Menschen unserer Fundkatze melden sich nach 5 Monaten

  • Themenstarter YoschasMama
  • Beginndatum
  • #21
Sollte es ganz blöd laufen, würde ich mit Deiner TÄ zusammen, die den Kater als erstes behandelt hat, eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in die Wege leiten und es auf jeden Fall dem Vet-Amt melden. Das ist noch möglich nach der Zeit.

So ein Unsinn. Auf welcher Grundlage soll das denn geschehen?
Stell dir vor, eine deiner Katzen läuft weg, ist monatelang verschollen und jemand findet sie krank und abgemagert auf. Warum sollst du da gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben?
Mir tun die Besitzer (wenn es denn die Besitzer sind) leid. Sie freuen sich, ihre Katze endlich wieder gefunden zu haben und nun versucht man, sie als Verbrecher und Tierquäler hinzustellen und ihnen ihr Eigentum vorzuenthalten.

Hätte hier die andere Seite einen Thread eröffnet, hätte sie sicher Zuspruch erfahren, umso erschreckter bin ich jetzt.

Bitte, liebe TE, mach es den Besitzern nicht allzu schwer, ihre Katze zurückzukriegen, lass sie beweisen, dass es ihre Katze ist und gib sie ihnen wieder. Ich finde es verständlich, dass du an dem Tier hängst, aber was wäre, wenn es dein Kater wäre, der so lang verschwunden wäre.
 
A

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  • #22
Wieso das? Dafür gibts doch nun überhaupt keine Grundlage.
Aber ja doch:

Am 24.9.2013 haben wir nachts mitten in der Stadt einen dürren, total
verfilzten Perserkater gefunden. Weder gechippt, noch kastriert oder tättowiert. ... Er war anfangs sooo krank. Tierärztin sagt er hätte wohl keine Woche überlebt.
Würmer Flöhe Hautpilz alles... Seit Juni wäre er weg. Anscheinend hat sie sich ja nie
wirklich mühe gegeben ihn zu finden. Es hangen auch nie Plakate draussen oder so.

Auch wenn der Kater weggelaufen ist, hat der Besitzer eine Fürsorgepflicht, die hier wohl nicht gegeben war (nirgendwo gemeldet oder per Zettel gesucht).
Vielleicht ist es auch einfach eine Lüge.
Wenn es tatsächlich nicht so war, kann sie immer noch das Gegenteil beweisen.

Gibt's fast wöchentlich beim TSV. ;)
 
  • #23
Da müsste ja erst einmal bewiesen werden, dass er in dem schlechten Zustand war, als er "weggekommen" (wie auch immer) ist.

Sorry. Aber da gibt es m. E. keine Grundlage für eine Anzeige. Ich würde das auch irgendwo verwerflich finden, weil man doch nicht sicher wissen kann, wie er in so einen Zustand gekommen ist. Und so als "Rachemaßnahme" wäre das doch auch mies.
 
  • #24
Ich bin gespannt, was jetzt für eine Antwort auf Deine mail kommt.

Dass diese eine russische ist, kommt mir komisch vor
und ich hoffe, Du hast auf den Rechnungskopien Deine Adresse geschwärzt ??
 
  • #25
Da müsste ja erst einmal bewiesen werden, dass er in dem schlechten Zustand war, als er "weggekommen" (wie auch immer) ist.

Sorry. Aber da gibt es m. E. keine Grundlage für eine Anzeige. Ich würde das auch irgendwo verwerflich finden, weil man doch nicht sicher wissen kann, wie er in so einen Zustand gekommen ist. Und so als "Rachemaßnahme" wäre das doch auch mies.
Es geht doch nicht um Rache. Es geht darum, daß man nicht einfach schulterzuckend hinnehmen kann, daß ein unkastrierter Perserkater verschwindet. Man hat Fürsorgepflicht. Gesetzlich sind die Schritte natürlich nicht geregelt, aber ans Bein pinkeln kann man den Leuten schon.

Aktuell im Heilbronner Tierheim: Maine-Coon-/Norweger-(Mix), älteres Tier, verunfallt, prächtiges Tier. Keine Kennzeichnung, von niemandem vermißt. Naja, die OP-Kosten trägt natürlich wiedermal das Tierheim... Der watschelt doch nicht seit Jahren ohne Besitzer durch die Gegend.
 
  • #26
dass die Eigentümerin ne russische email hat ist doch völlig unerheblich!? Welchen Unterschied macht es denn obs nu .ru/.de/.com/.net/.whatever ist?

Auch wenn der Kater weggelaufen ist, hat der Besitzer eine Fürsorgepflicht, die hier wohl nicht gegeben war (nirgendwo gemeldet oder per Zettel gesucht).
Vielleicht ist es auch einfach eine Lüge.
Wenn es tatsächlich nicht so war, kann sie immer noch das Gegenteil beweisen.

