Katzenhaltung in einer Wohnung - Hilfe!! Vermieter!!

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catwoman3

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8. Dezember 2014
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Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe, ist ein etwas komplizierter Fall…

Letztes Jahr im Juli bin ich mit meinem Freund zusammen in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Die Wohnung haben wir über eine Maklerin bekommen (nennen wir sie mal Frau R.)
Die Wohnung gehörte damals einem Verwandten von ihr (Herr E.). Herr E. war damals bereits im Seniorenheim. Im Dezember haben wir uns dann zwei Katzen geholt, die ausschließlich in unserer Wohnung sind.
Frau R. haben wir nichts gesagt und Herr E. ist vor ca. zwei Monaten verstorben.
Da seine Erbschaft derzeit noch ungeklärt ist kümmert sich sein Anwalt nun erst einmal um alle Wohnungsangelegenheiten.

Vorgestern erhielten wir von dem Anwalt ein Schreiben in dem steht:

„Sehr geehrte Frau XY,

von Frau R. höre ich, dass sie eine Katze in ihrer Wohnung halten. Die Tierhaltung ist gemäß §10 des Mietvertrages von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die Sie in diesem Fall nicht eingeholt haben.

Die Zustimmung ist nur dann entbehrlich, wenn es sich um Kleintiere handelt, „durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können.“
Ob dies bei der Haltung einer Katze der Fall ist, kann dahin stehen.

Sie sollen wissen, dass die Tierhaltung von Frau R. nicht gewünscht ist.“


So. Hört sich für mich eigentlich lediglich nach Information an. Er verlangt ja keine Rückmeldung von mir?!

In unserem Mietvertrag steht Folgendes:

„Tierhaltung (z.B. Hunde- und Katzenhaltung) ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie gilt nach Ausübung billigen Ermessens bei Erteilung nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interessens widerrufen werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht für solche Kleintiere, durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können und keine Ekelgefühle bei Dritten hervorgerufen werden. Eine erteilte Zustimmung erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres. (…) Der Mieter haftet für alle aus Tierhaltung (…) entstanden Schäden des Vermieters, gegebenenfalls auch ohne Vorliegen eines Verschuldens.“

Was soll ich denn nun eurer Meinung nach tun? Die Katzen hergeben kommt für uns unter keinen Umständen in Frage! Und die Wohnung wollen wir auch nicht aufgeben, da die Wohnungssituation hier katastrophal ist. Die Wohnungen sind sehr begrenzt und echt teuer.
Kennt sich jemand mit dem aktuellen Mietrecht aus?

Tut mir leid, wenn es dieses Thema bereits gibt, ich hab den richtigen Thread nicht gefunden 

Danke schonmal.
 
A

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Wer hat denn euren Mietvertrag gegengezeichnet? Vom wem kamen die Nebenkostenabrechnungen? Wer war Ansprechpartner bei Reperaturen, etc?
 
Wer hat denn euren Mietvertrag gegengezeichnet? Vom wem kamen die Nebenkostenabrechnungen? Wer war Ansprechpartner bei Reperaturen, etc?

Oh je, das müsste ich mal im Mietvertrag nachsehen.
Nebenkostenabrechnung haben wir noch keine erhalten. Ansprechpartner war ein Kollege von Frau R. Er ist ebenfalls Makler (Herr A.), ist aber irgendwie auch ein Mitarbeiter von Frau R. Hab das nie so ganz verstanden wie die zueinander stehen. Er war immer unsere 1. Ansprechperson, bis Herr E. gestorben ist. Seit dem müssen wir uns bei Fragen an den Anwalt wenden. Herr A. hat sich vorher komplett um alles gekümmert und hat uns immer unterstützt.
 
Also Fakt ist:

ihr hättet die Katze so niemals anschaffen dürfen, da vorher laut von euch unterschriebenen Mietvertrag eine Einverständniserklärung des Vermieters nötig gewesen wäre.

