Katzengehege - Baurecht

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wie schon geschrieben, deutschland und die regeln und gesetze...

@frank - du hast schon recht, man muss nur wissen, wie man damit umzugehen hat. 😉

wir werden erstmal die winkel an die trennwände tackern. vielleicht interessiert es ja keinen 😀 schließlich haben wir keinerlei berührungspunkte mit öffentlichem land. hat auch seine vorteile 😀

viele grüße
brigitta
 
A

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Weiß eventuell auch jemand von euch, wie das NRW-Baurecht für Freigehege ist?
 
Weiß eventuell auch jemand von euch, wie das NRW-Baurecht für Freigehege ist?
Hier schau mal:

Bauordnung des Landes NRW -Landesbauordnung-
§ 65
Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und
Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Einfriedungen, Stützmauern, Brücken
13. Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur bei Grundstücken, die bebaut sind oder deren Bebauung genehmigt ist,...
Bliebe eigentlich nur noch zu klären was man unter "an öffentlichen Verkehrsflächen" versteht.
 
Supi, danke 🙂

Dann nerve ich für Details morgen einfach die Stadt. Die werden das ja ganz genau wissen müssen 🙂
 
Meine Freundin in BaWü, Kreis Ludwigsburg, ist gerade dabei, ihr neu erstandenes Grundstück katzensicher einzuzäunen. Eine Anfrage beim örtlichen Bauamt ergab, dass ein "nicht massiver Zaun" als Abgrenzung zu Straßenland oder Nachbargrundstück keinerlei Beschränkung unterliegt. Darunter versteht man z.B. einen Maschendrahtzaun. Würde sie eine Mauer oder sonst einen massiven "toten" Sichtschutz bauen wollen (im Gegensatz zur "lebenden" Hecke), dann dürfte sie 1,50 m Höhe an der Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Für jede 10 cm, die sie ihre "Mauer" aber ins Grundstück hinein setzen würde, könnte sie dann auch weitere 10 cm in die Höhe gehen. D.h., ein Zaun einen Meter innerhalb der Grundstücksgrenze könnte 2,50 m hoch sein, oder man geht entsprechend schräg hoch.

Die Zahlen können aber von Landkreis zu Landkreis oder gar Gemeinde variieren und sollten unbedingt angefragt werden.

Meine Freundin wird jetzt einen Maschendraht von 200 oder 210 cm Höhe plus 45 Grad-Winkel ca. 30-50 cm nach innen bauen lassen. Sicher ist sicher, da eine ihrer Katzen ein Sprungtalent ist ...

Grüßle
Ich lebe auch in BW und wollte meiner Katze ein Gehege bauen. Ich bleibe bei der Größe bei unter 8m3 damit es genehmigungsfrei bleibt. Muss ich den einen Meter Abstand zum Nachbarn einhalten, wenn ich seine schriftliche Zustimmung hätte, dass es für ihn in Ordnung wäre, wenn der Abstand nicht eingehalten wird? Wollte das Gehege 6x3x3m direkt ins Eck des Gartens bauen. Das grenzt an zwei Nachbargärten. Der eine sieht vor lauter Urwald gar nicht wenn ich da was hinstelle, der andere hätte auf der Höhe seinen Schuppen. Ich wollte beide unterschreiben lassen dass das klar geht, damit Nachbar nummer drei gegenüber keine Chance hat wenn er meint er muss sich bei der Gemeinde informieren. Der zeigt leider wegen jedem Krempel an.

Liebe Grüße
 
Ich an deiner Stelle würde das örtliche Bauamt um eine schriftliche Stellungnahme zu deinem Vorhaben bitten. Damit bist du auf der sicheren Seite und keiner kann dir was. Das geht sicher auch per Email.
 
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