Terrasse einnetzen muss Vermieter zustimmen?

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Mathilda2010

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Ja, beide, wenn da unterschiedliche Eigentümer im Haus sind. Der Vermieter aber immer.

Ich würde den Vermieter einfach mal ansprechen, vlt sagt er ja gar nicht Nein. Sonst kannst du noch immer über eine mobile Lösung nachdenken (wobei ich mir das bei einer Terasse schwierig vorstelle).
 
Ok, dann kann ich es vergessen. :(
Meine Vermieterin hätte sicher nichts dagegen, aber es gibt hier im Haus eine Partei die jegliche Tierhaltung verachtet und sich gerade bis sonst wohin klagt um die Tierhaltung verbieten zu lassen.

Schade...
 
Muss dazu mein Vermieter das Einverständnis geben oder sogar die Hausgemeinschaft?
Dein Vermieter auf jeden Fall.
Bezüglich "Hausgemeinschaft" ist die Frage was Du damit meinst - die Eigentümergemeinschaft (Mehrparteienhaus in dem es unterschiedliche Wohnungseigentümer gibt) oder die anderen Mieter?

Bezüglich Terrassen-Einnetzung wird's wohl auch davon abhängig sein wie einsehbar das alles ist - bei Balkonen sieht man das ja normalerweise von außen und entsprechend gibt's häufig innerhalb der WEG Eigentümer die meinen das würde die Optik stören und so den Wert mindern. Bei Terrassen kann das anders sein. Das hängt aber auch davon ab wie die Situation bezüglich Garten ist - wenn der Garten Sondereigentum und mitvermietet ist kann es sogar sein dass die Entscheidung vom Vermieter allein getroffen werden kann.
 
... und sich gerade bis sonst wohin klagt um die Tierhaltung verbieten zu lassen.
Das ist ziemlich sinnlos - Tierhaltung grundsätzlich zu verbieten geht schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Bei Katzenhaltung ist's die Frage - falls jemand ernsthaft gestört und eingeschränkt wird kann sie verboten werden. Aber wann jemand tatsächlich ernsthaft gestört wird ist halt diskussionsfähig und das Urteil hängt dann vom einzelnen Richter ab.
 
Ok, dann kann ich es vergessen. :(
Meine Vermieterin hätte sicher nichts dagegen, aber es gibt hier im Haus eine Partei die jegliche Tierhaltung verachtet und sich gerade bis sonst wohin klagt um die Tierhaltung verbieten zu lassen.

Schade...

Und die sind eben selbst Eigentümer oder auch nur Mieter bei deinem Vermieter?
 
Dein Vermieter auf jeden Fall.
Bezüglich "Hausgemeinschaft" ist die Frage was Du damit meinst - die Eigentümergemeinschaft (Mehrparteienhaus in dem es unterschiedliche Wohnungseigentümer gibt) oder die anderen Mieter?

Bezüglich Terrassen-Einnetzung wird's wohl auch davon abhängig sein wie einsehbar das alles ist - bei Balkonen sieht man das ja normalerweise von außen und entsprechend gibt's häufig innerhalb der WEG Eigentümer die meinen das würde die Optik stören und so den Wert mindern. Bei Terrassen kann das anders sein. Das hängt aber auch davon ab wie die Situation bezüglich Garten ist - wenn der Garten Sondereigentum und mitvermietet ist kann es sogar sein dass die Entscheidung vom Vermieter allein getroffen werden kann.

Es ist ein Mehrparteienhaus mit verschiedenen Wohnungseigentümern, die teilweise vermietet haben aber auch selbst darin wohnen.

Der "nicht Tierfreund" ist einer der Eigentümer, der in seiner Eigentumswohnung auch wohnt.

Dass das klagen wenig Sinn macht weiß ich aber er versucht es halt trotzdem... Der ist auch nicht nur gegen Tierhaltung sondern auch gegen alles andere was man sich so vorstellen kann... Hat wohl nichts besseres zu tun.
 