Das einzige was ihr meienr Meinugn nach nicht ganz legalerweise tun könntet wäre zu behaupten, dass euer Ansprechpartner euch mündlich die Erlaubnis dazu erteilt hat. Ob ihr damit dann letztendlich durchkommt, ist die nächste Frage.

Ich würde an eurer Stelle mal einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und euch dort beraten lassen.
 
Ich kann an der Tierhaltungsklausel nichts rechtlich Unwirksames erkennen, Catwoman.

Die Tierhaltung ist nicht pauschal verboten, und es ist die Erlaubnis nach billigem Ermessen zu erteilen, also gerichtlich ohne weiteres überprüfbar.

Kleintierhaltung per se ist pauschal gestattet; die Kleintierdefinition widerspricht in Bezug auf Katzen meiner Meinung nach auch nicht den allgemein gültigen Regeln (früher galten vielfach Katzen ebenfalls als Kleintiere, aber die Rechtsprechung ist schon seit längere Zeit in einem abweichenden Trend, also dass es zumindest strittig ist, ob man Katzen noch unter die Definition des Kleintiers wie etwa Kaninchen oder Wellensittig bzw. Goldfisch fassen kann).

Was aus meiner Sicht gar nicht geht: dass sofort ein Anwalt eingeschaltet wird, um euch zur Abschaffung eurer Katzen zu veranlassen.

Normale Vorgehensweise ist, dass der Vermieter (oder, da Herr E. ja im Heim ist, ggf. sein Betreuer oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung) euch anschreibt und auf das Erfordernis einer Erlaubnis für die Katzenhaltung aufmerksam macht (und dann ggf. mitteilt, dass die Haltung von zwei oder mehr Katzen in der Wohnung nicht gestattet ist). Euch kann für die Abschaffung der Katzen dann ggf. auch eine angemessene Frist gesetzt werden vermieterseitig, aber erst danach wäre die Einschaltung eines Anwalts angemessen, also falls ihr die Frist nicht einhalten solltet.

Von daher gehe ich davon aus, dass ihr keine Anwaltskosten in diesem Zusammenhang tragen müsste.

Aber bitte holt euch ggf. noch anwaltlichen Rat bzw. den des örtlichen Mietervereins ein (Mieterverein ist unterm Strich billiger, weil im Mitgliedsbeitrag die anwaltliche Beratung im Regelfall eingeschlossen ist).

Unter den gegebenen Umständen sehe ich für euch relativ wenig Möglichkeiten, eure Katzen behalten zu können, es sei denn, ihr sucht euch eine andere Wohnung, wo Katzenhaltung gestattet ist (und ihr dies auch transparent macht vorab!).

Ich habe insofern auch eher wenig Mitgefühl mit euch, da ihr ja bewusst die Katzen ohne vorherige Genehmigung angeschafft habt. Mir tun vielmehr eure Katzen leid, die eure Kurzsichtigkeit oder mangelnde Überlegung nun ausbaden müssen!:grummel:
 
Also Fakt ist:

ihr hättet die Katze so niemals anschaffen dürfen, da vorher laut von euch unterschriebenen Mietvertrag eine Einverständniserklärung des Vermieters nötig gewesen wäre.

Das einzige was ihr meienr Meinugn nach nicht ganz legalerweise tun könntet wäre zu behaupten, dass euer Ansprechpartner euch mündlich die Erlaubnis dazu erteilt hat. Ob ihr damit dann letztendlich durchkommt, ist die nächste Frage.

Ich würde an eurer Stelle mal einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und euch dort beraten lassen.

Du hängst dich da sehr weit aus dem Fenster, Eifelkater, denn das, was du gerade machst, ist eine Aufforderung zu einer Straftat (Prozessbetrug). Das ist nicht etwas, was "man [...] nicht ganz legalerweise tun" könnte, sondern ein strafrechtliches Vergehen, also etwas absolut Illegales, das auch entsprechend schwer bestraft wird. Kein "Kavaliersdelikt", wie es vielfach beim Knöllchen gesehen wird, sondern ein ganz anderes Kaliber.

