Katze in Marderfalle geraten

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kitty79

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Hallo,

das Schicksal scheint es im Moment nicht gut mit uns zu meinen. Reicht ja nicht, dass wir jetzt seit ein paar Wochen gegen einen Hautpilz kämpfen müssen; nein - seit gestern war Sissi auf einmal verschwunden.
Sie kam die ganze Nacht nicht nach Hause, was gar nicht typisch für sie ist. Ich war ganz aufgelöst und habe die ganze Nacht wachgelegen. Heute Morgen habe ich dann die Nachbarschaft abgesucht. Aus einem der Gärten hörte ich plötzlich Sissis herzzerreißendes Schreien. Klang, als ob Sie verletzt wäre. Habe dann gleich bei den Nachbarn geklingelt. Die sagten mir, sie hätten eine Marderfalle!! im Garten aufgestellt. Bin dann mit in den Garten - und tatsächlich: Sissi steckte in der Falle! Zum Glück unverletzt, da es eine Lebendfalle war. Auf was für Ideen die Leute kommen! Und dann noch nicht mal kontrollieren. Ist sowas überhaupt erlaubt??
Ich bin total wütend. Hab' der Frau auch gesagt, sie müssten doch damit rechnen, dass da auch mal eine Katze oder andere Tiere hinein geraten könnten. Jedenfalls wollen die die Falle weiterhin stehen lassen und ich muss auch in Zukunft um mein Kätzchen bangen.
 
A

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Liebe Kitty

das ist sehr traurig. Erstmal gut dass "nichts" passiert ist. Ich weiss nicht ob Marderfallen erlaubt sind ... aber ich hätte einen kleinen Vorschlag über den du vielleicht nachdenken könntest. Du müsstest deiner Mietze den Garten der Nachbarn irgendwie vermiesen. Und das geht vielleicht mit Katzweg - das sind Tropfen die nicht weh tun der Katz aber der Geruch hält sie davon ab dorthin zu gehen. Vielleicht ist es besser du lässt sie erstmal nachts nicht mehr raus. Das mache ich auch. Abends um 7 ist Sense im Gelände :D- will heissen dass Felix da nicht mehr raus darf. Er hat sich daran gewöhnt. Vielleicht könntest du deine Mietz so nach und nach "umpolen" dass sie sich daran gewöhnt, abends drin zu bleiben? Ansonsten hilft wohl wirklich nur ständig kontrollieren ...

Alles Liebe

Nachtrag: http://www.kattepukkel.de/html/katzengarten.html

ein katzensicherer Garten. Aber wohl sehr aufwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Jagdrecht Marder
Der Marder gehort nicht zu den geschuetzen Tierarten (Bundesartenschutzgesetz).Er ist jagdbares Wild und unterliegt dem Jagdrecht.

In befriedeten Bezirken (Hausgrundstuecke,Hofraeume,Hausgaerten )ruht das Jagdrecht.Jagdhandlungen (Aufstellen von Fallen zum Marderfang) sind dem zustaendigen Revierinhaber bzw.deren Beauftragten(auch der Eigentuemer des Grundstuecks) erlaubt. Dies gilt fuer Marder, aber zeitlich begrenzt auf die Jagdzeit.

Man sollte Marder nicht toeten sondern lebend einfangen und umsiedeln

Wenn die Nachbarn das alles nicht sind, bzw. haben, schlage ihnen mal kräftig auf die Finger!!!

LG
 
Sehr ärgerlich und unnötiger Stress für Miezie!:(

Diese Lebendfallen sind schon erlaubt........aber der Betreiber ist zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet!
Als ich hier mal ein Streunerle einfangen wollte, war die Falle wirklich nur aktiviert, wenn wir absichern konnten, dass stündlich kontrolliert wird!
Selbst in diesen kurzen Abständen haben sich andere Katzen rein verirrt!
Und die haben ganz schön gejammert!!
Rede doch nochmal mit der Betreiberin, ich würde Miez aber ehe erst mal nicht rauslassen!

OK..............ich beziehe mich nachträglich auf die Lebendfallen.
Marder dürfen in der Tat nur vom Jäger eingefangen werden! (wie Gisisami schon schreibt!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer darf fangen:

Nachdem das Einverständnis des Grundeigentümers vorliegt, darf ein ausgebildeter Jäger ( Fa. RABE), der den entsprechenden Sachkundenachweis durch die Jägerprüfung erbracht hat, die Fallenjagd auf dem Grundstück betreiben.

Hierbei ist es unerheblich ob dieser Jäger in dem Jagdrevier, in dem das befriedete Grundstück liegt, eine Jagderlaubnis hat.

In der Schonzeit vom 01.März bis zum 15. Oktober darf der Marder nicht gefangen bzw. gejagt werden.

