Katze flog in Güllegrube

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Leopold

Leopold

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1. Januar 2008
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Franken
Hallo,
ich möchte Euch mal kurz von meinem Freigänger-Erlebnis jüngster Art erzählen.

Letztes WE kam nachts und 3 Uhr eine Katze in mein Bett. Ich wachte auf da ich merkte mit ihr passt was nicht, sie zitterte ständig. Ich mache Licht an und was sehe ich da, mein Robby (zu sehen auf meiner HP) klatschnass und Pechschwarz. Ich fast ihn an und dann sah ich alles - komplett voll Kuh.... bis über die Ohren und mein Bett sah entsprechend aus.

Meine Nacht sah so aus, Katze duschen :wow::wow::wow: Wohnung hinauswaschen soweit es ging. Nach 3 Stunden putzen mußte ich mich erstmal wieder aufs Ohr legen. Dann nach einer Std. schlaf ging es weiter. Betten waschen etc.

Mir war der ganze Dreck wurscht, Hauptsache die Katze hat überlebt. Ich weiß jetzt noch nicht wie sie wieder rauskam. Man konnte die Spur verfolgen mit zu dem Bauern (500 m vom Haus von uns weg). Mich wundert daß er überhaupt so weit weg geht (ist kastriert) Leider ist das einer dieser Landwirte die ihre Katzen nicht kastrieren lassen und viele kleine Katzen haben, wo ab und zu wirklich eine in diese Güllegruben dort fallen und nicht mehr herauskommen.

LG Leopold
 
A

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Mein Mischa ist auch einmal in die Jauchegrube gefallen, zum Glück ist ihm auch nichts passiert - aber gestunken hat der!! Und er hat sich widerstandslos baden lassen.....
 
Dein Robby hat ganz großes Glück und einen Schutzengel gehabt!:wow:

Den Gestank kann ich mir gut vorstellen...und die Aktion mitten in der Nacht.
Aber die Hauptsache ist, dass Robby es überhaupt geschafft hat, aus der Grube zu entkommen.:yeah:
Das er 500 Meter von seinem Zuhause weg ist, ist aber nichts ungewöhnliches. Auch kastrierte Freigänger haben einen Radius von bis zu 5 Km.;);)

Wenn dem Bäuerlein seine eigenen Katzenkinder dort umkommen?!?!? Er wirds nicht merken und stören tut es ihn sicherlich nicht.:confused::confused:
Das ist halt so auf dem Land; Katzen sind Kroppzeug und kosten (für eine Kastra z.B.) dürfen sie schon garnichts.:confused::mad:
Da wird sich wohl nie etwas ändern - es sei denn, per Gesetz wie in Paderborn, wo alle Freigänger kastriert werden müssen.:smile:

LG und erkläre Deinem Robby noch mal den Ernst der Lage!
:smile:
 
Robby hat sich eigentlich auch gut baden lassen....... er hat 3 x miaut das wars dann schon. Aber habt ihr euch schon mal in eine Eckdusche zu zweit eine halbe Stunde gebückt??? Mein Rücken war hin. Einer mußte die Katze halten und einer mußte ja duschen :aetschbaetsch2:

Das finde ich ja toll in Paderborn und da machen alle so mit auch die Landwirte??? (außerhalb wird es doch wohl welche geben oder gilt das Gesetz nur für die Stadt???)

LG Leopold
 
Hui, da hat die Mieze aber Glück gehabt.
 
Robby hat sich eigentlich auch gut baden lassen....... er hat 3 x miaut das wars dann schon. Aber habt ihr euch schon mal in eine Eckdusche zu zweit eine halbe Stunde gebückt??? Mein Rücken war hin. Einer mußte die Katze halten und einer mußte ja duschen :aetschbaetsch2:

Wir haben Mischa damals im Waschbecken gebadet - ist rückenschonender, dafür mußt du dann das ganze Bad putzen ;)
 
Es gilt für die Stadt Paderborn. Ich denke wenn ein Hof auf Stadtgebiet liegt (das ist ja nie nur die City) dann gilt das Gesetz auch dort.
Jedenfalls sind auch alle Tierärzte aufgerufen, unkastrierte Tiere die zu einer Behandlung kommen, zu melden.
Dann wird der Halter angeschrieben und muß die Kastra vornehmen lassen.

Das Robby sich hat duschen lassen, aknn ich gut verstehen...es hat ihm
auch gewaltig gestunken!


LG
 
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Da muss eine Armee von Schutzengeln tätig gewesen sein. Was für ein großes Glück - das hätte auch böse enden können.

Hoffentlich macht er jetzt einen Bogen um die Grube..
 
Es gilt für die Stadt Paderborn. Ich denke wenn ein Hof auf Stadtgebiet liegt (das ist ja nie nur die City) dann gilt das Gesetz auch dort.
Jedenfalls sind auch alle Tierärzte aufgerufen, unkastrierte Tiere die zu einer Behandlung kommen, zu melden.
Dann wird der Halter angeschrieben und muß die Kastra vornehmen lassen.

Nur leider kommen gerade diese Halter kaum zum TA......
In Ö gibts das Gesetz auch, aber Bauern sind davon ausgenommen :eek:
 
  • #10
Ich würde mal mit dem Bauern reden, es könnte genauso gut ein Kind hineinplumpsen.
Müssen solche Dinge, wie Teiche, Güllegruben nicht immer umzäunt oder abgedeckt sein??
Ich meine ja.

LG
 
  • #11
Ich würde mal mit dem Bauern reden, es könnte genauso gut ein Kind hineinplumpsen.
Müssen solche Dinge, wie Teiche, Güllegruben nicht immer umzäunt oder abgedeckt sein??
Ich meine ja.

Naja, aber wie du weißt, kommen Katzen auf so ziemlich alle Zäune rauf ;)
 
  • #12
Teiche müssen umzäunt werden, Gruben müssen abgedeckt sein.

Aus Teichen, die ja bekanntlich verschiedene Tiefen und Uferzonen haben kommt eine Katze sicher besser heraus als aus einer Güllegrube.

Das Teichanlagen umzäunt sein müssen gilt der Sicherheit von Kindern.
 
  • #13
Naja, aber wie du weißt, kommen Katzen auf so ziemlich alle Zäune rauf ;)

So ist es wirklich, es ist um jede Güllegrube ein Maschendrahtzaun, aber teilweise sind schon Löcher drin:sad: zumindet unten rum wo die Katze dann leicht durchschlüpfen kann

LG
Leopold
 
  • #14
Das sind die gesetzlichen Bestimmungen zu
Güllebehälter, Gruben, Kanäle und Brunnen
3.1 allgemeine Anforderungen
gegen das Hineintreten bzw. Hineinstürzen von Personen
gesichert (z.B. geeignete Abdeckung)
Betriebsanweisungen gut sichtbar angebracht
Personensicherungs- und Rettungsmittel vorhanden (z.B.
Silorettungshaube, Seil)
Warnzeichen vorhanden und gut sichtbar angebracht
Mitarbeiterunterweisung durchgeführt
3.2 offene Güllegruben, Folienbecken (z.B. Güllelagune)
und Regenauffangbecken
Tief- und Erdbehälter
Umwehrung vorhanden mit einer Höhe von mind. 1,80 m(z.B. geschlossener Zaun)
offene Folien- und Regenwasserauffangbecken mit Aussteighilfen
ausgestattet (z.B. für Rettungsmaßnahmen)
Entnahme-, Rühr- und Einstiegsöffnungen gesichert
Anfahrsockel an der Entnahmestelle vorhanden (mind. 30
cm hoch)
Hochbehälter
Arbeitsbühne mit Aufstieghilfen (z.B. Treppe oder Einhängeleiter)
vorhanden
3.3 geschlossene Gruben
Ausströmen von Schadgasen verhindert (z.B. durch
Syphons, Schieber, Gummischürzen, Öffnen des Stalles
beim Aufrühren von Gülle)
Explosionsgefahr durch Faulgase verhindert (z.B. nicht
Rauchen, nicht Schweißen in Grubennähe)
mind. 2 unverschließbare Entlüftungsöffnungen ins Freie
vorhanden
Entnahme-, Rühr- und Einstiegsöffnungen durch Roste und
Abdeckungen gesichert
© LEL

Das muß sein.
Güllelagune, ein herrliches Wort...