Bitte lass solche Vorschläge!

Gruß
 
Unter den gegebenen Umständen sehe ich für euch relativ wenig Möglichkeiten, eure Katzen behalten zu können, es sei denn, ihr sucht euch eine andere Wohnung, wo Katzenhaltung gestattet ist (und ihr dies auch transparent macht vorab!).
Wieso sieht hier niemand die 3. Möglichkeit? Der Verstorbene hat Erben, nehme ich mal stark an, die an ihr Geld kommen wollen.
Ergo rechnet es mal gründlich durch und wenn machbar macht denen nen Kaufangebot für die Bude und dann habt Ihr Ruhe vor dieser 'Maklerin' wenn die Erben gewillt sind an Euch zu verkaufen.
 
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Frau R. ist Erbin und nun Besitzerin von allem und ab jetzt Eure Vermieterin?

Denn von ´nem Makler, der Euch mal die Wohnung vermittelt hat, würde ich mir gar nichts sagen lassen. Vielleicht will sie bloss neu vermitteln und nochmal verdienen?
 
Abgesehen davon dass Ihr Euch falsch verhalten habt als Ihr Euch ohne Erlaubnis des Vermieters eine Katze zugelegt habt (immerhin habt Ihr ja den Mietvertrag mit der entsprechenden Klausel unterschrieben und solltet dann auch Kenntnis vom Inhalt gehabt haben):

„Sehr geehrte Frau XY,

von Frau R. höre ich, dass sie eine Katze in ihrer Wohnung halten. [...]
Sie sollen wissen, dass die Tierhaltung von Frau R. nicht gewünscht ist.“
Interessant. Frau R. ist aber zumindest bisher nicht Eure Vermieterin, richtig? Warum beauftragt sie dann einen Anwalt damit Euch darüber zu informieren dass sie keine Katzenhaltung wünscht?

Habt Ihr denn vom Anwalt auch die erforderlichen Papiere erhalten, also - als erstes wichtig - dass er überhaupt beauftragt wurde?
Und solange es nicht offiziell ist dass Frau R. Eure neue Vermieterin ist kann Euch das doch völlig egal sein was sie von Katzenhaltung hält oder auch nicht.

Ich find das ein bisschen dubios.
Recherchiert mal ob der fragliche Anwalt überhaupt Spezialist für Mietrecht ist - da sind nämlich auch 'ne Menge Leute unterwegs die meinen der Titel allein reicht um im Recht zu sein.

Noch besser: Poste das mal in einem Vermieter-Forum, da kann man Dir sicherlich auch noch so einiges dazu sagen.

Kennt sich jemand mit dem aktuellen Mietrecht aus?
Viel wichtiger wäre es meiner Meinung nach erstmal rauszufinden ob die liebe Frau R. überhaupt was zu sagen hat oder warum sie sogar gleich einen Anwalt beauftragt Euch über Euren eigenen Mietvertrag aufzuklären.
Als Maklerin geht sie das eigentlich überhaupt nichts an.
Als Verwandte eigentlich auch nicht.
Als Erbin und künftige Vermieterin schon - aber da muss sie auch erstmal im Grundbuch stehen und dies Euch offiziell mitgeteilt werden damit Ihr Standpunkt bezüglich Katzenhaltung überhaupt in irgendeiner Art und Weise relevant ist.

P.S.: Verwandte dürfen übrigens keine Maklerprovision verlangen wenn sie für Angehörige Wohnungen vermitteln. Wenn's wirklich seltsam wird solltet Ihr Euch vielleicht auch einen Anwalt zulegen der der lieben Frau R. dies mitteilt "weil sie das wissen soll" ...
 
  • #10
Aber Herr e. Der verstorben ist hatte mündlich zugestimmt und der Anwalt wurde doch jetzt nicht wegen euren Katzen beauftragt, wenn ich es richtig verstanden habe oder !?
 
