kastration und tierschutzgesetz.

  • Themenstarter miss_kitty
  • Beginndatum
M

miss_kitty

Erfahrener Benutzer
Mitglied seit
24. Juli 2011
Beiträge
210
Heute morgen war ich mit einer Freundin von mir bei einem Tierarzt. Sie wollte ihre kleine Katze kastrieren lassen. Nach langen hin und her meinte der Tierarzt, dass er die Katze nicht kastrieren kann, da laut Tierschutz Gesetz keine Organe die gesund sind entnommen werden dürfen. Ähm wat okay, sowas ähnliches steht zwar dadrin, aber irgendwie kann das ja so nicht so ganz stimmen. Er meint es wäre erst notwendig wenn die Katze dauernd Rolling wird und da es eine wohnungs Katze ist wäre keine Notwendigkeit vorhanden??? Hä? Gehts noch. Jetzt ist Sie total verunsichert. Ich hab ihr gesagt,dass Sie zu nen anderen TA gehen soll.
 
A

Werbung

Was ist das denn für ein Schmarr'n? :eek: Sowas hab ich ja noch nie gehört. :reallysad: Es stimmt zwar, dass dieser Text im Gesetzt drin steht. Doch eine Kastration und grad bei Katzen ist ja auch wichtig. :grummel:Gut, dass du der Freundin beistehst. :smile:

§ 6


(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist



5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eh? *sprachlosigkeitsmodus an* Das Argument mit der Entnahme gesunder Organe ist mir nur bei Hunden bekannt.


Sie soll um Himmels Willen zu einem anderen TA gehen.
 
Hab ich ihr auch gesagt, ich hab ihr dann erklärt wie es sein wird wenn die Katze rollig ist... ich war ja ein bisschen schockiert da heut. Ich stand da im behandlungszimmer und hab bestimmt so ausgesehen :eek:
 
Klassischer Fall von gefährlichem Halbwissen, was der Tierarzt dort verzapft hat :mad:
 
Jetzt bin ich aber fertig auf der Bereifung,ich lasse ständig Katzen kastrieren,kenne viele Tierärzte und Kliniken,so was ist mir ja noch nie untergekommen;)
Von welchem Himmel ist denn dieser Tierarzt gefallen:confused:
 
Ja und da wundert man sich noch, das ständig neue Katzen entstehen.... ja, wenn selbst ein TA jnd sowas sagt... das ist doch echt unter aller kanone man stelle sich mal vor die Katze geht raus, wird gedeckt und dabei dann Noch tödlich krank, denn selbst eine reine wohnungskatze kann ja mal abhauen.
 
Werbung:
Es geht doch mehr darum, dass man früher bei manchen Hunderassen Ohren und Schwanz kupiert hat, dies ist ja seit Jahren in Deutschland durch dieses Gesetz verboten. Was ja vollkommen richtig ist.
 
Also ich kenne eine Rassekatzenzüchterin die im Vertrag die Kastrationsklausel (Katze) drin hatte. Neubesitzer hielten sich nicht daran und Züchterin verlor den Prozess, weil
1.) Aufforderung zur Sachbeschädigung (Tiere gelten ja leider als Sache)
2.) und jetzt kommts : eine unkontrollierte Vermehrung als Wohnungskatze nicht gegeben ist :eek:


(Zitat:5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.Zitatende)

Bei Dauerrolligkeit sieht es wieder anders aus, da die Katze dann körperlichen Schaden davontragen kann. Da der Neubesitzer aber eh nicht kastrieren will, wird die Katze sicher "nie dauerrollig" ;)

Der TA handelt also wirklich nur nach dem Gesetz (aber nur, weil er das so möchte ;)).

Deine Freundin soll den TA wechseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
Also dürfte ein Tierheim bei einer unkastrierten Katze sowas auch nicht in den Vertrag reinsetzen... ich bin verwirrt. Komische gesetzte gibt es. Züchter machen das ja fast alle mit der kastrations Klausel. Mmmh
 
  • #11
Ich denke es kommt auch immer darauf an (in dem Fall des Züchters / Klausel) an welchen Richter man gerät ;)
 
  • #12
Na is mir ja eh wurscht, mein Kater hat ja eine Zucht Erlaubnis, abrr damals bei unserer Katze war Theater, wir mussten warten wegen dem kastrieren lassen weil Sie krank war, das hat das th wo wir Sie her hatten aber nicht verstanden. Ihnen wäre es egal ob die Katze dabei stirbt wir sollten Sie innerhalb 14 Tage kastrieren lassen. Da hab ich mich damals schon drüber aufgeregt, aber Naja haben gewartet bis Sie gesund war, aber in der Zeit wurden wir regelrecht belästigt.... :mad:
 
  • #13
Nach langen hin und her meinte der Tierarzt, dass er die Katze nicht kastrieren kann, da laut Tierschutz Gesetz keine Organe die gesund sind entnommen werden dürfen.

Soll man lachen oder weinen? Wie dumm ist das denn?

Sucht einen anderen TA auf.;)

LG
 
  • #14
Zuchterlaubnis? Was ist das denn für einer und züchtest du?
 
Werbung:

Ähnliche Themen

H
2
Antworten
21
Aufrufe
6K
Tadi
T
M
Antworten
11
Aufrufe
885
teufeline
teufeline
M
2
Antworten
27
Aufrufe
2K
mollimo
M
E
Antworten
45
Aufrufe
3K
EsMaNa
E
L
Antworten
6
Aufrufe
1K
happylein
happylein

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben