Kranke Katzen bekommen was kann ich tun ???

  • Themenstarter Anakin2806
  • Beginndatum
  • #41
Eine schwarze Liste würde gar nichts bringen da sich viele einfach nicht informieren.
Wenn man die Grundregeln beachtet ist es doch völlig simpel gesunde, Reinrassige Kitten zu bekommen!
Wenn die Bedingungen beim "Züchter" schon auf den ersten Blick dubios, eine schöne Geschichte drumrumkonstruiert ist kann man schon in fast allen Fällen davon ausgehen das was nicht stimmt.
Haben die Kitten dann weder Papiere noch Gesundheitszeugnis oder es gibt nicht mal einen Übernahmevertrag braucht man doch eigentlich keine Glaskugel um zu wissen das nu Mist läuft, oder seh ich da was falsch?


Sehe ich auch so.
 
A

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  • #42
Eine schwarze Liste würde gar nichts bringen da sich viele einfach nicht informieren.
Wenn man die Grundregeln beachtet ist es doch völlig simpel gesunde, Reinrassige Kitten zu bekommen!
Wenn die Bedingungen beim "Züchter" schon auf den ersten Blick dubios, eine schöne Geschichte drumrumkonstruiert ist kann man schon in fast allen Fällen davon ausgehen das was nicht stimmt.
Haben die Kitten dann weder Papiere noch Gesundheitszeugnis oder es gibt nicht mal einen Übernahmevertrag braucht man doch eigentlich keine Glaskugel um zu wissen das nu Mist läuft, oder seh ich da was falsch?

Nun ja, ich bin da anderer Meinung, man kann eigentlich nie genug informieren
Zudem wusste ich gar nicht das es zu einer normalen Hauskatze Papiere und Gesundheitszeugnis gibt. Hoffe du verstehst worauf ich hinaus will.

Ich fände so eine Sammelstelle von Schwarzen Schafen gar nicht so schlecht, und wenn nur 1 Kauf von 1000 dadurch verhindert wird, ist das ja auch schon mal was wert.

Im Übrigen muss ich zur meiner Schande gestehen, das ich meinen Kater wohl auch von einem Vermehrer habe und es nicht gespannt habe, weil sie 100 euro für eine stinknormale Katze wollte und meine Nachbarin und ich dachten dann muss das ja seriös sein. Erst danach hat es uns gedämmert das da wohl der Schutzvertrag sowie Anschriften tauschen Personalausweis vorzeigen usw gefehlt hat. Erst als wir rausfanden das beide Katzen Flöhe hatte und die Frau meinte das käme wohl dann von den Hundewelpen wussten wir das wir einen Fehler gemacht haben, da wars halt schon zu spät
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #43
Ich gehe da jetzt mal ganz naiv dran: Die Chancen, auf juristischem Wege etwas Geld zumindest etwas Geld zurückzubekommen und/oder der Frau Betrug nachzuweisen, dürften doch gar sooo schlecht sein.
Immerhin scheint der TE ja mehrere Leute zu kennen, die auf die Verkäuferin hereingefallen sind.
Wenn jetzt also mehrere Menschen angeben, einen mündlichen Kaufvertrag über eine gesunde BKH mit dieser Frau abgeschlossen zu haben, aber eine kranke Hauskatze bekommen zu haben, könnte sie zumindest "ins Schwimmen" kommen, wenn ein oder zwei Anwälte auf sie angesetzt werden, oder?
Wie gesagt: Ich betrachte das jetzt ganz unwissend, weil ich juristisch keine Ahnung habe, aber mein intuitives Rechtsempfinden sagt: Ein Betrogener - Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten, zwei Betrogene -Glaubwürdigkeit des Beklagten wankt, drei oder mehr Betrogene - Betrüger in Schwierigkeiten.

Liebe Grüße
Sandra
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #44
Sandra das kann man alles über einen Anwalt abfackeln ... nennt sich dann Sammelklage.
Und bei einer Solchen ist auch der Streitwert dann in entsprechender Höhe, dass das Gericht dann auch mal die Füße bewegt falls es vor ein Solches kommen sollte.