  • #11
Niemand hat vorher mündlich zugestimmt; der Anwalt ist - so liest es sich für mich - für alle rechtlichen Belange die aufgrund des Erbfalls bestehen, eingeschaltet.

Letztes Jahr im Juli bin ich mit meinem Freund zusammen in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Die Wohnung haben wir über eine Maklerin bekommen (nennen wir sie mal Frau R.)
Die Wohnung gehörte damals einem Verwandten von ihr (Herr E.). Herr E. war damals bereits im Seniorenheim. Im Dezember haben wir uns dann zwei Katzen geholt, die ausschließlich in unserer Wohnung sind.
Frau R. haben wir nichts gesagt und Herr E. ist vor ca. zwei Monaten verstorben.
Da seine Erbschaft derzeit noch ungeklärt ist kümmert sich sein Anwalt nun erst einmal um alle Wohnungsangelegenheiten.
 
  • #12
Ja mit dem Anwalt hatte ich auch so verstanden. Nur hatte ich eben auch verstanden das Herr e Bescheid wusste. Deswegen wurde Frau r nicht informiert. Wenn dem so ist, ists natürlich doof. Würde selbst mal zum Anwalt gehen für Mietrecht
 
  • #13
Niemand hat vorher mündlich zugestimmt; der Anwalt ist - so liest es sich für mich - für alle rechtlichen Belange die aufgrund des Erbfalls bestehen, eingeschaltet.
Bisher ist doch noch nicht mal klar wer hier erbt - das muss einem als Mieter ja gesagt werden, sonst bliebe ja unklar wer die Miete kriegt usw.
2 Monate sind auch 'ne relativ kurze Zeit, so lange hat's bei meiner Omi bis zur Testamentseröffnung schon gedauert, und danach dauert's ja normalerweise auch noch mal 'ne ganze Weile bis dann der Grundbucheintrag erfolgt (und das auch nur wenn die Erbsache klar ist und es keinen Streit gibt).

Ich glaub da fehlt 'ne ganz wichtige Info, nämlich die über den Stand der ganzen Erbgeschichten.
Und den Anwalt halte ich für sehr dubios, wenn er VORHER schon im Namen einer der möglichen Erben Druck macht - was soll das bringen?
 
  • #14
Und den Anwalt halte ich für sehr dubios, wenn er VORHER schon im Namen einer der möglichen Erben Druck macht - was soll das bringen?

Ich sehe hier den Anwalt nicht als dubios an. Vielleicht ist er als Nachlassverwalter tätig. Ich kenne etliche Leute, die für den Fall des Todes einen Anwalt als Nachlassverwalter schon zu Lebzeiten bestimmt haben und sich nach dem Tod der betreffenden Person um die Abwicklung und Überwachung der Angelegenheiten kümmert. Er kann aber auch von den potentiellen Erben eingeschaltet sein, weil diese sich nicht selbst kümmern wollen oder können und da ist rein gar nichts dubios.
 
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  • #15
Ich sehe hier den Anwalt nicht als dubios an. Vielleicht ist er als Nachlassverwalter tätig. Ich kenne etliche Leute, die für den Fall des Todes einen Anwalt als Nachlassverwalter schon zu Lebzeiten bestimmt haben und sich nach dem Tod der betreffenden Person um die Abwicklung und Überwachung der Angelegenheiten kümmert.
Fakt ist aber doch dass die Meinung der Frau R. bezüglich Katzenhaltung erst interessant wird wenn sie die Wohnung tatsächlich geerbt hat und im Grundbuch steht - und das müsste den Mietern erst mal mitgeteilt werden.
So kenn ich das jedenfalls, und wir hatten leider in den letzten Jahren mehrere derartiger Fälle.