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Der "nicht Tierfreund" ist einer der Eigentümer, der in seiner Eigentumswohnung auch wohnt.
Dann hat er auf jeden Fall Stimmrecht in der WEG - ist nur die Frage ob das reicht wenn er allein dasteht.

Der ist auch nicht nur gegen Tierhaltung sondern auch gegen alles andere was man sich so vorstellen kann... Hat wohl nichts besseres zu tun.
Das sind genau die Leute wegen denen man besser keine Wohnung in einer WEG kauft bzw. denen man dringend raten sollte sich ein eigenes, alleinstehendes Haus zu kaufen... Furchtbar.

Hast Du den Garten mitgemietet? Falls nicht: Ist das Gemeinschaftsgarten oder Sondereigentum? Wenn's Sondereigentum ist könnte es sein dass die WEG außen vor ist, frag mal deine Vermieterin.
 
Dann hat er auf jeden Fall Stimmrecht in der WEG - ist nur die Frage ob das reicht wenn er allein dasteht.

Das reicht nicht. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind Mehrheitsbeschlüsse.
Wenn es keinen grundsätzlichen Beschluss der Eigentümergemeinschaft bzgl. der Balkonvernetzung gibt, dann kommt es erst mal auf die Vermieterin an.

Das irgendwann einmal die Eigentümergemeinschaft beschließen kann, dass Balkonvernetzungen nicht erlaubt sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
  • #10
Ich habe ihr gestern geschrieben und erstmal gefragt ob ich eine Insekten/Katzenschutztür an die Terrassentür bauen darf. Dann könnte Anton wenigstens rausschnuppern und lauschen.
Jetzt warte ich noch auf Antwort von ihr
Wenn sie dazu ihr OK gibt, werde ich mich langsam zur gesicherten Terrasse vorarbeiten...

Danke schon mal für die Hilfe!

Achja und den Garten habe ich mitgemietet. Vielleicht heißt dass ja dann wirklich dass der Typ nix zu sagen hat.
Danke schon mal für deine Tipps!
 
  • #11
Die gesicherte Terrassentür ist genehmigt. Darüber bin ich schon mal sehr froh! Jetzt muss ich nur was geeignetes kaufen/bauen.
 
  • #12
Achja und den Garten habe ich mitgemietet. Vielleicht heißt dass ja dann wirklich dass der Typ nix zu sagen hat.
Heisst erstmal garnix. Aber bezüglich Gartennutzung hast Du wahrscheinlich mehr Möglichkeiten als Du denkst - die Frage ist nur wie weit das gehen darf. Dass man Sichtschutze anbringen darf steht z.B. ausser Diskussion - die Frage ist nur wieviel Abstand man da dann zur Grenze einhalten muss und wie hoch die sein dürfen, das wiederum steht im Nachbarschaftsrecht bzw. im Bebauungsplan der jeweiligen Kommune.
Ich wär auch nicht begeistert wenn mein Nachbar auf die Grenze bzw. in einem Meter Abstand Alcatraz baut.

Ungesicherter Freigang geht bei Dir nicht?
 
  • #13
Ok. Nein ungesichert geht nicht mehr. Im April wurde Mathilda überfahren und letzte Woche Antons neue Freundin Ellie. Ungesicherten Freigang für Anton halte ich jetzt nervlich einfach nicht mehr aus.
Mathilda wurde in den frühen Morgenstunden am Ostersonntag getötet und Ellie unter der Woche mittags. Daher ist es hier leider weder Nachts noch Tagsüber möglich die Katzen raus zu lassen. Obwohl ich verkehrsberuhigt in einem Dorf lebe...
Im Moment ist die Notlösung zweimal am Tag Leinenfreigang... Aber damit bin ich nicht glücklich und Anton nur bedingt, auch wenn er sich vorbildlich an der Leine verhält.


