Kater von Hund angefallen...

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Jenne13

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11. November 2013
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Hallo liebe Katzenfreunde,

wir haben 2 Stubentiger (einen Kater und eine Katze) im Alter von 4 Jahren. Die beiden sind Freigänger und wir wohnen in einer Kleinstadt am ländlicheren Rande. Das bedeutet hinter unserem Haus sind Felder die von den Bauern bewirtschaftet werden. Durch diese Felder führt ein kleiner Fuß- und Radweg in die Stadt. Diesen Weg nutzen hier nahezu alle Hundebesitzer um mit ihren Hunden die Runden zu drehen. Die wenigsten Hunde sind angeleint (stört mich auch normalerweise nicht sonderlich, schließlich hatte ich auch mal einen Hund). Nun gibt es aber auch einige Hunde die überhaupt nicht hören und einer von diesen (ein Münsterländer) hat am Samstagnachmittag unseren Kater gehetzt und in den Hinterlauf gebissen. Mein Mann hat das Ereignis aus dem Fenster beobachtet und konnte sogar ein Foto machen. Der Kater war daraufhin total verstört und humpelte. Den hundebesitzer schien das ganze kalt zu lassen er konnte seinen Hund nicht davon abbringen (seine Versuche waren auch kläglich wenn er aus 100m entfernung ruft: "Papa ist wirklich böse, wenn du jetzt nicht kommst").
Die Sache ist das wir mitbekommen haben das dieser Hund auch andere Hunde angefallen hat. Was kann man dagegen tun? Schließlich war es nur Glück das er den Kater nicht ganz bekommen hat.
 
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Kennst du den Namen des Hundebesitzers? Ich würde es zuerst mit ihm klären, ich denke er muss die Tierarztrechnung übernehmen.
Ist bei euch Leinenpflicht?
 
Ich würde auch versuchen, Kontakt zum Hundebesitzer zu bekommen. Und je nachdem, wie er reagiert, weiter handeln. Die TA-Rechnung würde ich ihm auch präsentieren. Wenn er nicht in der Lage ist, seinen Hund unter Kontrolle zu halten, ist das ein Unding. Und kläre ab, ob Leinenpflicht besteht. Wenn nicht, würde ich mich ggf. speziell für diesen Hundehalter erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt, dass er seinen Hund anleinen muss.

Wie ist es eigentlich mit dem Hundeführerschein? Bin da nicht so ganz auf dem Laufenden, aber der sollte doch eingeführt werden bzw. ist in einigen Bundesländern Pflicht.

Gute Besserung dem Katermann!
 
Erstmal würde ich mit dem Besitzer persönlich sprechen und ihm die Rechnung präsentieren... wenn er uneinsichtig ist: Ordnungsamt informieren?

Wenn das auch nicht hilft:

Zählt zwar nicht zur Wilderei... aber wenn der Hund öfter mal "stiften" geht, würde ich mal mit dem zuständigen Jagdpächter sprechen- die mögen wildernde Hunde nicht so gerne ;)
 
Ich denke die Tierarztrechnung muss er auf jeden Fall bezahlen, ob Leinenpflicht nötig ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Kann sein, dass es der erste Vorfall dieser Art war. Tut mir für die Katze aber sehr leid, ich hoffe es geht ihr besser.
 
Normal müsste das sogar die Haftpflicht des Hundebesitzers übernehmen.
Unser Hund früher hat mal im Urlaub einem Mann ins Bein gebissen (der als der Hund neben unserem Auto gefressen hat über ihn drüber gestiegen ist)
Er hat ne Tetanusspritze und ne neue Hose bezahlt bekommen.
 
Ich denke die Tierarztrechnung muss er auf jeden Fall bezahlen, ob Leinenpflicht nötig ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Kann sein, dass es der erste Vorfall dieser Art war. Tut mir für die Katze aber sehr leid, ich hoffe es geht ihr besser.

Es geht eher darum ob in dem Gebiet in dem die TE lebt, generelle Leinenpflicht herrscht und der Halter dagegen eventuell verstoßen hat.
 
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Normal müsste das sogar die Haftpflicht des Hundebesitzers übernehmen.

Normalerweise sollte das auch kein Problem sein, dass das die Versicherung bezahlt (vorausgesetzt der HH ist versichert).

Es geht eher darum ob in dem Gebiet in dem die TE lebt, generelle Leinenpflicht herrscht und der Halter dagegen eventuell verstoßen hat.

Ja natürlich, hab ich auch in meinem ersten Post gefragt. Ich hab von dem Fall gesprochen, falls kein Leinenzwang herrscht.
 
Normalerweise sollte das auch kein Problem sein, dass das die Versicherung bezahlt (vorausgesetzt der HH ist versichert).



Ja natürlich, hab ich auch in meinem ersten Post gefragt. Ich hab von dem Fall gesprochen, falls kein Leinenzwang herrscht.

