Fragen an die Pflegestellen

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Sieben

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Hallo zusammen,

ich hatte Besuch vom Vet-Amt und bin jetzt ziemlich gefrustet.
Meine eigentlichen Pflegezimmer darf ich nicht mehr nutzen und für ein neues Pflegezimmer wollen die mir zig Auflagen machen.
Nachdem was die mir erzählt haben, sind alle privaten Pflegestellen nicht erlaubt:confused:

Ich bin seit Anfang des Jahres nicht mehr in einem TSV, wollte aber privat weiter machen.

Wie sieht das bei euch aus?


Wer hat den § 11?

Und wie sehen eure Pflegezimmer aus?
 
A

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Warum war das Vet-Amt denn da?
Und was haben sie beanstandet?

Paragr. 11 kenn ich nicht und ich habe auch privat schon einige Pflegis gehabt.
Darf das denn jemand verbieten daß ich privat für einen anderen privaten Menschen eine Katze für eine gewisse Zeit aufnehme?
Wieso geht das denn das Amt was an.

Bin ziemlich irritiert.
 
hmm seit wann braucht man denn da behördliche Vorausetzungen ?:eek::confused:

Bin hier grade auch irritiert :confused:

Kenne zig PRIVATE Pflegestellen und es gab noch nie Ärger mit dem Veterinärmat oder Ähnliches :confused:
 
Das dachte ich auch immer, aber dem ist wohl nicht so.:confused:

Wenn man Katzen für Dritte aufnimmt bzw. vermittelt, muss man wohl nach Tierschutzgesetzt, den § 11 haben.

Ich bin darüber genauso irritiert:confused:

Deshalb frag ich ja mal hier nach, weil hier einige sind, die in Vereinen sind und Pflegestellen haben.
 
Nach Par. 11 müssen sich alle gewerblichen Tierhalter (Tierpensionen z. B.) vom Vet-Amt prüfen lassen.

Wer also kein solches Gewerbe betreibt, darf privat weiterhin im TS tätig sein. Jedoch können Aufwendungen nicht abgesetzt werden, keine Rechnungen ausgestellt werden usw.
Dazu gehört u. a., daß man nicht um Spenden bitten darf - weil das rechtlich der Bettelei entspricht.
Man darf sich selbstverständlich trotzdem etwas spenden lassen - (ohne Ausgabe einer Spendenquittung!); und ohne den Geber dazu aufzufordern.
:)D Deutsches Recht, ick liebe Dir :D)

Wer also auf eigene Kosten Tierchen päppelt und in gute Hände vermittelt, hat nix zu befürchten. Außer, die TH übersteigt das normale Maß (wer immer das auch festlegt?!) oder Nachbarn beschweren sich über Geruch und Lärm.

Dann kommt ev. das Vet-Amt wieder vorbei..... oder halt erstmal der örtliche TSV.

********************************

Weshalb darfst Du denn Deine Pflegezimmer nicht mehr nutzen? Dafür muß es doch eine Begründung geben...?

Welche Auflagen stellt das Vet-Amt, die Du (momentan) nicht erfüllst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mir den Paragraphen mal durchgelesen und bin der Meinung daß er eigentlich nicht auf Privatpersonen passt die unentgeldlich, nicht gewerblich, nicht als Züchter und nicht als "Nebenstelle" des Tierheims handeln.

Wie kommen die denn auf Dich??
Hast du um Erlaubnis gefragt und wenn ja warum?

Von wem würdest du denn die Katzen aufnehmen?

Ich habe noch nie gehört daß eine Privatperson, die nicht gerade 20 Tiere in einer 50 qm Wohnung hält Ärger bekommen hat wegen Pflegekatzen.
 
Ich habe mich jetzt mal den § 11 Tierschutzgesetz auseinandergesetzt.
Das Vet-Amt scheint zu davon auszugehen, daß Du ein privates Tierheim
betreibst.:confused:

Dafür bräuchtest Du eine Erlaubnis und diese bekommst Du nur nach Sachkundenachweis, daß Du einen entsprechenden Beruf erlernt, oder durch langjährigen Umgang mit Tieren dazu befähigt bist.

Ich denke, da gab es vielleicht irgendwelche Mißverständnisse zwischen Euch???:confused:
 
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Das hör ich aber auch zum ersten Mal.:eek:

Ich habe seit über 15 Jahren im Auftrag des Katzenschutzbundes eine Pflegestelle für Katzen bis zu deren Vermittlung bzw. einige Katzen als "Dauergäste"


Bis jetzt hab ich weder Besuch vom Vet-Amt bekommen noch hat sonst wer was zu beanstanden gehabt.
 
  • #10
Ich habe mir den Paragraphen mal durchgelesen und bin der Meinung daß er eigentlich nicht auf Privatpersonen passt die unentgeldlich, nicht gewerblich, nicht als Züchter und nicht als "Nebenstelle" des Tierheims handeln.

Wie kommen die denn auf Dich??
Hast du um Erlaubnis gefragt und wenn ja warum?

Von wem würdest du denn die Katzen aufnehmen?

Ich habe noch nie gehört daß eine Privatperson, die nicht gerade 20 Tiere in einer 50 qm Wohnung hält Ärger bekommen hat wegen Pflegekatzen.

Bei mir ging es wohl gleichzeitig. Ich hab angerufen wegen dem § 11 und dann haben die mir gesagt: Sie hätten ein Meldung über mich. Ich hab dann einen Besuchstermin mit denen gemacht.
Wer mich gemeldet hat weiß ich nicht. Ich kann jetzt nach ihrem Besuch schriftlich Akteneinsicht beantragen.
Gefragt hab ich nach dem § 11, weil ich mich absichern wollte, da ich nicht mehr im TSV bin und einfach Infos wollte. Außerdem hacken hier die kleinen TSVs gern aufeinander rum.

Ich bin da wohl an eine obergenau Tusse geraten. Ich hab selbst 12 Katzen, darüber hat sie schon mit den Augen gerollt:p (kann mir aber über meine Katzenhaltung nicht kommen).

Von wem ich Katzen aufnehmen würde, weiß ich nicht. Jedenfalls würde ich mich nicht mehr unter Druck setzen lassen, wie es noch zu meinen TSV Zeiten war. Aber auch die letzten 3 Jahre hatte ich schon Katzen quer aus Deutschland, natürlich Bauernhofkatzen von hier oder Spanier, neben meinen TSV Katzen.


So mehr werd ich jetzt dazu auch nicht mehr schreiben ( Weitere Fragen gern per PN), denn ich wollte eigentlich ein paar Fragen beantwortet habe:oops:
 

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