Kater zugelaufen - kastrieren lassen?

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7. Januar 2011
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Hallo,
einer Freundin ist ein junger Kater zugelaufen - sie wohnt auf dem platten Lande, Einzelhof im Münsterland. Schlichter Rot-Tiger, ziemlich krank (Schnupfen, Milben, Würmer) und extrem mager. Inzwischen geht es ihm schon viel besser und er ist auch recht zutraulich. Er ist nicht gechippt, wird in der unmittelbaren Nachbarschaft auch nicht vermisst. Er könnte auch schon mehrere Wochen unterwegs gewesen sein, hat der TA aufgrund seines erbärmlichen Zustandes vermutet.
Meine Freundin hat ihn beim Tierheim und bein Fundbüro als gefunden gemeldet - wobei sie hofft, dass sich niemand meldet, denn er darf gerne bleiben. Für alle Beteiligten wäre das toll, aber er soll dann auf dem großen Hof auch Freigang kriegen. Vorher will sie ihn natürlich kastrieren lassen.
Darf sie das innerhalb des halben Jahres, bevor das Tier offiziell wirklich ihr gehört?
Könnte der ursprüngliche Besitzer irgendwelche Ansprüche geltend machen, falls sie ihn vorher kastrieren lässt?
Ist zwar nicht so sehr wahrscheinlich, aber wie ist das rechtlich?
 
A

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Man befindet sich rein rechtlich da wirklich in einer Zwickmühle.
Ich handhabe es immer so,daß ich die Tiere kastrieren lasse.
Ich habe seit vielen Jahren regelmässig Katzen in Pflege,meistens sind das sogenannte Fundtiere,von Vereinen oder auch welche die,wohne auch im ländlichen Bereich ,länger hier unkastriert rumlaufen.
Jetzt ist mir in einem ähnlichen Fall wie bei Dir was verrücktes passiert.
Hier ist auch wochenlang ein unkastrierter Kater rumgelaufen,nach einiger Zeit habe ich ihn eingefangen,gemeldet,kastrieren lassen und in Pflege genommen.
Er stand dann unter Anderem bei mehreren TSV und Tierheimen als Fund und Vermittlungstier auf deren Homepage.
Und plötzlich tauchte wie Phönix aus der Asche der Besitzer auf:eek:
Wie gesagt,da waren mehrere Wochen vergangen.
Dieser Besitzer hatte offensichtlich weder beim Ordnungsamt(Fundbüro)noch bei den Gemeindeverwaltungen noch sonstwo nachgefragt.
Der Kater stammt aus einer Nachbargemeinde.
Ich musste den Kater natürlich wieder dem Besitzer geben,der mir mit Anzeige drohte,mich anschrie,wie ich dazu kommen,seinen Kater zu kastrieren:confused:
Ich habe mich dann noch mal erkundigt und laut Gesetz,ist es wirklich so,daß man dies eigentlich nicht darf.
Ich würde es trotzdem wieder machen,da es meistens keine Besitzer gibt.
Aber wie man sieht"man hat schon Pferde ko..tzen sehen"
Da ist die Rechtslage schon verrückt,einerseits wollen wir das Katzenelend verbessern,aber eigentlich dürfen wir nicht kastrieren,denn das Tier könnte einen Besitzer haben:eek:
 
Ich kann den Besitzer da ganz gut verstehen.
 
Ich kann den Besitzer da ganz gut verstehen.
Ich auch nicht.

Ich hab mich schlau gemacht. Da ich hier auch zwei unkastrierte Kater rumlaufen habe und das seit Monaten. Hier ist echt der Teufel los. Jede Nacht riesen Gekloppe. Laufend muss ich mit meinen zum TA weil sie wieder Verletzungen haben.

Es droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, für den Fall das der Besitzer diese erstattet. Egal.....

Daher werde ich es auch weiter so handhaben und die Kater fangen und kastrieren und NATÜRLICH überall als Fundkatze melden und nachssehen ob sie vermisst werden.
 
Ich fände es gut, wenn die Rechtslage so wäre, daß ungezeichnete, streunende Tiere, die innerhalb einer bestimmten Frist nicht einem Besitzer zugeordnet werden können, straffrei kastriert werden dürfen.

Ein Besitzer, der was auf sich hält und seinen Katzen herzlich zugetan ist, wird sie doch so zeichnen, daß sie jederzeit ihm zugeordnet werden können, oder?


Zugvogel
 
Deshalb warten wir ja sehnlichst auf die Kastrationsverpflichtung.

Da muss jeder Freigänger gekennzeichnet und kastriert sein und wir bewegen uns nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone.