Ah ok, Missverständnis.
Mein Fehler :)
 
  • #10
Nun gibt es aber auch einige Hunde die überhaupt nicht hören und einer von diesen (ein Münsterländer) hat am Samstagnachmittag unseren Kater gehetzt und in den Hinterlauf gebissen. Mein Mann hat das Ereignis aus dem Fenster beobachtet und konnte sogar ein Foto machen. Der Kater war daraufhin total verstört und humpelte.

Geil erst mal gemütlich ein Foto zu schießen, anstatt ein paar Brüller loszulassen.
Unter Umständen wäre der Kater unverletzt davon gekommen.
Ich hoffe mal, der humpelnde Kater war zwischenzeitlich beim TA.
Sorry, aber Kopfschüttel!!!
 
  • #11
Da der Hundebesitzer uneinsichtig ist, mit dem Foto zur Polizei und anzeige erstatten, fertig.
Wenn der Hund wirklich so bissig ist wird er entfernt werden und der Halter bekommt ne Strafe.
Ihr solltet unbedingt von eurem TA einen Bericht anfordern in dem die Verletzungen des Katers genauestens dokumentiert werden. Natürlich alle damit im Zusammenhang stehenden TA Rechnungen.
Die dem Hundehalter mit Datumssetzung zur Begleichung präsentieren. Passiert nix, Klage einreichen.

Solchen Vollidioten muss das Handwerk gelegt werden - Leidtragende sind nämlich immer die Tiere.
 
  • #12
Da der Hundebesitzer uneinsichtig ist, mit dem Foto zur Polizei und anzeige erstatten, fertig.
Wenn der Hund wirklich so bissig ist wird er entfernt werden und der Halter bekommt ne Strafe.
Ihr solltet unbedingt von eurem TA einen Bericht anfordern in dem die Verletzungen des Katers genauestens dokumentiert werden. Natürlich alle damit im Zusammenhang stehenden TA Rechnungen.
Die dem Hundehalter mit Datumssetzung zur Begleichung präsentieren. Passiert nix, Klage einreichen.

Solchen Vollidioten muss das Handwerk gelegt werden - Leidtragende sind nämlich immer die Tiere.

Jo, genau das hätte ich auch gesagt. Alleine dieser Ausspruch: "(seine Versuche waren auch kläglich wenn er aus 100m entfernung ruft: "Papa ist wirklich böse, wenn du jetzt nicht kommst")" bringt mich in einer Sekunde von 0 auf 180. Dem war das doch wirklich völlig egal. :grummel:
 
  • #13
Geil erst mal gemütlich ein Foto zu schießen, anstatt ein paar Brüller loszulassen.
Unter Umständen wäre der Kater unverletzt davon gekommen.
Ich hoffe mal, der humpelnde Kater war zwischenzeitlich beim TA.
Sorry, aber Kopfschüttel!!!

Das habe ich mir jetzt beim Durchlesen auch gedacht.
Ist mir völlig unverständlich wie man da noch in aller Ruhe zur Kamera greifen kann...da brülle ich doch hinterher und laufe nach, aber ich bleib doch nicht beim Fenster stehen :confused::confused::confused:

Ich wünsche dem Kater jedenfalls alles Gute, hoffentlich wird das wieder.

War das ein Jäger? Ein Münsterländer ist ein Jagdhund, der hauptsächlich jagdlich geführt wird und nicht wirklich in "Privathände" gehört bzw. ansonsten sehr viel Auslastung braucht.
 
  • #14
Maya the cat
Geil erst mal gemütlich ein Foto zu schießen, anstatt ein paar Brüller loszulassen.
Unter Umständen wäre der Kater unverletzt davon gekommen.
Ich hoffe mal, der humpelnde Kater war zwischenzeitlich beim TA.
Sorry, aber Kopfschüttel!!!
Elisabeth:
Das habe ich mir jetzt beim Durchlesen auch gedacht.
Ist mir völlig unverständlich wie man da noch in aller Ruhe zur Kamera greifen kann...da brülle ich doch hinterher und laufe nach, aber ich bleib doch nicht beim Fenster stehen :confused::confused::confused:

najaaa.... ich verstehe vom TE diesen Satz etwas anders:
Mein Mann hat das Ereignis aus dem Fenster beobachtet und konnte sogar ein Foto machen.

Ihr Mann war im Haus/Wohnung, hat´s zufällig gesehen - und ja ab hier kann man bissel argumentieren: aber ich denke mal nicht, dass in aller Ruhe zur Kamera gegriffen wurde - sondern vielleicht auch ein Schnellschuss mit Smartphone gemacht wurde? Damit der TE wirklich auch einen Beweis des Angriffs und der "ausführenden Gewalt"= Hund hat?
...Schnellschüße von meinem Smartphone hab ich innerhalb einer Minute gemacht. Ist auch noch lang....wenn ein Tier gehetzt und verletzt wird. Aber wer sagt, dass die TE nicht zeitgleich rausrannte? Und daher den kläglichen Versuch des Zurückrufens vom Hundebesitzer hörte?


Jenne13 - ich hoff die Geschichte geht gut für Deinen Katerle aus - keine bleibende Schäden. Und dass ihr mit dem Hundebesitzer vernünftig das regeln könnt.
 
