern und schicken dir auch Bilder per Mail. So landeten die Bilder von Kasis versorgtem Bruch, von einem schweineteuren aber saugutem Chirurgen am Ostersamstag in meinem Postfach!!! Da habe ich mich wirklich gefragt, ob dieser TA nicht vielleicht doch noch ein Privatleben hat?
1024_6232343461363830.jpg


Es sind alle Daten auf dem Seitenstreifen also gibt keine Copyrightverletzung, dafür habe ich den TA halt verlinkt.
Ich fand das wirklich sehr nett von dem Chirurgen, dass ich das Bild bekommen habe; allerdings gabs da wirklich noch nie Probleme mit Tierärzten bei Befunden: ich bekam zumindest immer eine Kopie von Befunden welcher Art auch immer; oder ein tierärztliches Attest (das erinnert mich immer an die "hasenfarbige" Amira, CH-Nr.:xxxxxxx, die zum Zeitpunkt der Blut-Untersuchung keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit aufwies und im IFA-Test FeLV und FIV negativ war; Blutgruppe A)
Übrigens sind die meisten TA sogar dafür, wenn du Fotos von Untersuchungen machst; ich habe wirklich immer gefragt, war nie ein Thema!!!

LG, Kordula
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Mir wurde die Röntgenaufnahme meines Hundes zwar gegeben, aber es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie per Gesetz zum jeweiligen TA gehört.
Soweit ich weiß, ist der TA aber verpflichtet, diese dem neuen TA, wenn er schriftlich darum bittet, weiterzuleiten. Ob das alles so stimmt, weiß ich nicht 100%ig, aber bei mir wurde es immer so gehandhabt und hat ohne Probleme funktioniert.
 
  • #20
Wir hatten den Fall auch schon, ich musste auch unterschreiben, die Bilder zurückzubringen. Da die Nottierärztin sowieso der Härtefall von schlechter Versorgung war, habe ich die Rücksendung des RB mit einem "netten" Brief zur Verbesserung der tierärztlichen Versorgung verbunden. Man, war ich damals sauer!!!
 

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