Gibt's fast wöchentlich beim TSV. ;)

Ein Verstoss muss bewiesen werden, nicht umgekehrt. Und weis mal zweifelsfrei nach daß jemand sein Tier nicht gesucht, nicht in TH´s angerufen hat, selbst das nicht-aufhängen von Plakaten kann man nicht nachweisen. Zumal es kein Gesetz gibt welches vorschreibt wie man im Zweifelsfalle zu suchen hat. Das weglaufen allein wird da kaum für ausreichen. Freiganghaltung wäre dann defacto verboten...
 
  • #27
Ich schreibe nur von meinen Erfahrungen aus dem TSV und die sind schon recht umfangreich, auch, was die rechtliche Lage angeht.

Aber wie auch immer. Jetzt muß erst mal geschaut werden, ob die Person überhaupt mit der Katze zu tun hat.
 
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  • #28
@Doppelpack: Es war die Idee meines Freundes, und der zwinker smiley dahinter
sollte bedeuten dass ich dies nicht ernsthaft in Betracht ziehe.

Na ja, du hast auch vor dem Edit gefragt, ob ihr es ignorieren sollt.
Finde ich eben einfach nicht fair.
Man kann Dinge denken, aber sie dann auch umzusetzen ist was anderes. Und wie ernst es einem 3ten hinter seinem PC dann ist, kann ich nicht beurteilen.
 
  • #29
Die entstandenen Kosten müssen dann aber auch nachgewiesen werden oder?
Für Futter und Strei kann man ja Pauschalbeträge ansetzen aber für die TA kosten würde ich die Originalrechnung verlangen.

Ja, so würde ich das auch machen.
Da man ja viel online bestellt heutzutage gibts da etwaig ja auch Rechnungen.
 
  • #30
Stell dir vor, eine deiner Katzen läuft weg, ist monatelang verschollen und jemand findet sie krank und abgemagert auf. Warum sollst du da gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben?Mir tun die Besitzer (wenn es denn die Besitzer sind) leid. Sie freuen sich, ihre Katze endlich wieder gefunden zu haben und nun versucht man, sie als Verbrecher und Tierquäler hinzustellen und ihnen ihr Eigentum vorzuenthalten.

Also das ist ja wohl lächerlich!
ICH versuche weder sie als Verbrecher hinzustellen noch ihn ihnen vorzuenthalten.

Meine Zweifel daran, was das wohl für Menschen sind, sind absolut berechtigt!
-In keinem Tierheim im Umkreis von war der Kater als vermisst gemeldet
-Auch im Internet wurde keine Suchanzeige aufgegeben
-Fast ein halbes Jahr lang versuchen die Leute nicht weitet ihn zu finden
-Er ist 1 bis 1,5 Jahre alt, weder kastriert noch gechippt, nichtmal tättowiert

NATÜRLICH denke ich darüber nach, ob ich darauf eingehe. Er lebt seit fast nem
halben Jahr bei uns, ich hab ihn aufgepäppelt, er ist Teil der Familie.
Ist doch klar dass ich da nicht total nüchtern ran gehe.
Ich hab mehrmals betont dass ich NICHT meinen Egoismus entscheiden lassen werde.
Natürlich würde ich am liebsten die Augen zumachen und die Leute ignorieren.
Aber ich bin ein erwachsener Mensch und reflektiert genug
um zu wissen dass das nicht richtig ist.

Ich habe bereits geschrieben, wie ich geantwortet habe- wieso
tun dir die Besitzer leid? An der Reaktion werde ich wohl merken,
ob es Menschen sind, denen ich Yoscha anvertrauen kann.

Angenommen sie können NICHT beweisen dass er ihrer ist,
sondern haben "nur" Fotos oder so, sind aber sonst total
engagiert und lieb, würde ich ihn auch zurück geben.
Ich denke in dem Fall werd ich auf meinen Instinkt hören, vielleicht
zeigen sie mir ja auch wo er wohnen würde.

Wenn der Fall anders herum wäre, würde ich versuchen die Finder
eben emotional davon zu überzeugen, dass er zu mir gehört.
Obwohl- anders herum wäre er spätestens zwei Wochen nach dem Fund
wieder bei mir gewesen, weil wir wenn unsere Katzen verschwinden
regelmässig Tierheime abtelefonieren und im Internet schauen.
Und sind eh alle bei Tasso registriert.
 
  • #31
So, habe schon eine Antwort.
Die Frau schreibt, sie hätte den Kater seit er klein gewesen wäre von
einem Freund, der 'Hobbymässig' züchtet.
Die Tierarztkosten will sie nicht bezahlen, denn sie findet
Kastrationen sind Tierquälerei. Und wenn wir ihn
nicht eingesperrt hätten hätte er ja nach Hause kommen können,
sie habe nie darum gebeten dass wir ihn aufnehmen und pflegen.

Sie will ihn abholen, aber erst nächsten Monat, weil sie
vorher noch 2 Wochen in den Urlaub fliegt.

Was soll ich DAVON halten?
 
  • #32
Ich würde auch auf irgendeinen Nachweis bestehen.

Und wenn sie die dir entstandenen Kosten nicht bezahlen will, darfst du ihn eh einbehalten, wenn ich die Rechtslage richtig verstanden habe.
(Mal ganz davon ab, dass er ja schon in schrecklichem Zustand bei dir angekommen ist und es wohl eher Tierquälerei gewesen wäre ihn keinem Tierarzt vorzustellen.)
 