Bis jetzt war es bei uns IMMER so das diese Kater keinem gehörten und es auch niemanden interessiert hat.... aber wer weiß, vielleicht steht wirklich so wie bei ELIA ein Besitzer vor der Tür.

Aber mit der Anzeige könnte ich leben.
 
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Ich fände es gut, wenn die Rechtslage so wäre, daß ungezeichnete, streunende Tiere, die innerhalb einer bestimmten Frist nicht einem Besitzer zugeordnet werden können, straffrei kastriert werden dürfen.

Ein Besitzer, der was auf sich hält und seinen Katzen herzlich zugetan ist, wird sie doch so zeichnen, daß sie jederzeit ihm zugeordnet werden können, oder?


Zugvogel

Das wäre wirklich schön,ist aber im Moment wohl Wunschdenken.
So was ,wie bei mir passiert ist wirklich äusserst selten,meistens gibts keine Besitzer.
Ich habe mich mit etlichen TSV beraten und ausgetauscht.
Alle haben gesagt,wenn wir nach Rechtslage handeln,können wir aufhören und einpacken.
Deshalb muss es dringend ein bundesweites Kastrationsgesetz und eine Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen geben.
 
echt erstaunlich wie sich einfach mal so über geltendes Recht hinweggesetzt wird, im namen des Tierschutzes....

Ich kann nur hoffen, daß meine Freigänger niemals in irgendeiner Falle von Tierschützern landet, die es ja nur gut meinen :stumm:
 
  • #10
  • #11
Das wäre wirklich schön,ist aber im Moment wohl Wunschdenken.
So was ,wie bei mir passiert ist wirklich äusserst selten,meistens gibts keine Besitzer.
Ich habe mich mit etlichen TSV beraten und ausgetauscht.
Alle haben gesagt,wenn wir nach Rechtslage handeln,können wir aufhören und einpacken.
Deshalb muss es dringend ein bundesweites Kastrationsgesetz und eine Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen geben.

handelt es sich bei dem Kater um Sugar?
 
  • #12
@ensignx,wenn Du ein Problem mit mir hast,oder in irgend einer Form Angst hast" Tierschützer" würden aus Jux und Dollerei Deine Katzen klauen,lass es bitte hier raus.
Dazu ist das Thema zu ernst.
 
  • #13
Danke euch, die Rechtslage habe ich jetzt verstanden.
Die Beiträge von Ensignx verstehe ich nicht (semantisch schon, nur inhaltlich nicht) - muss ich aber auch nicht...:cool::cool:
 
  • #14
Ich hab kein problem mit dir, wie auch, kenn dich ja gar nicht ;)

Angst ja, daß so manch "Tierschützer" etwas voreilig ist z.B. und sorry, daß ich Sugar da jetzt als Besipiel nehme (unabhängig von der Frage die du mir nicht beantwortet hast). Ist nur exemplarisch, kein persönlicher Angriff.

Den hast du am Morgen des 31.3. eingefangen und noch am selben Tag kastrieren lassen (und damit gehört es durchaus hier hin!), am nächsten Tag hast du ihn hier zur Vermittlung eingestellt.

Das finde ich ein wenig voreilig, da du so den potentiellen Besitzern überhaupt keine Gelegenheit gegeben hast, Kontakt mit dir aufzunehmen (Fundmeldung hattest du ja gemacht)

Ich denke, was Zugvogel gesagt hat, wäre ganz gut, Kastration frühestens 4 Wochen nach offizieller Fundmeldung. Dann wären alle auf der sicheren Seite.
 
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  • #15
Viel Spaß mit "vier Wochen warten...". Ich habe hier einen (so wie es aussieht) ausgesetzten Kater, der hat gestunken wie ein Puma... Es tut mir leid, da warte ich keine keinen Tag länger als möglich mit der Kastra. Ich warte auch kein halbes Jahr lang mit der Kastra einer Kätzin, die an einer Futterstelle auftaucht. Denn wenn ich solange warte, kann ich mich hinterher lustig mit dem Nachwuchs auseinandersetzen... Und übrigens, alle Katzen, die hier in der Pampas auftauchen, sind für mich keine Fundtiere, sondern "herrenlose" Tiere...
 
  • #16
Es ist in Pflegestellen und in Tierheimen überhaupt nicht möglich 4 Wochen Katzen unkastriert aufzunehmen.
Wie soll denn das gehen:confused:
Rollige Katzen und potente Kater :confused:
Da gibt es schon etliche Landkreise und Kommunen wo es Kastrationspflicht gibt.
Andere kämpfen noch darum und dann gibt es immer noch welche,die sagen,zurück in die Steinzeit:eek:Übringends scheitert es oft an so gewissen Besserwissern.
Ja klar man kann auch den überflüssigen, ungewollten Katzennachwuchs an die Wand schmeissen.
Hauptsache die Katzen und Kater werden nicht von voreiligen Tierschützern frühzeitig kastriert:rolleyes:
 
  • #17
Hi Ute,hatte sich gerade überschnitten.
Auf Deinen schönen Spruch unten,rauchen wir mal eine:D:D
 
  • #18
Läßt du deine Freigänger unkastriert raus?