Und sogenannte 'Handschlagsverträge' sind in DE grad im Tierhandel nicht unüblich und besitzen genauso eine Geltung wie ein geschriebener Vertrag.
Allerdings tun beim Handschlagsvertrag beide PArteien (Verkäufer und Käufer) gut daran, jeweils unabhängige Zeugen dabei zu haben - grad für solche Fälle.

@TE:
ich muss das nun leider wirklich sagen - wie einfältig kann man eigentlich sein?
Für jede Popelkamera oder Fernseher wird das Internet auf Links gedreht bis man die gewünschte Info hat und bei LEBEWESEN Katze geht man einfach blind zum Vermehrer und nimmt eine mit und wundert sich dann, wenns nachfolgend beim TA dann richtig teuer wird bzw. beklagt sich, warum man nicht die gewünschte Rasse bekommen hat?
 
  • #45
@Quiky
Ja, genau! Der Begriff "Sammelklage" ist mir jetzt gar nicht in den Sinn gekommen. :oops:

Zum Thema: Es bringt ja jetzt nichts, dem TE ein schlechtes Gewissen zu machen. Hat er vermutlich eh schon, ist ja alles schon gelaufen. Das ist vergossene Milch.
Er hat jetzt die Katzen, sie haben sich wahrscheinlich längst in sein Herz geschlichen und er will das Beste für sie.
Anfänger gehen eben manchmal sehr blauäugig an die Dinge heran, nicht nur im Bereich Katzenhaltung. Daher ist es umso wichtiger, einer solchen Vermehrerin einen Schuss vor den Bug zu geben.
Selbst wenn man ihr dann nichts nachweisen kann, weiß sie, dass nicht jeder sie davon kommen lässt. Vielleicht überlegt sie es sich dann mal anders, damit nicht noch mehr Leute gegen sie vorgehen.
Irgendwann fragt so ein Richter auch mal: "Es gibt also 5 Leute, die Sie gar nicht persönlich kennen, aber Ihnen aus reiner Boshaftigkeit Betrug unterstellen?"
 
  • #46
Hast sicher Recht Sandra, nurmich ärgert es maßlos, dass die LEute sich mehr Gedanken über die Anschaffung von toten Gegenständen wie Kamera und Co machen als über LEBEWESEN.
 
  • #47
Also wenn ich der Anwalt der Vermehrerin wäre, dann würde ich erstmal sagen, dass ich BKH-Mixe verkauft habe, ferner dass die Kitten ja auch eindeutig nicht wie reinrassige BKH Kiten aussahen, sondern wie EKH. Daher wurden die Kitten ja auch gegen eine blosse "Aufwandsentschädigung" von nur 200 Euro abgegeben. Auf den Pilz wurde hingewiessen, genauso wie es das Angebot gab die Kitten zurück zu nehmen um sie gesund zu pflegen. Ausserdem dürfte ja wohl bekannt sein, dass Rassetiere Abstammungsnachweise haben.

Man kauft ja auch keinen neuwertigen Porsche ohne Fahrzeugbrief für 2000 Euro und wird nicht skeptisch.

Also ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum sich der TE nun im Nachhinein so eine Mühe macht und die Gerichte bemühen will, wenn man sich im Vorfeld über seine zukünftigen Hausgenossen nicht umfassend informiert hat. Die werden schliesslich länger im Haushalt bleiben als ein PKW, nämlich mindestens 15 Jahre und bei Glück noch länger. Kümmert Euch um Eure neuen Familienmitglieder, spart Euch Nerven und Geld und beim nächsten Mal wisst Ihr es besser und klärt Freunde und Bekannten auf, damit die nicht den selben Fehler machen.
 
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  • #48
Hast sicher Recht Sandra, nur mich ärgert es maßlos, dass die Leute sich mehr Gedanken über die Anschaffung von toten Gegenständen wie Kamera und Co machen als über LEBEWESEN.

