Jorun
Forenprofi
- Mitglied seit
- 5. Oktober 2010
- Beiträge
- 8.056
- Ort
- Irgendwo im Nirgendwo
Schaf, wenn im Vertrag etwas steht, was sich als nicht Zutreffend erwiesen hat und aufgrund dessen auch der Kaufpreis zustandegekommen ist, dann erfüllt das mindestens den Bestand der arglistigen Täuschung und daraufhin kann man sehr wohl entweder den Vertrag annullieren (lassen) bzw. einfordern, dass den Buchstaben des Vertrags Genüge getan wird - sprich, dass das Tier geimpft wird und der Verkäufer des Tieres dafür die Kosten zu tragen hat.