Das lässt sich zudem auch leicht prüfen, ein Anwalt muss nämlich eigentlich etwas mitschicken das seine Beauftragung beweist (dafür gibt's einen speziellen Begriff der mir aber grad nicht einfällt), und da steht ja drauf von wem er beauftragt wurde.
Fehlt das, dann ist das ganze Schreiben so oder so dubios.

Man muss da auch aufpassen - gerade bei Erbschaftsstreitigkeiten gibt's gerne irgendwelche Betrüger die sich da dazwischenmogeln, wurde bei uns auch versucht, plötzlich war da ein angeblicher Anwalt im Spiel den absolut niemand von uns beauftragt hatte.
 
  • #16
Das lässt sich zudem auch leicht prüfen, ein Anwalt muss nämlich eigentlich etwas mitschicken das seine Beauftragung beweist (dafür gibt's einen speziellen Begriff der mir aber grad nicht einfällt), und da steht ja drauf von wem er beauftragt wurde.
Fehlt das, dann ist das ganze Schreiben so oder so dubios.


Nein, ein Anwalt muss nicht generell seine anwaltliche Legitimation durch Vorlage der Vollmacht nachweisen, außer bei Kündigungen, Widerruf oder Anfechtungen eines Vertrages. Es genügt zunächst, wenn er seine Legitimation anwaltlich versichert. Erst auf Verlangen, muss die Bevollmächtigung schriftlich nachgewiesen werden. Hier wurde lediglich auf einen Sachverhalt aufmerksam gemacht und dafür muss nicht zwingend die Bevollmächtigung durch Vorlage der (Prozess)-/Vollmacht nachgewiesen werden.

Aber selbstverständlich könnte die TE auf die Vorlage der schriftlichen Vollmacht bestehen.
 
  • #17
Aber selbstverständlich könnte die TE auf die Vorlage der schriftlichen Vollmacht bestehen.
Würde ich auf jeden Fall machen - und nachfragen warum die Meinung der Frau R. mit der man ja in keinerlei geschäftlichem Verhältnis (mehr) steht überhaupt relevant sein sollte.
 
  • #18
Interessant. Frau R. ist aber zumindest bisher nicht Eure Vermieterin, richtig? Warum beauftragt sie dann einen Anwalt damit Euch darüber zu informieren dass sie keine Katzenhaltung wünscht?

Habt Ihr denn vom Anwalt auch die erforderlichen Papiere erhalten, also - als erstes wichtig - dass er überhaupt beauftragt wurde?
Und solange es nicht offiziell ist dass Frau R. Eure neue Vermieterin ist kann Euch das doch völlig egal sein was sie von Katzenhaltung hält oder auch nicht.

Ich find das ein bisschen dubios.
Recherchiert mal ob der fragliche Anwalt überhaupt Spezialist für Mietrecht ist - da sind nämlich auch 'ne Menge Leute unterwegs die meinen der Titel allein reicht um im Recht zu sein.

Noch besser: Poste das mal in einem Vermieter-Forum, da kann man Dir sicherlich auch noch so einiges dazu sagen.


Viel wichtiger wäre es meiner Meinung nach erstmal rauszufinden ob die liebe Frau R. überhaupt was zu sagen hat oder warum sie sogar gleich einen Anwalt beauftragt Euch über Euren eigenen Mietvertrag aufzuklären.
Als Maklerin geht sie das eigentlich überhaupt nichts an.
Als Verwandte eigentlich auch nicht.
Als Erbin und künftige Vermieterin schon - aber da muss sie auch erstmal im Grundbuch stehen und dies Euch offiziell mitgeteilt werden damit Ihr Standpunkt bezüglich Katzenhaltung überhaupt in irgendeiner Art und Weise relevant ist.

P.S.: Verwandte dürfen übrigens keine Maklerprovision verlangen wenn sie für Angehörige Wohnungen vermitteln. Wenn's wirklich seltsam wird solltet Ihr Euch vielleicht auch einen Anwalt zulegen der der lieben Frau R. dies mitteilt "weil sie das wissen soll" ...


Danke dir erst einmal für deine Antwort!