Stimmt schon, das ist ganz sicher die falsche Art, Prioritäten zu setzen. Aber fairerweise müssen wir zugeben, dass wir nicht wissen, wie der TE Elektroartikel auswählt.;)

Das Gute an Fehlern im Bezug auf Lebewesen ist, dass man es in vielen Fällen (so auch in diesem) wiedergutmachen kann. Und ich habe das Gefühl, dieser TE möchte das tun und kriegt das sicher hin.

Liebe Grüße
Sandra
 
  • #49
Soweit mir bekannt ist, gibt es in Deutschland keine Sammelklage, wie sie hier gemeint ist.

Was ich allerdings inzwischen viel wichtiger finde ist etwas anderes:
Immer wieder wird dem TE vorgeworfen, ihm hätte doch klar sein müssen, dass es keine Rassekatzen für 200 € gibt und dass er sofort hätte hellhörig werden müssen.
Habt ihr noch nie einen Fehler gemacht? Habt ihr euch immer ausführlich informiert, bevor ihr etwas gekauft habt? Seid ihr noch nie bei irgendwas reingefallen?
Mir ist es passiert und das in einem finanziellen Ausweich, der in den 6-stelligen Bereich ging.
Vor Betrug ist niemand sicher, denn Betrüger wissen genau wie sie es anstellen müssen.
Jedem kann es passieren, egal welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden.

Fakt ist, dass das berühmte Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Sämtliche Äußerungen, wieso man das aber hätte merken müssen etc, sind kontraproduktiv und führen zu nichts.
Also nach vorne gucken und schauen, was man jetzt tun kann.
Entweder gegen die gute Dame vorgehen oder sich sagen: ich habe Lehrgeld bezahlt, Schwamm drüber, die Katzen sind nun das Wichtigste und dass sie gesund werden.
 
  • #50
Ehrlich gesagt, hätte ich auch nicht gewusst wie viel eine Rassekatze kostet. Auf den Züchterseiten sieht man keine Preise nur in diversen Anzeigenmärkten.

Ich verstehe schon das der TE sauer und auch enttäuscht ist, auch 200 Euro sind viel Geld und man kann ja derzeit noch nicht abschätzen wie hoch die Behandlungskosten noch sein werden. Könnte ja sein das eine oder beide Katzen langfristige Behandlungen brauchen.

Aber ich glaube nicht das ein Gericht das man da vor Gericht etwas erreicht, überleg mal wie lang Menschen streiten müssen wenn sie Langzeitschäden durch Unfälle und dergleichen haben.

Was man machen könnte ohne das es Geld kostet, ist ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft verfassen. Also selbst eine Anzeige verfassen. Dabei kann man dann die anderen Käufer als Zeugen angeben, die wiederrum auch jeweils eine eigene Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen könne, ggf einfach mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und fragen ob jeder Einzeln die Anzeige einreichen soll oder gemeinsam.
wichtig ist, immer das Wort vermutlich hinzuschreiben, das ist sehr wichtige. Also z.B. Vermutlich hat Frau xyz vorsätzlichen Betrug begangen oder vermutlich hat sie eine vorstäzliche Täuschung begangen

Wenn ihr dieses Wort vermutlich nicht reinschreibt, kann Euch die Frau wegen falscher Verdächtigung anzeigen, was wiederum eine eindeutige Straftat wäre, da ihr es ja schriftlich und unterschrieben an die Staatsanwaltschaft eingereicht habt.

Wenn die Staatsanwatschaft von sich aus handelt also die Frau verurteilt, weil öffentliches Interesse auf jeden Fall besteht da sie in Facebook anscheinend wirbt und im Internet, dann könnte ihr evtl. wenn euch das als Genugtuung nicht reicht, eine Privatklage einreichen und euch auf die Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft berufen oder als Nebenkläger auftreten, da braucht man dann nicht mal einen Anwat oder alle nehmen den gleichen, muss man sich halt erkundigen ob es dann billiger wird.