Auf der Suche nach einem neuen Freund für Anton bin ich auch, damit er tagsüber Gesellschaft hat wenn ich arbeite.
 
  • #14
Heisst erstmal garnix.
Genau!

Dass man Sichtschutze anbringen darf steht z.B. ausser Diskussion - die Frage ist nur wieviel Abstand man da dann zur Grenze einhalten muss und wie hoch die sein dürfen, das wiederum steht im Nachbarschaftsrecht bzw. im Bebauungsplan der jeweiligen Kommune.

Das gilt wohl eher für freistehende Häuser. Die Außenansicht einer solchen Gemeinschaftsanlage soll ja ein einheitliches Bild abgeben. Ist ja auch verständlich, es sollte ja nicht jeder so gestalten wie er gerade will und dabei gegen den Willen der anderen Eigentümer das von allen gewünschte Bild verfälschen. Und wie das auszusehen hat, ist niedergelegt in einer sog. "Teilungserklärung" ein dickes Werk, das jeder Vermieterin als Eigentümerin vorliegt und die sich mit dem Kauf damit einverstanden erklärt hat. Das ist das "Gesetz dieser Gemeinschaft" und hier steht dann drin unter welches Eigentumsrecht die Terrasse fällt (Sondereigentum/Sondernutzungsrecht) unterschiedliche Grundlagen - das eine gehört tatsächlich Dir, das andere gehört allen, also der Gemeinschaft und du darfst es alleinig nutzen) aber die Ansicht ist schon mal vorgegeben. Meinetwegen einzäunen bis zu 1,80 M gestattet usw.. Alles andere, was da nicht drin steht und man es denn möchte, bedarf eines Beschlusses der jeweiligen Gemeinschaft. So kenn ich das jedenfalls. Und wenn eine Eigentümerin ihren Mietern etwas erlaubt, was evtl. nicht geregelt ist - in Unwissenheit oder wie auch immer - dann kann ein anderer Eigentümer beantragen, das abzustellen. Dann kommt es darauf an, wie alle anderen das dann gemeinsam entscheiden.
 
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  • #16
Du hattest ja vom Nachbarschaftsrecht und vom Bebauungsplan der Kommune geschrieben. Dieses regelt nicht die Nutzung einer einzelnen Terrasse oder von Balkonen zum Garten einer Gemeinschaftsanlage. Die meisten WEGs sind Mehrfamilienhäuser in größeren Gebäudekomplexen, manchmal auch aneinandergereiht mit mehreren Straßen-Hausnummern, die sich ein großes Grundstück teilen. Für den Außenbereich des Grundstücks zum nächsten Grundstück außerhalb der Anlage trifft das von Dir benannte Recht zu.
Innerhalb des von der Gemeinschaft genutzten Garten-Grundstücks gelten die Regeln, die in der Teilungserklärung aufgeführt sind. Da steht dann auch beispielsweise, wie Du den an die Terrasse angrenzenden Garten bepflanzen darfst, Ziergarten schließt Gemüse aus, solche Details halt.
Gerade Balkonvernetzungen sind idR in einem solchen Regelwerk nicht aufgeführt. Da muss man die übrigen Eigentümer schon fragen, ob sie damit einverstanden wären. Denn wenn man das eigenmächtig einfach anbringt, kann es passieren, dass sie es abmontieren müssen, wenn das dann moniert wird und darüber beschlossen wird. Und erst nach einem solchen Beschluss gilt dann für die Zukunt, ob grundsätzlich ja oder nein.
 
  • #17
Du hattest ja vom Nachbarschaftsrecht und vom Bebauungsplan der Kommune geschrieben.
Und eben auch dass es davon abhängt ob das Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum ist, ob der Garten mitvermietet ist usw.
Ich wollte da schon aufs Gleiche raus wie Du, sonst hätte ich ja auch nicht geschrieben dass sie bei der Vermieterin nachfragen muss, denn das Nachbarschaftsrecht und die Bebauungspläne kann man auch so einsehen, die Teilungserklärung eben nicht.