In dieser Zeit darf der Marder nur durch sogenanntes „Vergrämen“, „RABE-Hygiene - Vergrämungsgranulat“ etc. verjagt werden.
Hinweis:
Marder dürfen auch in so genannten befriedeten Bezirken (Haus- und Hofflächen, Gärten etc.) nur zwischen dem 16. Oktober und dem 28. Februar in Lebendfallen gefangen werden.

Im Rest des Jahres, also auch jetzt im Sommer, genießen sie Schonzeit. "In der Schonzeit darf der Marder nur durch „Vergrämen“ vertrieben werden" .

Zwecks Information. Nicht "jeder" darf fangen.

LG
 
Meiner Freundin ist unlängst ähnliches passiert, sie hat ihren Kater nach einer durchbangten Nacht am nächsten Tag in einer Lebendfalle gefunden und konnte ihn zum Glück unverletzt (aber pitschnass, da Regen) befreien.

Ihr wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass solche Fallen auf Privatgrundstücken aufgestellt werden dürfen, wie man möchte ... nur sollte man diese dann in kurzen Abständen kontrollieren, was hier aber nicht der Fall war. Inwieweit es da noch Unterschiede hinsichtlich spezieller Fallen, z.B. für Marder, gibt, weiß ich nicht. Allerdings wird sich kein Tier die Falle angucken und überlegen: Oh, die ist nur für Tierart xyz, da darf ich nicht rein :rolleyes:

Da das Grundstück auch nicht ständig bewohnt ist, konnte sie den Bewohner noch nicht kontaktieren - von der Falle hat sie jedenfalls "aus Versehen" die Tür mitgenommen :D
 
Danke für die vielen Ratschläge und Recherchen!

Habe gestern mal direkt beim Ordnungsamt angerufen und dort mit dem Fachmann für Jagdrecht gesprochen. Der sagte, solange es sich um eine Lebendfalle handelt und der Nachbar diese auf seinem Privatgrundstück aufgestellt hat, wäre das erlaubt. Zudem stünden Marder nicht unter Naturschutz. (Kann natürlich sein, dass da jedes Bundesland seine eigene Regelung hat. Dies hier gilt zumindest für Rheinland-Pfalz)

Ich finde es schon sehr verwunderlich, dass einfach jeder Bürger mal einfach so eine Falle aufstellen kann. Vor allem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mein Nachbar sich die Mühe machen wird, mit dem gefangenen Marder kilometerweit zu fahren, um ihn dann wieder auszusetzen!


@ Cassandra:

Ich lasse meine Katze auch immer nur tagsüber raus. Leider hat sie das aber auch nicht vor der Marderfalle geschützt. Sie muss dort schon nachmittags hineingeraten sein. Denn gesehen wurde sie zuletzt gegen 15 Uhr. Gefunden habe ich sie dann am nächsten Tag gegen 11 Uhr. Man möchte sich gar nicht vorstellen, was die Arme für Ängste durchlitten hat in der langen Zeit.
 
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Nachtrag: http://www.kattepukkel.de/html/katzengarten.html

ein katzensicherer Garten. Aber wohl sehr aufwendig.

Ich bin diejenige welche den vorgestellten Katzengarten gebaut hat.

Und ich möchte betonen: Es war GAR NICHT aufwändig!

Ich habe den gesamten Zaun alleine bzw. nur mit teilweiser Unterstützung meiner Kinder (zu der Zeit 6, 9 und 16 Jahre alt) gebaut.

Und ich bin eine Frau und als Werkzeuge hatte ich nur Tacker, Akkuschrauber, Handsäge und den Hebel zum Eindrehen der Bodenhülsen.

Der Katzengarten hat einen unglaublichen Zuwachs an Lebensqualität für uns und unsere Kater gebracht.

Wir sind von reiner Wohnungshaltung mit Gartenauslauf mit Geschirr und Schleppleine auf den gesicherten Katzengarten "aufgestiegen" und es ist so bequem, als ob man Freigänger hätte - einfach Türe auf und sie können raus wie sie wollen nur mit dem großen Unterschied dass man sie in Sicherheit weiß.
 
Ich finde es schon sehr verwunderlich, dass einfach jeder Bürger mal einfach so eine Falle aufstellen kann. Vor allem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mein Nachbar sich die Mühe machen wird, mit dem gefangenen Marder kilometerweit zu fahren, um ihn dann wieder auszusetzen!

wenn die nachbarn tun, was deine zeilen implizieren, machen sie sich strafbar.

lebendfallen aufstellen darf wirklich jeder und mir sind da auch keine regionalen unterschiede bekannt - habe ich auch schon gemacht, um ausgesetzte tiere einzufangen. die lebendfalle wurde mir übrigens vom tierheim ausgeliehen und die hatten keinerlei problem damit, einer privatperson das teil mitzugeben :)
 

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