Oder ihr geht einfach zur Polizei und gebt dort die Anzeige auf. Ich persönlich würde einen Schreiben verfassen einen Anwalt drüber schauen lassen und es selber bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Betrug und agrlistige Täuschung müsste es sein

das mit dem kranksein erwähnen der Staatsanwalt sucht sich dann schon raus was er anzeigt
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #51
Ganz wichtig:
Die Polizei ist nur für die strafrechtliche Seite zuständig, nicht für den zivilrechtlichen Bereich!
 
  • #52
Ganz wichtig:
Die Polizei ist nur für die strafrechtliche Seite zuständig, nicht für den zivilrechtlichen Bereich!

Richtig, deshalb bei der Polizei, wenn ihr dorthin geht, Anzeige wegen arglistiger Täuschung und ggf Betrug, das weiß die Polizei schon welche § die richtigen sind.

nehmt eure Beweise mit. Internetseite ausdrucken, Anschrift, Zeugen also die anderen Käufer (die ja auch Anzeigen aufgeben können) usw

Dann geht das an den Staatsanwalt.

Und dann seht ihr ja was passiert. Wenn der Staatsanwalt sie wegen Betrug oder was auch immer anzeigt, dann könnt ihr in die Nebenklage gehen und auf Entschädigung klagen oder eben erst mal warten was dabei rauskommt und das Gute ist das Ganze kostet euch erst mal nichts.

Aber wenn ich so nachdenke:
Das die Tiere krank sind, ist Privatrecht, da könnt ihr der Frau denke ich mal unmöglich beweisen das sie davon wusste das die Tiere krank sind und euch absichtlich kranke Tiere verkauft hat. Deshalb denke ich am Besten ist echt nur das Anzeigen aufgeben, wie beschrieben, die im öffentlichen Interesse sind also ins Strafrecht fallen und alles andere lasst ihr besser ruhen. Ihr werft sonst nur euer Geld zum Fenster raus.


----------
sorry wenn es etwas langwierig ist wie ich schreibe, manche dinge fallen mir erst beim Schreiben ein und dann wirds halt etwas länger oder ich wiederhole mich. das ist keine absicht
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #53
Und dann seht ihr ja was passiert. Wenn der Staatsanwalt sie wegen Betrug oder was auch immer anzeigt, dann könnt ihr in die Nebenklage gehen und auf Entschädigung klagen oder eben erst mal warten was dabei rauskommt und das Gute ist das Ganze kostet euch erst mal nichts.

Das ist nicht richtig. Man muss die strafrechtliche Seite klar von der zivilrechtlichen trennen.
Selbst wenn sie beim Strafverfahren als Nebenkläger auftreten, werden sie im Falle einer Verurteilung keine Entschädigung in Form von Schadensersatz oder dergleichen erhalten. Dafür ist allein das Zivilrecht zuständig.
 
  • #54
BITTE UM HIlFE

MFG
Lars

wer katzen beim Vermehrer kauft, trägt die vermeintliche Ersparnis halt zum TA... das ist nunmal so...
wärd Ihr zum Züchter gegangen undn hättet einen entsprechenden Preis gezahlt, hättet irh zumindest einen Vertrag in der Hand und könntet ihrn- bedingt- haftbar machen.

Nehmt's als Lehrgeld und kauft das nächste mal beim seriösen Züchter
 
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  • #55
Das ist nicht richtig. Man muss die strafrechtliche Seite klar von der zivilrechtlichen trennen.
Selbst wenn sie beim Strafverfahren als Nebenkläger auftreten, werden sie im Falle einer Verurteilung keine Entschädigung in Form von Schadensersatz oder dergleichen erhalten. Dafür ist allein das Zivilrecht zuständig.

da hast du Recht, sorry

okay, wie schon gesagt, ich selber würde in dem Fall eh nicht klagen.

Staatsanwalt drauf hetzen und so evtl dafür sorgen das diese Frau eine Strafe bekommt

der Rest ist dann echt Lehrgeld.

Wie geht es eigentlich den Kitten? Freut ihr Euch trotzdem wenigstens ein bischen über die Beiden? Gibt es Bilder?
 
