Anwalt für Katzen

  • Themenstarter Erdbeerwurst
  • Beginndatum
  • #61
ich weis dass ich im meiner wonhung Katzen haten kann. dann in mein Haus hätet eine alte Frau auch über jähre immer Katzen . auch in den naberhäuser gibt es Katzen und auch Hunde .
grüß callan_jenny
 
A

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  • #62
Ob Tierhaltung in ner Mietwohnung erlaubt ist oder nicht, das ist ne Frage die man klärt, bevor man Katzen holt!
Es sind also nicht alle anderen schuld, sondern der oder die TE selber.

Und der Ton ist absolut unter aller S..! (und Bauchpinseln ist nun mal nicht!):cool:
 
  • #63
Und warum wird so ein Thread nach nem halben Jahr ausgegraben??

Wenn Erdbeerwurst nix mehr zu erzählen hat, sollte man erst mal warten, bis sie sich wieder meldet... in nem halben Jahr kann sich viel tun.

neko
 
  • #64
Mal ein paar Urteile zu dem Thema:

AG Hamburg (47 C 520/95) ¹
"Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann, da dieser in seiner Entscheidung nicht völlig frei ist, sondern für eine Ablehnung einen triftigen Grund haben müsse. ...."

LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88) ¹
"Die Haltung einer Katze ist - solange es nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt - grundsätzlich erlaubt."

Amtsgericht Köln, 13.07.1995, Az.: 222 C 15/95, JW-RR 1995, 1416 ²
Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Mietvertrags-AGB

"In einem Rechtsstreit zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und einer Mieterin kam es auf die Wirksamkeit der Formularklausel § 3 des Mietvertrages an: "Das Mitglied verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten". Das Amtsgericht Köln hielt diese Klausel für mit § 9 AGBG unvereinbar und damit für unwirksam. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen dem vertragsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken zuzurechnen. Der Begriff des Wohnens umfasst dabei die gesamte Lebensführung des Mieters in all ihren Ausgestaltungen und mit all ihren Bedürfnissen. Für den Bereich von Eigentumswohnungen auch in städtischen Ballungsgebieten ist anerkannt, dass das Halten eines Hundes oder einer Katze als Inhalt normal anzusehen ist.

Unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem verfassungsrechtlich geschützten Besitzrechts des Mieters an der gemieteten Wohnung kommt das Amtsgericht Köln zu dem Ergebnis, dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht nur in Eigentumswohnungen, sondern auch in Mietwohnungen zum Wohnen gehört und damit bei Mietverträgen über Wohnungen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt. Ein einschränkungsloses Verbot der Haltung von Hunden und Katzen benachteiligt den Mieter gegen die Gebote von Treu und Glauben unangemessen, da es dem Vertragszweck zu wieder läuft."



1)http://www.welt-der-katzen.de/katzenhaltung/haltung/katzerecht/urteile.html

2)http://www.vergleichen-und-sparen.de/mietrecht_paragraphen_teil2.php

/EDIT
Und warum wird so ein Thread nach nem halben Jahr ausgegraben??
Öhm *lol* gerade gesehen der ist ja echt Uralt -.-
 
  • #65
grinz...
ich schreibe jetzt einfach mal.... und warte auf die haue!!!
ich finde, auch wenn sich jetzt allllleeee aufregen :
es gibt hässliche katzen!
genauso wie es hässliche hunde, hasen, hamster(na..die sehen eher alle gleich aus..) oder auch menschen gibt... und jetzt erzählt nicht, dass das nicht stimmt! (damit meine ich aber jetzt keine behinderungen, oder so...)
-auf das auge des betrachters kommts doch an-
ganz liebe grüße
anja, meilo und sam
 

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