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  • #15
Grundsätzlich ist der Hundebesitzer zivilrechtlich schadensersatzpflichtig als Tierhalter nach § 833 BGB. Nur ausnahmensweise ist das nicht der Fall.
Eine allgemeine Anleinpflicht gibt es nicht, das wird von der Gemeinde im Einzelfall entschieden. Auf jeden Fall kannst du den Vorfall der Gemeinde (oder auch Polizei) melden, einen Anspruch darauf, dass der Hund angeleint wird, hast du aber nicht. Die Gemeinde entscheidet das selbst.
Den Hund wegzubekommen wird schwierig sein. Das ist das äußerste Mittel und wird erst ergriffen, wenn nichts anderes hilft.
Gute Besserung für den Katerle!
 
  • #16
...Schnellschüße von meinem Smartphone hab ich innerhalb einer Minute gemacht. Ist auch noch lang....wenn ein Tier gehetzt und verletzt wird. Aber wer sagt, dass die TE nicht zeitgleich rausrannte? Und daher den kläglichen Versuch des Zurückrufens vom Hundebesitzer hörte?

Und wie lange brauchst du, wenn du Zeit hast?? Sind dann alle
eingeschlafen??:eek: (Sorry, das war gemein)
Ganz ehrlich, wenn es ein bissiger Hund ist, dann langt ein Minute um
ganz schlimmes anzurichten.
 
  • #17
Den Hund wegzubekommen wird schwierig sein. Das ist das äußerste Mittel und wird erst ergriffen, wenn nichts anderes hilft.
Das stimmt schlichtweg nicht in diesem Fall!
Die TE schrieb explizit, dass der Hund schon mehrfach durch Bissigkeit aufgefallen ist - ich denke, da war auch mindestens 1 Mensch dabei, den er gebissen hat!
Und dann ist der Hund schneller im Heim als Du piep sagen kannst und wenns dumm läuft mim Wesenstest, wird er sogar euthanasiert!

Der uneinsichtige Halter bekommt in jedem Fall 1. ne Strafe und 2. den Hund nie wieder und 3. wenn alles glattgeht ein Tierhalteverbot - wie lange das entscheidet das Gericht.
 
  • #18
Das stimmt schlichtweg nicht in diesem Fall!
Die TE schrieb explizit, dass der Hund schon mehrfach durch Bissigkeit aufgefallen ist - ich denke, da war auch mindestens 1 Mensch dabei, den er gebissen hat!
Und dann ist der Hund schneller im Heim als Du piep sagen kannst und wenns dumm läuft mim Wesenstest, wird er sogar euthanasiert!

Der uneinsichtige Halter bekommt in jedem Fall 1. ne Strafe und 2. den Hund nie wieder und 3. wenn alles glattgeht ein Tierhalteverbot - wie lange das entscheidet das Gericht.

Das stimmt, wenn tatsächlich ein Mensch angefallen wurde. Die TE hat aber geschrieben, dass der Hund "nur" andere Hunde angefallen hat (abgesehen davon glaube ich nicht, dass der Hund noch frei herumlaufen würde, wenn er einen Menschen angegriffen hätte).
Und deswegen ist es leider nicht so einfach. Es gilt immer der Grundsatz des mildesten Mittels, d.h., dass Wegnahme/Einschläfern wirklich nur in Ausnhamefällen. Ich kenne einen Fall, da hat ein Hund eine Katze sogar totgebissen und wurde seinem Besitzer trotzdem nicht weggenommen, es blieb bei einer Zwangsgeldbetreibung.
Aber es ist eh immer eine Einzelfallentscheidung, die auf Umständen basiert. Und die kennen wir nicht.
 
  • #19
Und wie lange brauchst du, wenn du Zeit hast?? Sind dann alle
eingeschlafen??:eek: (Sorry, das war gemein)

Schnellschuss ist für mich in der Situation: Handy raus, Kamera an, Bild geschossen....und nicht mit allen tollsten Einstellungen ein Fotole geknipst, während alle posieren. :p

Ganz ehrlich, wenn es ein bissiger Hund ist, dann langt ein Minute um
ganz schlimmes anzurichten.

Das ist klar und daher schrieb ich auch, dass es ne lange Zeit ist, wenn ein Tier gehetzt und verletzt wird!
Aber ich fands echt nicht toll von Dir und Elisabeth erstmal der TE zu unterstellen, dass gemütlich in aller Ruhe ein Foto geschossen wird anstatt dass sie oder ihr Mann ihrem Kater hilft.
Schwamm drüber, wir waren alle nicht vor Ort und können nur spekulieren, wie wer wann was gemacht hat.
 
  • #20
Ich glaube eher auch, dass die TE schon vor Ort war während ihr Mann das Foto geschossen hat. Wenn niemand da gewesen wäre glaube ich nämlich nicht, dass der Hundehalter seinen Fiffi gerufen hätte. Aber meine Vorrednerin hat schon recht. Wir waren nicht dabei. In dem Fall: leider ;-) Dem Hundehalter hätten wir die Hölle heiss gemacht, nachdem wir das Katerle befreit hätten, oder?
 

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