  • #56
Selbst wenn sie beim Strafverfahren als Nebenkläger auftreten, werden sie im Falle einer Verurteilung keine Entschädigung in Form von Schadensersatz oder dergleichen erhalten. Dafür ist allein das Zivilrecht zuständig.
Ich bin mir da nicht so sicher. Mein Mann ist mal in so einer typischen "Was guckst Du misch an, Alda?"-Schlägerei verletzt worden. Obwohl er in der Gerichtsverhandlung nicht mal als Nebenkläger, sondern nur als Zeuge aufgetreten ist, hat der Richter ihm 100 DM als Entschädigung zugesprochen für das Handy, das der Täter zertreten hatte, als mein Mann die Polizei rufen wollte. Körperverletzung ist sicher etwas anderes als Betrug, andererseits haben sich ja Personen mit dem Pilz infiziert. (Und im Falle meines Mannes wurde - finanziell gesehen - eigentlich die Sachbeschädigung gesühnt, nicht die Körperverletzung)
Aber selbst wenn sie im Strafprozess nichts zugesprochen bekommen, erhöht eine strafrechtliche Verfolgung (oder gar Verurteilung) der Betrügerin die Chancen, im zivilrechtlichen Bereich Erfolg zu haben, wahrscheinlich enorm bzw. ist sogar Grundvorraussetzung dafür.
LG
Sandra
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #57
Ich bin mir da nicht so sicher. Mein Mann ist mal in so einer typischen "Was guckst Du misch an, Alda?"-Schlägerei verletzt worden. Obwohl er in der Gerichtsverhandlung nicht mal als Nebenkläger, sondern nur als Zeuge aufgetreten ist, hat der Richter ihm 100 DM als Entschädigung zugesprochen für das Handy, das der Täter zertreten hatte, als mein Mann die Polizei rufen wollte. Körperverletzung ist sicher etwas anderes als Betrug, andererseits haben sich ja Personen mit dem Pilz infiziert. (Und im Falle meines Mannes wurde - finanziell gesehen - eigentlich die Sachbeschädigung gesühnt, nicht die Körperverletzung)
Aber selbst wenn sie im Strafprozess nichts zugesprochen bekommen, erhöht eine strafrechtliche Verfolgung (oder gar Verurteilung) der Betrügerin die Chancen, im zivilrechtlichen Bereich Erfolg zu haben, wahrscheinlich enorm bzw. ist sogar Grundvorraussetzung dafür.
LG
Sandra

Körperverletzung ist in der Regel ein sogenanntes Antragsdelikt. Es wird also meistens nur verfolgt, wenn entsprechend Strafantrag gestellt worden ist. Von Amts wegen wird dies nur gemacht, wenn ausdrücklich das sogenannte öffentliche Interesse bejaht wird. Natürlich kann ein Richter so etwas verfügen. Doch m. E. ist dies bei Straftaten wie Betrug etc. eher selten bis unwahrscheinlich.
 
  • #58
Sahry hat recht bei Betrug kann man anscheinend nicht als Nebenkläger antreten, außer wenn ich das richtig verstanden habe, der Schaden sehr groß ist

http://dejure.org/gesetze/StPO/395.html

auf jeden Fall kann eine Anzeige aufgegeben werden und das wäre doch auch schon mal was und auch eigentlich im Sinne des Tierschutz, so jemandem das Handwerk zu legen oder zumindest Probleme zu bereiten.

Dann könnte man noch den Tierschutz hinschicken, weil die Tiere verfloht sind oder das Ordnungsamt Abteilung Veterinäramt.

Ich würde da alles an Ämter und Behörden drauf jagen was geht, kostet nichts und für die Tiere ist es evtl auch gut wenn da mal jemand nach dem Rechten sieht.
 
  • #59
Und nochwas ... man kann sogar den TA in Regress nehmen, der diese Tiere vor dem Verkauf untersucht und als 'gesund' deklariert hat.
Wenn ich das Recht verstanden habe, gibts da ja was Schriftliches.