LG
 
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  • #15
Als das mit Mischa damals passiert ist, gab es bei uns nur diese richtigen Misthaufen mit rundherum 20 cm tiefe Jauchensuppe *brrrr* und einem Brett zum Rauffahren mit der Scheibtruhe. Da war natürlich nichts umzäumt.
Ich glaube, dass Mischa in sowas gefallen ist.

Zu den Teichen: wir hatten auch einen Feuerwehrteich, das war ein in den Boden gegrabener betonierter Schacht, ohne Uferzone oder sowas. Er war umzäunt, aber ziemlich desolat - war sehr gruselig!
 
  • #16
Das sind die gesetzlichen Bestimmungen zu
Güllebehälter, Gruben, Kanäle und Brunnen
3.1 allgemeine Anforderungen
gegen das Hineintreten bzw. Hineinstürzen von Personen
gesichert (z.B. geeignete Abdeckung)
Betriebsanweisungen gut sichtbar angebracht
Personensicherungs- und Rettungsmittel vorhanden (z.B.
Silorettungshaube, Seil)
Warnzeichen vorhanden und gut sichtbar angebracht
Mitarbeiterunterweisung durchgeführt
3.2 offene Güllegruben, Folienbecken (z.B. Güllelagune)
und Regenauffangbecken
Tief- und Erdbehälter
Umwehrung vorhanden mit einer Höhe von mind. 1,80 m(z.B. geschlossener Zaun)
offene Folien- und Regenwasserauffangbecken mit Aussteighilfen
ausgestattet (z.B. für Rettungsmaßnahmen)
Entnahme-, Rühr- und Einstiegsöffnungen gesichert
Anfahrsockel an der Entnahmestelle vorhanden (mind. 30
cm hoch)
Hochbehälter
Arbeitsbühne mit Aufstieghilfen (z.B. Treppe oder Einhängeleiter)
vorhanden
3.3 geschlossene Gruben
Ausströmen von Schadgasen verhindert (z.B. durch
Syphons, Schieber, Gummischürzen, Öffnen des Stalles
beim Aufrühren von Gülle)
Explosionsgefahr durch Faulgase verhindert (z.B. nicht
Rauchen, nicht Schweißen in Grubennähe)
mind. 2 unverschließbare Entlüftungsöffnungen ins Freie
vorhanden
Entnahme-, Rühr- und Einstiegsöffnungen durch Roste und
Abdeckungen gesichert
© LEL

Das muß sein.
Güllelagune, ein herrliches Wort...

LG

Ich denke das juckt unseren Bauern alles nicht. Mir ist nicht bekannt dass er irgendeine dieser Vorschriften einhält. Aber es wundert mich bei dem nicht, der nimmt sich leider alles raus und keiner macht was dagegen, nur weil er im Gemeinderat sitzt. Er bringt seine toten Kühe und Schweine auch nicht in die Tierverwertung (das kostet ihm ja unnötig Geld) sondern verbrennt die Kadaver hinter seiner Kompositieranlage (auch von der Gemeinde). Die wissen es dort, schweigen aber. Mein Hund läuft immer wieder mit einem verkohlten Knochen herum.

Eines verstehe ich dann überhaupt nicht, dieser Hof bietet Ferien auf dem Bauernhof an und ist ja recht beliebt bei den Gästen (deshalb auch die unkastrierte Kätzin, die sorgt ja immer wieder für Spielzeug für die Gastkinder). Mich wundert wirklich das da nicht noch mehr passiert. Das einzige Schild das ich gesehen habe ist "Privat-zutritt nur für Feriengäste". Schade daß unser Kater noch nicht lesen kann.

LG Leopold
 

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