Die meisten WEGs sind Mehrfamilienhäuser in größeren Gebäudekomplexen, ...
Bei uns nicht, aber wir haben hier im Süden ja ohnehin häufig eine andere Struktur, erst recht natürlich außerhalb der Großstädte.

Da muss man die übrigen Eigentümer schon fragen, ob sie damit einverstanden wären. [...] Und erst nach einem solchen Beschluss gilt dann für die Zukunt, ob grundsätzlich ja oder nein.
Darauf hab ich ja an anderer Stelle auch schon mehrfach hingewiesen dass das die Problematik bei WEGs ist (weil da ja gerne dem Vermieter der Vorwurf gemacht wird, dabei darf der das garnicht alleine entscheiden).

Gerade bei Gärten gibt's da aber sehr unterschiedliche Regelungen.
Sie wird nicht drumrum kommen die Vermieterin da nochmal genauer zu fragen.
Erst recht wenn's eine WEG ist wie die meisten hier bei uns - Freistehende Mehrparteienhäuser bei denen der Garten sehr häufig Sondereigentum ist, das zur EG-Wohnung gehört.
 
  • #18
Das sollte sie auf jeden Fall die Vermieterin fragen und oft ist es so, dass selbst die Eigentümer (Vermieter) selbst nicht so rechtskundig sind und es letztlich bei ihrer Hausverwaltung erfragen müssten.
Aber "Sondereigentum" im Sinne von "ich kann über das, was mir gehört frei verfügen und bestimmen" gilt bei einer Eigentumswohnung im Prinzip nur innerhalb der eigenen Wände. Zum Beispiel: die Wohnungshaustür (über diese bestimmst du nur von der Innenseite - die Seite zum Treppenhaus darfst du wiederum nicht eigenmächtig anstreichen, diese Seite ist Gemeinschaftseigentum und die Gemeinschaft bezahlt den Anstrich. Auch Balkone sind nur zur Hälfte Sondereigentum, weil das wiederum das Gesamtbild betrifft. Und "Sondereigentum Garten" das kenne ich so nicht. Das ist alles sehr spezifisch, ist aber letztlich auch nicht wichtig für unsere TE. Sie sollte ja nur fragen und vielleicht auf diese Dinge bei der Vermieterin hinweisen, damit nichts umsonst installiert wird, was Geld kostet und eventuell wieder rückgängig gemacht werden müsste. Wäre ja schade.
 
  • #19
Also wenn du Löcher in die Hauswand machst, dann müssen dei sicher zustimmen. Wenn du das Netz mit Stäben etc am Geländer befestigst.. Da bin ich mir nicht sicher. Du kannst es ja jederzeit abbauen und den Grundzustand wieder herstellen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast: die haben oft auch eine kostenlose Beratungshotline wo man solche kurzen Fragen kostenlos stellen darf.
 
  • #20
Ich habe hier jetzt auch mal ein wenig in den Threads gegraben und dieses hier kam meinem Anliegen irgendwie am nächsten.
Ich würde meinen Balkon gerne vernetzen, damit meine Jungs auch mal raus auf den Balkon könnten. Der Vermieter ist aber generell dagegen. Auch auf durchsichtige Netze oder weiße wollte er sich nicht einlassen. Auch obwohl keiner meiner Nachbarn was dagegen hätte. (Ist nebenbei der sogenannte "Wohnungsverein")
Aber so ist das Käse, ich kann halt die Balkontür nie ganz offen machen ohne Angst haben zu müssen, dass die beiden verschwinden, oder aber die Katzen vorher aussperren um mal zu lüften...:grummel:
Jetzt habe ich von "mobilen Lösungen gelesen... Kann mir jemand sagen was genau das ist, wo man so etwas bekommt?
 

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