  • #33
So, habe schon eine Antwort.
Die Frau schreibt, sie hätte den Kater seit er klein gewesen wäre von
einem Freund, der 'Hobbymässig' züchtet.
Die Tierarztkosten will sie nicht bezahlen, denn sie findet
Kastrationen sind Tierquälerei. Und wenn wir ihn
nicht eingesperrt hätten hätte er ja nach Hause kommen können,
sie habe nie darum gebeten dass wir ihn aufnehmen und pflegen.

Sie will ihn abholen, aber erst nächsten Monat, weil sie
vorher noch 2 Wochen in den Urlaub fliegt.

Was soll ich DAVON halten?

Ohne dass sie dir irgendeinen Beweis liefert, würde ich gar nichts machen. Es ging ja nicht nur um die Kastration, der Kater war ja auch sonst krank und irrte ja offensichtlich schon einige Zeit ziellos herum (soviel zum Thema hätte ja nach Hause kommen können). Hat sie was dazu gesagt, warum sie sich nicht vorher um eine Suche gekümmert hat? Und das mit dem Urlaub finde ich echt dreist, entweder ist es ihr Kater und sie kümmert sich drum - inklusive Urlaubsbetreuung - oder sie überlässt ihn dir.

Auf Erstattung der TA-Kosten und der Pflegekosten für 5 Monate würde ich pochen. Die Kosten hätte sie auch gehabt und rechtlich steht dir die Erstattung auch zu. Und dass jemand einen unkastrierten Kater in der Wohnung behält, kann sie auch nicht erwarten. Sie kann nur von Glück reden, dass er bei ihr anscheinend noch nicht markiert hat.
 
  • #34
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  • #35
Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Falls ja würde ich den Fall an einen Rechtsanwalt übergeben.

Wichtig scheint ihr der Kater nicht zu sein... ICH würde meinen Urlaub absagen wenn mein verschwundener Kater wieder auftauchen würde und würde auch alles Geld der Welt zahlen um ihn zurück zu bekommen :dead:
 
  • #36
Ich könnte mir vorstellen, dass er kastriert nun eh uninteressant ist für die Dame. Da hätte ich ein sehr ungutes Gefühl, ihn mitzugeben, falls sie ihn wirklich abholen sollte.
Ohne Nachweise, dass er tatsächlich ihr Kater ist, würde ich ihn ganz sicher nicht rausrücken und das Geld würde ich nach dieser Reaktion erst recht haben wollen.

Sie scheint ihn ja wirklich irre zu vermissen, wenn sie erst mal in den Urlaub will und ihr ihn weiter versorgen sollt. :rolleyes:
 
  • #37
  • #38
Definitiv nicht herausgeben ohne einen wirklichen gesicherten Nachweis. Ich würde mich da wohl auch anwaltlich beraten lassen.
Denn soweit ich weiss, hat sie als Eigentümerin dann auch die Pflicht für sämtliche Kosten aufzukommen.
Der Kater war nachweislich krank, du hast ihn ärztlich versorgen lassen.
Ganz davon ab, das ich alleine beim lesen schon ein mulmiges Gefühl habe, ich kann deine Angst den Kater abgeben zu müssen durchaus nachvollziehen.

Gib ihr bloss keine Adresse oder Telefonnummer!
Und davor noch in den Urlaub, die hat doch nicht alle Latten am Zaun. :rolleyes::mad:
 
  • #39
Ich hätte auch starke Bedenken ihr den Kater zu überlassen. Wo gibts denn sowas, dass man den Kater dann noch zwei Wochen behält bis sie aus dem Urlaub zurück ist.
Du hast ja geschrieben dass der Kater sehr krank war als du ihn gefunden hast, so hätte er ja nie und nimmer nach Hause gefunden bzw. muss ja schon sehr lange von Zuhause weg gewesen sein. Hättest du ihn nach draußen gelassen als er wieder gesund war, wäre er bestimmt auch wieder zu euch gekommen und nicht in sein altes Zuhause, wenn die Geschichte der Frau denn stimmt.
Ich denke es wird schwer für sie zu beweisen dass es ihr Kater ist und ich denke dass falls es über Anwälte laufen wird, ihr sehr gute Chancen habt, dass ihr den Kater behalten könnt.
Wenn man wirklich fast 6 Monate lang nicht nach seiner Katze sucht und keinerlei Interesse zeigt, geh ich nicht davon aus, dass er es weiterhin dort gut haben wird und diese Meinung teilen bestimmt einige.
 
  • #40
Wenn du eine Rechtschutz hast lass dich auf jeden Fall zumindest beraten und einen netten Brief aufsetzen.

Und ohne Nachweis würde ich den Kater auch nicht rausgeben.

Ich denke wir sind uns alle einig bei jemandem der sein Tier vermisst, sucht und sich dann auch um die Rückgabe bemüht muss das Tier zurück.
Aber genau das scheint ja hier nicht unbedingt der Fall zu sein.
 

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