Rechtlich gesehen würde ich die ganze Geschichte wie folgt einstufen und mich so auch ggf. vom Anwalt beraten lassen:

Strafrechtliche Sache:
1. Betrug
Grund: dem TE wurden gesunde BKH avisiert. Verkauft wurden kranke Hauskatzen.
So wie sich das darstellt, wurden noch mehr Leute betrogen und es sind
so insgesamt hunderte von Euro geflossen für eine 'Ware', die nicht geliefert
wurde.
2. Arglistige Täuschung:
Grund: Selber wie Betrug.
3. Körperverletzung: Wenn der Nachweis zweifelsfrei erbracht werden kann, dass der Pilz der Freundin von den Katzen stammt.

Zivilrechtliche Sache:
Schadensersatz: die kompletten TA Kosten fordern, die zur Behandlung und Gesundung der Tiere anlaufen. Ausserdem Rückgabe des Kaufpreises bis zum ortsüblichen Abgabepreis von Hauskatzen (sollte sich ermitteln lassen)

Ich würde auch noch versuchen über die Zivilrechtliche Schiene einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durchzubekommen und verbunden damit ein Halteverbot für Hund und Katz.
Grund: Weder Flöhe noch Giardien werden behandelt. Beides ist für die Tiere aber mit Repressalien verbunden, die den TiSchu Paragraphen angreifen. Hierzu kann man durchaus auch überlegen wie oben schon gesagt diesen TA ranzuziehen, der die Tiere als gesund deklariert hat - Pilz will er erkannt haben aber Flöhe nicht? Äußrst dubios. Mit Giardien kann man streiten, da hierzu eine Kotprobe hätte ausgewertet werden müssen.
 
  • #60
Soweit mir bekannt ist, gibt es in Deutschland keine Sammelklage, wie sie hier gemeint ist.
Es gibt sie!

Was ich allerdings inzwischen viel wichtiger finde ist etwas anderes:
Immer wieder wird dem TE vorgeworfen, ihm hätte doch klar sein müssen, dass es keine Rassekatzen für 200 € gibt und dass er sofort hätte hellhörig werden müssen.
Habt ihr noch nie einen Fehler gemacht? Habt ihr euch immer ausführlich informiert, bevor ihr etwas gekauft habt?
Hier geht es nicht um ETWAS, sondern um LEBEWESEN! Und da MUSS man sich vorher genau informieren. Tote Dinge fehlzukaufen ist ärgerlich aber das kann man abhaken oder umtauschen.
LEBEWESEN fehlzukaufen ist FATAL für das Tier und deswegen gebietet es der normale Verstand, sich im Vorfeld entsprechend zu informieren!

Seid ihr noch nie bei irgendwas reingefallen?
Doch, aber NICHT bei Tieren!
Wer hier seinen Verstand einschaltet und sich im Vorfeld genau informiert, bei dem ist das Risiko verschwindend gering!

Mir ist es passiert und das in einem finanziellen Ausweich, der in den 6-stelligen Bereich ging.
Vor Betrug ist niemand sicher, denn Betrüger wissen genau wie sie es anstellen müssen.
Das ist zwar im Prinzip richtig, aber wenn man nicht mit sorgloser Naivität an die Dinge rangeht sondern genau hinterfragt und prüft ist auch hier das Risiko über dne Tisch gezogen zu werden deutlich verkleinert.

Jedem kann es passieren, egal welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden.
nicht ganz richtig - je menr und bessere Maßnahmen ergriffen werden, desto unwahrscheinlicher ist es, so einer Sache aufzusitzen.
Nur muss man das tun, was heutzutage offenbar die allermeisten Menschen vermeiden wie der Teufel das Weihwasser: SELBER AKTIV werden anstatt in Naivität bloss zu konsumieren und auf Gott zu vertrauen dass er alles richtet.

Fakt ist, dass das berühmte Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Sämtliche Äußerungen, wieso man das aber hätte merken müssen etc, sind kontraproduktiv und führen zu nichts.
Wenn nur ein potentieller Naiver der Zukunft vom Lesen der Beiträge abgehalten wird, die selbe Dummheit zu begehen, dann waren diese Beiträge alles andere als vergeblich - auch wenn sie dem TE nicht schmecken.
 

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