Auf diese Frage wurde leider nicht geantwortet...

Ich gehe jetzt mal (nicht ganz) platt davon aus, dass jede Katze, die kastriert wurde, auch tätowiert/gechippt ist. Läuft mir eine solche Katze zu, kann ich sie gut dem Besitzer zuordnen und freue mich, sie ihm zurückbringen zu können (ist für mich ne Katze weniger zum Versorgen). Ein verantwortungsvoller Besitzer braucht sich also keine Sorgen zu machen...

Es liegt wahrscheinlich allen Tierschützern fern, abzugreifen und einzucatchen, was ihm unter die Finger kommt.

@ Elia: nicht nur das Köpfchen qualmt - bei manch einer Aussage qualmt noch viel mehr ;)
 
  • #19
Schade, daß man mit Sarkasmus reagieren muss, weil jemand eine andere Meinung äussert...



Auf diese Frage wurde leider nicht geantwortet...

entschuldige, ich hatte das Posting übersehen. Nein, meine 2 gehen nicht unkastriert raus, ist auch anatomisch nicht mehr möglich ;)

Und um die Frage vorweg zu beantworten: Ich würde auch keine unkastrierte Katze rauslassen.

Ich gehe jetzt mal (nicht ganz) platt davon aus, dass jede Katze, die kastriert wurde, auch tätowiert/gechippt ist. Läuft mir eine solche Katze zu, kann ich sie gut dem Besitzer zuordnen und freue mich, sie ihm zurückbringen zu können (ist für mich ne Katze weniger zum Versorgen). Ein verantwortungsvoller Besitzer braucht sich also keine Sorgen zu machen...

Da liegt doch der Hund bzw. die Katz begraben, du gehst davon aus. Kannst du aber nicht, weil nicht jeder Tierbesitzer so verantwortungsvoll ist wie du, bzw. wie du es dir wünschst ;)

Es gibt doch immer wieder Fälle in den Katzen entwischen, noch bevor man zum TA zwecks Kastra und Markierung kommt. Nur als Beispiel.

Genauso gibt es nach wie vor Menschen, die schlicht und ergreifend aus Unwissenheit so handeln. Und auch die, die aus Überzeugung handeln, und es ist nach wie vor nicht verboten, Katzen unkastriert und unmarkiert in den Freigang zu lassen.

Und bei solchen kann man sich eben nicht sicher sein, daß es Streuner oder Wildlinge sind, es könnten auch (wenn vielleicht auch selten) Freigänger sein, die einen Besitzer haben und versorgt werden.

Es liegt wahrscheinlich allen Tierschützern fern, abzugreifen und einzucatchen, was ihm unter die Finger kommt.

Auch da gibts ja leider gegenbeispiele, in denen Menschen ihre Tierliebe übersteigern und Tierschützer darf sich ja nun jeder nenen. Ne Prüfung brauchts dazu nicht.
 
  • #20
und es ist nach wie vor nicht verboten, Katzen unkastriert und unmarkiert in den Freigang zu lassen.

Das ist schon mal falsch. Es kommt ganz darauf wo Du wohnst. Delmenhorst, Paderborn, Bremen usw. dort ist es verboten.


Und bei solchen kann man sich eben nicht sicher sein, daß es Streuner oder Wildlinge sind, es könnten auch (wenn vielleicht auch selten) Freigänger sein, die einen Besitzer haben und versorgt werden.

Ein wilder Streuner verhält sich völlig anders wie eine zahme entlaufene Hauskatze, es sei denn sie ist schon seit vielen vielen Monaten unterwegs und bereits wieder an Anfang der Verwilderung. Eine zahme Katze sitzt in der Falle und schreit. Ein Streuner tobt darin herum wie wild. Eine zahme Katze (die meisten zumind. jammern die ganze Zeit in der Box), eine Wilde sagt keinen Ton. Zahme Katzen fressen auch in der Box, Wilde garnicht.

Wir hatten gerade so einen Fall und wir haben eine zahme aus der Nachbarschaft in der Falle gehabt. Den Unterschied haben wir, trotz fehlender Markierung, sofort bemerkt, denn wir konnten ihn sogar in der Falle streicheln.
 

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