Nein, Frau R. ist derzeit NICHT unsere Vermieterin. Unser Vermieter war Herr E. und wir zahlen immer noch monatlich unsere Miete auf Herr E´s. Konto ein. So wie ich es verstanden habe, ist der Anwalt "Nachlassverwalter". Es ist im Moment nicht klar, wer Erbe sein wird und bis sich das Ganz geklärt hat, kümmert sich der Anwalt um alle Angelegenheiten. Warum Frau R. ihn beauftragt uns wegen der Katzensache zu kontaktieren ist mir selbst ein Rätsel.

Ich habe eben mal auf der Homepage vom Anwalt nachgeschaut. Folgende Arbeitsgebiete fallen in seinen Bereich: allg. Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Mitrecht, etc. ...

Mit Herrn E. haben wir übrigens nie gesprochen gehabt. Wir haben ihn nie gesehen. Er war damals, als wir eingezogen sind, wie bereits geschrieben, in einem Seniorenheim. Die ersten Kontakte gingen über Frau R. Wer die Provision bekommen hat, weiß ich nicht (wir haben es an den Namen ihrer Immobilienfirma überwiesen). Die Besichtigung, den Vertrag und alle Fragen rund um die Wohnung gingen an Herrn A. Ab dem unterschrieben Vertrag war Frau R. komplett raus aus dem Spiel. Wir haben uns dann nur noch an Herrn A. gewendet.
 
  • #19
Bisher ist doch noch nicht mal klar wer hier erbt - das muss einem als Mieter ja gesagt werden, sonst bliebe ja unklar wer die Miete kriegt usw.
2 Monate sind auch 'ne relativ kurze Zeit, so lange hat's bei meiner Omi bis zur Testamentseröffnung schon gedauert, und danach dauert's ja normalerweise auch noch mal 'ne ganze Weile bis dann der Grundbucheintrag erfolgt (und das auch nur wenn die Erbsache klar ist und es keinen Streit gibt).

Ich glaub da fehlt 'ne ganz wichtige Info, nämlich die über den Stand der ganzen Erbgeschichten.
Und den Anwalt halte ich für sehr dubios, wenn er VORHER schon im Namen einer der möglichen Erben Druck macht - was soll das bringen?

Ich glaube der Stand der Erbgeschichte ist immer noch unklar. Frau R. hat mich noch ein einziges Mal kontaktiert - um mir zu sagen, dass nun der Anwalt den Nachlass von Herrn E. verwaltet und dieser sich zeitnah mit mir in Verbindung setzen wird, um mir das zu erklären.
Im selben Gespräch erwähnte sie, dass sie davon ausgeht, dass die Erbschaftsgeschichte voraussichtlich erst in ca. 1 Jahr geklärt sein werde.

Kurz darauf kontaktierte mich der Anwalt und informierte mich darüber, dass er ab diesem Zeitpunkt mein Ansprechpartner sei. (Wir hatten bspw. einen kleinen Schaden in der Wohnung, er hat dann auch den Rest geregelt, das lief am Ende nicht mehr über Herrn A., sondern über den Anwalt). Herr A. war also bis ca. Januar noch unsere Kontaktperson.
 
  • #20
Wäre wichtig zu wissen, wer

1. namentlich als Vermieter oder dessen gesetzlicher Vertreter im Mietvertrag aufgeführt ist
2. diesen Mietvertrag rechtlich wirksam als Vermieter unterschrieben hat.

In jedem Fall hätte der-/diejenige die (am besten schriftliche) Genehmigung zur Katzenhaltung geben müssen. Da ihr die in keinem Fall vorweisen könnt, habt ihr ganz schlechte Karten, egal, wer demnächst die Rechtsfolge als Vermieter antritt.

Ihr werdet beim künftigen Vermieter offiziell um die Haltungsgenehmigung bitten müssen. Und durch euer Verhalten habt ihr euch das schon ziemlich ins Abseits gestellt.
 

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